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Discuto
373 Tage noch (endet 31 Dez)
Beschreibung
Diesen Diskurs hat Wolfgang Schallehn aus einer AG_Zuarbeit von Alex Däbler erzeugt. Der ursprüngliche Text wurde nur an ganz wenigen Stellen verändert, wo dies für die Darstellung notwendig erschien. Alex Däbler hatte noch keine Gelegenheit, diesen Diskurs zu autorisieren. Der Diskurs ist deshalb zunächst nur für eingeladene Benutzer zugänglich. Er soll aber bald freigegeben werden...
Der Umfang mag im ersten Moment erschrecken - aber billiger ist die dringend notwendige gemeinsame Willensbildung nicht zu haben. An einigen Punkten wird ja auch schon sichtbar, wo detailliertere "Subdiskurse" zu selbständigen Diskursen sinnvoll herauszulösen sind. Dort könnt Ihr schon überlegen, was Ihr als Diskursautoren anders strukturieren würdet. Überhaupt sollte bei diesem Pilotdiskurs immer an die Gestaltung eigener Diskurse gedacht werden...
Über Discuto und seine "Entwicklungspotenziale" findet Ihr näheres unter
Station 4 Werkzeuge für kollaborative Willensb...
Wer in der AG substanziell mitwirken will, sollte also bitte unbedingt
- sich mit Klarname oder Nickname registrieren,
- zu allen (!) als relevant eingeschätzten Einzelpunkten eine Bewertung anklicken - also insbesondere auch zu den "selbstverständlichen"!
- Verbesserungs- und Ergänzungsvorschläge als Kommentare posten.
Weitere Informationen
LETZTE AKTIVITÄT
AM MEISTEN DISKUTIERT
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P30 - Wahlpflicht für die Wahl zum Europäischen
8 0
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Konkordanzdemokratie
1. Allgemeines:
4 0
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P32 - statt einer Kommission und einem Europäisc
4 0
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P29 - Initiativrecht beim Europäischen Parlament
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Zunächst stellt sich mir die Frage, wie denn "gesamteuropäische Parteien" zustande kommen sollen. Die USA zeigen, dass das möglich ist. Aber das WIE bedarf wohl noch einiger konstruktiver Arbeit. Die heutigen "europäischen Parteien" sind doch tatsächlich Zweckbündnisse nationaler Parteien, was die Vertretung "gesamteuropäischer Interessen" derzeit spürbar einschränkt... Ich habe dennoch "bedingt zugestimmt", weil ich die "konstruktive Partizipation" als Ausweg aus diesem Dilemma sehe.
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Für was braucht man eine zweite Kammer, wenn die kein Initiativrecht hat? Eine zweite Kammer ohne Initiativrecht ist relativ sinnlos. Zumal ich es jetzt nicht wirklich verwirrend finde. In Deutschland ist es den Leuten eigentlich auch ziemlich egal, ob ein Gesetz nun von einer Bundestagsfraktion, von der Regierung oder aus dem Bundesrat heraus eingebracht wurde.
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es geht mir ja nicht per se darum, dass einzelne Länder ihre Bedenken haben, sondern dass sie thematisch geäußert werden. Und natürlich werden sich da die Wahlverhältnisse von Land zu Land unterscheiden und etwas Wahltaktik betrieben werden, aber das ist ja normal. Solange Parteien transnational aufgestellt sein müssen ist das doch völlig in Ordnung.
LETZTE KOMMENTARE
AKTIVSTE USER
P31
- Europäischer Volksentscheid sollte eingeführt werden – die Hürden hierfür sollten nicht zu niedrig sein
Argument: Volksentscheide stellen ein Korrektiv zur parlamentarischen Gesetzgebung dar und sorgen dafür, dass noch mehr Menschen eingebunden werden – gemeinsame Volksentscheide helfen zudem dabei, eine gemeinsame gesamteuropäische Öffentlichkeit herbeizuführen
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Regierung:
P32
- statt einer Kommission und einem Europäischen Rat soll es einen Exekutivausschuss geben, der vom Parlament gewählt wird und in seiner Zusammensetzung ungefähr der Zusammensetzung des Europäischen Parlaments entspricht (d.h. alle relevanten Parteien sind darin vertreten)
Argument: keine Partei soll ausgeschlossen werden und eine große Anzahl an Wählern soll sich in der Regierung wiederfinden – dies führt auch zu einer größeren Akzeptanz der Regierung und zu nachhaltigeren Regierungsbeschlüssen, weil alle Parteien hieran mitgewirkt haben
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P33
- die von den Regionen direkt gewählten Vertreter im Rat der Regionen können für die Europäische Präsidentschaft kandidieren – die Bürger Europas wählen dann unter den verschiedenen Kandidaten einen aus, der als Präsident der Europäischen Union diese nach außen vertritt. Der Präsident ist gleichzeitig Präsident der Vertretung der Regionen und leitet diese. Außerdem ist er Teil des Exekutivausschusses und leitet diesen.
Argument: Präsident sollte kein Vertreter eines Nationalstaates sein, sondern einer Region – die Vertreter im Regionalrat wurden ihrerseits direkt von ihrer Region gewählt, haben dort also bereits bewiesen einen nötigen Rückhalt im Regionalvolk zu haben
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P34
Alternative: kein Präsident
Argument: einen Präsidenten zu finden, mit dem alle Europäer zufrieden sind ist nahezu unmöglich – ein ungeeigneter Kandidat kann Europa nachhaltig spalten, was zu Instabilität führen kann – ein Präsident wäre zudem systemfremd in einer Konkordanzdemokratie.
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Rundfunk:
- Europäischer Rundfunkrat, in dem alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen in Europa vertreten sind sowie alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Europa – dieser soll gesamteuropäische Rundfunkanstalt leiten mit eigenem europäischen Fernsehsendern, Radiokanälen und Online-Programm, finanziert über eine gesamteuropäische Rundfunkgebühr
Argument: europäischer Rundfunk kann dabei helfen ein einiges europäisches Volk herbeizuführen; die Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen steigert die Partizipation einer großen Anzahl an Menschen und führt zu einem pluralistischen, ausgewogenen Rundfunkangebot, was als Korrektiv zum privaten Rundfunk dient, welcher überwiegend gewinnorientiert handelt
Zuständigkeiten:
P35
- EU ist zuständig allein für die wichtigsten Dinge (Finanzen, Wirtschaft, Verteidigung, Außenpolitik)
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P36
- für Kultur, innere Sicherheit, Strafrecht, Bildung haben die Mitgliedstaaten die alleinige Kompetenz
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P37
- im Übrigen besteht konkurrierende Gesetzgebung zwischen EU und Mitgliedstaaten
Argument: die nationale und regionale Ebene soll möglichst viel kulturelle Autonomie innehaben – Streitigkeiten über gesellschaftliche Themen sollen nach Möglichkeit vermieden werden – der Fokus sollte auf den Bereichen liegen, die unbedingt auf europäischer Ebene geregelt werden müssen
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Sonstiges:
P38
- Europäische Verbände sollen eigenes Klagerecht vor dem EuGH erhalten und dort gegen bestimmte Akte der Europäischen Union vorgehen können
Argument: dies dient der Kontrolle der europäischen Institutionen und hilft dabei, dass auch solche Interessen stärker geschützt werden, die sonst oft vernachlässigt werden (beispielsweise Umwelt- und Tierschutz durch Klagerecht von Umwelt- oder Tierschutzverbänden)
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P39
- Schaffung einer Europaarmee
Argument: Kostenersparnis bei den Nationalstaaten
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