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Discuto
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LATEST ACTIVITY
LEVEL OF AGREEMENT
MOST DISCUSSED PARAGRAPHS
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P5 M 01 Grundlage für ein Nachhaltigkeits-Manag
14 24
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P6 NEU: Interne Zwischenbewertung und Erfolgsko
14 27
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P9 M 04 Schulung der MitarbeiterInnen (gilt nic
13 22
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P11 M 06 Gästeinformation bei Beherbergungsbetri
13 17
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P23 NEU: Sozialplan (maximal 2 Punkte)Der Betrie
12 2
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P10 M 05 GästeInformationen der Gäste, BesucherI
11 14
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P19 M 13 Verbrauchsüberwachung aufzeichnungen
De
11 13
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P121 K 16 Leitungswasser (gilt nur für GEM als MU
10 23
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P13 M 08 Kommunikation des Gastronomie-Angebots
10 29
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P108 K 03 Portionspackungen bei Lebensmitteln (gi
9 23
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P18 NEU: Zugänglichkeit historischer Stätten (nu
9 17
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P15 M 10 Gäste-/BesucherInnenzufriedenheit und-f
9 33
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P34 NEU: Wärmeregulierung (gilt für BEH, GAS, TA
9 20
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P35 E 09 Energiesparende Beleuchtungstechnik und
8 20
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P94 G 02 Barrierefreie Nutzung des Angebots (eve
8 14
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P14 M 09 Ehrliche Werbung Werbematerialien und V
7 17
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P21 NEU: Externe Dienstleister (nur BEH, TAG und
7 5
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P142 V 12 Betriebliches Mobilitätsmanagement (kön
7 4
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P86 R 07 Minimierung von Einwegprodukten im Sani
7 2
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P111 K 06 Produkte aus biologischer Landwirtschaf
7 19
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P63 A 06 Entsorgung von Fetten und ÖlenGästen wi
6 22
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P106 K 01 GetränkedosenGetränkedosen dürfen in Be
6 19
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P138 V 02 Umweltfreundliche Anreise (Ev. SOLL-Kri
6 15
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P134 K 38 Vermeidung von Lebensmittelabfall Der B
6 1
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P37 E11 Strom aus erneuerbaren Quellen Der Betri
6 15
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P83 R 04 Abfluss- und Rohrreinigung (ev.SOLL-Kri
5 24
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P132 NEU: Palmöla) Wenn Palmöl verwendet wird, mu
5 14
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P110 K 05 Lebensmittel aus der Region (gilt nich
5 18
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P36 E 10 Heizgeräte und Klimaanlagen /-geräte fü
5 21
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P90 R 20 Handtuch- und Bademantelwechsel im Well
5 1
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P31 E 06 Klima- und Heizungsgeräte Energieeffizi
5 22
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P60 A 03 Abfalltrennung durch die Gäste / Besuch
5 17
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P27 E 02 Wärme- und Schalldämmung von Fenstern
5 21
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P109 K 04 Eier (gilt nicht für TAG und
5 23
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P151 NEU: Unversiegelte Böden (1 Punkt)Mindestens
5 17
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P8 M 03 Beschäftigung und MitarbeiterInnenpolit
5 21
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P59 A 02 Abfalltrennung und Zuführung zum Recycl
5 22
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P93 G 01 Standards bei Neu- und Umbauten (gilt f
4 15
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P117 K 12 Fairer Handel (gilt nicht für TAG und
4 18
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P65 A 10 Verwendung aufladbarer bzw. wieder befü
4 3
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P64 A 09 Gebrauchte Textilien, Möbel und andere
4 14
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P101 G 10 Boden- und Wandbeläge a) gestrichen, da
4 15
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P102 G11 Möbel aus Holz -> ev. streichen(?) -&
4 11
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P58 A 01 AbfallwirtschaftskonzeptDer Betrieb mus
4 25
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P139 NEU: Speisentransport (gilt für CAT und GEM)
4 15
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P130 K 31 Biologische Lebensmittel und Getränke
4 22
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P126 K 21 Unabhängige Kontrolle / AMA Gastrosiege
3 1
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P55 NEU: Abwasserbehandlung am Standort (maximal
3 1
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P152 NEU: Verwendete Arten für die Bepflanzung im
3 2
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P149 F 02 Erhaltung der Artenvielfalt, Ökosysteme
3 1
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P96 G 04 Open front Cooler (gilt für BEH, GAS,
3 1
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P143 V 13 Betriebliches Fuhrparkmanagement (könnt
3 14
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P120 K 15 Kein Einsatz von Lebensmittelimitaten (
3 21
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P32 E 07 Keine Kohle, Heizöle Schweröle, Kohlebr
3 22
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P48 NEU: Wasserschutz und -nutzung (gilt für BEH
3 20
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P115 K 10 Tierschutz (gilt nicht für PRI, TAG, SC
3 16
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P72 L 05 Luftqualität in Innenräumen In den Inne
3 2
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P49 W 01 Wasserspartechnika)WC-Spülkästen müssen
3 17
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P45 E 43 Zeitschaltuhr der Sauna Alle Saunen und
3 3
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P129 K 30 Fairer Handel a) Es werden mindestens d
2 19
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P131 K 34 Kleinere Portionen Wählbarkeit bei Port
2 19
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P114 K 09 Ausgewogene Ernährung -> Vorschlag S
2 18
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P124 K 19 Verpflegung für Seminargäste (als MUSS
2 17
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P146 Sonstige Anregungen und Kommentare zu den we
2 1
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P148 F 01 Einheimische oder nichtinvasive gebiets
2 13
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P107 K 02 Mehrweggebinde (gilt nicht für TAG und
2 20
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P153 Sonstige Anregungen und Kommentare zu den we
2 0
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P100 G 09 Farben und Lacke für Innenräume und für
2 11
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P20 M 33 SOLL->MUSS: Allgemeine Wartung und K
2 21
-
P98 G 05 Klimagerechtes Bauen -> auch beim EU
2 17
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P26 E 01 Energieausweis oder EnergieerhebungEin
2 18
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P46 Sonstige Anregungen und Kommentare zu den we
2 5
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P61 A 04 Abfallbehälter in den ToilettenJede (Da
2 3
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P66 Sonstige Anregungen und Kommentare zu den we
2 1
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P7 M 02 Umweltleistungen - Darstellung umgesetz
2 21
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P75 B 01 Umweltschonender Einkauf: BüropapierBür
2 23
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P29 E 04 Wirkungsgrad und Wärmeerzeugung Energie
1 20
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P17 M 12 Freizeitangebote und Exkursionen (nur B
1 17
-
P145 Spritspartraining (max. 3 Punkte)a) Der Betr
1 2
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P144 Service-Lieferflotte (max. 6 Punkte)
a) Zur
1 19
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P16 M 11 Nachhaltige Produkte (MUSS nur BEH)a) D
1 23
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P24 Sonstige Anregungen und Kommentare zu den we
1 2
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P12 Gästeinformation auf Schutzhütten (nur für S
1 21
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P28 E 03 Wartung von Heizkesseln (gilt nicht für
1 6
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P39 2. Energie (E) - SOLL-Kriterien (neue Kriter
1 17
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P137 V 01 Öffentliche Ökologisch günstige Verkehr
1 12
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P30 E 05 Wärmedämmung des Heizkessels, der Speic
1 13
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P41 E 19 Vorlauftemperatur der Heizung Die Vorla
1 11
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P42 E 20 Niedertemperaturheizung Der Betrieb bzw
1 12
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P50 W 02 AbwasserbehandlungDas gesamte Abwasser
1 14
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P53 W 08 Temperatur und Durchflussmenge des Trin
1 14
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P73 Sonstige Anregungen und Kommentare zu den we
1 1
LATEST COMMENTS
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Ich würde dieses Kriterium, aus den genannten Argumenten) eher bei der bisherigen (vagen) Formulierung belassen und die zusätzlichen Aspekte bzw. Qualitätsstufen, die das vorhandene Feedback-System abdeckt, als Punkte-Bringer für Soll-Kriterien sehen (div. Nachhaltigkeitsaspekte, Speisenqualität, geregeltes Beschwerdeverfahren etc.). Der Zusatz in Klammer "relevant zur Reduzierung der Teller- und Buffetreste" kann weggelassen werden, es gibt für einen Betrieb auch viele weitere gute Gründe, das Kundenfeedback zu seinem Speiseangebot zu messen.
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Eine der wirksamsten Maßnahmen, um Tellerreste in den Griff zu bekommen, ist das Anbieten unterschiedlicher Portionsgrößen. Dass ein Umweltzeichen-Betrieb mind. 2 verschiede Portionsgrößen anbietet und dies schriftlich in der Speisekarte bzw. Menüplan kommuniziert (zumindest für den Großteil der angeboten Speisen - Ausnahmen soll es bei guter Begründung natürlich geben) sollte u.E. ein Muss-Kriterium nicht nur für CAT sondern auch für BEH, GAS, GEM und TAG sein. Das ist wirklich ein großer Hebel zur Reduktion von Lebensmittelabfall und bei jenen, die ein Buffet haben, ist die Wählbarkeit von Portionsgrößen ja sowieso gegeben (CAT & TAG hätten wohl dieses Kriterium in den meisten Fällen automatisch schon erfüllt). Bei den anderen Maßnahmen zur Wählbarkeit der Beilagen- bzw. Menükomponenten sowie nicht aufgegessenen Speisen sollte u.E. hingegen mit Soll-Kriterien gearbeitet werden, diese Maßnahmen können für den einen Betrieb große Relevanz haben, bei einem anderen hingegen wenig Sinn machen. Auch die Vorgaben zur Art der Kommunikation sollten hier flexibler gestaltet werden, gerade bei der Mitnahme von Essensresten nach Hause empfiehlt sich eher die aktive mündliche Kommunikation durch das Servicepersonal beim abservieren (um nicht von vornherein die Gäste einzuladen, sie übergroße Portionen zu bestellen bzw. diese vom Buttet zu nehmen). Dafür ist aber das Anbieten einer passenden (und umweltfreundlichen) Transportmöglichkeit ein wichtiges Thema, damit nicht die klassische Alufolie zum Einsatz kommt…
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Gesetzliche Regelung haben wir im Lohnbereich, wir wissen aber auch, dass dies dennoch nicht umgesetzt wird, in so einem Fall sehe ich es an sinnvoll an, auch eine gesetzliche Regelung al explizites Kriterium zu haben. Ich würde nur die Formulierung umdrehen: ... beschäftigt Männer und Frauen gleichberechtigt. Warum 'lokale' Minderheiten und nicht Minderheiten generell?
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Zur Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Wenn ein Betrieb gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist, auch in Kombination mit Shuttlediensten, Mikro-ÖV ... MUSS der Gast über diese Möglichkeit möglichst anschaulich informiert werden können. Da es im ländlichen Raum allerdings Betriebe gibt, die nur beschwerlich zu erreichen sind (Umsteigen, unattraktive Taktung, denen die finanzielle Möglichkeit fehlt, einen eigenen Shuttle-Dienst bereit zu stellen) erachte ich es als problematisch, dieses Kriterium als „Motivations-MUSS“ für alle Betriebe zu belassen. Wenn ich als Betrieb den Standortnachteil habe, nur beschwerlich oder gar nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar zu sein, werde ich Individualreisende nicht motivieren können, öffentlich anzureisen. Wenn MUSS, bitte andere Formulierung. Wichtig ist, die Möglichkeit der Anreise ohne eigenen PKW aufzuzeigen (ähnlich wie beim Barrierecheck) und bei guter öffentlicher Erreichbarkeit diesen Vorteil auch zu bewerben. Gäste für eine umweltfreundliche Anreise zu belohnen, sollte Betrieben als Motivationsmöglichkeit nahegelegt werden und SOLL-Kriterium sein.
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der Vorschlag mit 3 frei wählbaren Lebensmitteln ist für mich gut nachvollziehbar - sollte die Milch als definiertes Bio-Produkt dabei bleiben, würde ich unbedingt wenigstens die "Länger frisch"-Milch dazunehmen - erfahrungsgemäß verwenden viele Betriebe kaum bis gar keine Frischmilch, sondern nur LF-Milch bzw. Haltbarmilch und können so dieses Kriterium umgehen und müssen ein Bio-Produkt weniger nachweisen als andere...
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Prinzipiell bin ich für dieses Kriterium, in der Praxis bes. in der gehobenen Hotellerie gibt es immer wieder Diskussionen: es empfiehlt sich eine Diskussion bei Kosmetikboxen in 4-5 Sternehotels , ebensowie eine gemeinsame Abstimmung wie mit Einwegshampoo,.. aus Fair Trade umgegangen wird. Daher von mir keine Stimme.
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Eine Erhebung und Hochrechnung der Verbrauchsdaten signifikanter, verbrauchsintensiver Geräte durch eingemietete Betriebe (die sich um ein UZ bewerben), hat nur dann einen Sinn, wenn die Ergebnisse auch an die entscheider für Ersatzinvestitionen, mit dem Hinweis auf die Beschaffung von energiesparenden Geräten, weitergegeben wird
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Auch hier frage ich mich, warum die MitarbeiterInnen auf Schutzhütten und von Privatzimmervermietungen ausgenommen sind, wenn diese das Umweltzeichen führen. Allerdings sollten die im Text erwähnten Mustervorlagen für Schulungen auf die unterschiedlichen Gegebenheiten in den verschiedenen Betriebsarten Rücksicht nehmen.
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Klima:aktiv Standards, nachhaltige Praktiken und Materialien und Bevorzugung lokal vorhandener Materialien halte ich für gut. Die oberen Punkte sind behördlich geregelt. Die Bezugnahme auf die natürliche und kulturelle Umgebung kann sein, aber eine unfreiwillige Umsiedlung von Bewohnern sollte es in Ö generell nicht geben. Da es hier um eine Anpassung an internationale Regeln geht, könnte es aus diesem Grund vorgegeben sein(?).
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Die Installation von Sensoren, bzw. Zentralschlüssel/-karten halte ich auch für kleine Beherbergungsbetriebe für schwierig, insbesondere wenn nur Teile des Hauses renoviert werden. Bei den Leuchtmitteln würde ich jedenfalls auch darauf Bezug nehmen, wie giftig sie in der Herstellung und entsorgung sind.
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Ich kann mir nur vorstellen, dass, z.b. eine auf dem Areal oder im Anschluss an das Areal eines Golfplatzes oder einer anderen Freizeitanlage befindliche Kapelle oder sonstige Stätte von gesamtgesellschaftlichen Interesse, für die Bevölkerung zugänglich bleiben muss. Das sollte allerdings schon bei der Errichtung behördlich geklärt werden, ebenso die entsprechenden Sicherheitsfragen.
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Auch ich verstehe nicht, wie im Zusammenhang mit der Speisenqualität die Teller-und Buffetreste ein Evaluationskriterium sind. Wenn Fragen zu Nachhaltigkeitskriterien in die bereits vorhandenen Evaluationsbögen nicht integrierbar sind (Konzerne). kann es dazu die Möglichkeit eines kleinen Extrafragebogens geben.
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Wenn unter "öffentlich zugänglich gemacht" zu verstehen ist, dass die Unterlagen bei Nachfrage ausgehändigt werden, finde ich diesen Punkt in Ordnung. In dem Punkt, "ggf. eine Politik und Strategien gegen kommerzielle und sexuelle Ausbeutung..." ist nicht verständlich was hier unter "gegebenenfalls" zu verstehen ist. Den Begriff "Bewertungsbericht" würde ich umformulieren zu "internem Bewertungsbericht". Da dieser Begriff vorher nicht vorkommt. Um halbwegs vergleichbare Ergebnisse zu erhalten wäre es hilfreich "Guidelines" zur Erstellung zur Verfügung zu stellen, wie zum Beispiel für den Fortschrittsbericht im Global Compact Netzwerk.
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Wenn sich die Umweltleistungen des Betriebes über den gesamten Web-Auftritt verteilen und nicht als eigener Menüpunkt "Nachhaltigkeit" aufscheinen, kommt meist die handelsübliche Marketingsprache zur Anwendung. Da wird ein Betrieb mit Bio-Teilzertifikat schnell einmal zum Bio-Betrieb ... weil es sich für die Kunden besser liest, bzw. zahlreiche Kunden mit dem Begriff "Teilzertifikat" nichts anfangen können. Mit den Forderungen "ehrlich", "nicht mehr versprechen als geboten wird" stellt sich die grundsätzliche Frage nach Marketingsprache. Was ist ehrlich? Unehrlich? Geschönt oder "nur" vereinfacht? Diese Formulierung eines Kriteriums ist meiner Ansicht nach problematisch. Ob der Betrieb das Umweltzeichen-Logo auf allen Drucksorten publiziert, sollte freigestellt sein. Soll-Kriterium.
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Betriebe, mit frischer Speisenzubereitung (auch Saucen, Kuchen, Teigwaren, Nachspeisen) brauchen bei einer Größenordnung von 25.000-35.000 Nächtigungen und Halbpenison, Eier in einer Menge bis zu 50.000 Stück im Jahr. Eier sind zum Teil der größte Einzelposten beim Wareneinsatz für Lebensmittel. Die Umstellung von Bodenhaltung auf Freilandhaltung ergibt schon bei den Frühstückseiern einen bedeutenden Mehraufwand (ca. 10 Cent pro Ei). Deshalb der Vorschlag: Frühstückseier zumindest in Freilandhaltung, Eier zum Verarbeiten zumindest in Bodenhaltung. Damit würde u.U. auch ein Ausweichen vom Stückei zu Volleiprodukten oder gar Eipulver vermieden. Ein Komplettumstieg könnte Soll-Punkten honoriert werden, alle Garni-Betriebe hätten ohnehin 100 % Freilandeier
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Dem angeblichen "Recycling" von den Kaffeekapseln im Umweltzeichenkriterium (allein mit der Nennung) Platz zu geben, ist wahrscheinlich sehr kontra-produktiv. Die gebrauchten Kapseln in eine Wertstoff-Fraktion zu geben, ist unsinnig, weil damit die anderen Stoffe verschmutzt werden, zudem sind die Tabs und Kapseln laut Verpack VO keine Verpackung, Eine eigene Sammlung ist aufgrund der Mengen jedenfalls widersinnig.
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Auch hier ist die Überprüfung der Bestimmung sehr schwierig. Zudem spielt natürlich die Einschaltdauer eine Rolle. Wer soll die nach max. 2 Jahren die Umsetzung der Umrüstung überprüfen. Eine Neuanschaffung von Energiesparlampen halte ich grundsätzlich für bedenklich (werden irgendwann zum gefährlichen Abfall). Bei Neu- und Umbauten kann eine LED Ausstattung jedenfalls gefordert werden. Die Frage ist, wie die Betriebe mittels guter Dokumentvorlagen in der Erhebung der IST- Situation unterstützt werden können.
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Es ist die Frage, wie die Vollziehung dieses Kriteriums überprüft werden soll (wenn es auch sinnvoll erscheint). Die prüfende Person kann ja nur eine Momentaufnahme an den Regelungen ansehen. Die Definition "jedem gemeinschaftlich genutzten Raum) ist für einige Bestandsobjekte sicher eine Herausforderung, die nur bei Umbauten gelöst werden kann. Ob das in der Form für Betreiber und die Umwelt ein hilfreiches Kriterium sein kann, bezweifle ich eher. Die Information über den Nutzen der dargestellten Ansätze ist aber sehr positiv. Anmerkung außerhalb des UZT: das mit 22° C wäre auch für öffentliche Verkehrsmittel im Sommer ein guter Tipp
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Ich würde davon abraten, den Betrieben genau vorzuschreiben wie sie ihre Gäste genau über das Themen Lebensmittelabfall informieren, Poster sind wahrscheinlich für eine hohe Anzahl von Betrieben nicht das geeignete Kommunikationsmittel gegenüber dem Gast. Eher vager und als Kann-Kriterium formulieren.
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Beim Punkt v würde empfehle ich eine Änderung des letzten Satzes wie folgt: "v.a. bei Tellerresten und Buffetrückläufen sowie bei der Produktionsplanung und Zubereitung" - wir wissen aus unseren Lebensmittelabfallanalysen dass diese die relevanten Bereiche sind, wo Lebensmittelabfall entsteht. Der Verderb von Nahrungsmitteln in der Lagerhaltung ist im Vergleich dazu vernachlässigbar, das haben die meisten Betriebe gut im Griff!
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Wie auch schon einmal bei einem Jour Fixe angesprochen: Das Thema Akustik sollte meiner Meinung nach Eingang finden: Es gibt zwar selten (aber doch) in Seminarräumen akustische Probleme, sehr wohl aber oft in Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben, wo die Hörbarkeit und Verständlichkeit ab einer gewissen Anzahl von Personen im Gast- od. Frühstücksraum ein Problem darstellt. Massnahmen zur Verbesserung der Akustik, sollten hier aufgenommen werden.
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Zucker als Portionsverpackung ist ok, Milchportionen für Kaffee sind im Umweltzeichen absurd, ebenso Kaffeekapseln. Würde mir wünschen, dass die Ausnahmen für Portionsverpackungen nur für Beherbergungsbetriebe und Schutzhütten gelten. Alle Tagesverpflegungseinrichtungen sollten ohne auskommen, vor allen Caterer, Gemeinschaftsverplegung und Gastronomie
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SOLL Kriterien für bessere Verglasung wie z.B.: Dreischeibenverglasung oder Uw-Wert besser (ist kleiner) wie 1,1 und 0,8 (unter E16 gibt es schon Pluspunkte für Fenster mit 1.7, das ist wenig ambitioniert) oder allgemein Punkte für bessere U-Werte der Bauteile wünschenswert. Oder auch Zusatzpunkte über die Energiekennzahl für Verbesserungen bei Sanierungen. Der Energieausweis ist ein Muss-Kriterium und mit E13 gibt einen Punkt der darauf abzielt, aber zusätzliche Anreize zur Umsetzung von Verbesserungen wären sinnvoll.
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Die Prozesse sollten vereinfacht werden und nicht noch umfangreicher werden. Der bürokratische Aufwand ist für Betriebe, welche keine eigene Person hierfür angestellt haben, nicht mehr zu bewältigen. Ein Aushang von allen genannten Punkten ist unmöglich, da dies eine "Verunstaltung" des Gesamteindruckes beim Gast wäre.
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Viele der angegebenen Maßnahmen liegen in der Hand des Beherbergungsbetriebes (Leckagen, Verzicht auf Kleinstverpackungen, Mehrwegverpackungen, Wasserreduktion durch mechanische Maßnahmen,...). Damit muss nicht der Gast konfrontiert werden. Ebenso kann der Betrieb durch gezielte Steuerung einer Verschwendung von Lebensmitteln entgegenwirken.
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Hier stellt sich die Frage eines repräsentativen Querschnitts. Geschäftsreisende, Gäste, die nur kurz bleiben, füllen Fragebogen wahrscheinlich seltener aus - zudem sind Geschmäcker verschieden. Feedback eines Betriebes: Ein weiblicher Gast kritisierte aus hygienischen Gründen, dass Butter beim Frühstücksbuffet nicht in Portionspackungen vorhanden war, sondern im Block. Beschwerdemanagement ist, wie Erwin Bernsteiner schreibt, nicht einfach.
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das würde bedeuten dass 10% der Fenster in beheizten Räumen auch nur eine Einfachverglasung aufweisen könnten - Substandard mit Umweltzeichen? In meinem Kommentar von gestern seht nicht von einer Forderung (MUSS) für Dreifachverglasung - für SOLL wäre das aber durchaus sinnvoll. Schalldämmung in der Überschrift und nichts davon im Text wundert mich auch.
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Seit 2006 gilt das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) und die Übergangsfristen sind mit Ende 2015 ausgelaufen. Im BGStG ist verankert, dass alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen (wie z. B. Hotels, Restaurants, Ausflugsziele, Museen etc.) grundsätzlich barrierefrei gestaltet sein müssen – d. h. dass sie von jedem Menschen unabhängig von eventuell vorhandenen Einschränkungen benützt werden können.
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Warum heißt das Kriterium ...und Schalldämmung, wenn in der Beschreibung der Schall nicht vorkommt. Die Prozentangabe ist nicht aussagekräftig, wenn z. B. große Fenster einfach verglast sind. Bei der Forderung von hannes_hab nach einer Dreifachverglasung fallen uns fast alle Betriebe mit Umweltzeichen raus
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Die Erhebung von technischen Daten verbrauchsintensiver Geräte ist sehr schwierig, die Geräte sind nun einmal da und es wird mit denen gearbeitet. Die Betriebe brauchen eine Unterstützung, wenn es um Entscheidungen für den Austausch von Geräten geht - da wäre Konw How für gewerbliche Maschinen und Geräte gefragt, die ressourcenschonend und qualitativ hochwertig arbeiten. Festlegung im Maßnahmenplan ist sinnvoll
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die aktuellen Zusätze in dem Kriterium sind nicht erforderlich, der Energieertrag aus Eigenanlagen, der nicht verkauft wird, muss ohnehin angegeben werden. Die Prozentanteile kann sich jeder selbst ausrechnen. Beim Wasser genügt der Trinkwasserverbrauch, Brauchwassermengen wie Regenwasser oder Brunnenwasser wird oft nicht gezählt - das macht nur zusätzliche Arbeit. Die Bioabfälle werden im AWK und in den Kennzahlen ohnehin dargestellt, der prozentuale Anteil an ISO-Typ I Produkten ist reine Arbeitsbeschaffung, das kann sich im Bereich Chemie jeder Mensch selbst ausrechnen
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Dass BEH und PRI aufgefordert sind, die Verschwendung von Lebensmitteln grundsätzlich zu vermeiden, ist eine wichtige Maßnahme, sollte aber vom Betrieb unter anderem in seiner Kommunikation mit den Gästen gelöst werden, Plakate im Speisesaal werden in vielen Fällen sicherlich nicht der richtige Weg sein.
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Dieses Kriterium fliegt uns seit Jahren "um die Ohren". Die Betriebe MÜSSEN an einer der gängigen Online-Bewertungsplattformen teilnehmen und können die nur ganz beschränkt oder gar nicht beeinflussen. Ich glaube, der Punkt kann als Muss entfallen, die Prüfung des Beschwerdemanagements eines Betriebes ist nicht einfach, es stellt sich auch die Frage der Sinnhaftigkeit. Als Soll-Punkte-Bringer ist es vorstellbar
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Das Kriterium könnte entfallen. Die Bezeichnung "Ökologische Lebensmittel" ist genauso geschützt wie "Biologische Lebensmittel" und darf nur von Bio-zertifizierten Betrieben verwendet werden. Für besonders gute Ideen in der Gestaltung von Speise- und/oder Menükarten, könnte man Soll-Punkte überlegen
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Wenn Krisenmanagement Teil des schriftlich festgelegten Nachhaltigkeitskonzeptes sein soll, ebenso wie Strategien gegen sexuelle und kommerzielle Ausbeutung eignet es sich in den Augen zahlreicher Betriebe, höchstwahrscheinlich nicht als Unterpunkt auf der Homepage - hier ist mit Irritation/Ablehnung zu rechnen.
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Die zweijährige "Zwischenbilanz" ist sicherlich gut, könnte in einfacher Form auch jährlich sein, sinnvoll wäre es, die Kennzahlen hier mit zu erwähnen, da lässt sich wirklich viel über den Erfolg von Maßnahmen ablesen. Die Förderprogramme der Länder sollten hier eine eintägige Beratung unkompliziert übernehmen. Das könnte gute Effekte bringen.
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Die Formulierung, der Betrieb muss ein "einfaches" Nachhaltigkeitskonzept erstellen und veröffentlichen widerspricht den weiteren Ausführungen des Kriteriums. Die Veröffentlichung als MUSS ist relativ schwer durchzusetzen, siehe viele Homepages der aktuellen UZT Betriebe. Vorschlag: der Betrieb formuliert ein "Nachhaltigkeits-Statement" (ohne große Vorgaben im Detail) und veröffentlicht dies zumindest im Zusammenhang mit dem Umweltzeichen auf der Homepage. Das mit der Einkaufspolitik etc. greift einfach zu weit und wird ohnehin von den Kriterien abdeckt. Wenn ich mir vorstelle, dass ich einem Tourismusverantwortlichen M01 (verantwortungsvoll geführter Familienbetrieb)Wort für Wort vorlese, dann kann ich schon wieder umdrehen. Was soll der mit Menschrechtsfragen, Krisenmanagement, Bewertungsverfahren bis hin zur sexuellen Ausbeutung anfangen können?
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Hier gibt es zwei Probleme: Wo es um höchste Lichtqualität (Speisen) geht sind LEDs und (schon gar nicht) Energiesparlampen (noch) nicht optimal. Die Umrüstung mit Retrofit-LEDs macht hie und da Probleme (Die Lebensdauer entspricht hier nicht einmal annähernd dem behaupteten Zeitraum). Deshalb finde ich die Forderung nach 100% (bei > 5h) nicht sinnvoll. Eine Präzisierung ist aber nötig. Deshalb hier keine Stimme.
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Die Vermischung von Effizienzklassen und Abschaltung und die Verknüpfung von Betrieb und Gästeanwesenheit bzw. Fensteröffnung ist nicht durchdacht und passt so ohnehin nicht. Nicht nur in Schutzhütten - generell sind Raumklimageräte durch andere geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Fenster schliessen und Abschattung etc. - Berechnung des sommerlichen Wärmeschutzes - Speichermassen etc. (deshalb hier gar keine Stimme)
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Die ohnehin sehr moderate Forderung nach (nur) Doppelverglasung (eine Forderung nach Dreifachverglasung oder die Erfüllung eines Uw-Wertes wären angebracht) soll aufgeweicht werden? Sprich, ein Stall- od. Kellerfenster (Einfachverglasung) soll für einen beheizten Raum möglich sein? Hier stimmen die Prioritäten, bei den anderen hochgeschraubten Forderungen wohl gar nicht! Da ist offenbar ein Kapitalfehler passiert. Bin ich der Einzige, dem das auffällt?
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"Speisenqualität (u.a. relevant zur Reduzierung der Teller- und Buffetreste)" - bin ich der Einzige der das nicht versteht? Ist hier Quantität gemeint? Ich denke, dass die Qualität, nichts mit den Buffetresten zu tun hat sondern eine (sicher schwierige) falsche Einschätzung der Vorlieben der Gäste ...
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Auch wenn es Sinn machen würde hat nicht jedes Hotel Platz für eine oder mehrere Trennstationen. In den Zimmern ist das in der Praxis immer noch schwierig, da Gäste aus verschiedenen Nationen auch verschiedene Trennvorschriften gewöhnt sind und daher die Behälter so oder so vom Personal nachsortiert werden müssen.
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Meine negative Bewertung gilt nicht explizit den Änderungen sondern dem Kriterium bzw. die Erfüllung dessen an sich. Viele der hier enthaltenen Vorgaben sind entweder sowieso gesetzlich vorgeschrieben oder einfach selbstverständlich. Ein Nachhaltigkeitskonzept macht Sinn, aber nur wenn es auch vom Betrieb kommt und für den Betrieb relevante Themen behandelt. Ein reiner Winterbetrieb kann z.B. mit dem Thema Biodiversität nur sehr bedingt etwas anfangen. Trotzdem muss man das ins Nachhaltigkeitskonzept miteinformulieren. Das macht in meinen Augen nicht wirklich Sinn. Mein Vorschlag daher: Die wesentlichen Punkte sind ähnlich AGB's vom Betrieb zu unterzeichnen - bzw. erklärt man sich mit Beantragung zum UZ zu deren Einhaltung bereit, ohne dass man eine für jeden gültige Konzeptvorlage kopieren/verwenden muss und darüber hinaus soll ein Nachhaltigkeitskonzept erstellt werden, mit dem sich der Betrieb dann aber wirklich zu 100% indentifizieren kann.
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Einerseits gut am Ball zu bleiben, andererseits wieder eine bürokratischer Brocken mehr. Das Ministerium sollte sich endlich etwas überlegen, dass man die Prüfungen der verschieden Siegel (AMA, GenussRegion...) zusammenlegen kann. Dann sind kürzere Abstände in Ordnung. Sonst nicht! Die Gütesiegel sollten auch endlich miteinander abgeglichen werden!
MOST ACTIVE USERS
miraconsult e.U. | 47 | 117 |
erwin.bernsteiner@umweltfragen.at | 47 | 102 |
bh.strasser@aon.at | 41 | 87 |
Holzinger | 32 | 117 |
hannes_hab | 25 | 132 |
petra.hoebarth@moorheilbad-harbach.at | 23 | 6 |
Christian Baumgartner | 20 | 113 |
DH 1010 | 19 | 113 |
P2
Hier stehen die Vorschläge bzgl. der überarbeiteten (MUSS-)Kriterien des Österreichischen Umweltzeichens für Tourismus zur Diskussion. Bitte die Änderungsvorschläge bewerten (mit „Daumen hoch“ bzw. „Daumen runter“) und diese ggf. auch kommentieren sowie allfällige weitere Punkte einbringen. Änderungen und Streichungen sind rot bzw. rot durchgestrichen zusätzlich hervorgehoben. Bei SOLL-Kriterien sind nur neue Kriterien, wesentliche Änderungen sowie Streichungen angeführt. Alle Änderungen in diesem Bereich sowie die Anforderungen für die Beurteilung und Prüfung und die detaillierte Zuordnung zu den jeweiligen Betriebstypen finden Sie unter UZ-200 Kriterienvergleich Vers. 6.1 (2014) zu Entwurf (2017)
P3
Sofern nicht anders angegeben, gelten die MUSS-Kriterien immer für alle Betriebstypen, wobei für die Ausnahmen folgende Abkürzungen verwendet werden :
BEH – Beherbergungsbetriebe; PRI – Privatvermieter; GAS - Gastronomiebetriebe und Beherbergungsbetriebe mit Verpflegung; CAT – Cateringbetriebe (Eventcatering); GEM – Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung; TAG – Tagungs- und Eventlokalitäten; SCH – Schutzhütten; MUS – Museen und Ausstellungshäuser
P5
M 01 Grundlage für ein Nachhaltigkeits-Managementsystem
Festlegung eines Nachhaltigkeitskonzepts und –programms
Die Grundlage für ein Nachhaltigkeits-/Umweltmanagementsystem wird durch Umsetzung der folgenden Prozesse geschaffen:
Die Betriebsleitung muss ein Nachhaltigkeitskonzept verfolgen und eine einfache Erklärung hierüber abgeben sowie ein detailliertes Aktionsprogramm aufstellen, mit dem die Anwendung des Nachhaltigkeitskonzepts sichergestellt wird.
a) Erstellung eines schriftlich formulierten und der Öffentlichkeit zugänglichen einfachen Nachhaltigkeitskonzeptes. Dieses enthält - je nach Größe und Angebot des Betriebs - neben den für den Betrieb relevantesten Umweltaspekten hinsichtlich Energie, Wasser und Abfall - auch ökonomische, soziale, kulturelle, Qualitäts-, Gesundheits- und Sicherheitsaspekte, Menschenrechtsfragen, die Berücksichtigung von Risiko- und Krisenmanagement und das Thema Biodiversität. Es umfasst Angaben zum respektvollen Umgang mit MitarbeiterInnen sowie ggf. eine Politik und Strategien gegen kommerzielle und sexuelle Ausbeutung, insbesondere von Kindern und Heranwachsenden. Es enthält eine Darstellung, inwieweit der Betrieb in der Gemeinde und das Gemeindeleben integriert ist und wie diese Beziehung ggf. weiter verbessert werden kann.
b) Der Betrieb verfolgt eine schriftlich festgelegte nachhaltige Einkaufspolitik, die in allen relevanten Stellen des Betriebs bekannt ist und umgesetzt wird.
c) Der Betrieb hat ein detailliertes Aktionsprogramm in dem mindestens alle zwei Jahre Ziele (zu den unter a) genannten Aspekten) festgelegt werden, In dem Aktionsprogramm sind jeweils für vier Jahre die Ziele für die Bereiche Umwelt (Energie, Wasser, Chemikalien und Abfall, Biodiversität), Soziales, kulturelles Erbe, Qualität, Gesundheit und Sicherheit festzulegen, wobei auch die fakultativen Kriterien sowie gegebenenfalls die erhobenen Daten zu berücksichtigen sind. Es enthält den Namen der Person, die als (Umwelt-)beauftragte(r) des Betriebs für die notwendigen Maßnahmen und die Einhaltung der Ziele zuständig ist.
d) Ein Verfahren für die interne Bewertung hinsichtlich der Umsetzung der im Aktionsprogramm festgelegten Ziele sowie zur kontinuierlichen Verbesserung bzw. erforderlicher Korrektur allfälliger Mängel (= "internes Audit").
e) Die Öffentlichkeit kann Einsicht in das Konzept nehmen. Kommentare und Anregungen sollen von den Gästen, Besucher-, Mitarbeiter- und LieferantInnen erbeten und berücksichtigt werden und sind gegebenenfalls im internen Bewertungsverfahren und im Aktionsprogramm zu berücksichtigen.
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P6
NEU: Interne Zwischenbewertung und Erfolgskontrolle
Mindestens alle zwei Jahre, d.h. etwa zwei Jahre nach Erhalt/Verlängerung des Umweltzeichens, muss eine interne Zwischenbewertung durchgeführt werden, bei der die wesentlichen Kriterien des Umweltzeichens und deren Umsetzung sowie die Leistung des Betriebs hinsichtlich der im Aktionsprogramm festgelegten Ziele geprüft und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen festgelegt werden.
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P7
M 02 Umweltleistungen - Darstellung umgesetzter Maßnahmen
Die zur (Wieder)Auszeichnung des Umweltzeichens vom Betrieb neu umgesetzten Maßnahmen und die damit verbundenen Umwelteffekte sind - soweit möglich – zumindest für eine Maßnahme entsprechend darzustellen. Bei Folgeprüfungen ist besonders die Entwicklung der Umweltkennzahlen darzustellen.
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M 03 Beschäftigung und MitarbeiterInnenpolitik (gilt nicht für PRI und SCH)
Der Betrieb beschäftigt gleichberechtigt Frauen und Männer und benachteiligt keine lokalen Minderheiten.
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P9
M 04 Schulung der MitarbeiterInnen (gilt nicht für PRI und SCH)
a) Der Betrieb hat die MitarbeiterInnen (einschließlich des externen Personals von Unterauftragnehmern) z.B. anhand der Mustervorlagen, von schriftlichen Anweisungen oder Handbüchern zu informieren und zu schulen, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen bzgl. Umwelt und Nachhaltigkeit angewandt werden, und um die MitarbeiterInnen für ein umweltfreundliches Verhalten zu sensibilisieren.
Zu berücksichtigen sind je nach Größe und Angebot des Betriebes neben Umwelt und Biodiversität, Soziales, Kultur/kulturelles Erbe, Qualität, Gesundheit und Sicherheit, insbesondere die folgenden Aspekte, wobei hier Schwerpunkte gesetzt werden können:
i. das Nachhaltigkeitskonzept und der Aktionsplan des Betriebs sowie Kenntnisse über das Umweltzeichen für Tourismus;
ii. Energiesparmaßnahmen im Zusammenhang mit Beleuchtung, Klimaanlagen und Heizgeräten beim Verlassen von Räumen oder beim Öffnen von Fenstern;
iii. Wassersparmaßnahmen im Zusammenhang mit Kontrollen auf Dichtheit, Bewässerung, sowie ggf. Häufigkeit des Wechsels von Bettwäsche und Handtüchern und Verfahren für die Rückspülung des Schwimmbeckens;
iv. Maßnahmen zur Minimierung der verwendeten Mengen chemischer Stoffe im Zusammenhang mit chemischen Reinigungsmitteln, Geschirrspülmitteln, Desinfektionsmitteln, Waschmitteln und anderen Spezialreinigern (z. B. für die Rückspülung des Schwimmbeckens), die nur einzusetzen sind, wenn sie benötigt werden; insbesondere unter Berücksichtigung der vorhandenen Dosierungsanleitungen
v. Maßnahmen für Abfallvermeidung und -trennung im Zusammenhang mit Einwegprodukten und Entsorgungskategorien sowie bei Betrieben mit Speisenausgabe Maßnahmen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen, v.a. in der Zubereitung, Lagerhaltung und Produktionsplanung
vi. für MitarbeiterInnen verfügbare ökologisch günstige Verkehrsmittel;
vii. maßgebliche Informationen, die zur Mitteilung an Gäste, Kunden, BesucherInnen und Lieferanten relevant sind.
b) Entsprechende Schulungsmaßnahmen sind für neu eingestellte MitarbeiterInnen innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit und für alle MitarbeiterInnen ist mindestens einmal jährlich eine Auffrischungs- und Aktualisierungsschulung durchzuführen.
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P10
M 05 GästeInformationen der Gäste, BesucherInnen, Kunden und LieferantInnen
Der Betrieb hat die Gäste bzw. BesucherInnen, Kunden und LieferantInnen über sein Nachhaltigkeitskonzept unter Einbeziehung von Sicherheits- und Brandschutzaspekten[1] zu informieren und anzuhalten, sich an der Umsetzung dieses Konzepts zu beteiligen. Die Informationen für die Gäste beziehen sich auf Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Nachhaltigkeitskonzept des Betriebs sowie auf das Umweltzeichen.
Die Aufforderung an die Gäste, diese Ziele zu unterstützen, muss für die Gäste sichtbar, vor allem in den gemeinschaftlich genutzten Räumen und bei Beherbergungbetrieben in den Zimmern, angebracht sein oder elektronisch vermittelt werden.
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P11
M 06 Gästeinformation bei Beherbergungsbetrieben (nur für BEH und PRI)
a) Gäste in Beherbergungsbetrieben werden an der Rezeption oder im Zimmer in schriftlicher (auch elektronischer) Form persönlich oder mündlich insbesondere über die folgenden Aspekte informiert (s. Mustervorlagen):
· Energie (Energiesparen bei Heizung/Klimaanlage und Beleuchtung beim Verlassen von Räumen oder beim Öffnen von Fenstern)
· Wasser und Abwasser (sparsamer Umgang, Leckagen, keine Abfälle in Toiletten etc.)
· Abfälle (Abfallvermeidung, Abfalltrennung, Mehrwegverpackungen, Verzicht auf Kleinstpackungen etc.) Darüber hinaus ist ein Poster oder anderes Informationsmaterial mit Ratschlägen zur geringeren Verschwendung von Lebensmitteln in den Speisesälen auszuhängen;
· Naturschutz und Biodiversität (natürliche Umgebung, biologische Vielfalt, Bedrohung von Arten, Verhalten beim Besuch von geschützten Bereichen etc.)
· Kultur und kulturelles Erbe (kulturelle Besonderheiten, Sehenswürdigkeiten, Traditionen, Touristenführer, Restaurants, Märkte und Kunstgewerbezentren in der Umgebung.)
· Wechseln von Handtüchern und Bettlaken (ggf. Hinweis auf Möglichkeit, auf den regelmäßigen Tausch der Handtücher bzw. Bettlaken zu verzichten)
· für die Gäste verfügbare ökologisch günstige Verkehrsmittel;
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P12
Gästeinformation auf Schutzhütten (nur für SCH)
Es müssen leicht zugängliche Hinweise für den Gast vorhanden sein, das/die Fenster zu schließen, wenn die Heizung angeschaltet ist sowie das Licht bei Verlassen des Zimmers / der Beherbergung auszuschalten.
Übernachtungsgäste haben generell einen Hüttenschlafsack zu benutzen.
Falls Handtücher und/oder Bettlaken bereitgestellt werden, ist der Gast zu informieren, dass die Möglichkeit besteht, auf den regelmäßigen Tausch der Handtücher bzw. Bettlaken zu verzichten, um so einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.
Weiters sind ggf. Hinweise auf richtiges Verhalten in sensiblen Regionen sowie zu vorhandenen geschützten Tier- und Pflanzenarten zu geben.
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P13
M 08 Kommunikation des Gastronomie-Angebots (MUSS nur für CAT)
Auf die besondere Qualität des Gastronomie-Angebots wie z.B. saisonale oder ökologische Produkte, MSC Fisch etc. wird direkt (auf Tischkarten, Tageskarten, Speisekarten etc.) hingewiesen.
Alle Service-Mitarbeiter/innen (inkl. externe) sind eingeschult und können die Gäste auch mündlich informieren.
Zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen sind in Gastronomiebetrieben, bei Caterings sowie Buffetangebot schriftliche Informationen in der Speisekarte bzw. im Menüplan oder am Buffet zur Wählbarkeit von Portionsgrößen, Beilagen, Menükomponenten bzw. Mitnahmemöglichkeit nach Hause zu geben.
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P14
M 09 Ehrliche Werbung Werbematerialien und Verwendung des Umweltzeichens in der Kommunikation
Das Werbematerial und die Marketingkommunikation des Betriebs sind ist (uv.a. im Hinblick auf die Kommunikation der Umweltleistungen und des Umweltzeichens) korrekt, transparent und vollständig und versprechen nicht mehr als geboten wird.
Der Betrieb muss das Logo des Umweltzeichens ab Vergabe auf den vom Betrieb vorrangig genutzten Kommunikationsmitteln (wie z.B. Briefpapier, Kuverts, Hausprospekt, Speisekarte etc.) bzw. im Internet verwenden. (Für Drucksorten gilt diese Anforderung bei Neuanschaffung.)
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P15
M 10 Gäste-/BesucherInnenzufriedenheit und-feedback (MUSS nur für BEH und MUS)
Der Betrieb hat - entsprechend seiner Größe - Möglichkeiten zur Kontrolle bzw. Messung der Zufriedenheit der Gäste / BesucherInnen, auch betreffend die Nachhaltigkeitsaspekte des Betriebs (z.B. Fragebogen, (online-)Gästebuch, Bewertung auf Buchungsplattformen) und ein Beschwerdemanagement eingerichtet. Bei Betrieben mit Speiseangebot inkludiert das geforderte Feedback-System auch Aspekte zur Speisenqualität (u.a. relevant zur Reduzierung der Teller- und Buffetreste). Ein klares Verfahren zur Erfassung der Kommentare, Beschwerden und Antworten der Kunden sowie der durchgeführten Korrekturmaßnahmen muss vorliegen.
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P16
M 11 Nachhaltige Produkte (MUSS nur BEH)
a) Der Betrieb unterstützt aktiv lokale Unternehmen bei der Entwicklung und dem Verkauf nachhaltiger Non-Food Produkte oder Dienstleistungen, die auf der regionalen Natur, Geschichte und Kultur basieren (Produkte des Kunsthandwerks, landwirtschaftliche Non-Food-Erzeugnisse etc.) (1Punkt)
b) Der Betrieb verwendet Elemente der örtlichen Kunst, Architektur oder des kulturellen Erbes in seinen Tätigkeiten, bei Design, Dekoration, Verpflegung oder Shops. (1Punkt)
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P17
M 12 Freizeitangebote und Exkursionen (nur BEH, PRI, SCH und MUS)
Werden Freizeitaktivitäten oder Exkursionen vom Betrieb organisiert, so ist darauf zu achten, dass jegliche Störungen der natürlichen Ökosysteme minimiert bzw. gegebenenfalls saniert und kompensiert werden.
Freizeitangebote des Betriebs sowie ggf. vom Betrieb organisierte Exkursionen zu natürlichen oder kulturell bedeutenden Stätten dürfen folgende Aktivitäten nicht enthalten:
- Verbrennungsmotorgebundene offroad-Freizeitaktivitäten (Aktivitäten, die durch Lärm- und Schadstoffemissionen aus Verbrennungsmotoren Natur und Umwelt belasten und den Erholungswert negativ beeinträchtigen) [2]
· Ökosystem-sensible Aktivitäten
· (Aktivitäten, welche durch Betritt, Lärm, Entnahme zu kommerziellen Zwecken o.ä. den Bestand von Ökosystemen oder deren Flora und Fauna stark negativ beeinträchtigen oder gefährden)
· Kulturell sensible Aktivitäten
(Besuch von Veranstaltungen, welche eine traditionelle Kulturhandlung ohne ihren Kontext, nur zum Zwecke der Vermarktung an Touristen, vortäuschen)
· Angebote/Aktivitäten mit besonders hohem Ressourcenverbrauch
· (Aktivitäten, deren Ressourcenverbrauch überproportional hoch im Vergleich zu den lokal vorhandenen Ressourcen ist, z.B. Heliskiing)
· TeilnehmerInnen der Exkursionen/Freizeitangebote erhalten entsprechende Hinweise auf richtiges Verhalten in den geschützten Bereichen und kulturhistorischen Stätten.
· Exkursionen in Schutzgebiete, die ein natürliches, weitgehend intaktes Ökosystem aufweisen und nicht oder kaum touristisch erschlossen sind, dürfen nur für maximal 8 Personen und unter Einbeziehung einer lokalen, geschulten und dafür befugten Führung, sowie unter Einhaltung aller örtlichen Auflagen, angeboten werden.
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P18
NEU: Zugänglichkeit historischer Stätten (nur BEH, PRI, TAG und MUS)
Der Betrieb behindert den Zugang von Anwohnern zu Stätten und Grundstücken von historischer, archäologischer, kultureller und spiritueller Bedeutung nicht.
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P19
M 13 Verbrauchsüberwachung aufzeichnungen
Der Betrieb muss zur Eigenkontrolle und internen Betriebsoptimierung Verfahren für die monatliche oder mindestens jährliche Erfassung von Daten zu mindestens den folgenden Aspekten haben:
a) spezifischer Energieverbrauch je Gast/BesucherIn/Kunde und Einheit (z.B. kWh/Übernachtung und/oder kWh/m2 Innenfläche im Jahr);
b) prozentualer Anteil des Endenergieverbrauchs, der durch ggf. vor Ort erzeugte erneuerbare Energien gedeckt wird (%);
c) Wasserverbrauch je Gast/BesucherIn/Kunde und Einheit (z.B. Liter/Übernachtung) einschließlich des Wassers, das für die Bewässerung (falls zutreffend) und jegliche andere mit einem Wasserverbrauch verbundenen Aktivitäten verbraucht wurde;
e) Verbrauch chemischer Reinigungsmittel, Geschirrspülmittel, Waschmittel, Desinfektionsmittel und anderer Spezialreiniger (z. B. für die Rückspülung des Schwimmbeckens) (z.B. kg oder Liter je Übernachtung) mit der Angabe, ob es sich um gebrauchsfertige oder unverdünnte Mittel handelt;
d) Abfallaufkommen je Gast/BesucherIn/Kunde und Einheit (z.B. kg/Übernachtung); bei Betrieben mit Speisenausgabe sind Lebensmittelabfälle separat zu überwachen;
f) prozentualer Anteil der verwendeten Produkte mit ISO Typ-I-Zeichen (%), die unter die anwendbaren Kriterien in diesem Umweltzeichen fallen.
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P20
M 33 SOLL->MUSS: Allgemeine Wartung und Kundendienst (nicht für SCH)
Geräte mit hohem Ressourcenverbrauch, die der Betrieb zur Erbringung seiner Dienstleistungen einsetzt, werden von qualifizierten MitarbeiterInnen regelmäßig gewartet und, falls notwendig, instand gesetzt. Die dazu nötigen Intervalle und Wartungsmaßnahmen sind in einem schriftlichen Wartungsplan festgehalten.
Diese Wartungsmaßnahmen umfassen die Überprüfung auf mögliche Undichtigkeiten und die Prüfung der einwandfreien Funktion zumindest für energierelevante Einrichtungen (Heiz-, Lüftungs- und Klimaanlagen, Kühlsysteme usw.) und wasserrelevante Einrichtungen (z. B. Sanitärarmaturen oder Bewässerungssysteme) auf dem Gelände und in den Räumlichkeiten des Betriebs.
Geräte mit Kältemitteln sind entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu inspizieren und warten.
Alle Wartungsmaßnahmen müssen unter Angabe der ungefähren aus der Wasserversorgungseinrichtung ausgetretenen Wassermengen in einem speziellen Wartungsregister erfasst werden.
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