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< Zurück zur Übersichtsseite: "Verständigungsmodus Pilotdiskurse"

Pilotdiskurs VÖLKERRECHT

Start: 19 Aug Ende

28 Tage noch (endet 18 Dez)

Stand 12.12.2023:  Pilotdiskurs

Beschreibung

Dieser Pilotkurs für den Verständigungsmodus ist noch nicht veröffentlicht, weil die dafür wesentlichen moderaten Bewertungen "JA*, allerdings" und "NEIN*, immerhin" (noch) nicht implementiert sind.

Immerhin soll hier die Neuerung erprobt werden, den Diskurs mit einem Vorspann aus ChatGPT einzuleiten. Damit wird eine Ausgangssituation bereitgestellt,die zumindest  unabhängig von der Ideologie der Autoren des Diskurs-Entwurfes ist. Einen idealerweise völlig  ideologie-neutralen Text wird man allerdings nicht erwarten können, weil auch das Weltbild von ChatGPT unvermeidbar durch den Mainstream geprägt wird.  Deshalb sollen die Teilnehmer diesen Vorspann nicht nur zu Kenntnis nehmen, sondern auch kritisch bewerten und kommentieren können - sich so über ihr Verhältnis zum Mainstream verständigend...

Weitere Informationen

LETZTE AKTIVITÄT

GRAD DER ZUSTIMMUNG

    • 83%
    • (20 positive Stimmen)
    • 17%
    • (4 negative Stimmen)
  • 24 Stimmen gesamt
  • Stimmen: 10
  • Kommentare: 7
  • Kontrovers: : 4
  • Bereits entschieden: 0
  • Abstimmung : 0
  • Unterstützt: 6
  • Meine Beiträge: 0

LETZTE KOMMENTARE

AKTIVSTE USER

Status: Offen
Sichtbarkeit: Öffentlich

TEILNEHMERINNEN (3)

Freigeben:
_

P1

Dies ist ein Pilot-Diskurs, der primär zur Vorbereitung des Verständigungsmodus dient. 

Das Thema Völkerrecht ist aus aktuellem Anlass gewählt. Es gilt als Beispiel für die Schwierigkeiten die entstehen, wenn beim Start des Diskurses nur JA/NEIN-Bewertungen möglich sind.

Bitte unbedingt zuerst alle Abschnitte/Kernaussagen lesen - und erst danach(!) anfangen zu Kommentieren!

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P2

Zur Erprobung der Nutzbarkeit von KI für den Diskurs werden als Diskussionsgrundlage Antworten von ChatGBT vorangestellt. Diese sind mit [C] gekennzeichnet. Sie sollten von allen Teilnehmern gevotet werden. So kann die Startsituation des Diskurses mit größtem Nutzen bei geringstem Aufwand geklärt werden.

 

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P3

[C]Die sieben substanziellen Grundsätze des Völkerrechts sind:

[C]1. Souveräne Gleichheit der Staaten: Alle Staaten sind rechtlich und politisch gleichberechtigt, unabhängig von ihrer Größe, Stärke oder politischen Ausrichtung.

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P4

[C]2. Verbot der Anwendung von Gewalt: Staaten dürfen keine Gewaltakte gegen andere Staaten ausüben, es sei denn, es liegt ein rechtmäßiger Grund wie Selbstverteidigung oder Genehmigung durch den UN-Sicherheitsrat vor.

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P5

[C]3. Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten: Ein Staat darf sich nicht in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates einmischen, es sei denn, es liegt eine Zustimmung oder Anfrage des betreffenden Staates vor.

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P6

[C]4. Friedliche Streitbeilegung: Staaten sollten ihre Streitigkeiten friedlich und durch diplomatische Verhandlungen lösen.

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P7

[C]5. Achtung der Menschenrechte: Staaten sind verpflichtet, die Menschenrechte ihrer Bürger zu respektieren und zu schützen, wie sie in internationalen Menschenrechtsabkommen festgelegt sind.

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P8

[C]6. Guter Glaube: Staaten müssen ihre internationalen Verpflichtungen nach Treu und Glauben erfüllen und dürfen diese nicht vorsätzlich unterlaufen oder umgehen.

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P9

[C]7. Verantwortung der Staaten: Staaten sind für ihr Handeln verantwortlich und müssen dafür die Konsequenzen tragen, einschließlich der Verpflichtung, Schadensersatz zu leisten, wenn sie gegen das Völkerrecht verstoßen haben.

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P10

Das derzeitige "Völkerrecht" ist ein reines "Staatenrecht". Für den Normalfall "Territorialstaat", wo die Grenzen von Volk und Staat nicht übereinstimmen, enthält dieses "Völkerrecht" nur eine diffuse "Selbstbestimmung der Völker"

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P11

Ein Staat, der auf seinem Territorium ansässige Volksgruppen bedrängt, um einen ethnisch definierten Nationalstaat zu erzeugen, verwirkt damit den Anspruch auf Unverletzlichkeit seiner Grenzen.

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