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Discuto


0 Tage noch (endet 14 Nov)
Beschreibung
Weitere Informationen
LETZTE AKTIVITÄT
GRAD DER ZUSTIMMUNG
AM MEISTEN DISKUTIERT
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P5 M 01 Grundlage für ein Nachhaltigkeits-Manag
14 24
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P6 NEU: Interne Zwischenbewertung und Erfolgsko
14 27
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P9 M 04 Schulung der MitarbeiterInnen (gilt nic
13 22
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P11 M 06 Gästeinformation bei Beherbergungsbetri
13 17
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P23 NEU: Sozialplan (maximal 2 Punkte)Der Betrie
12 2
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P10 M 05 GästeInformationen der Gäste, BesucherI
11 14
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P19 M 13 Verbrauchsüberwachung aufzeichnungen
De
11 13
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P121 K 16 Leitungswasser (gilt nur für GEM als MU
10 23
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P13 M 08 Kommunikation des Gastronomie-Angebots
10 29
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P108 K 03 Portionspackungen bei Lebensmitteln (gi
9 23
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P18 NEU: Zugänglichkeit historischer Stätten (nu
9 17
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P15 M 10 Gäste-/BesucherInnenzufriedenheit und-f
9 33
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P34 NEU: Wärmeregulierung (gilt für BEH, GAS, TA
9 20
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P35 E 09 Energiesparende Beleuchtungstechnik und
8 20
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P94 G 02 Barrierefreie Nutzung des Angebots (eve
8 14
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P14 M 09 Ehrliche Werbung Werbematerialien und V
7 17
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P21 NEU: Externe Dienstleister (nur BEH, TAG und
7 5
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P142 V 12 Betriebliches Mobilitätsmanagement (kön
7 4
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P86 R 07 Minimierung von Einwegprodukten im Sani
7 2
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P111 K 06 Produkte aus biologischer Landwirtschaf
7 19
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P63 A 06 Entsorgung von Fetten und ÖlenGästen wi
6 22
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P106 K 01 GetränkedosenGetränkedosen dürfen in Be
6 19
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P138 V 02 Umweltfreundliche Anreise (Ev. SOLL-Kri
6 15
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P134 K 38 Vermeidung von Lebensmittelabfall Der B
6 1
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P37 E11 Strom aus erneuerbaren Quellen Der Betri
6 15
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P83 R 04 Abfluss- und Rohrreinigung (ev.SOLL-Kri
5 24
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P132 NEU: Palmöla) Wenn Palmöl verwendet wird, mu
5 14
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P110 K 05 Lebensmittel aus der Region (gilt nich
5 18
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P36 E 10 Heizgeräte und Klimaanlagen /-geräte fü
5 21
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P90 R 20 Handtuch- und Bademantelwechsel im Well
5 1
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P31 E 06 Klima- und Heizungsgeräte Energieeffizi
5 22
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P60 A 03 Abfalltrennung durch die Gäste / Besuch
5 17
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P27 E 02 Wärme- und Schalldämmung von Fenstern
5 21
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P109 K 04 Eier (gilt nicht für TAG und
5 23
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P151 NEU: Unversiegelte Böden (1 Punkt)Mindestens
5 17
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P8 M 03 Beschäftigung und MitarbeiterInnenpolit
5 21
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P59 A 02 Abfalltrennung und Zuführung zum Recycl
5 22
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P93 G 01 Standards bei Neu- und Umbauten (gilt f
4 15
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P117 K 12 Fairer Handel (gilt nicht für TAG und
4 18
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P65 A 10 Verwendung aufladbarer bzw. wieder befü
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P64 A 09 Gebrauchte Textilien, Möbel und andere
4 14
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P101 G 10 Boden- und Wandbeläge a) gestrichen, da
4 15
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P102 G11 Möbel aus Holz -> ev. streichen(?) -&
4 11
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P58 A 01 AbfallwirtschaftskonzeptDer Betrieb mus
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P139 NEU: Speisentransport (gilt für CAT und GEM)
4 15
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P130 K 31 Biologische Lebensmittel und Getränke
4 22
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P126 K 21 Unabhängige Kontrolle / AMA Gastrosiege
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P55 NEU: Abwasserbehandlung am Standort (maximal
3 1
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P152 NEU: Verwendete Arten für die Bepflanzung im
3 2
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P149 F 02 Erhaltung der Artenvielfalt, Ökosysteme
3 1
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P96 G 04 Open front Cooler (gilt für BEH, GAS,
3 1
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P143 V 13 Betriebliches Fuhrparkmanagement (könnt
3 14
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P120 K 15 Kein Einsatz von Lebensmittelimitaten (
3 21
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P32 E 07 Keine Kohle, Heizöle Schweröle, Kohlebr
3 22
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P48 NEU: Wasserschutz und -nutzung (gilt für BEH
3 20
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P115 K 10 Tierschutz (gilt nicht für PRI, TAG, SC
3 16
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P72 L 05 Luftqualität in Innenräumen In den Inne
3 2
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P49 W 01 Wasserspartechnika)WC-Spülkästen müssen
3 17
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P45 E 43 Zeitschaltuhr der Sauna Alle Saunen und
3 3
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P129 K 30 Fairer Handel a) Es werden mindestens d
2 19
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P131 K 34 Kleinere Portionen Wählbarkeit bei Port
2 19
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P114 K 09 Ausgewogene Ernährung -> Vorschlag S
2 18
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P124 K 19 Verpflegung für Seminargäste (als MUSS
2 17
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P146 Sonstige Anregungen und Kommentare zu den we
2 1
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P148 F 01 Einheimische oder nichtinvasive gebiets
2 13
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P107 K 02 Mehrweggebinde (gilt nicht für TAG und
2 20
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P153 Sonstige Anregungen und Kommentare zu den we
2 0
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P100 G 09 Farben und Lacke für Innenräume und für
2 11
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P20 M 33 SOLL->MUSS: Allgemeine Wartung und K
2 21
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P98 G 05 Klimagerechtes Bauen -> auch beim EU
2 17
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P26 E 01 Energieausweis oder EnergieerhebungEin
2 18
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P46 Sonstige Anregungen und Kommentare zu den we
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P61 A 04 Abfallbehälter in den ToilettenJede (Da
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P66 Sonstige Anregungen und Kommentare zu den we
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P7 M 02 Umweltleistungen - Darstellung umgesetz
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P75 B 01 Umweltschonender Einkauf: BüropapierBür
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P29 E 04 Wirkungsgrad und Wärmeerzeugung Energie
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P17 M 12 Freizeitangebote und Exkursionen (nur B
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P145 Spritspartraining (max. 3 Punkte)a) Der Betr
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P144 Service-Lieferflotte (max. 6 Punkte)
a) Zur
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P16 M 11 Nachhaltige Produkte (MUSS nur BEH)a) D
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P24 Sonstige Anregungen und Kommentare zu den we
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P12 Gästeinformation auf Schutzhütten (nur für S
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P28 E 03 Wartung von Heizkesseln (gilt nicht für
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P39 2. Energie (E) - SOLL-Kriterien (neue Kriter
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P137 V 01 Öffentliche Ökologisch günstige Verkehr
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P30 E 05 Wärmedämmung des Heizkessels, der Speic
1 13
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P41 E 19 Vorlauftemperatur der Heizung Die Vorla
1 11
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P42 E 20 Niedertemperaturheizung Der Betrieb bzw
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P50 W 02 AbwasserbehandlungDas gesamte Abwasser
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P53 W 08 Temperatur und Durchflussmenge des Trin
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P73 Sonstige Anregungen und Kommentare zu den we
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LETZTE KOMMENTARE
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Ich würde dieses Kriterium, aus den genannten Argumenten) eher bei der bisherigen (vagen) Formulierung belassen und die zusätzlichen Aspekte bzw. Qualitätsstufen, die das vorhandene Feedback-System abdeckt, als Punkte-Bringer für Soll-Kriterien sehen (div. Nachhaltigkeitsaspekte, Speisenqualität, geregeltes Beschwerdeverfahren etc.). Der Zusatz in Klammer "relevant zur Reduzierung der Teller- und Buffetreste" kann weggelassen werden, es gibt für einen Betrieb auch viele weitere gute Gründe, das Kundenfeedback zu seinem Speiseangebot zu messen.
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Eine der wirksamsten Maßnahmen, um Tellerreste in den Griff zu bekommen, ist das Anbieten unterschiedlicher Portionsgrößen. Dass ein Umweltzeichen-Betrieb mind. 2 verschiede Portionsgrößen anbietet und dies schriftlich in der Speisekarte bzw. Menüplan kommuniziert (zumindest für den Großteil der angeboten Speisen - Ausnahmen soll es bei guter Begründung natürlich geben) sollte u.E. ein Muss-Kriterium nicht nur für CAT sondern auch für BEH, GAS, GEM und TAG sein. Das ist wirklich ein großer Hebel zur Reduktion von Lebensmittelabfall und bei jenen, die ein Buffet haben, ist die Wählbarkeit von Portionsgrößen ja sowieso gegeben (CAT & TAG hätten wohl dieses Kriterium in den meisten Fällen automatisch schon erfüllt). Bei den anderen Maßnahmen zur Wählbarkeit der Beilagen- bzw. Menükomponenten sowie nicht aufgegessenen Speisen sollte u.E. hingegen mit Soll-Kriterien gearbeitet werden, diese Maßnahmen können für den einen Betrieb große Relevanz haben, bei einem anderen hingegen wenig Sinn machen. Auch die Vorgaben zur Art der Kommunikation sollten hier flexibler gestaltet werden, gerade bei der Mitnahme von Essensresten nach Hause empfiehlt sich eher die aktive mündliche Kommunikation durch das Servicepersonal beim abservieren (um nicht von vornherein die Gäste einzuladen, sie übergroße Portionen zu bestellen bzw. diese vom Buttet zu nehmen). Dafür ist aber das Anbieten einer passenden (und umweltfreundlichen) Transportmöglichkeit ein wichtiges Thema, damit nicht die klassische Alufolie zum Einsatz kommt…
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Gesetzliche Regelung haben wir im Lohnbereich, wir wissen aber auch, dass dies dennoch nicht umgesetzt wird, in so einem Fall sehe ich es an sinnvoll an, auch eine gesetzliche Regelung al explizites Kriterium zu haben. Ich würde nur die Formulierung umdrehen: ... beschäftigt Männer und Frauen gleichberechtigt. Warum 'lokale' Minderheiten und nicht Minderheiten generell?
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Zur Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Wenn ein Betrieb gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist, auch in Kombination mit Shuttlediensten, Mikro-ÖV ... MUSS der Gast über diese Möglichkeit möglichst anschaulich informiert werden können. Da es im ländlichen Raum allerdings Betriebe gibt, die nur beschwerlich zu erreichen sind (Umsteigen, unattraktive Taktung, denen die finanzielle Möglichkeit fehlt, einen eigenen Shuttle-Dienst bereit zu stellen) erachte ich es als problematisch, dieses Kriterium als „Motivations-MUSS“ für alle Betriebe zu belassen. Wenn ich als Betrieb den Standortnachteil habe, nur beschwerlich oder gar nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar zu sein, werde ich Individualreisende nicht motivieren können, öffentlich anzureisen. Wenn MUSS, bitte andere Formulierung. Wichtig ist, die Möglichkeit der Anreise ohne eigenen PKW aufzuzeigen (ähnlich wie beim Barrierecheck) und bei guter öffentlicher Erreichbarkeit diesen Vorteil auch zu bewerben. Gäste für eine umweltfreundliche Anreise zu belohnen, sollte Betrieben als Motivationsmöglichkeit nahegelegt werden und SOLL-Kriterium sein.
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der Vorschlag mit 3 frei wählbaren Lebensmitteln ist für mich gut nachvollziehbar - sollte die Milch als definiertes Bio-Produkt dabei bleiben, würde ich unbedingt wenigstens die "Länger frisch"-Milch dazunehmen - erfahrungsgemäß verwenden viele Betriebe kaum bis gar keine Frischmilch, sondern nur LF-Milch bzw. Haltbarmilch und können so dieses Kriterium umgehen und müssen ein Bio-Produkt weniger nachweisen als andere...
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Prinzipiell bin ich für dieses Kriterium, in der Praxis bes. in der gehobenen Hotellerie gibt es immer wieder Diskussionen: es empfiehlt sich eine Diskussion bei Kosmetikboxen in 4-5 Sternehotels , ebensowie eine gemeinsame Abstimmung wie mit Einwegshampoo,.. aus Fair Trade umgegangen wird. Daher von mir keine Stimme.
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Eine Erhebung und Hochrechnung der Verbrauchsdaten signifikanter, verbrauchsintensiver Geräte durch eingemietete Betriebe (die sich um ein UZ bewerben), hat nur dann einen Sinn, wenn die Ergebnisse auch an die entscheider für Ersatzinvestitionen, mit dem Hinweis auf die Beschaffung von energiesparenden Geräten, weitergegeben wird
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Auch hier frage ich mich, warum die MitarbeiterInnen auf Schutzhütten und von Privatzimmervermietungen ausgenommen sind, wenn diese das Umweltzeichen führen. Allerdings sollten die im Text erwähnten Mustervorlagen für Schulungen auf die unterschiedlichen Gegebenheiten in den verschiedenen Betriebsarten Rücksicht nehmen.
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Klima:aktiv Standards, nachhaltige Praktiken und Materialien und Bevorzugung lokal vorhandener Materialien halte ich für gut. Die oberen Punkte sind behördlich geregelt. Die Bezugnahme auf die natürliche und kulturelle Umgebung kann sein, aber eine unfreiwillige Umsiedlung von Bewohnern sollte es in Ö generell nicht geben. Da es hier um eine Anpassung an internationale Regeln geht, könnte es aus diesem Grund vorgegeben sein(?).
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Die Installation von Sensoren, bzw. Zentralschlüssel/-karten halte ich auch für kleine Beherbergungsbetriebe für schwierig, insbesondere wenn nur Teile des Hauses renoviert werden. Bei den Leuchtmitteln würde ich jedenfalls auch darauf Bezug nehmen, wie giftig sie in der Herstellung und entsorgung sind.
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Ich kann mir nur vorstellen, dass, z.b. eine auf dem Areal oder im Anschluss an das Areal eines Golfplatzes oder einer anderen Freizeitanlage befindliche Kapelle oder sonstige Stätte von gesamtgesellschaftlichen Interesse, für die Bevölkerung zugänglich bleiben muss. Das sollte allerdings schon bei der Errichtung behördlich geklärt werden, ebenso die entsprechenden Sicherheitsfragen.
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Auch ich verstehe nicht, wie im Zusammenhang mit der Speisenqualität die Teller-und Buffetreste ein Evaluationskriterium sind. Wenn Fragen zu Nachhaltigkeitskriterien in die bereits vorhandenen Evaluationsbögen nicht integrierbar sind (Konzerne). kann es dazu die Möglichkeit eines kleinen Extrafragebogens geben.
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Wenn unter "öffentlich zugänglich gemacht" zu verstehen ist, dass die Unterlagen bei Nachfrage ausgehändigt werden, finde ich diesen Punkt in Ordnung. In dem Punkt, "ggf. eine Politik und Strategien gegen kommerzielle und sexuelle Ausbeutung..." ist nicht verständlich was hier unter "gegebenenfalls" zu verstehen ist. Den Begriff "Bewertungsbericht" würde ich umformulieren zu "internem Bewertungsbericht". Da dieser Begriff vorher nicht vorkommt. Um halbwegs vergleichbare Ergebnisse zu erhalten wäre es hilfreich "Guidelines" zur Erstellung zur Verfügung zu stellen, wie zum Beispiel für den Fortschrittsbericht im Global Compact Netzwerk.
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Wenn sich die Umweltleistungen des Betriebes über den gesamten Web-Auftritt verteilen und nicht als eigener Menüpunkt "Nachhaltigkeit" aufscheinen, kommt meist die handelsübliche Marketingsprache zur Anwendung. Da wird ein Betrieb mit Bio-Teilzertifikat schnell einmal zum Bio-Betrieb ... weil es sich für die Kunden besser liest, bzw. zahlreiche Kunden mit dem Begriff "Teilzertifikat" nichts anfangen können. Mit den Forderungen "ehrlich", "nicht mehr versprechen als geboten wird" stellt sich die grundsätzliche Frage nach Marketingsprache. Was ist ehrlich? Unehrlich? Geschönt oder "nur" vereinfacht? Diese Formulierung eines Kriteriums ist meiner Ansicht nach problematisch. Ob der Betrieb das Umweltzeichen-Logo auf allen Drucksorten publiziert, sollte freigestellt sein. Soll-Kriterium.
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Betriebe, mit frischer Speisenzubereitung (auch Saucen, Kuchen, Teigwaren, Nachspeisen) brauchen bei einer Größenordnung von 25.000-35.000 Nächtigungen und Halbpenison, Eier in einer Menge bis zu 50.000 Stück im Jahr. Eier sind zum Teil der größte Einzelposten beim Wareneinsatz für Lebensmittel. Die Umstellung von Bodenhaltung auf Freilandhaltung ergibt schon bei den Frühstückseiern einen bedeutenden Mehraufwand (ca. 10 Cent pro Ei). Deshalb der Vorschlag: Frühstückseier zumindest in Freilandhaltung, Eier zum Verarbeiten zumindest in Bodenhaltung. Damit würde u.U. auch ein Ausweichen vom Stückei zu Volleiprodukten oder gar Eipulver vermieden. Ein Komplettumstieg könnte Soll-Punkten honoriert werden, alle Garni-Betriebe hätten ohnehin 100 % Freilandeier
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Dem angeblichen "Recycling" von den Kaffeekapseln im Umweltzeichenkriterium (allein mit der Nennung) Platz zu geben, ist wahrscheinlich sehr kontra-produktiv. Die gebrauchten Kapseln in eine Wertstoff-Fraktion zu geben, ist unsinnig, weil damit die anderen Stoffe verschmutzt werden, zudem sind die Tabs und Kapseln laut Verpack VO keine Verpackung, Eine eigene Sammlung ist aufgrund der Mengen jedenfalls widersinnig.
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Auch hier ist die Überprüfung der Bestimmung sehr schwierig. Zudem spielt natürlich die Einschaltdauer eine Rolle. Wer soll die nach max. 2 Jahren die Umsetzung der Umrüstung überprüfen. Eine Neuanschaffung von Energiesparlampen halte ich grundsätzlich für bedenklich (werden irgendwann zum gefährlichen Abfall). Bei Neu- und Umbauten kann eine LED Ausstattung jedenfalls gefordert werden. Die Frage ist, wie die Betriebe mittels guter Dokumentvorlagen in der Erhebung der IST- Situation unterstützt werden können.
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Es ist die Frage, wie die Vollziehung dieses Kriteriums überprüft werden soll (wenn es auch sinnvoll erscheint). Die prüfende Person kann ja nur eine Momentaufnahme an den Regelungen ansehen. Die Definition "jedem gemeinschaftlich genutzten Raum) ist für einige Bestandsobjekte sicher eine Herausforderung, die nur bei Umbauten gelöst werden kann. Ob das in der Form für Betreiber und die Umwelt ein hilfreiches Kriterium sein kann, bezweifle ich eher. Die Information über den Nutzen der dargestellten Ansätze ist aber sehr positiv. Anmerkung außerhalb des UZT: das mit 22° C wäre auch für öffentliche Verkehrsmittel im Sommer ein guter Tipp
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Ich würde davon abraten, den Betrieben genau vorzuschreiben wie sie ihre Gäste genau über das Themen Lebensmittelabfall informieren, Poster sind wahrscheinlich für eine hohe Anzahl von Betrieben nicht das geeignete Kommunikationsmittel gegenüber dem Gast. Eher vager und als Kann-Kriterium formulieren.
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Beim Punkt v würde empfehle ich eine Änderung des letzten Satzes wie folgt: "v.a. bei Tellerresten und Buffetrückläufen sowie bei der Produktionsplanung und Zubereitung" - wir wissen aus unseren Lebensmittelabfallanalysen dass diese die relevanten Bereiche sind, wo Lebensmittelabfall entsteht. Der Verderb von Nahrungsmitteln in der Lagerhaltung ist im Vergleich dazu vernachlässigbar, das haben die meisten Betriebe gut im Griff!
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Wie auch schon einmal bei einem Jour Fixe angesprochen: Das Thema Akustik sollte meiner Meinung nach Eingang finden: Es gibt zwar selten (aber doch) in Seminarräumen akustische Probleme, sehr wohl aber oft in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, wo die Hörbarkeit und Verständlichkeit ab einer gewissen Anzahl von Personen im Gast- od. Frühstücksraum ein Problem darstellt. Massnahmen zur Verbesserung der Akustik, sollten hier aufgenommen werden.
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Zucker als Portionsverpackung ist ok, Milchportionen für Kaffee sind im Umweltzeichen absurd, ebenso Kaffeekapseln. Würde mir wünschen, dass die Ausnahmen für Portionsverpackungen nur für Beherbergungsbetriebe und Schutzhütten gelten. Alle Tagesverpflegungseinrichtungen sollten ohne auskommen, vor allen Caterer, Gemeinschaftsverplegung und Gastronomie
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SOLL Kriterien für bessere Verglasung wie z.B.: Dreischeibenverglasung oder Uw-Wert besser (ist kleiner) wie 1,1 und 0,8 (unter E16 gibt es schon Pluspunkte für Fenster mit 1.7, das ist wenig ambitioniert) oder allgemein Punkte für bessere U-Werte der Bauteile wünschenswert. Oder auch Zusatzpunkte über die Energiekennzahl für Verbesserungen bei Sanierungen. Der Energieausweis ist ein Muss-Kriterium und mit E13 gibt einen Punkt der darauf abzielt, aber zusätzliche Anreize zur Umsetzung von Verbesserungen wären sinnvoll.
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Die Prozesse sollten vereinfacht werden und nicht noch umfangreicher werden. Der bürokratische Aufwand ist für Betriebe, welche keine eigene Person hierfür angestellt haben, nicht mehr zu bewältigen. Ein Aushang von allen genannten Punkten ist unmöglich, da dies eine "Verunstaltung" des Gesamteindruckes beim Gast wäre.
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Viele der angegebenen Maßnahmen liegen in der Hand des Beherbergungsbetriebes (Leckagen, Verzicht auf Kleinstverpackungen, Mehrwegverpackungen, Wasserreduktion durch mechanische Maßnahmen,...). Damit muss nicht der Gast konfrontiert werden. Ebenso kann der Betrieb durch gezielte Steuerung einer Verschwendung von Lebensmitteln entgegenwirken.
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Hier stellt sich die Frage eines repräsentativen Querschnitts. Geschäftsreisende, Gäste, die nur kurz bleiben, füllen Fragebogen wahrscheinlich seltener aus - zudem sind Geschmäcker verschieden. Feedback eines Betriebes: Ein weiblicher Gast kritisierte aus hygienischen Gründen, dass Butter beim Frühstücksbuffet nicht in Portionspackungen vorhanden war, sondern im Block. Beschwerdemanagement ist, wie Erwin Bernsteiner schreibt, nicht einfach.
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das würde bedeuten dass 10% der Fenster in beheizten Räumen auch nur eine Einfachverglasung aufweisen könnten - Substandard mit Umweltzeichen? In meinem Kommentar von gestern seht nicht von einer Forderung (MUSS) für Dreifachverglasung - für SOLL wäre das aber durchaus sinnvoll. Schalldämmung in der Überschrift und nichts davon im Text wundert mich auch.
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Seit 2006 gilt das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) und die Übergangsfristen sind mit Ende 2015 ausgelaufen. Im BGStG ist verankert, dass alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen (wie z. B. Hotels, Restaurants, Ausflugsziele, Museen etc.) grundsätzlich barrierefrei gestaltet sein müssen – d. h. dass sie von jedem Menschen unabhängig von eventuell vorhandenen Einschränkungen benützt werden können.
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Warum heißt das Kriterium ...und Schalldämmung, wenn in der Beschreibung der Schall nicht vorkommt. Die Prozentangabe ist nicht aussagekräftig, wenn z. B. große Fenster einfach verglast sind. Bei der Forderung von hannes_hab nach einer Dreifachverglasung fallen uns fast alle Betriebe mit Umweltzeichen raus
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Die Erhebung von technischen Daten verbrauchsintensiver Geräte ist sehr schwierig, die Geräte sind nun einmal da und es wird mit denen gearbeitet. Die Betriebe brauchen eine Unterstützung, wenn es um Entscheidungen für den Austausch von Geräten geht - da wäre Konw How für gewerbliche Maschinen und Geräte gefragt, die ressourcenschonend und qualitativ hochwertig arbeiten. Festlegung im Maßnahmenplan ist sinnvoll
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die aktuellen Zusätze in dem Kriterium sind nicht erforderlich, der Energieertrag aus Eigenanlagen, der nicht verkauft wird, muss ohnehin angegeben werden. Die Prozentanteile kann sich jeder selbst ausrechnen. Beim Wasser genügt der Trinkwasserverbrauch, Brauchwassermengen wie Regenwasser oder Brunnenwasser wird oft nicht gezählt - das macht nur zusätzliche Arbeit. Die Bioabfälle werden im AWK und in den Kennzahlen ohnehin dargestellt, der prozentuale Anteil an ISO-Typ I Produkten ist reine Arbeitsbeschaffung, das kann sich im Bereich Chemie jeder Mensch selbst ausrechnen
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Dass BEH und PRI aufgefordert sind, die Verschwendung von Lebensmitteln grundsätzlich zu vermeiden, ist eine wichtige Maßnahme, sollte aber vom Betrieb unter anderem in seiner Kommunikation mit den Gästen gelöst werden, Plakate im Speisesaal werden in vielen Fällen sicherlich nicht der richtige Weg sein.
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Dieses Kriterium fliegt uns seit Jahren "um die Ohren". Die Betriebe MÜSSEN an einer der gängigen Online-Bewertungsplattformen teilnehmen und können die nur ganz beschränkt oder gar nicht beeinflussen. Ich glaube, der Punkt kann als Muss entfallen, die Prüfung des Beschwerdemanagements eines Betriebes ist nicht einfach, es stellt sich auch die Frage der Sinnhaftigkeit. Als Soll-Punkte-Bringer ist es vorstellbar
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Das Kriterium könnte entfallen. Die Bezeichnung "Ökologische Lebensmittel" ist genauso geschützt wie "Biologische Lebensmittel" und darf nur von Bio-zertifizierten Betrieben verwendet werden. Für besonders gute Ideen in der Gestaltung von Speise- und/oder Menükarten, könnte man Soll-Punkte überlegen
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Wenn Krisenmanagement Teil des schriftlich festgelegten Nachhaltigkeitskonzeptes sein soll, ebenso wie Strategien gegen sexuelle und kommerzielle Ausbeutung eignet es sich in den Augen zahlreicher Betriebe, höchstwahrscheinlich nicht als Unterpunkt auf der Homepage - hier ist mit Irritation/Ablehnung zu rechnen.
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Die zweijährige "Zwischenbilanz" ist sicherlich gut, könnte in einfacher Form auch jährlich sein, sinnvoll wäre es, die Kennzahlen hier mit zu erwähnen, da lässt sich wirklich viel über den Erfolg von Maßnahmen ablesen. Die Förderprogramme der Länder sollten hier eine eintägige Beratung unkompliziert übernehmen. Das könnte gute Effekte bringen.
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Die Formulierung, der Betrieb muss ein "einfaches" Nachhaltigkeitskonzept erstellen und veröffentlichen widerspricht den weiteren Ausführungen des Kriteriums. Die Veröffentlichung als MUSS ist relativ schwer durchzusetzen, siehe viele Homepages der aktuellen UZT Betriebe. Vorschlag: der Betrieb formuliert ein "Nachhaltigkeits-Statement" (ohne große Vorgaben im Detail) und veröffentlicht dies zumindest im Zusammenhang mit dem Umweltzeichen auf der Homepage. Das mit der Einkaufspolitik etc. greift einfach zu weit und wird ohnehin von den Kriterien abdeckt. Wenn ich mir vorstelle, dass ich einem Tourismusverantwortlichen M01 (verantwortungsvoll geführter Familienbetrieb)Wort für Wort vorlese, dann kann ich schon wieder umdrehen. Was soll der mit Menschrechtsfragen, Krisenmanagement, Bewertungsverfahren bis hin zur sexuellen Ausbeutung anfangen können?
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Hier gibt es zwei Probleme: Wo es um höchste Lichtqualität (Speisen) geht sind LEDs und (schon gar nicht) Energiesparlampen (noch) nicht optimal. Die Umrüstung mit Retrofit-LEDs macht hie und da Probleme (Die Lebensdauer entspricht hier nicht einmal annähernd dem behaupteten Zeitraum). Deshalb finde ich die Forderung nach 100% (bei > 5h) nicht sinnvoll. Eine Präzisierung ist aber nötig. Deshalb hier keine Stimme.
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Die Vermischung von Effizienzklassen und Abschaltung und die Verknüpfung von Betrieb und Gästeanwesenheit bzw. Fensteröffnung ist nicht durchdacht und passt so ohnehin nicht. Nicht nur in Schutzhütten - generell sind Raumklimageräte durch andere geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Fenster schliessen und Abschattung etc. - Berechnung des sommerlichen Wärmeschutzes - Speichermassen etc. (deshalb hier gar keine Stimme)
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Die ohnehin sehr moderate Forderung nach (nur) Doppelverglasung (eine Forderung nach Dreifachverglasung oder die Erfüllung eines Uw-Wertes wären angebracht) soll aufgeweicht werden? Sprich, ein Stall- od. Kellerfenster (Einfachverglasung) soll für einen beheizten Raum möglich sein? Hier stimmen die Prioritäten, bei den anderen hochgeschraubten Forderungen wohl gar nicht! Da ist offenbar ein Kapitalfehler passiert. Bin ich der Einzige, dem das auffällt?
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"Speisenqualität (u.a. relevant zur Reduzierung der Teller- und Buffetreste)" - bin ich der Einzige der das nicht versteht? Ist hier Quantität gemeint? Ich denke, dass die Qualität, nichts mit den Buffetresten zu tun hat sondern eine (sicher schwierige) falsche Einschätzung der Vorlieben der Gäste ...
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Auch wenn es Sinn machen würde hat nicht jedes Hotel Platz für eine oder mehrere Trennstationen. In den Zimmern ist das in der Praxis immer noch schwierig, da Gäste aus verschiedenen Nationen auch verschiedene Trennvorschriften gewöhnt sind und daher die Behälter so oder so vom Personal nachsortiert werden müssen.
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Meine negative Bewertung gilt nicht explizit den Änderungen sondern dem Kriterium bzw. die Erfüllung dessen an sich. Viele der hier enthaltenen Vorgaben sind entweder sowieso gesetzlich vorgeschrieben oder einfach selbstverständlich. Ein Nachhaltigkeitskonzept macht Sinn, aber nur wenn es auch vom Betrieb kommt und für den Betrieb relevante Themen behandelt. Ein reiner Winterbetrieb kann z.B. mit dem Thema Biodiversität nur sehr bedingt etwas anfangen. Trotzdem muss man das ins Nachhaltigkeitskonzept miteinformulieren. Das macht in meinen Augen nicht wirklich Sinn. Mein Vorschlag daher: Die wesentlichen Punkte sind ähnlich AGB's vom Betrieb zu unterzeichnen - bzw. erklärt man sich mit Beantragung zum UZ zu deren Einhaltung bereit, ohne dass man eine für jeden gültige Konzeptvorlage kopieren/verwenden muss und darüber hinaus soll ein Nachhaltigkeitskonzept erstellt werden, mit dem sich der Betrieb dann aber wirklich zu 100% indentifizieren kann.
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Einerseits gut am Ball zu bleiben, andererseits wieder eine bürokratischer Brocken mehr. Das Ministerium sollte sich endlich etwas überlegen, dass man die Prüfungen der verschieden Siegel (AMA, GenussRegion...) zusammenlegen kann. Dann sind kürzere Abstände in Ordnung. Sonst nicht! Die Gütesiegel sollten auch endlich miteinander abgeglichen werden!
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P101
G 10 Boden- und Wandbeläge a) gestrichen, da schwer prüfbar, b) in Kriterium "Gebrauchsgüter" integriert
a) Alle Boden- und Wandbeläge / Tapeten des Betriebes bzw. des Betriebsstandortes sind PVC-frei (1 Punkt)
b) Mindestens 10 % der Bodenbeläge oder Wandbeläge, die im Betrieb bzw. am Betriebsstandort vorhanden sind, tragen ein Umweltzeichen nach ISO Typ I (1 Punkt).
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P102
G11 Möbel aus Holz -> ev. streichen(?) -> b) in Kriterium "Gebrauchsgüter" integriert
a) Für (Garten-) Möbel aus Holz liegt ein Nachweis vor, dass das verwendete Holz aus regionaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammt (1 Punkt).
b) Mindestens 10 % der Möbel, die im Betrieb bzw. am Betriebsstandort vorhanden sind, tragen ein Umweltzeichen nach ISO Typ I (1 Punkt). -> b) in Kriterium "Gebrauchsgüter" integriert
c) Mindestens 70% der Möbel in den Zimmern bestehen überwiegend aus Vollholz, idealerweise aus nachhaltiger Holzwirtschaft (mit PEFC oder FSC-Gütesiegel). (1,5 Punkte)
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P103
G 22 Standort der Kühlgeräte
Das/die Kühlgerät(e) sind in der Küche (bzw. im Geschäft/Kiosk) so aufgestellt und geregelt, dass sie den Grundsätzen der Energieeinsparung genügen.
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P104
Sonstige Anregungen und Kommentare zu den weiteren Soll-Kriterien sowie Anmerkungen zu Kriterien des Kapitels „Gebäude / Bauen und Wohnen / Ausstattung“
Kommentar hinzufügen
P106
K 01 Getränkedosen
Getränkedosen dürfen in Bereichen, die im Zuständigkeitsbereich des Betriebs sind oder unter seiner direkten Leitung stehen, nicht angeboten werden.
Eine Ausnahme kann für ein Produkt gewährt werden, wenn dieses nachweislich nicht in anderen Gebindeformen erhältlich ist oder der Einsatz von Dosen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gerechtfertigt ist. Diese Ausnahme gilt nicht bei Veranstaltungen, die nach der UZ-RL 62 (Green Meetings und Events) zertifiziert sind!
Auf Schutzhütten können Ausnahmen gewährt werden, wenn andere Gebinde wegen spezieller Bedingungen nicht sinnvoll sind, z.B. Transport durch Personen, oder für eine beschränkte Reservehaltung.
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P107
K 02 Mehrweggebinde (gilt nicht für TAG und MUS, soferne nicht relevant)
Der Betrieb muss die folgenden Getränke überwiegend in Mehrweggebinden beziehen oder aus Konzentraten zubereiten: alkoholfreie Getränke, Wasser und Bier. (Überwiegend heißt, dass Produkte in Mehrweggebinden bzw. Konzentraten mengen- oder umsatzmäßig bestimmend sind).
Bei Veranstaltungen, die nach der UZ-RL 62 (Green Meetings und Events) zertifiziert sind, müssen ausschließlich Mehrweggebinde / Großgebinde eingesetzt werden.
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P108
K 03 Portionspackungen bei Lebensmitteln (gilt nicht für TAG und MUS, soferne nicht relevant)
Für nicht verderbliche Lebensmittel (z. B. Kaffee, Zucker, Kakaopulver (ausgenommen Teebeutel)) dürfen keine Portionspackungen verwendet werden. Ausgenommen sind Zucker- und Kaffee-Portionspackungen in den Zimmern, vorausgesetzt, dass die verwendeten Produkte Fair-Trade-Produkte oder biozertifiziert sind und dass benutzte Kaffeekapseln zwecks Recycling zum Hersteller zurückgeführt oder auf andere Weise dem Recycling zugeführt werden.
Hinsichtlich aller verderblichen Lebensmittel (z. B. Joghurt, Konfitüren, Honig, Fleischaufschnitt, Backwaren) strebt der Betrieb bei der Bereitstellung von Mahlzeiten für Gäste die Minimierung von Lebensmittelabfällen wie auch Verpackungsabfällen an.
Mit Ausnahme von Diät- und Diabetikerprodukten dürfen im Betrieb bzw. am Betriebsstandort (beim Frühstück, dem Buffet, dem Speisenangebot etc.) vier Produkte (maximal je zwei aus zwei der folgenden Kategorien) portionsverpackt angeboten werden.
Kategorien:
· Streichfette (Butter, Margarine etc.)
· Milch und Milchprodukte (Obers, Joghurt etc.)
· Brot und Gebäck
· Brotaufstriche süß (Marmelade, Konfitüre, Honig, Schokolade-/Nussaufstrich etc.)
· Brotaufstriche pikant (Schmelzkäse, Streichwurst etc.)
· Zucker, Salz, Gewürze etc. (Senf, Ketchup,...)
· Frühstückscerealien, Müsli etc.
· Wurst, Käse
(Ausnahme: Im Bereich des Care-Cartering und Room-Service sind all jene Bereiche ausgenommen, in welchen die Verwendung von Portionspackungen aufgrund von Hygienemaßnahmen oder von körperlich eingeschränkten Fähigkeiten der BewohnerInnen erforderlich sind.)
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P109
K 04 Eier (gilt nicht für TAG und MUS, soferne nicht relevant)
Alle vom Betrieb bzw. vom Betriebsstandort verwendeten Stückeier stammen zumindest von Legehennen aus Freilandhaltung.
Soferne langjährige Geschäftsbeziehungen mit regionalen Direktvermarktern bestehen, die keine entsprechenden Produkte anbieten, sind diese auf die Anforderungen des Kriteriums hinzuweisen und ein allfälliger Lieferantenwechsel in das Aktionsprogramm des Betriebes aufzunehmen. Im internen Zwischenaudit bzw. spätestens bei der Folgeprüfung ist die Konformität nachzuweisen.
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P110
K 05 Lebensmittel aus der Region (gilt nicht für TAG und MUS, soferne nicht relevant)
a) Bei jeder Mahlzeit, einschließlich des Frühstücks, sind mindestens zwei landwirtschaftliche Erzeugnisse aus regionaler Produktion und (bei Obst und Gemüse) aus dem saisonalen Angebot anzubieten.
b) Von Betrieben der Gemeinschaftsverpflegung und Catering-Betrieben werden folgende vier Produktkategorien (sofern verwendet) verpflichtend ganzjährig aus regionaler Produktion regional eingekauft:
1. Obst und Gemüse: 3 Sorten verpflichtend ganzjährig, ergänzt durch saisonale Sorten.
2. Erdäpfel: frisch, geschält, vorgegart
3. Milchprodukte: Milch, Butter, Topfen, Naturjoghurt, Sauerrahm, Schlagobers
4. Fleisch: mindestens zwei Sorten aus: Rind, Kalb, Schwein, Huhn, Pute, Lamm
Und aus den folgenden Rohstoffkategorien werden mindestens zwei Kategorien gewählt:
5. Eier und Eiprodukte
6. Wild
7. Süßwasserfisch
8. Käse
9. Brot und Gebäck
Produkte, die keiner gesetzlichen Herkunftskennzeichnung unterliegen, sollen nach Möglichkeit aus anerkannten Systemen stammen, bei denen die Herkunft abgesichert ist. Es wird empfohlen, Rind- und Kalbfleisch sowie Schweinefleisch von anerkannten Fleisch-Kennzeichnungssystemen (z.B. „bos“, „VUQS“, „sus“) zu beziehen.
Um mehr Sicherheit bezüglich der Rohstoffherkunft zu erhalten, ist von den oben genannten Kategorien mindestens eine zu wählen, bei der die Produkte aus anerkannten und kontrollierten Qualitätsprogrammen (Bio-Zertifizierungen, AMA-Gütesiegel wie Milch, Rind- oder Schweinefleisch) bezogen werden.
Lebensmittel nachweislich regionaler Qualität (g.U., g.g.A., z.B: Steirisches Kürbiskernöl, Steirischer Kren, Gailtaler Speck, Tiroler Alm-, Alpkäse) werden zusätzlich eingesetzt.
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P111
K 06 Produkte aus biologischer Landwirtschaft (gilt nicht für TAG. SCH und MUS)
Folgende Produkte sind nachweislich und ausschließlich in Bioqualität einzukaufen / anzubieten:
· Frischmilch*
· zwei Getränke (alkoholfreie Getränke, alkoholische Getränke, Aufgussgetränke)
· zwei weitere Lebensmittel, (Hauptzutaten oder Beilagen bei der täglichen Zubereitung der Mahlzeiten)
(*Soferne langjährige Geschäftsbeziehungen mit regionalen Direktvermarktern bestehen, die keine entsprechenden Produkte anbieten, sind diese auf die Anforderungen des Kriteriums hinzuweisen und ein allfälliger Lieferantenwechsel in das Aktionsprogramm des Betriebes aufzunehmen. Im internen Zwischenaudit bzw. spätestens bei der Folgeprüfung ist die Konformität nachzuweisen.)
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P112
K 07 Einweggeschirr und Einwegprodukte
Die Verwendung von Einweggeschirr ist grundsätzlich zu vermeiden.
Keines der folgenden Einwegprodukte darf in Restaurants und den Zimmern / Mietunterkünften sowie bei Veranstaltungen bereitgestellt werden:
· Trinkgefäße (Tassen, Becher) Teller und Besteck (ausg. bei besonderen Gegebenheiten wie Wassermangel wenn sie entweder aus Pappe oder aus erneuerbaren Ausgangserzeugnissen hergestellt wurden, biologisch abbaubar sind und kompostiert[v] werden können.
· Einmal-Papiertischtücher
· Einweg-Dekoration (ausg. kompostierbar und mit getrennter Sammlung und Entsorgung mit Bioabfällen)
Sofern Einwegprodukte für Tassen, Teller und Besteck im Take-Away-Bereich verwendet werden, müssen diese aus biologisch abbaubaren Materialien bestehen und kompostiert[vi] werden können.
Die Kunden sind ferner in geeigneter Weise über diese Merkmale zu informieren (z.B. im Angebot, Information vor Ort etc.).
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P113
K 08 Vegetarische oder vegane Gerichte (gilt nicht für PRI, TAG und MUS, soferne nicht relevant)
Vegetarische oder vegane Hauptgerichte bzw. ein vegetarisches/veganes Menü sind anzubieten. Bei ausschließlicher Menüauswahl muss mindestens ein vegetarisches/veganes Menü angeboten werden.
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P114
K 09 Ausgewogene Ernährung -> Vorschlag SOLL ( 3 Punkte) da Aufwand für kleine GEM sehr hoch (gilt nur für GEM)
Bei Betrieben bzw. Betriebsstandorten der Gemeinschaftsverpflegung sind die Speisepläne oder die einzelnen Gerichte, welche für die Erstellung der Speisepläne herangezogen werden, von einem/einer Ernährungsberater/in oder Diätologen/in zu evaluieren (entweder ausgebildete/r interne/r Mitarbeiter/in oder mindestens einmal jährlich externe Beratung). Vorschläge zur Verbesserung der Speisenzusammenstellung sind zu berücksichtigen.
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P115
K 10 Tierschutz (gilt nicht für PRI, TAG, SCH und MUS)
Speisen mit folgenden aus Sicht des Arten- und Tierschutzes besonders sensiblen oder geschützten Arten bzw. Produkten werden nicht angeboten: Gänsestopfleber, Froschschenkel, Schildkröten, Wal, Hai, Schwertfisch, Snapper, europäischer Flussaal, Stör (incl. Kaviar), und Huchen.
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P116
K 11 Kein Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gestrichen, da in Österreich keine gekennzeichneten Produkte am Markt und nicht kontrollierbar
Es dürfen keine Lebensmittel zum Einsatz kommen, die GVO enthalten, aus solchen bestehen, oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden, also kennzeichnungspflichtig gemäß VO (EG) Nr. 1829/2003 idgF sind.
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P117
K 12 Fairer Handel (gilt nicht für TAG und MUS)
Es werden mindestens zwei als ethisch, sozial und ökologisch verträglich zertifizierte Produkte (z.B. gemäß den Richtlinien des Dachverbandes für Fairen Handel - FLO - Fair Trade Labelling Organisations) regelmäßig angeboten oder verwendet.
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P118
K 13 Regionaltypische Speisen (gilt nicht für PRI, TAG und MUS)
Regionaltypische Speisen werden regelmäßig (mind. 1 x pro Woche) angeboten.
(Ausnahmen gelten für gastronomische Betriebe mit explizit nicht regionaler Küche, z.B. italienische, griechische, asiatische Küche.)
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P119
K 14 Frische Speisenzubereitung (gilt nur für GEM als MUSS)
Die Speisen werden frisch zubereitet, d.h. der Einsatz von „Fertiggerichten“ ist auf die Conveniencestufen 0 bis 2 zu beschränken.
Zugelassen ist ferner der Bezug von Produkten von regionalen Lebensmittelmanufakturen (z.B. Leberknödel, Faschierte Laibchen, Torten oder auch Produkte, die einen traditionellen Charakter aufweisen und somit einer „traditionellen Speise“ entsprechen), wenn diese für die Herstellung regionale Hauptzutaten verwenden.
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P120
K 15 Kein Einsatz von Lebensmittelimitaten (gilt nur für GEM als MUSS)
Die Verwendung von Lebensmittelimitaten (insbesondere Käseimitate, Schlagobersimitate aus pflanzlichem Fett sowie „Schummelschinken“ mit erhöhtem Wasseranteil) ist nicht zulässig. Dies gilt für sämtliche angebotene Produkte.
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