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Discuto
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Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) startet die öffentliche Konsultation zur (Neu-)Ausrichtung der nationalen Bauforschung ab 2024. Die Einreichfrist für Diskussionsbeiträge ist der 1. September 2023 (12:00 Uhr CET).
Der Gebäudesektor ist weltweit für einen hohen Anteil des Energieverbrauchs und der klimaschädlichen Emissionen verantwortlich, ca. 38% der globalen CO2-Emissionen entfallen auf diesen Bereich. In Österreich konnten in den letzten Jahren viele innovative Entwicklungen im Bereich „Nachhaltiges Bauen“ erforscht, demonstriert und umgesetzt werden. Zukunftsweisende Gebäude- und Siedlungskonzepte zielen auf eine Reduktion des Energie- und Stoffeinsatzes, die Nutzung erneuerbarer Energieträger, den Einsatz ökologischer Baumaterialien sowie eine Erhöhung des Raumkomforts und der Lebensqualität.
Das BMK verfolgt mit der (Neu-)Ausrichtung der Bauforschung eine ab 2024 beginnende, mehrjährige Strategie, aktuellen Trends und Herausforderungen in dem Forschungs- und Innovationsbereich zu begegnen und damit die Umsetzung eines klimaneutralen Gebäudesektors zu beschleunigen. Im Rahmen der Konsultation können Themen diskutiert sowie Innovationsziele und Anwendungsbereiche in 7 Themenfeldern konkretisiert werden. Die Rückmeldungen dieser Konsultation finden Eingang im weiteren Strategieprozess.
Wir laden Sie hiermit herzlich dazu ein, an der Konsultation teilzunehmen. Eine einfache Anmeldung ist dazu erforderlich.
UPDATE: Aufgrund eines Stromsausfalls und kurzzeitigen Einschränkung wurde die Konsultation bis 1. September 2023 (12:00 Uhr) verlängert!
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Aus dem Bereich der Raumordnung / Raumplanung werden einige generelle Empfehlungen aus-gesprochen, die nicht unmittelbar den einzelnen Aspekten der Bauforschung zugeordnet wer-den können. Trotzdem aber als wichtige Themen angesehenen werden müssen. • Ausweisung von stabilen Standorten bzw. Bereich für Baumaßnahmen auf der Grundlage ent-sprechender Bodenanalysen (incl. geologischen Stabilitätsnachweis) und Kenntlichmachung in den Ordnungsplänen (Flächenwidmung und Bebauungspläne) • Ausweisung von Gefährdungszonen analog roter und gelber Zone und verbindliche Anwen-dung unter Ausschluss jeder Baumaßnahme – wurde im alpinen Raum vielfach nicht beachtet • Überprüfung der bisher erfolgten Hochwasserschutzmaßnahmen bzw. Ausweisung von lang-fristig gültigen Sicherungsgebieten (HW 100, HW 50, HW 30) • Konsequente Einhaltung von Freihaltezonen und -gebieten entlang der Gewässer – keine Zu-lassung von Neubaumaßnahmen im Gefährdungsbereich – wurde vielfach nicht beachtet • Überprüfung der Zulässigkeit einer Erweiterung oder Anbauten von Wohnbauten für Familien-mitglieder in gefährdeten Standorten – in Hanglagen oder an Gewässern • Überprüfung des Flächenbedarfs je Person, Familien und der entsprechenden Förderung etc. bei sich wechselnden Anforderungen – von 130/200 m2 zu 70 m2 Bauen und Wohnen. Notwen-dig ist der Nachweis einer räumlichen Trennung und Abschnittsbildung bei Förderansuchen • Prüfung und Förderung von Wohnen und Arbeiten im gleichen Grundriss – Entwicklung von flexibel nutzbaren Gebäuden und Formulierung von Mindestanforderungen an Größe, Grund-riss und technischer Ausstattung • Ausweisung von Temporärer Nutzung von Bauland – unter Beachtung der Erfordernisse von Wohnen und Arbeiten (Größe, Funktion und Kosten der Bauten) • Förderung von Multifunktionellen Bauten – mit Vorgabe der funktionellen und technischen Anforderungen (u.a. für home-office) • Bauen und Integration von Verkehrsinfrastruktur für ÖPV – Anpassung der Verkehrsinfrastruktur an Wohnen durch geräusch- und emissionsarme Mobilitätssysteme • Nachnutzung von Industriebrachen, nicht mehr genutzten Industriebauten für Wohnen und Arbeiten / Mischnutzungen mit Nutzung von vorhandener technischer Gebäude-Infrastruktur und bestehender Erschließung • Entsiegelung im Verkehrswegebau und Entwicklung belastbarer Beläge im Verkehrswegebau • Entsiegelung in Einfamilienhausgebieten – Hauseinfahrten, Zugänge, Nebenwege / Radwege und Fußwege • Grauwassernutzung und Reduktion der Belastung von Entwässerungsleitungen • Erweiterung der Trennsysteme im Siedlungswassersystem • Ausbau der siedlungsinternen Verkehrswege mit Recyclingmaterial – bei gleichzeitiger Erhal-tung der Durchlässigkeit des Belages für Oberflächenwässer Zusammenfassend ist eine fachübergreifende Vorgehensweise zu wählen, die über Einzelzuständig-keiten und Kompetenzen hinausgeht. Nur so können effiziente Klimaanpassungen in der Raumord-nung erfolgreich angedacht und umgesetzt werden.
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• Voraussetzung für den Erfolg bei der Umsetzung der meisten energiewirtschaftlichen Systeme ist das Erkennen, dass die besten Systeme auf einer gemeinschaftlichen Orientierung der tech-nischen Konzeption aufbauen. Wenn diese Verknüpfung gelingt, kann auch von einem robus-ten System gesprochen werden, das u.a. auch durch die Beteiligung und Mitwirkung der Nutzer gesichert wird. • Vor oder mit der Umsetzung gemeinschaftlicher Umstrukturierung – sowohl im Mehrfamilien-haus als auch im Siedlungswesen – ist die Verankerung des neuen Systems in den örtlichen Ge-meinschaften. Diese Orientierung ist zu fördern bzw. sollte in der Architektur / Siedlungswesen bereits entsprechende Angebote der gemeinschaftlichen Orientierung ausgedrückt werden. • Eine Randfrage ist die Notwendigkeit der Integration der neuen Siedler und Einbindung in das lokale Vereinswesen – wenn dieses auch Gemeinschaft und psychische Stabilität fördern soll Hintergrund: Die aktuelle Orientierung und Praxis in der räumlichen Entwicklung von Bauen und von der Siedlungsentwicklung ist von einer hohen Individualität geprägt. Individuelle Ziele und entsprechendes Verhalten dominiert, gemeinschaftliche Ziele werden nicht beachtet (z.B.: Indi-vidueller Wohnstandort versus Mehrfamilienhaus, Individuelle Mobilität versus ÖPV). Notwendig ist das Erkennen, dass ohne ein Verständnis für gemeinschaftliche Lösungen und Maßnahmen eine nachhaltige Entwicklung der Raumordnung nichtmöglich ist. Dabei werden auch die Vorteile einer Neuorientierung nicht gesehen.
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Ad Erneuerbare Energien und Gebäude-Netz-Interaktion • Baublockweise Optimierung der Energiesanierung/ -optimierung für unterschiedliche Baustruk-turen (nach Alter und Nutzer) in Verbindung mit flexiblen und moderaten Finanzierungsange-boten – v.a. für ältere und einkommensschwache Nutzer. • Prüfung und Entwicklung von Speicherfähigkeit von Energie (Elektrizität und Wärme) im Bau-block oder gemeinsamen Siedlungsgebiet – Speicherung auch außerhalb des einzelnen Ge-bäudes • Zulässigkeit der Durchführung und Förderbarkeit von Energieoptimierung bei Wohneinheiten, wenn der WE-Anteil an der gesamten Wohnungsstruktur des Gebäudes für die Sanierung und Energieoptimierung weniger als 50 % beträgt. Hintergrund: Die bestehenden Vorgaben erlauben keine schrittweise und effiziente Umsetzung wesentlicher energiepolitischer Ziele. Mit der Bindung an einen Anteil von zumindest 50 % wer-den effiziente und frühzeitige Optimierungen und Investitionen verhindert. Notwendig ist die Umsetzung der an der Optimierung interessierten Eigentümer und Nutzer. Notwendig sind dazu sowohl technische als auch rechtliche Grundlagen und Modifikationen der aktuellen Gesetze.
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Ad Sanierungstechnologien und -konzepte • Sanierung und Energie – Rationelle Energiesanierung / Maximierung oder abschnittsweise Effi-zienzierung mit Augenmaß gemäß Bedarf und ökonomischen Gegebenheiten der Nutzer / Sa-nierungsqualität versus hohe Investitionskosten für Technik • Rechtlich gesicherte Umsetzung von Energiesanierung im Mehrfamilienhaus (auch unter Anteil von 50 % - Prüfung der dabei notwendigen Mindestmaßnahmen zur Erhaltung der Optionen der anderen Eigentümer • Sanierung und Nachhaltigkeit - Orientierung des Konzeptes auch nach den sozialen / gemein-schaftlichen Bedürfnissen der Benutzer (z.B.: Anpassung an die steigenden Bedürfnisse der Nutzer zur Erhöhung der Verweildauer in der Wohnung) • Sanierung und Wasserhaushalt – Einbeziehung der Wasserverbrauchsoptimierung in das Sanie-rungskonzept zur energetischen Optimierung • Generell: Verbesserung der Kreditwürdigkeit älterer Menschen für Sanierungsmaßnahmen in Verbindung mit Regelung der Sicherung bei Ableben (Einbeziehung der Familien, Erben, Hypo-thekarkredite, etc.) Hintergrund: Die aktuellen Sanierungsvorgaben berücksichtigen nicht eine abschnittsweise Um-setzung der Energiepolitischen Maßnahmen im Mehrfamilienhaus (sowohl bei Eigentümern als auch Mieter). Auch werden die sozioökonomischen Gegebenheiten nicht beachtet. Benötigt wer-den Konzepte der Energieoptimierung unter Beachtung einer abschnittsweisen Änderung unter sowohl bautechnischen, energietechnischen und auch sozialen Aspekten
MOST ACTIVE USERS
4.6 Wärmewende im Bestand
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INNOVATIONSZIELE |
Die Entwicklung und Umsetzung von effizienten Heizsystemen für Bestandsgebäude sowie die Integration von erneuerbaren Energien wie Solarthermie oder Geothermie. |
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4.7 Thermische Sanierung der Gebäudehülle
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INNOVATIONSZIELE |
Forschungs- und Entwicklungsziele sind die Entwicklung neuer Technologien und Verfahren zur energetischen Sanierung von Gebäuden sowie die Optimierung von bestehenden Technologien, um eine höhere Energieeffizienz und damit einhergehend auch eine Reduzierung von Emissionen zu erreichen. Zudem muss die Sanierung von Gebäuden auch ökonomisch attraktiver werden, um eine breitere Umsetzung zu ermöglichen. |
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4.8 Portfoliomanagement zur Dekarbonisierung großer Gebäudebestände
P41
INNOVATIONSZIELE |
Forschungs- und Entwicklungsziele bestehen darin, geeignete Tools und Methoden zu entwickeln, um den Gebäudebestand zu analysieren und zu optimieren, sowie neue Geschäftsmodelle und Finanzierungsmechanismen zu erforschen, um den Umbau und die Sanierung von Gebäuden zu erleichtern und zu beschleunigen. Wichtig dabei ist auch eine gesamtheitliche Ressourcen- und Energieoptimierung. |
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4.9 Nachrüsten von non-invasiver Monitoring-Messtechnik
P42
INNOVATIONSZIELE |
Das Nachrüsten von non-invasiver Monitoring-Messtechnik in Bestandsgebäuden wird immer wichtiger, um die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit von Gebäuden zu verbessern. Es gibt jedoch einige Herausforderungen, wie z.B. die Notwendigkeit einer hohen Genauigkeit der Messungen und die Integration der Messtechnik in die bestehende Gebäudeinfrastruktur. |
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4.10 Systemkonzepte für teilsanierte Gebäude
P43
INNOVATIONSZIELE |
Technologieportfolio und aufeinander abgestimmte Lösungen basiert auf dezentralen (Geschoßweise, Wohnungsweise, Raumweise) Energiesystemen (z.B. Multisource-Micro-Wärmepumpen), mit vereinfachter Installation, erhöhtem Nutzer:innenkomfort, einfacher Skalier- und Übertragbarkeit auf eine große Anzahl verschiedener Gebäudesituationen. |
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4.11 Leerstandsmanagement; Umnutzung
P44
INNOVATIONSZIELE |
Das Leerstandsmanagement beschäftigt sich mit der Wiederbelebung und Nutzung von leerstehenden Gebäuden. Dies kann durch verschiedene Ansätze erfolgen, wie zum Beispiel durch Sanierung, Umnutzung oder Abriss. |
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5.1 Oberflächennahe Geothermienutzung in Gebäuden
P45
INNOVATIONSZIELE |
Die oberflächennahe Geothermienutzung in Gebäuden wird immer wichtiger, da sie eine nachhaltige und kosteneffiziente Möglichkeit bietet, Gebäude zu beheizen und zu kühlen. Die Forschungs- und Entwicklungsziele im Bereich der oberflächennahen Geothermienutzung in Gebäuden umfassen die Verbesserung der Technologie und deren Effizienz, die Erhöhung der Akzeptanz und des Verständnisses der Technologie, die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle sowie die Erforschung neuer Anwendungsmöglichkeiten. |
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5.2 Anergienetze
P46
INNOVATIONSZIELE |
Forschungs- und Entwicklungsziele für Anergienetze umfassen die Optimierung von Netzwerkkonfigurationen, die Entwicklung von Systemen zur Steuerung und Überwachung, die Integration von Speichertechnologien sowie die Berücksichtigung der Nutzer:innenbedürfnisse und des Nutzer:innenverhaltens. |
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5.3 Innovative Gebäudeenergiespeicher
P47
INNOVATIONSZIELE |
Innovative Gebäudeenergiespeicher können einen wichtigen Beitrag leisten, um die Energieflexibilität zu erhöhen und überschüssige Energie zu speichern. Die Problemstellung besteht in der Entwicklung von Speichersystemen, die kostengünstig, langlebig, effizient und umweltfreundlich sind. |
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