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Discuto
0 Tage noch (endet 30 Sep)
Beschreibung
Die digitale Revolution wird unser Leben und Zusammenleben grundlegend verändern. Unser Land nutzt bisher noch nicht annähernd die Chancen des digitalen Zeitalters und wir treten ihren Gefahren (z. B. durch Datensammlung oder Massenüberwachung) noch nicht annähernd wirksam entgegen. Wir wollen das ändern. Unser Ziel ist es, die digitale Revolution zum Wohl des Menschen zu gestalten und zu nutzen. Deshalb haben wir den Digitalen Kompass entwickelt – dein Werkzeug, dich an Politik in NRW zu beteiligen!
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P16
11. Gigabit-Strategie für den Breitbandausbau
Das Problem:
Heute muss eine leistungsfähige digitale Infrastruktur errichtet werden, vergleichbar mit dem Ausbau anderer Infrastrukturträger in der Vergangenheit (Elektrifizierung, Verkehr, Abwasser).
Unser Vorschlag:
Eine Gigabit-Gesellschaft benötigt ein Gigabit-Netz! Vorbild an dieser Stelle ist Schleswig-Holstein, das eine Glasfaser-Strategie besitzt und beim Glasfaserausbau in Deutschland führend ist. Ziel ist es, bis 2025 ein nahezu flächendeckendes Glasfasernetz zu errichten. Wenn staatliche Fördergelder verwendet werden, setzen wir uns für das so genannte OpenAccess-Betreibermodell ein: Das heißt, die Kommunen errichten die Infrastruktur und vermietet diese an Betreiber.
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P17
12. Kostenfreies Internet in Zügen anbieten!
Das Problem:
Auf Bahnfahrten ist die Netzabdeckung von mobilem Internet oft lückenhaft. Das macht das Bahnfahren vor allem für Berufspendler unattraktiv, die heutzutage zum Arbeiten oft auf eine funktionierende Internetverbindung angewiesen sind. Damit verliert die Bahn, trotz positiver Umweltbilanz, als Verkehrsmittel deutlich an Attraktivität.
Unser Vorschlag:
Bei Neuausschreibungen wird die kostenfreie Internetnutzung für Fahrgäste über WLAN zur Bedingung gemacht. Das WLAN ist für alle Fahrgäste ohne Anmeldung oder Registrierung nutzbar. Die Zugbetreiber sollen mit allen großen Mobilfunkanbietern kooperieren, um einen möglichst lückenlosen Empfang zu gewährleisten. Das Land setzt sich bei den Mobilfunkanbietern dafür ein, dass Funklöcher entlang von Bahnstrecken zügig geschlossen werden.
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P18
13. Gefangenen die Teilhabe am Internet gestatten!
Das Problem:
Strafgefangene haben bisher keinen Zugang zum Internet, obwohl es geeignete Lösungen zur Gewährleistung der Sicherheit gibt. Der fehlende Internetzugang erschwert Resozialisierungsmaßnahmen wie die Jobsuche oder den regelmäßigen Kontakt mit Freunden und Familie. Auch im Maßregelvollzug ist bisher kein Zugang zum Internet möglich.
Unser Vorschlag:
Die Landesregierung schreibt die Einrichtung von Internetzugängen für Strafgefangene aus. Im Grundsatz soll jeder Strafgefangene Anspruch auf Nutzung des Internets erhalten. Ähnlich wie bei einem geplanten Pilotprojekt in Berlin kann in einer ersten Phase der Zugriff nur auf Internetseiten einer speziellen Liste gestatten werden. Diese könnte Fortbildungseinrichtungen, Seiten der Arbeitsagentur, Wohnungsportale, Nachrichtenseiten oder das Internetlexikon Wikipedia beinhalten. Die Finanzierung erfolgt durch die bei den Gefangenen erhobenen Nutzungsentgelte. Auch im Maßregelvollzug wird der Internetzugang unter gleichen Bedingungen ermöglicht. Die Sicherheit kann bei den schon existierenden Systemen gewährleistet werden, da beispielsweise Kommentarfunktionen auf Webseitentechnisch deaktiviert werden und E-Mail-Verkehr, ähnlich wie analoger Briefwechsel, überwacht werden kann.
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P19
14. Depublikationspflicht abschaffen!
Das Problem:
Die aus Rundfunkbeiträgen aus der Bevölkerung produzierten Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dürfen bisher nur eine begrenzte Zeit (z.B. sieben Tage lang) zum Abruf über das Internet bereitgehalten werden. Auf diese Weise gehen viele Sendungen verloren, die sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Wissenschaft von großem Interesse seien können.
Wer beispielsweise nach einer gewissen Zeit Aussagen von Politikern überprüfen möchte, die diese vor Wahlen getätigt haben, kann nicht auf Medien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zurückgreifen, da die von ihnen produzierten Sendungen, Berichte oder Interviews wahrscheinlich längst depubliziert wurden. Dadurch geht unserer Gesellschaft unnötig viel Wissen und Erfahrung verloren.
Unser Vorschlag:
Die TV-Linearität muss infrage gestellt werden. Es bedarf einer grundsätzlichen Änderung der medienpolitischen Ausrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, welche auch die Pflicht zur Depublikation abschafft.
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P20
15. Generelle Handyverbote an Schulen aufheben
Das Problem:
An vielen Schulen sind in den Schulordnungen Einschränkungen für die Nutzung von Smartphones oder Tablets festgeschrieben. Dabei ist beispielsweise ein generelles Mitführverbot elektronischer Geräte rechtswidrig und auch ein Nutzungsverbot während der Freistunden hat keine rechtliche Legitimation und im Rahmen einer pädagogischen Maßnahme darf ein Gerät nicht über den betreffenden Unterrichtstag hinaus eingezogen werden.
Unser Vorschlag:
Die Mitführung des eigenen Smartphones gehört heute zur Lebenswirklichkeit junger Menschen. Viele Schulen bemühen sich bereits darum, digitale Medien sinnvoll in den Unterricht zu integrieren und haben eigene medienpädagogische Konzepte entwickelt. Das trifft jedoch nicht auf alle zu. Wir fordern, dass jede Schule über ein Konzept für den Umgang mit modernen, digitalen Medien verfügen muss. Diese medienpädagogischen Lern- und Lehrkonzepte können in die Schulordnung integriert werden oder als ergänzende Vereinbarung beschlossen werden. Generelle Handyverbote in der Schule dürfen keinen Bestand haben.
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P21
16. Freie Bildungsmaterialien für alle schaffen!
Das Problem:
Zurzeit ist es gängige Praxis, dass der Steuerzahler Lernmaterialien doppelt bezahlt: Zum einen finanziert er deren Erstellung und Publikation und zum anderen müssen die Schulen für den Erwerb wiederum bezahlen.
Unser Vorschlag:
Das Land soll eine konsistente Strategie erarbeiten, um die Erstellung und den Einsatz freier Bildungsmaterialien (Open Educational Resources) zu fördern. Dabei sollten sowohl Materialien im schulischen wie auch im universitären Bereich als auch im Weiterbildungsbereich im Fokus liegen. Die Lizenz der Materialien wird so gestaltet, dass sie von einem Möglichst breiten Personenkreis genutzt werden können. Das Land ermutigt die Lehrer zur Erstellung von Open Educational Resources, indem es sie in rechtlichen Fragestellungen berät und die investierte Zeit nach Absprache als Unterrichtsstunden anrechnet. Langfristig würde so ein Pool von Lern- und Lehrmaterialien entstehen, der auch von anderen Bildungsträgern genutzt werden kann.
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P22
17. Wissenschaftliche Publikationen mit Open Access stärken und Potenziale ausschöpfen
Das Problem:
Noch immer sind viele wissenschaftliche Studien, Daten, Analysen und Erkenntnisse nur gegen Bezahlung bei Verlagen erhältlich, obwohl dank moderner Technologien die Reproduktion der Werke praktisch kostenfrei erfolgen kann. Aus öffentlichen Geldern geförderte wissenschaftliche Arbeit kommt der Öffentlichkeit nicht angemessen zugute.
Unser Vorschlag:
Wissenschaftliche Arbeiten werden als so genannte Open-Access-Veröffentlichungen dauerhaft kostenfrei zugänglich gemacht. Um dieses Ziel zu erreichen muss der Gesetzgeber nun umgehend tätig werden. Der freie „Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und ihrer Bewahrung“ im Sinne des Open Access kann nur gelingen, wenn er entsprechend gefördert wird.
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P23
18. Vorlesungen online abrufbar machen!
Das Problem:
Überfüllte Hörsäle, soziale Verpflichtungen (zum Beispiel die Pflege von Angehörigen) oder nebenberufliche Tätigkeiten zur Studienfinanzierung können es für Studierende schwierig machen, die im Studienplan vorgesehen Vorlesungen zu belegen.
Unser Vorschlag:
Bei entsprechender Nachfrage erhalten Studierende ein Recht darauf, Lehrveranstaltungen auch online abrufen zu können. Das Land unterstützt die Einrichtung von Online-Vorlesungsplattformen.
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Themenbereich 3 – Ich bestimme selbst (Datenschutz und Selbstbestimmung)
P24
19. Privatsphäre und Sicherheit bei der Energieversorgung schützen
Das Problem:
Die Digitalisierung der Energieversorgung macht diese zunehmend verwundbar und den Verbraucher gläsern. Immer mehr Teile der Stromversorgung sind ans Internet angeschlossen und dadurch ein potenzielles Ziel von Hackern. Der geplante flächendeckende Einsatz sogenannter „intelligenter Stromzähler“ (Smart Meter) birgt zusätzliche Sicherheitsrisiken. Darüber hinaus lassen sich aus fortlaufenden Verbrauchsmessungen Rückschlüsse auf die Lebensgewohnheiten der Bewohner eines Hauses ziehen. Der Aufbau von Hard- und Software dieser Zähler liegt nicht offen – die Hersteller betrachten dieses Wissen als Geschäftsgeheimnis. Den Verbrauchern wird somit blindes Vertrauen abverlangt.
Unser Vorschlag:
Das Land setzt sich - beispielsweise im Rahmen bestehender Modellprojekte - dafür ein, dass Protokolle und Software-Quellcodes vollständig offen gelegt werden, damit die Wirkungsweise und Sicherheit von Smart Metern öffentlich kontrollierbar ist. Der Einsatz von „Smart Metern“ in Wohnungen soll generell nur mit freier und jederzeit widerruflichen Einwilligung aller Bewohner erfolgen. Wer beim Bezug einer Wohnung bereits ohne seine Zustimmung installierte Vorrichtungen dieser Art vorfindet, erhält das Recht, diese wieder durch einen herkömmlichen Stromzähler ersetzen zu lassen.
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P25
20. Recht auf elektronische Kommunikation mit Behörden
Das Problem:
Kommunikation mit Behörden basiert häufig noch auf Kommunikation per Post. Dies ist teuer, langsam und entspricht nicht den Anforderungen, die Menschen heutzutage an den Staat stellen.
Unser Vorschlag:
Alle Menschen sollen das Recht haben, auf elektronische Post von öffentlichen Behörden und Einrichtungen zu bestehen. Eine postalische Zustellung von Schreiben soll nur dann zulässig sein, wenn dies gesetzlich erforderlich ist. Damit müssen Behörden tätig werden und mit sicherer, elektronischen Kommunikation beginnen.
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P26
21. Recht auf verschlüsselten Informationsaustausch mit Behörden und staatlichen Stellen
Das Problem:
Zurzeit ist es nicht möglich, mit allen staatlichen Stellen elektronisch verschlüsselt zu kommunizieren und deren Internetangebote zu nutzen.
Unser Vorschlag:
Die öffentlichen Stellen des Landes und der Kommunen sollen Schnittstellen und Adressen anbieten, damit zukünftig mit allen staatlichen Stellen verschlüsselt per E-Mail kommuniziert werden kann. Dabei ist mindestens ein auf offenen Standards basierendes Verfahren wie z.B. GnuPG anzubieten. Öffentliche Internetportale sollen standardmäßig SSL-verschlüsselt nutzbar werden. In sensiblen Bereichen wird die unverschlüsselte Nutzung unterbunden.
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P27
22. Anonymer Fahrscheinverkauf
Das Problem:
Um Fahrscheine für Bus und Bahn digital zu erwerben, muss man bisher persönliche Daten angeben. Aus Gründen der Datensicherheit sind dazu nicht alle Bürger bereit. Aktuelle und kommende e-Ticket-Systeme bieten in ihrer aktuellen Konzeption teilweise die Möglichkeit, Bewegungsdaten zu sammeln (der BigBrotherAward 2016 in der Kategorie Technik ging an die Berliner Verkehrsbetriebe BVG). Dazu wird nur teilweise die Möglichkeit geboten, die e-Tickets einfach anonym am Automaten (siehe Versuchsprojekt Münster) zu erwerben.
Unser Vorschlag:
Bis zur Einführung des Fahrscheinfreien Nahverkehrs müssen alle Arten von Fahrscheinen und e-Tickets für Bus und Bahn im Internet und auch zukünftig an Ticketautomaten erhältlich sein. Die Zahlung und Authentifikation müssen immer anonym möglich sein.
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P28
23. Register aller Überwachungskameras
Das Problem:
Die Überwachung durch Kameras ist zum festen Bestandteil des allgemeinen Lebens geworden. Es ist kaum möglich, sich dieser ständigen und überall präsenten Überwachung zu entziehen. Eine solche Überwachung kann einen Überwachungs- und Anpassungsdruckerzeugen, zumal wenn man nicht weiß, wer wo und wann zu welchem Zweck den öffentlichen Raum überwacht.
Unser Vorschlag:
Es wird eine gesetzliche Meldepflicht für Kameras öffentlicher Stellen eingeführt, die den öffentlich zugänglichen Raum überwachen. Die Meldungen werden in einem für jedermann über das Internet einsehbaren Register verzeichnet.
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P29
24. Wir stellen den Schutz der Privatheit an den Anfang jeder Überlegung: Einführung von Privacy Impact Assessments in Verwaltung und Ministerien
Das Problem:
Viele Gesetze und Verwaltungsabläufe kranken daran, dass datenschutzrechtliche und die Privatheit des Einzelnen betreffende Belange erst spät im Diskussions- und Entscheidungsprozess zum Thema gemacht werden. Die späte Beschäftigung hat zur Folge, dass diese Gesetze und Verwaltungsabläufe einem hohen Schutz für die Grundrechte der Bürger nicht entsprechen.
Unser Vorschlag:
Ob neues Gesetzesvorhaben oder neue Technologie, jedes politische oder wirtschaftliche Projekt muss durch die Frage geleitet werden, wie das Projekt so datenschutzfreundlich und privatheitsschonend wie möglich gestaltet werden kann. Dafür wollen wir Folgeabschätzungen im Bereich Privatheit und Datenschutz, sog. „Privacy Impact Assessments“ (kurz „PIA“), in unseren Verwaltungen und Ministerien, und speziell im Gesetzgebungsprozess, etablieren sowie diese auch bei Entwicklungs- und Entscheidungsprozessen in Unternehmen und anderen Organisationen fördern.
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P30
25. Bildungsangebote im Bereich Privatheit, Datenschutz und Datensicherheit ausbauen!
Das Problem:
Privatheitsschutz, Datenschutz und Datensicherheit sind für viele Menschen weiterhin abstrakte Begriffe, während die Digitalisierung der Gesellschaft rasant voranschreitet. Es existiert ein „Privacy-Paradox“: Zwar geben die meisten Menschen an, dass ihnen ihre Privatheit wichtig ist, sie ergreifen aber nicht die notwendigen technischen oder politischen Maßnahmen, um ihren Selbstschutz zu erhöhen. Dieses Problem ist nicht nur bei Privatpersonen zu beobachten. Ein unvorsichtiger Umgang mit digitalen Technologien kann beispielsweise im öffentlichen Dienst zu einer Gefährdung vieler Betroffener führen.
Unser Vorschlag:
Bildungsangebote im Bereich Privatheitsschutz, Datenschutz und Datensicherheit müssen im privaten und öffentlichen Bereich ausgebaut werden. Der Selbstschutz vor allen möglichen Eingriffen in die Privatsphäre muss Bürgern so leicht wie möglich gemacht werden. Mitarbeiter im öffentlichen Bereich müssen Weiterbildungen erhalten, um die Verwaltung des Landes für eine digitalisierte, grundrechtsbewusste Gesellschaft fit zu machen.
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P31
26. Behörden für die Kontrolle von Datenschutz und Datensicherheit müssen stark aufgestellt sein!
Das Problem:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und ihr Team leisten wertvolle Arbeit für die sachgerechte Einhaltung der Bundes-und Landesdatenschutzgesetze sowie des Informationsfreiheitsgesetzes in einer sich schnell wandelnden, digitalisierenden Gesellschaft. Als unabhängige Landesbehörde ist die LDI für die Durchsetzung zweier wachsender Rechtsbereiche verantwortlich, bei denen sie ein weites Spektrum an Kompetenzanforderungen erfüllen muss. Um den Anforderungen gerecht werden zu können, muss die LDI dabei auf einen gut ausgebildeten und quantitativ ausreichend ausgestatteten Personalstab zurückgreifen können. Die Behörde ist allerdings strukturell unterfinanziert. So ist die LDI im Vergleich zu anderen Bundesländern und der Bevölkerungszahl Nordrhein-Westfalens auffallend schwach ausgestattet.
Unser Vorschlag:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) benötigt eine aufrichtige Erhöhung ihrer Ressourcen, um die Kontrolle und sachgerechte Umsetzung von Datenschutz und Informationsfreiheit gewährleisten zu können.
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Themenbereich 4 – Ich entscheide mit (Bürgerbeteiligung und Partizipation)
P32
27. Einrichtung eines Landesministeriums „Digitale Gesellschaft, Vernetzung, Datenschutz und Breitbandausbau"
Das Problem:
Derzeit werden Themen des Digitalen Wandels in einer Vielzahl von Landesministerien behandelt. Die Verteilung der Zuständigkeiten auf zahlreiche Landesministerien hat sich als nicht zielführend und wenig praktikabel herausgestellt. Zentrale Herausforderungen der Digitalisierung wie der Breitbandausbau, die Stärkung von Medienbildung und Digitalem Lernen, Datenschutz, sowie OpenGovernment und eGovernment werden teils gar nicht, teils nur ansatzweise oder verspätet angegangen. Es gibt keinen Fürsprecher einer digitalen Gesellschaft unter den Ministerien.
Unser Vorschlag
Eine thematische Bündelung in einem Ministerium „Digitale Gesellschaft, Vernetzung, Datenschutz und Breitbandausbau“ („Internetministerium“) ist notwendig. Nur so wird diesen Themen jene gesamtgesellschaftliche Relevanz eingeräumt, die sie für die Gegenwart und die Zukunft Nordrhein-Westfalens hat. Analog zur Bündelung in einem Landesministerium ist es sinnvoll, dass der Landtag NRW einen Ausschuss „Digitale Gesellschaft, Vernetzung, Datenschutz und Breitbandausbau“ („Internetausschuss“) einrichtet.
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P33
28. Freie Netze fördern
Das Problem:
Es gibt zu wenige freie Netze in Deutschland.
Unser Vorschlag:
Wir setzen uns weiterhin für Freifunk und freie Netze ein. Dazu gehört für uns: Förderung wissenschaftlicher Forschung zu Mesh-Netzen, freier Router-Software und innovativer Netzwerkprotokolle.
Auf Bundeseben sollte die Überlassung von ungenutzten IP-Netzen der öffentlichen Hand an Freifunk-Initiativen ermöglicht werden. Zudem sollen freie Frequenzbereiche (z.B. ehemalige TV-Frequenzen) für Breitband nutzbar gemacht werden.
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