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Big Data, Innovation und Datenschutz

Wirtschaftspolitische Empfehlungen diskutieren

Start: 23 Sep Ende

0 Tage noch (endet 23 Okt)

Jetzt liegt der Endbericht vor. Vielen Dank für die Unterstützung!

Beschreibung

Update: Feedback eingearbeitet, Endbericht und "Change-Report" zum Download

Vielen Dank für das umfangreiche Feedback zur Rohfassung der Studie. Dieses wurde in der Zwischenzeit eingearbeitet. Welche Änderungen vorgenommen wurden, können im "Change-Report" nachvollzogen werden.

Die Studie wurde mittlerweile dem BMVIT übermittelt und abgenommen.

Wir glauben, dass eine konsequente Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung - trotz aller noch offenen Punkte - ein wesentlicher Schritt in Richtung einer eigenständigen europäischen Digitalisierungsstrategie sein kann und daher deutlich mehr Aufmerksamkeit erhalten sollte als bisher.

Für weitere Diskussionen und Anregungen stehen wir gerne zur Verfügung (Mail: office(at)cbased.com).

 

 

Kann man Big Data, Innovation und Datenschutz unter einen Hut bringen?

Das war - salopp formuliert - die Aufgabenstellung für den hier zur Diskussion gestellten Entwurf unserer Studie für das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT):

  • Ist Big Data mit dem Inkrafttreten der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Mai 2018 in Europa Geschichte? Wenn ja, ist das gut so? 
  • Wird Innovation massiv behindert oder gibt es Wege trotzdem neue Produkte und Dienstleistungen einzuführen?
  • Etabliert die DS-GVO ein neues Paradigma und stellt sich Europa damit vollends ins Abseits in der Welt der digitalen Plattformökomie?

Die Fragen zum Thema sind vielfältig und fundamental. Wir stellen daher unsere Sicht der Dinge auf den Prüfstand, versuchen unterschiedliche Sichtweisen, neue Einsichten oder schlicht Fehler zu finden, mißverständliche Aussagen zu korrigieren etc. und die grundlegenden Handlungslinien festzuzurren - wenn Sie uns dabei helfen.

Die Empfehlungen der Studie können hier bis zum 09.10.17 diskutiert werden. Danach werden Sie von uns überarbeitet und an das BMVIT übermittelt. Wir geben Feedback, was wir aus der Diskussion übernommen und eingebaut haben bzw. wo wir einen anderen Standpunkt vertreten.  

Wir freuen uns auf Ihr Feedback!

Weitere Informationen

LETZTE AKTIVITÄT

GRAD DER ZUSTIMMUNG

    • 84%
    • (233 positive Stimmen)
    • 16%
    • (43 negative Stimmen)
  • 276 Stimmen gesamt
  • Stimmen: 0
  • Kommentare: 0
  • Kontrovers: : 0
  • Bereits entschieden: 0
  • Abstimmung : 0
  • Unterstützt: 88
  • Meine Beiträge: 0

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LETZTE KOMMENTARE

Status: Geschlossen
Sichtbarkeit: Öffentlich

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  • Existieren anderweitig sensible Daten im Unternehmen?
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P129

Aufsetzen eines geordneten Prozesses

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P130

  • Wenn neue Datenanwendungen geplant werden.
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P131

  • Wenn neue Datenquellen erschlossen werden, oder sich bestehende Datenlieferungen ändern
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P132

Reduktion

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P133

  • Werden die Daten für die Datenanwendungen wirklich alle benötigt? Welche können weggelassen, bzw. gar nicht gesammelt werden?
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P134

  • Umbau der Prozesse, falls sensible Daten gesammelt/verarbeitet werden, die nicht benötigt werden
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P135

Applikation von Schutzmechanismen (iterativer Prozess)

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P136

  • Analyse, ob die Daten als Gesamtdatensatz anonymisiert, oder lediglich Auswertungsergebnisse benötigt werden.
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P137

  • Wahl von Anonymisierungsparadigmen (bspw. k-anonymity) samt geeigneten Parametern.
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P138

  • Qualitätskontrolle – Ist die Qualität der Datenauswertung mit anonymisierten Daten hoch genug?
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P139

  • U.U. technische Optimierung des Anonymisierungsverfahrens – bspw. Outlier-Entfernung
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P140

  • Aufbau einer sicheren Analyseumgebung mit striktem Logging, Trennung von Dataspaces, starkem Zugriffsrechtekonzept, Löschung von Daten nach der Verarbeitung
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P141

Löschen und Transparenz

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P142

  • Erstellung eines Verarbeitungsmodells – Welche Daten fließen (auch aggregiert) in welche Ergebnisse ein?
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P143

  • Applikation eines geeigneten Mechanismus um nachvollziehen zu können, welcher Datensatz wo einfloss – dies ermöglicht den direkten Zugriff für Auskunft und Löschung
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P144

  • Wo technisch möglich: Schaffung von Prozess und technischen Tools zur physischen Löschung von Daten, bspw. Durch Überschreiben. Wo dies nicht möglich ist, Dokumentation wo und warum.
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P145

Aus derzeitiger Sicht dürfte die Umstellung auf die DS-GVO nur teilweise von Unternehmen wahrgenommen werden und auch wenn sie wahrgenommen wurde, ist der Umfang der Veränderungen nicht klar. Diese Wissensdefizite sollte die Politik durch gezielte Kampagnen möglichst schnell verändern.

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P146

Natürlich werden alle Organisationen die persönliche Daten verarbeiten, versuchen zu signalisieren, dass sie alle Gesetze einhalten. Für Außenstehende ist das schwer zu überprüfen. Hier könnte die Einführung eine schnellen Zertifizierung helfen in deren Rahmen ein Gütesiegel vergeben wird.

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1.3.2.2 Industriepolitisch