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Entwurf Nationalstaat vs Territorialstaat

Der erste Pilotdiskurs

Start: 08 Nov Ende

18 Tage noch (endet 08 Dez)

Dies ist ein Pilotdiskurs mit aktueller Brisanz - als Beispiel und Vorreiter für etwa 200 aktuelle Themen. Wer hier liest, sollte bitte unbedingt alle Kernaussagen voten - auch die "Selbstverständlichkeiten"! In die Kommentare schreibt bitte nur, was konkret an den Kernaussagen korrigiert oder ergänzt werden sollte. Dringende Bitte:  Vermeidet den "Absonderungsmodus"!                             PS: Mit "LVZ" sind zwei "Schlaglichter gekennzeichnet, die die aktuelle Brisanz des Themas unterstreichen. Und siehe auch: https://www.rubikon.news/artikel/der-verirrte-kontinent      

Beschreibung

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P1

Nationalstaat vs Territorialstaat


Dies ist ein Pilotdiskurs - als Beispiel für etwa 200 "diskursrelevante" Themen.
Bitte beachten: Zunächst erscheint in jedem Absatz eine "Kernaussage", die zu bewerten und ggf. zu diskutieren ist.
Den "Hintergrund" kann man per Klick auf- und zuklappen. Dort stehen dann für die "gründlichen Leser" Informationen, die Missverständnisse bzw. Missdeutungen der Kernaussagen entgegen wirken sollen.

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P2

Nationalstaat bedeutet Krieg.


Hintergrund Diese plakative Formel (Ursprung strittig) will nicht wörtlich genommen – aber als Denkanstoß sehr ernst genommen werden. Als erwiesen gilt, dass das Mantra „Nationalstaat“ zur Mobilisierung der Massen geeignet ist. Jedoch ist es für die Lösung der gesellschaftlichen Probleme, die unausweichlich immer wieder anfallen, nur sehr wenig hilfreich. So liegt nach aller historischen Erfahrung im Wesen des Nationalstaates, dass als Schuldige für alle ungelösten Probleme „Feinde“ gesucht werden müssen – zuerst bei anderen Nationen, sodann bei inneren ethnischen und religiösen Minderheiten.

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P3

Ein „Staat“ – eine andere Bezeichnung für die Struktur der Gesellschaft würde auch nichts ändern – ist für unsere hochentwickelte Gesellschaft völlig unverzichtbar


Hintergrund Unsere Gesellschaft beruht auf vielen substanziellen Teilsystemen. Infrastruktur als materielle Grundlage, Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesen als typische Gesellschaftsaspekte, Kultur und Kunst als Bindegewebe – alles selbstverständlich!?! Wer den „Staat“ als fremde Macht sieht und bekämpft, macht es sich zu einfach. In jedem Falle müssen die grundsätzlichen Strukturen und Prozesse einer menschlichen Gesellschaft verständlich und wirkmächtig gestaltet und betrieben sein.

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P4

Die heutigen Staaten nennen sich größtenteils Nationalstaaten – sind aber in jedem Falle der Funktion nach Territorialstaaten.


Hintergrund Die Schweiz und Belgien sind Musterbeispiele für Territorialstaaten, die mit mehreren gleichrangigen Nationaltäten funktionieren. Auf dem Territorium der meisten Staaten existieren eine dominierende Nationalität und daneben nationale Minderheiten, die in mehr oder weniger klar abgegrenzten Gebieten ansässig sind. Grundlage ist in jedem Falle ein für das Staats-Territorium einheitliches Rechtssystem (Verfassung, Gerichtbarkeit…), ein einheitliches Finanzsystem (Steuern, Renten….) und ein einheitliches Versorgungssystem (Verkehr, Energie, Wasser). Einige lebenswichtige Teilsysteme sind mehr oder weniger privatisiert (Ernährung, Transport…) oder auch nach Teilterritorien organisiert (Bildung, Kultur, Amtssprache), die dann von ansässigen Volksgruppen ethnisch geprägt werden.

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P5

Jedes Staatsgebiet mit seinen derzeitigen Grenzen gilt als völkerrechtlich geschützt.


Hintergrund Es ist zwar klar, dass die gegenwärtigen Grenzen im jeweiligen historischen Umfeld gezogen wurden. Dabei wurden freilich „aus praktischen Gründen“ viele Streitpunkte weggebügelt. Ein substanzielles Grundproblem ist allerdings, dass das heutige „Völkerrecht“ ausschließlich Beziehungen zwischen „Staaten“ regelt – also zwischen Territorialstaaten.

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P6

Sobald jedoch ein dominierendes (nationalistisches) Regime eine ansässige Minderheit gewaltsam vertreibt oder ausrottet, verwirkt es damit den Anspruch auf völkerrechtlichen Schutz seiner Grenzen.


Hintergrund Das ist ein sehr heikles Prinzip. Denn es bedeutet ja die Einwirkung in einen Staat hinein – obwohl wie gesagt das „Völkerrecht“ bislang nur Verhältnisse zwischen Staaten betrachtet.

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P7

LVZ 12./13.11.2022
S.1 St.Geyer "Wie kann der Krieg enden, Herr Scholz?"
Zitat "Insgesamt habe Putin aber keine Gründe vorgebracht, die den Angriff rechtfertigen würden."
Kernaussage: Dieses Zitat ist formal korrekt - aber substanziell ist es eine glatte Verfälschung der Situation!

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P8

Jeglicher durch Krieg erlangte oder auch nur beabsichtigte „Sieg“ eines Nationalstaates über einen anderen Nationalstaat ist kategorisch ein Bruch des Völkerrechts.


Hintergrund Tatsächlich siegt keinesfalls ein Volk, sondern jedenfalls die jeweilige Staaatsmacht.

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P9

Im Ukraine-Russland-Krieg ließe jeder vollständige Sieg einer der beiden Kriegsparteien Folgen erwarten, die sowohl für die beiden Völker – also auch für die Völkergemeinschaft unerträglich sind.


Hintergrund Poroshenko und Selenskyj haben die vollständige Entrussifizierung des ukrainischen Territoriums angekündigt. Putin hat dagegen die Entnazifizierung und Entmilitarisierung der Ukraine propagiert. Beides liefe letztlich auf Völkermord hinaus.

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P10

LVZ 12./13.11.2022
S.2 K. Kollenberg "Ein ernster Kanzler"
Zitat: "Es wird keinen Diktatfrieden geben. Es wird eine andere Verständigung geben müssen."
Kernaussage: Selenskyj hat die für Ukraine und Europa einzig(!?!) vernünftige Lösung 'Minsk II' durch eine Haltung ersetzt, die nur den Interessen der USA dient und die Ukraine wie Europa insgesamt maximal schädigt.

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P11

Jegliche Hilfe zur Verlängerung des Krieges vergrößert die Zerstörungen und erhöht die Wahrscheinlichkeit eines desaströsen Endes.


Hintergrund Zur objektiven Kriegslogik gehört, dass propagierte Kriegsziele in keinem Falle vertrauenswürdig im Sinne von einklagbar sind. Die Erwartung, dass der Sieg einer Kriegspartei mit deren Kriegszielen auch eine völkerrechtlich tragfähige Friedenslösung erbringen werde, ist von vornherein illusionär.

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P12

Das Völkerrecht bedarf dringend handhabbarer Richtlinien für das Zusammenleben mehrerer Ethnien innerhalb der Territorialstaaten.


Hintergrund Es gibt eine Reihe von Beispielstaaten, wo das Zusammenleben zweifelsfrei für die Mehrheit der Beteiligten vorteilhaft ist. Musterbeispiel ist die Konkordanzdemokratie der Schweiz, wo alle gesellschaftlichen Probleme grundsätzlich erst nach gründlicher öffentlicher Information und Beratung entschieden werden. Jeglicher Machtmissbrauch von irgendwie verführten oder korrumpierten Mehrheiten wird damit so weit wie irgend möglich vermieden. Siehe auch Belgien, Kanada, Schweden…. last not least Deutschland mit seinen Dänen und Sorben.

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P13

Die Völker in Vielvölkerstaaten bedürfen des Schutzes gegen Demagogen, die letztlich nur Spießgesellen von Macht- und Profitinteressen sind.


Hintergrund Vielvölkerstaaten sind immer wieder durch Partikularinteressen gefährdet, die kleinere Unterschiede aufgreifen und zu großen Konflikten hochkochen. „Natürlich“ finden sie immer nationalistische Akteure, denen vorgeblich nationale Interessen vorrangig sind. Beispiele sind die „polnischen Teilungen“, Kosovo, Syrien (wo 10.000 modernst ausgestattete Söldner abzogen, nachdem der letzte der „moderaten syrischen Rebellen“ verschwunden war)…

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