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Discuto
Inhaltliche Beratungsangebote der Pflegestützpunkte
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Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen gerne Frau Claudia Pflug (pflegebefragung@iges.com oder Tel: 030 230 809 454) zur Verfügung. Bei technischen Problemen kontaktieren Sie bitte Hannes Leo (leo@cbased.com oder Tel: 0157 311 657 86).
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P15
Laut der Mitarbeitenden und regionalen Akteure bestehen für folgende Zielgruppen, trotz teilweise bestehenden Strukturen, Angebotslücken:
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P19
- Fachgerechte und systematische Beratung in der Beratung von Menschen mit psychischen Erkrankungen
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P20
- Fachgerechte und spezialisierte Beratung in der Beratung von Menschen mit Migrationshintergrund oder Flüchtlingen
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P21
Laut der Mitarbeitenden und regionalen Akteure bestehen zu folgenden Bereichen Angebotslücken:
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P26
Zu folgenden Themen bestehen Anfragen, aber laut Angabe der Befragten können diese nicht vom Pflegestützpunkt beantwortet werden:
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P27
- (Pflege)-Rechtsberatung (u. a. wurden auch Bereiche wie Behindertenrecht, Asyl- und Migrationsrecht genannt)
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Schlussfolgerungen
P30
Beratungsinhalte sollten weiterentwickelt werden, über die Beratung zu leistungsrechtlichen und pflegefachlichen Fragen hinaus. Beispielsweise auch zur Beratung im Umgang mit Konfliktsituationen sowie zur Pflegerechtsberatung, ggf. in Kooperation mit anderen Akteuren.
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P31
Informationen zu regional verfügbaren Angeboten der Kranken- und Pflegekassen (z. B. individuelle präventive Leistungen nach § 20 Abs. 5 SGB V und Pflegekurse) und weiterer Dienstleister sowie zu deren Zugangswegen müssen in den Pflegestützpunkten systematisch erfasst und, nach erfolgter Bedarfsfeststellung, weitergegeben werden.
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P32
Die Weiterentwicklung des Beratungsangebotes sollte sich nicht nur auf mehr Fallbegleitung (Case-Management) und mehr aufsuchende Beratung beschränken, sondern auch eine stärkere Spezialisierung beinhalten, z.B. aufsuchende Beratung für Menschen mit demenziellen Erkrankungen oder andere Zielgruppen mit spezifischen Versorgungsbedarfen, wie Kinder und Jugendliche mit Behinderung und Pflegebedarf.
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P33
Weiterhin könnte künftig eine engere Verknüpfung der verpflichtenden Beratungsbesuche gem.§37 Abs.3 SGBXI mit der Pflegeberatung in den PSP erfolgen – Erfahrungen aus einem Modellprojekt in Potsdam 2016/17 liegen in Brandenburg bereits vor.
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