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Discuto
Grüne Zukunftswerkstatt Europa: Mut zu Veränderung – Ja zu Europa
0 days left (ends 13 Mar)
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Europa hat in den vergangenen 70 Jahren Großartiges erreicht. Doch die vielen gegenwärtigen Krisen und die fehlende europäische Solidarität in der Flüchtlingspolitik lassen auch unter Anhänger*innen Europas die Zweifel wachsen, ob die Europäische Union noch in der Lage ist, diese Herausforderungen zu meistern. Wir sind und bleiben auch in schwierigen Zeiten überzeugte Europäer*innen. Denn auch in den vergangenen 70 Jahren prägten tiefe Krisen immer wieder das europäische Projekt. Sie erwiesen sich dabei aber oft als Gelegenheiten, Stagnation zu überwinden. Und das dabei Erreichte kann sich sehen lassen: Aus verfeindeten Staaten wurde das Wertvollste, was dieser Kontinent je geschaffen hat. Auch deshalb werden wir mit Überzeugung und Mut zu Veränderung um unsere europäische Zukunft kämpfen.
Als Grüne Bundestagsfraktion und Europagruppe GRÜNE wollen wir über die Zukunft der EU debattieren und ein Forum für Ideen und Gedanken schaffen. Wir engagieren uns dabei gegen den verbreiteten Euroskeptizismus und wollen die Europäischen Union verändern, weiterentwickeln und verteidigen. Hierzu stellen wir uns einer öffentlichen europäischen Diskussion mit allen Interessierten.
Im folgenden finden Sie, findet Ihr die Diskussionsgrundlage für unsere Europakonferenz „Grüne Zukunftswerkstatt Europa: Mur zu Veränderung – Ja zu Europa“ am 04. März 2016 in Berlin. Bereits vorab hoffen wir auf Ihr und Euer kritisch-konstruktives Feedback und freuen uns auf Kommentare bis zum 13. März 2016. Alle Kommentare werden Eingang in unsere weiteren Diskussionen über die Zukunft der EU finden. Wir laden herzlich ein zu unserer Grünen Zukunftswerkstatt Europa am 4. März 2016 in Berlin. Anmeldungen sind noch bis zum 1. März möglich.
Für Textänderungen bitte auf den Stift oben rechts bei jedem Paragraphen klicken!
Further info
P81
- die Personenfreizügigkeit als eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union auch eine sozialpolitische Weiterentwicklung braucht. Europäische Bürger*innen auf Jobsuche in anderen Mitgliedstaaten benötigen Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Für uns steht fest: Niemandem darf die Sozialhilfe pauschal verweigert werden. Alle Unionsbürger*innen, die in dem EU-Mitgliedstaat, in dem sie leben, bereits gearbeitet haben, müssen rechtlich gleichgestellt werden. Zudem sollen alle Unionsbürger*innen, die nachweisbar auf Arbeitssuche sind und Aussicht auf Arbeit haben, Zugang zu den jeweiligen nationalen Grundsicherungssystemen erhalten.
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P82
- der Grundsatz der Gleichbehandlung in allen Bereichen, insbesondere auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt sowie beim Zugang zu Bildung und Ausbildung, ungeachtet des Geschlechts, der „Rasse“, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Identität unionsweit umfassend zu gewährleisten ist. Das primärrechtliche Diskriminierungsverbot und die Diskriminierungsverbote, die sich aus der Beschäftigungsrichtlinie, der Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft und zahlreicher weiterer Richtlinien und Verordnungen ergeben, müssen konsequent umgesetzt werden. Außerdem muss die fünfte Antidiskriminierungsrichtlinie endlich verabschiedet werden.
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P83
- eine Mindesteinkommensrichtlinie die Rahmenbedingungen über die jeweilige Mindesteinkommenshöhe und Eckpunkte der Ausgestaltung von Grundsicherungsleistungen in den Mitgliedstaaten regelt. Die Höhe sollte an die wirtschaftliche und soziale Situation im jeweiligen Land angelehnt sein und sich an der EU-Armutsdefinition orientieren. Die konkrete Umsetzung wäre Aufgabe der Mitgliedstaaten.
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P84
- europäische Sozialsysteme als automatische Stabilisatoren in wirtschaftlichen Krisenzeiten wirken könnten, da ökonomische Schocks in den einzelnen Ländern unterschiedlich ausfallen können (asymmetrische Schocks). Deshalb soll geprüft werden, wie eine europäische Basis-Arbeitslosenversicherung praktisch umgesetzt werden könnte (voraussichtliche Vertragsänderung). Dabei geht es nicht um eine europäische Vereinheitlichung nationaler Versicherungen, sondern lediglich darum, einen Teil der bestehenden nationalen Arbeitslosenversicherungen zu ersetzen.
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P85
- im Warnmechanismus des makroökonomischen Ungleichgewichtsverfahrens die Anzahl der beschäftigungs- und sozialpolitischen Indikatoren erhöht wird, damit auch soziale Ungleichgewichte sichtbarer und wirksamer reduziert werden können.
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P86
- die europäische Jugendgarantie zu einem schlagkräftigeren Instrument werden muss, um neben Strukturreformen und Investitionen in Bildung zur Bekämpfung der besorgniserregend hohen Jugendarbeitslosigkeit entscheidend beitragen zu können.
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P87
- die Armutsbekämpfung zunehmend auch als europäische Aufgabe verstanden wird und es eine europäische Strategie zur Armutsbekämpfung braucht. Im Rahmen eines Europäischen Konvents soll die Möglichkeit für eine europäische Grundsicherung geschaffen werden (Vertragsänderung).
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P88
- die EU-Verträge um eine soziale Fortschrittsklausel ergänzt werden, damit soziale Schutz- und Arbeitnehmerrechte in der EU den gleichen Stellenwert haben wie die Dienstleistungsfreiheit und der Binnenmarkt (Vertragsänderung).
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Stabilisieren. Regulieren. Integrieren.
Für eine solidarische und solide EU-Haushalts- und Finanzpolitik
P89
Der Europäische Stabilitätsmechanismus und der Aufbau einer Europäischen Bankenunion waren wichtige Schritte, um die Wirtschafts- und Währungsunion handlungs- und widerstandsfähiger zu machen. Dennoch zeigen die anhaltende Investitionsschwäche, die mangelnden Strukturreformen, das Volumen an Steuerhinterziehung und -dumping, die grassierende (Jugend-)Arbeitslosigkeit, die exzessive private und öffentliche Verschuldung und ein re-nationalisierter Finanzmarkt, dass die bestehenden Instrumente reformiert oder weiterentwickelt werden müssen. Ziel muss sein, auch durch integrationspolitische Maßnahmen ein klares Bekenntnis zur Unumkehrbarkeit des Euro zu geben sowie die WWU dauerhaft krisenfest zu machen und auf finanziell gesunde Beine zu stellen - durch mehr europäische Demokratie bei mehr gemeinsamer Politik und Solidarität.
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Wir stellen zur Diskussion, dass
P90
- nur mit gemeinsamer Wirtschafts- und Fiskalpolitik in relevantem Ausmaß, insbesondere auch einer Harmonisierung der Steuerpolitik, die Handlungsfähigkeit der WWU dauerhaft gewährleistet werden kann.
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P91
- der EU-Haushalt, dessen Gelder schon heute zu ca. 70 Prozent in Investitionen fließen, aufgestockt wird und daraus finanzierte Investitionen in Richtung des Green New Deal umgesteuert werden. Zudem sollten neue EU-Eigenmittelquellen (bspw. Finanztransaktionssteuer, Kerosinabgabe, Mehrwertsteuer) erschlossen und im EU-Haushalt ein neuer -durch einen Europäischen Steuerpakt finanzierter- Fonds für mehr europäisch koordinierte und finanzierte Zukunftsinvestitionen geschaffen werden (siehe „Zukunftsfonds“ im Kapitel „Grün investieren und fairhandeln“). Zudem wollen wir diskutieren, wie im Rahmen des EU-Haushalts eine WWU-Fiskalkapazität ausgestaltet sein könnte, die stärker als bisher gemeinsame Investitionen voranbringt, auf zyklische Entwicklungen reagiert, strukturelle Reformen fördert sowie an politische Zielsetzungen geknüpft ist.
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P92
- Steuervermeidung und -hinterziehung unterbunden und die Einnahmeseite verbessert werden muss, u.a. mit einem Europäischen Steuerpakt, der die europaweite Kooperation in Steuerfragen stärkt. Um schädlichen Steuerwettbewerb einzudämmern, müssen zudem Steuersätze und –bemessungsgrundlagen stärker koordiniert bzw. harmonisiert werden. Die WWU braucht z.B. eine Finanztransaktionssteuer, eine konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage, Mindeststeuersätze für Unternehmen, die Unterbindung von Steuervorbescheiden (tax rulings) sowie öffentliche länderbezogene Berichterstattungspflichten für Großunternehmen. Auch die Besteuerung von hohem Einkommen und Vermögen sollte europäisch koordiniert werden. In der EU-Steuerpolitik sollte das Prinzip der Einstimmigkeit durch Mehrheitsentscheidungen ersetzt werden, damit künftig kein einzelner Staat sinnvolle Steuergesetzgebung verhindern kann (Vertragsänderung)
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P93
- europäische automatische Stabilisierungsinstrumente etabliert werden, um konjunkturellen und asymmetrischen Schocks etwas entgegensetzen zu können (z.B. soll die praktische Umsetzung einer europäischen Basis-Arbeitslosenversicherung geprüft werden).
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P94
- der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) zu einem Europäischen Währungsfonds mit europäischen Finanzmittel umgebaut wird und das EU-Parlament über die Ausgestaltung und Kontrolle der Kreditprogramme mitentscheidet (Vertragsänderung).
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P95
- die Kaputtsparpolitik gescheitert ist und für EU-Mitgliedsstaaten, die sich in einem makroökonomischen Anpassungsprogramm befinden, finanzielle Freiräume für Investitionen und eine soziale Balance enorm wichtig sind.
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P96
- zum Abbau exzessiver Verschuldung ein Altschuldentilgungsfonds errichtet wird, in dessen Rahmen europäische Anleihen ausgegeben werden können. Darüber hinaus sind Eurobonds mittelfristig sinnvoll, die an strenge Auflagen und eine klar definierte gemeinschaftliche Haftungszusage aller Mitgliedstaaten gebunden sein müssen. (Vertragsänderung)
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P97
- im Rahmen eines EU-Konvents Reformen zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion sowie Maßnahmen zum Umgang mit übermäßiger Verschuldung erarbeitet werden müssen.
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P98
- die EU-Kommission unter Beteiligung des EU-Parlaments bei den Haushaltsentwürfen der nationalen Regierungen ein Veto-Recht erhalten, wenn diese gegen europäische Vereinbarungen verstoßen (Vertragsänderung).
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