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Discuto
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Informationen zum Start
Vielen Dank für Ihre Bereitschaft, Ihre Expertise zur Überarbeitung der Richtlinie „UZ 72 Reiseangebote“ einzubringen.
Die Vorschläge in dieser Diskussion und im Diskussionsentwurf (siehe Dokument) ergaben sich aus folgenden Punkten:
- Rückmeldungen der Lizenznehmer:innen in den letzten vier Jahren
- Rückmeldungen der Berater:innen/Prüfer:innen in den letzten vier Jahren
- Umfrage unter den Lizenznehmer:innen im September 2023
- Änderungen der zu Grunde liegenden Daten, z.B. bei den Emissionsberechnungen
Diese Diskussionspunkte sind Vorschläge.
Sie können diesen kommentarlos zustimmen oder sie ablehnen (Daumen hoch/runter Symbol) , oder in den Kommentaren Ihre Sichtweise, Änderungsvorschläge, weitere Daten etc. einbringen, oder die Vorschläge anderer kommentieren, ihnen zustimmen oder diese ablehnen.
Im Gegensatz zu einer Umfrage können Sie mehrfach hier einsteigen und über einen längeren Zeitraum aktiv diskutieren! Diese Diskussion ist bis 10. Mai geöffnet.
Danach werden die Ergebnisse in einen Richtlinienentwurf eingearbeitet, der am Dienstag den 21. Mai ab 13:00 in einem Fachausschuss (als Präsenzveranstaltung) noch einmal diskutiert und eine fertige Fassung zur Vorlage an den Umweltzeichen Beirat beschlossen wird. Wenn Sie Interesse an der Teilnahme am Fachausschuss haben, melden Sie sich bitte bei barbara.dusek@vki.at, sie erhalten dann zeitgerecht weitere Informationen.
Hier finden Sie auch das Richtliniendokument mit den entsprechenen Markierungen/Änderungsvorschlägen:
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Wir von ECPAT Österreich wünschen uns die Kommunikation und Verankerung des Thema Kinderschutzes im Tourismus als MUSS und nicht mehr nur SOLL. Vorsorge und Rüstung für den Ernstfall, Schutz der Mitarbeiter:innen und Qualitätsmerkmal sind hier die Stichworte die für die explizite Integration von Kinderschutz sprechen. Dazu ist er vergleichsweise niederschwellig.
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Vielen Dank für Ihre Bereitschaft, Ihre Expertise zur Überarbeitung der Richtlinie „UZ 72 Reiseangebote“ einzubringen.
Die Vorschläge in dieser Diskussion und im Diskussionsentwurf (siehe Dokument) ergaben sich aus folgenden Punkten:
- Rückmeldungen der Lizenznehmer:innen in den letzten vier Jahren
- Rückmeldungen der Berater:innen/Prüfer:innen in den letzten vier Jahren
- Umfrage unter den Lizenznehmer:innen im September 2023
- Änderungen der zu Grunde liegenden Daten, z.B. bei den Emissionsberechnungen
Diese Diskussionspunkte sind Vorschläge. Sie können diesen kommentarlos zustimmen oder sie ablehnen, oder in den Kommentaren Ihre Sichtweise, Änderungsvorschläge, weitere Daten etc. einbringen, oder die Vorschläge anderer kommentieren, ihnen zustimmen oder diese ablehnen.
Im Gegensatz zu einer Umfrage können Sie mehrfach hier einsteigen und über einen längeren Zeitraum aktiv diskutieren.
Hier finden Sie zur Übersicht die Richtlinien UZ 72 mit den gekennzeichneten Änderungsvorschlägen
P1
Diese Diskussion ist bis 10. Mai geöffnet.
Danach werden die Ergebnisse in einen Richtlinienentwurf eingearbeitet, der am Dienstag den 21. Mai ab 13:00 in einem Fachausschuss (als Präsenzveranstaltung) noch einmal diskutiert und eine fertige Fassung zur Vorlage an den Umweltzeichen Beirat beschlossen wird.
Wenn Sie Interesse an der Teilnahme am Fachausschuss haben, melden Sie sich bitte bei barbara.dusek@vki.at, sie erhalten dann zeitgerecht weitere Informationen.
Änderungen und Ergänzungen zur derzeit gültigen Version sind unten gelb markiert, neue Vorschläge in Normalformatierung. Alle Änderungen finden Sie auch im Überarbeitungsentwurf des Richtliniendokuments mit den entsprechenen Markierungen/Änderungsvorschlägen
Produktgruppendefinition - Erweiterung der Angebotsgruppen:
P2
Ergänzung der eintägigen Reisen:
(Gruppen-)Tagesausflüge oder eintägige Incentivereisen (Inland und Outgoing)
beinhalten als Paket zu einem Preis mindestens
*An- und Abreise,
*Aktivitäten/Mobilität vor Ort und
*Gastronomie.
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P3
Einführung einer neuen Produktgruppe:
Mehrtägige Incentivereisen (Inland und Outgoing)
beinhalten als Paket zu einem Preis mindestens
*An- und Abreise,
*Unterkunft,
*Aktivitäten/Mobilität vor Ort und
*Gastronomie.
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Punkt 2.1 Grundsätzliche Anforderungen an Antragsteller:innen
P4
Punkt 1 (RV01) Leitbild:
Das Unternehmen legt ein schriftliches und von der Geschäftsführung beschlossenes und unterzeichnetes Leitbild vor, in dem Aspekte der nachhaltigen Entwicklung insbesondere in Bezug auf die Erstellung von Reiseangeboten berücksichtigt werden. Dieses Leitbild ist öffentlich kommuniziert.
Nachweis: Vorlage des Leitbildes und Dokumentation der öffentlichen Kommunikation.
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P5
Punkt 6 (RV06) Allgemeine Informationen an Kund:innen:
Alle Kund:innen erhalten allgemeine Informationen zu klimaschonendem Reisen und zum Thema Treibhausgaskompensation abgestimmt auf die Angebote des:der Reiseveranstalters:in. (z.B. Vergleich der Klimawirkung verschiedener Verkehrsmittel, Nonstopflüge, Fluglinien mit Klimaschutzaktivitäten, Kompensationsanbieter)
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Punkt 2.2 Spezielle Anforderungen an Antragsteller:innen
P6
Punkt 2 (RV09) Mitarbeiterinnenschulung:
Zumindest jene Mitarbeiter:innen des Reiseveranstalters, welche mit der Erstellung und Abwicklung der Reiseangebote gemäß Umweltzeichen betraut sind, müssen eine Schulung zu den Anforderungen und Zielen des Umweltzeichens sowie den Kriterien dieser Umweltzeichen-Richtlinie und den administrativen Abläufen absolvieren.
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Punkt 3.1 Übersicht und Punktesystem
P7
3.1.1
Der VKI schlägt vor hier die Formulierung dementsprechend zu ändern, dass nicht mindesten eines, sondern mindestens zwei aktuelle , beispielhafte Reiseangebote geprüft werden müssen.
Begründung: Es entspricht anscheinend der sowieso gelebten Praxis und erhöht auch das Feedback an den:die Lizenznehmer:in.
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P8
3.1.5
Sollen die Punkte für mehrtägige Reisen mit Emissionen erhöht werden? z.B. auf 55 statt 50 Punkte
Begründung: es hebt das Niveau des Umweltzeichen, von den derzeit in dieser Kategorie ausgezeichneten Reisen erreichen meiner Meinung nach alle leicht mehr als 50 Punkte.
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Punkt 3.2 An- und Abreise /Mobilität bei Rundreisen
P9
Die Emissionswerte werden an die im Juli 2023 herausgegebenen Werte des Umweltbundesamtes angepasst.
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P10
Änderungen gibt es bei den Flügen, hier unterscheidet das UBA nun drei Kategorien wie folgt:
Kurz-/Mittelstrecke (700 bis 1.500 km): 384,0 gCO2Äquivalente/Pkm
Kurze Langstrecke (bis 4.000km): 501,6 gCO2Äquivalente/Pkm
Langstrecke (über 4000 km): 325,9 gCO2Äquivalente/Pkm
Wir schlagen vor, diese Änderungen in die Richtlinie zu übernehmen.
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P11
Für Fähren gibt es keine neueren Durchschnittsdaten als jene von 2016. Wir schlagen vor, bei dieser Zahl zu bleiben.
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P13
Bei „Allgemeine Maßnahmen“:
Neue Maßnahme:
Die An- und Abreise ist barrierefrei möglich oder Hindernisse/Barrieren werden aktiv kommuniziert (1 Punkt)
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P14
Bei „Incoming ohne inkludierte An- und Abreise“ wird bei „Flugreisen“ ergänzt:
[…] „Flug mit nachhaltigen Treibstoffen (SAF)“ […]
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