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Grüne Zukunftswerkstatt Europa: Mut zu Veränderung – Ja zu Europa

Start: 23 Feb Ende

0 Tage noch (endet 13 Mär)

Jetzt zur Diskussion und die eigene Meinung einbringen

Beschreibung

Europa hat in den vergangenen 70 Jahren Großartiges erreicht. Doch die vielen gegenwärtigen Krisen und die fehlende europäische Solidarität in der Flüchtlingspolitik lassen auch unter Anhänger*innen Europas die Zweifel wachsen, ob die Europäische Union noch in der Lage ist, diese Herausforderungen zu meistern. Wir sind und bleiben auch in schwierigen Zeiten überzeugte Europäer*innen. Denn auch in den vergangenen 70 Jahren prägten tiefe Krisen immer wieder das europäische Projekt. Sie erwiesen sich dabei aber oft als Gelegenheiten, Stagnation zu überwinden. Und das dabei Erreichte kann sich sehen lassen: Aus verfeindeten Staaten wurde das Wertvollste, was dieser Kontinent je geschaffen hat. Auch deshalb werden wir mit Überzeugung und Mut zu Veränderung um unsere europäische Zukunft kämpfen.

Als Grüne Bundestagsfraktion und Europagruppe GRÜNE wollen wir über die Zukunft der EU debattieren und ein Forum für Ideen und Gedanken schaffen. Wir engagieren uns dabei gegen den verbreiteten Euroskeptizismus und wollen die Europäischen Union verändern, weiterentwickeln und verteidigen. Hierzu stellen wir uns einer öffentlichen europäischen Diskussion mit allen Interessierten.

Im folgenden finden Sie, findet Ihr die Diskussionsgrundlage für unsere Europakonferenz „Grüne Zukunftswerkstatt Europa: Mur zu Veränderung – Ja zu Europa“ am 04. März 2016 in Berlin. Bereits vorab hoffen wir auf Ihr und Euer kritisch-konstruktives Feedback und freuen uns auf Kommentare bis zum 13. März 2016. Alle Kommentare werden Eingang in unsere weiteren Diskussionen über die Zukunft der EU finden. Wir laden herzlich ein zu unserer Grünen Zukunftswerkstatt Europa am 4. März 2016 in Berlin. Anmeldungen sind noch bis zum 1. März möglich.

Für Textänderungen bitte auf den Stift oben rechts bei jedem Paragraphen klicken!

Weitere Informationen

Status: Geschlossen
Sichtbarkeit: Öffentlich

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Humanität statt Abschottung
Für eine solidarische EU-Asylpolitik

P65

Der Umgang mit den vielen Schutzsuchenden, die vor Verfolgung und Krieg, Armut und Gewalt geflohen sind, ist die größte Bewährungsprobe der Europäischen Union seit ihrer Gründung. Das Sterben auf dem Mittelmeer, die unhaltbaren Zustände an den EU-Außengrenzen und innerhalb der EU berühren die Grundfesten der Europäischen Union, unsere gemeinsamen Werte, unser Europa ohne Grenzen und des solidarischen Zusammenhalts. Sie sind das Ergebnis einer Verweigerung der nationalen Regierungen, die Asylpolitik, aber auch die Außenpolitik zusammen zu gestalten und auf ein gemeinsames Fundament der Solidarität und Menschenrechte zu stellen. Das Dublin-System ist gescheitert. Abschottung ist eine Illusion und keine Lösung. Diese Politik hat in den vergangenen 15 Jahren mindestens 23000 Menschen allein im Mittelmeer das Leben gekostet. Europa muss sich verändern. Rückführungsabkommen und Grenzschutzkooperation mit Regimen und Sicherheitskräften, deren Menschenrechtsbilanz negativ ausfällt oder die gar vom Internationalen Strafgerichtshof gesucht werden, darf es nicht geben.

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Wir stellen zur Diskussion, ob

P66

  • das Dublin-System im ordentlichen EU-Gesetzgebungsverfahren ersetzt werden sollte durch ein neues solidarischeres Verteilungssystem, das die Interessen und Integrationschancen der Flüchtlinge (soziale, familiäre, kulturelle Bindung, Sprachkenntnisse etc.) sowie die Kapazitäten der EU-Aufnahmeländer entlang von Kriterien wie Bevölkerungsgröße und wirtschaftliche Situation berücksichtigt. Hierbei braucht es eine sinnvolle Gewichtung dieser Faktoren.

    Ein gerechter und dauerhafter Verteilungsmechanismus setzt voraus, dass es faire Asylverfahren mit annähernd gleichen Anerkennungschancen und hohen Asylstandards gibt. Es braucht dafür einen solidarisch-europäischen Finanzierungsmechanismus für die Flüchtlingsaufnahme. Zuwendungen für Schutzsuchende werden je nach Land und Lebenshaltungskosten unterschiedlich ausfallen, sie müssen jedoch immer ein menschenwürdiges Leben mit verbrieften Rechten im Aufnahmeland und einheitliche Mindeststandards ermöglichen. Grundlegende Rechte wie die Personenfreizügigkeit müssen auch für die Neuankommenden so schnell wie möglich wirken.

    Für die Flüchtlingsaufnahme und Integration sollen auch mehr Finanzmittel über die Europäische Investitionsbank, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung sowie die Entwicklungsbank des Europarates bereitgestellt werden.

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P67

  • es künftig ein europäisches Asylverfahren geben sollte.

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P68

  • an den EU-Außengrenzen innerhalb der EU europäische Einrichtungen geschaffen werden sollten, um vor Ort die Registrierung, Erstversorgung und Verteilung von Schutzsuchenden zu ermöglichen. Die Einrichtungen sollten entlang gemeinsamer hoher und einklagbarer humanitärer Standards aufgebaut und von der EU Grundrechte-Agentur und dem UNHCR überwacht werden. Voraussetzung ist ein funktionsfähiger und gerechter Verteilungsmechanismus.

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P69

  • die Vorschläge der Grundrechte-Agentur zu Grundrechten an den Landesgrenzen im Schengen-Handbuch berücksichtigt und entsprechende Schulungen verpflichtend festgeschrieben, umgesetzt und strikt überwacht werden sollten.

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P70

  • die Schutzsuchenden Zugang zu umfassenden Informationen bzgl. Verfahren, Umsiedlung und Rechtsschutz, aber auch sozio-psychologische und medizinische Betreuung erhalten sollten und zu diesem Zweck das Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) in enger Zusammenarbeit mit NGOs, dem UNHCR und anderen Organisationen Aufklärungs- und Kommunikationsteams bilden sollte, die in die Verteilungseinrichtungen in den Mitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen entsendet werden.

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P71

  • der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) künftig mehr Geld, klarere Prioritäten und ein vereinfachtes Vergabeverfahren erhalten sollte.

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P72

  • legale und sichere Zugangswege für politisch Verfolgte und andere Schutzsuchende gestärkt werden sollten. Gezielte und verstärkte Familienzusammenführungen, der Ausbau des UN-Resettlement-Programms, die Vergabe humanitärer Visa und in einem ersten Schritt Visafreiheit für Syrer*innen würde den Schleppern nicht nur die Geschäftsgrundlage entziehen und den Schutzsuchenden eine lebensgefährliche Flucht ersparen, sondern der EU und ihren Mitgliedstaaten zugleich die Kontrolle und Registrierung erleichtern. Auch die Verpflichtung, Schutzsuchende an den Landgrenzen nicht abzuweisen, muss konsequent umgesetzt werden. Für die humanitären Visa sollten in den Krisenregionen entsprechende Strukturen aufgebaut und die deutschen sowie europäischen Auslandsvertretungen personell aufgestockt werden.

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P73

  • legale Migrationsmöglichkeiten so ausgebaut werden, dass auch Menschen, die nicht vor Krieg und Verfolgung flüchten, eine ehrliche Perspektive erhalten, in der EU zu leben und zu arbeiten.

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P74

  • für Menschen aus EU-Beitrittsländern Einwanderungskorridore eingerichtet werden und im Geiste einer teilweise vorgezogenen Arbeitnehmer-Freizügigkeit die EU-Vorrangprüfung beim Zugang zum Arbeitsmarkt abgeschafft wird.

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P75

  • ein neuer europäischer Grenzschutz aufgebaut werden sollte, der den Menschenrechten, dem Flüchtlingsschutz und der Grenzsicherung gerecht wird, dessen Kompetenzen sich klar von nationalen Grenzschutzbehörden abgrenzt und einen individuellen Beschwerdemechanismus beinhaltet.

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P76

  • die EU-Mitgliedstaaten umgehend eine gemeinsame Seenotrettungsmission einsetzen.

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P77

  • die Zusammenarbeit mit Drittstaaten wie z.B. beim Rabat- und Khartum-Prozess gerechter und transparenter gestaltet wird, unter Einhaltung und Priorisierung menschenrechtlicher Verpflichtungen. Das Europäische Parlament sowie NGOs müssen in diese Prozesse eingebunden werden. Die finanzielle Unterstützung afrikanischer Staaten aus ODA-Mitteln darf nicht, wie im Falle des Treuhandfonds für Afrika, an die Kooperation von Staaten im Sinne der Flüchtlingsabwehr gebunden sein. Ebenso wenig sollten ODA-Mittel zu Abschottungszwecken umgewidmet werden. Stattdessen braucht es durchdachte und ausdauernde politische Initiativen für Krisenländer und grundlegende Reformen der eigenen Politik in Bereichen wie Handel, Landwirtschaft, Fischerei und Umweltschutz zur Bekämpfung von Fluchtursachen. Auch das Europäische Amt für humanitäre Hilfe (ECHO) sollte mit mehr Mitteln ausgestattet werden.

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Vereint in Solidarität
Für ein soziales Europa

P78

Die Europäische Union war von Anfang an auch eine soziale Union, die sich dem sozialen Fortschritt verschrieben hat. Sozialer Ausgleich und soziale Sicherheit sind Voraussetzung für eine gute Wirtschaft und damit auch für ein Funktionieren des Binnenmarkts. Bislang gilt, dass der Wettbewerb im Binnenmarkt grenzüberschreitend ist, die soziale Sicherung und der Anspruch auf die gleichen sozialen Rechte jedoch häufig an den nationalen Grenzen halt macht. Diese Schieflage zwischen der Reichweite wirtschaftlicher und sozialer Regelungen muss Schritt für Schritt behoben werden.

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Wir stellen zur Diskussion, dass

P79

  • die EU sich weiter gemeinsame quantitative Ziele im Bereich der Sozialpolitik setzt, wie das im Rahmen der EU-2020-Strategie bereits geschehen ist. Allerdings müssen diese Ziele für alle EU-Staaten verbindlich werden. Die EU-Staaten sollten sich auf gemeinsame sozialpolitische Maßnahmen (wie bspw. bei der Jugendgarantie) verständigen, wobei jeder einzelne Staat für die nationale Umsetzung verantwortlich bleibt.

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P80

  • für ein soziales Europa eine stärkere Koordinierung sowie Mindeststandards im Bereich der sozialen Sicherung und des Arbeitsmarkts notwendig sind. Die Rechte von Arbeitnehmer*innen müssen gestärkt und der Zugang zur sozialen Sicherung für alle ermöglicht werden. Exemplarisch könnten das sein: gemeinsame Arbeitsmarktregeln, Mindeststandards für qualitativ hochwertige Arbeitsplätze und Praktika sowie für Mindestlöhne, Mindestrenten, eine Grundsicherung oder auch für die soziale Absicherung von geflüchteten Menschen und die finanzielle Unterstützung von Kindern, um Kinderarmut entgegenzuwirken. Die genaue Ausgestaltung wäre den Mitgliedstaaten überlassen.

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