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Discuto
374 Tage noch (endet 31 Dez)
Beschreibung
Diesen Diskurs hat Wolfgang Schallehn aus einer AG_Zuarbeit von Alex Däbler erzeugt. Der ursprüngliche Text wurde nur an ganz wenigen Stellen verändert, wo dies für die Darstellung notwendig erschien. Alex Däbler hatte noch keine Gelegenheit, diesen Diskurs zu autorisieren. Der Diskurs ist deshalb zunächst nur für eingeladene Benutzer zugänglich. Er soll aber bald freigegeben werden...
Der Umfang mag im ersten Moment erschrecken - aber billiger ist die dringend notwendige gemeinsame Willensbildung nicht zu haben. An einigen Punkten wird ja auch schon sichtbar, wo detailliertere "Subdiskurse" zu selbständigen Diskursen sinnvoll herauszulösen sind. Dort könnt Ihr schon überlegen, was Ihr als Diskursautoren anders strukturieren würdet. Überhaupt sollte bei diesem Pilotdiskurs immer an die Gestaltung eigener Diskurse gedacht werden...
Über Discuto und seine "Entwicklungspotenziale" findet Ihr näheres unter
Station 4 Werkzeuge für kollaborative Willensb...
Wer in der AG substanziell mitwirken will, sollte also bitte unbedingt
- sich mit Klarname oder Nickname registrieren,
- zu allen (!) als relevant eingeschätzten Einzelpunkten eine Bewertung anklicken - also insbesondere auch zu den "selbstverständlichen"!
- Verbesserungs- und Ergänzungsvorschläge als Kommentare posten.
Weitere Informationen
LETZTE AKTIVITÄT
AM MEISTEN DISKUTIERT
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P30 - Wahlpflicht für die Wahl zum Europäischen
8 0
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Konkordanzdemokratie
1. Allgemeines:
4 0
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P32 - statt einer Kommission und einem Europäisc
4 0
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P29 - Initiativrecht beim Europäischen Parlament
4 3
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Zunächst stellt sich mir die Frage, wie denn "gesamteuropäische Parteien" zustande kommen sollen. Die USA zeigen, dass das möglich ist. Aber das WIE bedarf wohl noch einiger konstruktiver Arbeit. Die heutigen "europäischen Parteien" sind doch tatsächlich Zweckbündnisse nationaler Parteien, was die Vertretung "gesamteuropäischer Interessen" derzeit spürbar einschränkt... Ich habe dennoch "bedingt zugestimmt", weil ich die "konstruktive Partizipation" als Ausweg aus diesem Dilemma sehe.
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Für was braucht man eine zweite Kammer, wenn die kein Initiativrecht hat? Eine zweite Kammer ohne Initiativrecht ist relativ sinnlos. Zumal ich es jetzt nicht wirklich verwirrend finde. In Deutschland ist es den Leuten eigentlich auch ziemlich egal, ob ein Gesetz nun von einer Bundestagsfraktion, von der Regierung oder aus dem Bundesrat heraus eingebracht wurde.
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es geht mir ja nicht per se darum, dass einzelne Länder ihre Bedenken haben, sondern dass sie thematisch geäußert werden. Und natürlich werden sich da die Wahlverhältnisse von Land zu Land unterscheiden und etwas Wahltaktik betrieben werden, aber das ist ja normal. Solange Parteien transnational aufgestellt sein müssen ist das doch völlig in Ordnung.
LETZTE KOMMENTARE
AKTIVSTE USER
Nachteile der Konkordanzdemokratie:
P17
- hohe Entscheidungskosten, insbesondere hoher Zeitaufwand bei der Konsensfindung
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P18
- Innovations- und größere Reformschritte sind schwerer erreichbar als bei der Konkurrenzdemokratie
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2. Warum die Konkordanzdemokratie das richtige Modell für die EU ist:
P19
- EU hat (noch) kein homogenes, einheitliches Volk, sondern setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Völker mit unterschiedlichen Interessen zusammen
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P20
- die EU besteh aus vielen Ländern, einige davon sehr groß, andere sehr klein – Minderheitenschutz ist deshalb für die EU besonders wichtig
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P21
- EU ist noch am Anfang und instabil und kann leicht zusammenbrechen – deshalb braucht die EU ein Modell, das Stabilität bringt und ein geringes Konfliktpotential aufweist
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P22
- die EU hat bereits jetzt konkordanzdemokratische Elemente, so dass man am jetzigen System nicht viel ändern muss
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P23
- viele Mitgliedstaaten der EU haben bereits Elemente einer Konkordanzdemokratie und sind daher an das Verfahren gewöhnt (Mehrparteiendemokratie, Verhältniswahlrecht, Koalitionen in denen Kompromisse gefunden werden,…)
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3. die Republik Europa als Konkordanzdemokratie:
Gesetzgebung und Parteien:
P24
- Zweikammersystem mit einem Europäischen Parlament und einer Vertretung der Regionen, in der jede Region (örtlich begrenzte Einheit mit gemeinsamer Kultur, Sprache und Geschichte) ein oder zwei direkt gewählte Vertreter entsenden kann – die beiden Kammern beschließen gemeinsam die Gesetze
Argument: Regionen haben dadurch eine eigene Vertretung und werden besser in die Union eingebunden
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P25
- bei den Wahlen zum Europäischen Parlament dürfen nur gesamteuropäische Parteien oder Parteienbündnisse antreten, d.h. dass alle Parteien oder Parteienbündnisse Vertreter in einer ausreichend großen Zahl an Mitgliedstaaten haben
Argument: gesamteuropäische Parteien sind besser in der Lage gesamteuropäische Interessen zu vertreten, während nationale Parteien bzw. lose Zusammenschlüsse aus nationalen Parteien nur nationale Interessen vertreten
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P26
- es gibt ein europäisches Wahlrecht, das als reine Verhältniswahl ausgestaltet ist – die EU ist dann in viele etwa gleich große Wahlkreise unterteilt, die sich auch über Landesgrenzen hinweg ausdehnen können;
Argument: das Verhältniswahlrecht spiegelt Wählerwillen besser wieder als Mehrheitswahlrecht und gibt auch kleineren Gruppen und Parteien die Chance mit zu wirken
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P28
- Europäische Verbände als Interessenvertretungen (z.B. Europäischer Verband für Umweltschutz oder für Arbeitnehmer oder für Bürgerrechte etc.) mit eigenem Initiativrecht und Rederecht im Parlament – statt Lobbyverbänden
Argument: Europäische Verbände sollen an die Stelle von Lobbyisten treten – durch ihre Expertise und ein eigenes Rederecht können sie den demokratischen Prozess bereichern und durch ein Initiativrecht ermöglichen sie es bestimmten gesellschaftlichen Gruppen sich besser einzubinden
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P29
- Initiativrecht beim Europäischen Parlament, der Regionalvertretung, den Europäischen Verbänden, dem Exekutivausschuss und dem Volk über eine Europäische Bürgerinitiative
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P30
- Wahlpflicht für die Wahl zum Europäischen Parlament und bei der Wahl des Präsidenten der EU und bei der Wahl der Regionalvertreter
Argument: Demokratie besteht aus Mitbestimmung – wenn nur die Hälfte oder weniger Wahlberechtigte an der Wahl teilnehmen besteht keine ausreichende Legitimation der Institutionen
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