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Discuto


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Informationen zum Start
Vielen Dank für Ihre Bereitschaft, Ihre Expertise zur Überarbeitung der Richtlinie „UZ 72 Reiseangebote“ einzubringen.
Die Vorschläge in dieser Diskussion und im Diskussionsentwurf (siehe Dokument) ergaben sich aus folgenden Punkten:
- Rückmeldungen der Lizenznehmer:innen in den letzten vier Jahren
- Rückmeldungen der Berater:innen/Prüfer:innen in den letzten vier Jahren
- Umfrage unter den Lizenznehmer:innen im September 2023
- Änderungen der zu Grunde liegenden Daten, z.B. bei den Emissionsberechnungen
Diese Diskussionspunkte sind Vorschläge.
Sie können diesen kommentarlos zustimmen oder sie ablehnen (Daumen hoch/runter Symbol) , oder in den Kommentaren Ihre Sichtweise, Änderungsvorschläge, weitere Daten etc. einbringen, oder die Vorschläge anderer kommentieren, ihnen zustimmen oder diese ablehnen.
Im Gegensatz zu einer Umfrage können Sie mehrfach hier einsteigen und über einen längeren Zeitraum aktiv diskutieren! Diese Diskussion ist bis 10. Mai geöffnet.
Danach werden die Ergebnisse in einen Richtlinienentwurf eingearbeitet, der am Dienstag den 21. Mai ab 13:00 in einem Fachausschuss (als Präsenzveranstaltung) noch einmal diskutiert und eine fertige Fassung zur Vorlage an den Umweltzeichen Beirat beschlossen wird. Wenn Sie Interesse an der Teilnahme am Fachausschuss haben, melden Sie sich bitte bei barbara.dusek@vki.at, sie erhalten dann zeitgerecht weitere Informationen.
Hier finden Sie auch das Richtliniendokument mit den entsprechenen Markierungen/Änderungsvorschlägen:
LATEST ACTIVITY
LEVEL OF AGREEMENT
MOST DISCUSSED PARAGRAPHS
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P2 Ergänzung der eintägigen Reisen:
(Gruppen-)T
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P6 Punkt 2 (RV09) Mitarbeiterinnenschulung:Zumi
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P21 Allgemeine Frage:Soll in diesem Bereich auch
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P28 Haben Sie weitere Änderungswünsche oder Vors
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P26 Wie könnte Kund:innen/Reisenden leichter/nie
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P22 „Nachhaltige Regionalentwicklung“ ergänzt um
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P18 Folgender Absatz wird neu formuliert und dam
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P8 3.1.5Sollen die Punkte für mehrtägige Reisen
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P20 Ergänzung bei „Aktivitäten/Maßnahmen“:Divers
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P4 Punkt 1 (RV01) Leitbild:Das Unternehmen legt
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P5 Punkt 6 (RV06) Allgemeine Informationen an K
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P23 „Information“ ergänzt um:
- Informationen z
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P7 3.1.1Der VKI schlägt vor hier die Formulieru
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P9 Die Emissionswerte werden an die im Juli 202
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P19 3.4.2: Derzeit müssen mehrtägige Reisen mit
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P25 Die Tabelle der Gastronomieangebote wurde ak
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LATEST COMMENTS
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Wir von ECPAT Österreich wünschen uns die Kommunikation und Verankerung des Thema Kinderschutzes im Tourismus als MUSS und nicht mehr nur SOLL. Vorsorge und Rüstung für den Ernstfall, Schutz der Mitarbeiter:innen und Qualitätsmerkmal sind hier die Stichworte die für die explizite Integration von Kinderschutz sprechen. Dazu ist er vergleichsweise niederschwellig.
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Ich begrüße absolut die Erweiterung der Kriterien um soziale Aspekte. Grundsätzlich finde ich das eine sehr gute Idee. Zu bedenken ist, dass das Thema Sicherheit gerade von Menschen in vulnerablen Situationen komplex ist. In Ländern in denen die Todesstrafe auf Homosexualität steht, ist die Kommunikation klar. Aber woran wird der Sicherheitsfaktor für vulnerable Gruppen gemessen? LGBTIQ* are welcome habe ich auch punktuell in Ländern gesehen, die grundsätzlich nicht offen für sexuelle und Gender-Diversität sind.
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Es gibt Angebote zur Schulung der Mitarbeiter:innen, wobei natürlich auf die Qualität zu achten ist. Das "wo bzw. bei wem" ist offenbar ein anderes Thema, aber dass es so sein soll, finde ich unerlässlich und den einzigen Weg die Anzahl an kompetenten und geschulten Mitarbeiter:innen langfristig zu erhöhen und gute Beratung für Kund:innen zu verankern.
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Bezüglich "Soziokulturelle Aspekte" machen aus unserer Sicht folgende zwei Punkte Sinn: - anstatt "Besuch von Kulturveranstaltungen" besser „Besuch von / Teilnahme an Kunst- und Kulturveranstaltungen“ - Ergänzung um den neuen Punkt "Besuch von Kulturstätten" (damit wäre z.B. der Besuch eines Museums abgedeckt, der nicht als "Kulturveranstaltung" gezählt werden kann).
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Woher stammt die Definition "Kleinstunterkunft"? bzw wie ist diese zustande gekommen? Das Wort „Kleinstunterkünfte“ ist weder in der Statistik Austria noch bei im Betriebsartenkatalog der WKO zu finden. Wir halten die Definition für sehr holprig. Hinterfragt werden muss in dem Zusammenhang die Formulierung und die Definition von 1) minimaler Dienstleistung 2) geringen Umweltauswirkungen 3) geringem Ressourcenverbrauch. Aus Sicht des Fachverbandes für Hotellerie wäre es wichtig, auch größere Hotels und Pensionen die Möglichkeit zu geben, unter die „Buchungsfähigkeit im Rahmen einer Rundreise“ zu fallen. Denn es gibt auch größere energieautarke Hotels und Pensionen mit geringem Ressourcenverbrauch.
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Seitens unserer Funktionäre wurde noch der Wunsch eingemeldet, dass Anbieter dem Kunden ein optisch ansprechendes Zertifikat über die Reise ausstellen dürfen – vor allem bei Firmen ist dies ein Thema. Da sollte auch (denke aber das geht eh eine Reise im Nachhinein zertifizierbar sein (ähnlich wie bei green events)
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Mit "Erstellung und Abwicklung" der Reiseangebote hätte ich die internen Abläufe gemeint, wenn ein Angebot entsprechend konzipiert wird. Vielleicht ist "Konzeption und Erstellung" besser? Natürlich wäre es auch sinnvoll, die Kolleg:innen im Verkauf zu schulen, damit sie wissen, was sie hier anbieten - aber gibt es nicht zu allen möglichen Themen Verkaufsschulungen?
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Liebe Frau Brunner, derzeit sind unsere Berater/Prüfer:innen eigentlich damit beauftragt, die Schulungen zum Umweltzeichen vorzunehmen, da sollten natürlich auch Aspekte des nachhaltigen Reisens angesprochen werden. Individuell nach Bedarf des:der Antragsteller:in. Für eine grundlegende oder umfassende Aus- bzw. Weiterbildung können wir nicht sorgen, dafür gibt es andere Stellen. Aber es wäre einmal interessant, zu erheben, was es gibt und ob das auch ausreichend ist. das ist aber leider nicht Aufgabe des Umweltzeichens sondern müssten evtl. Branchenvertreter, verbände, die WKO oder so forcieren?
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Liebe Frau Brunner, was meinen sie mit dem zweiten Punkt? Eine eigene Richtlinie /Zertifizierung nur für Mobiltätsdienstleistung? Wäre die Richtlinie UZ 27 für multimodale Mobilität hier eine Lösung? https://www.umweltzeichen.at/file/Richtlinie/UZ%2027/Long/UZ%2027%20Multimodale%20Mobilit%C3%A4t.pdf
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Angeblich kann man diese Informationen von den Fluglinien bekommen. Wie gut diese bereist in den Buchungssystemen hinterlegt sind, kann ich nicht sagen. Können Sie das beurteilen? Bei manchen angeblich schon. Ansonsten ist die Maßnahme eine freiwillige und vielleicht tut sich in den nächsten Jahren hier etwas, dass man diese Infos auch wirklich aktuell bekommt.
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Liebe Frau Brunner, das werden wir uns gerne noch ansehen, ob es dazu Zahlen gibt, die auch die Scope 3 Emissionen (also Herstellung, Lieferung etc. und nicht nur die Emissionen des Betriebs) berücksichtigen, sowie bei den anderen Treibstoffen. Ich werde mich beim UBA erkundigen, ob sie Zahlen dazu haben. Haben Sie einen Vorschlag, wie Sie nachweisen könnten, dass bei einer Reise ausschließlich HVO zum Einsatz kommt (z.B. betanken auch unterwegs im Ausland?)
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Dieses Kriterium ist bereits lange eine Anforderung. bei den allgemeinen Information geht es darum, kurz zu erklären, was klimaschonendes Reisen ist. Der neue Änderungsvorschlag ist: hier zu ergänzen, dass nicht mehr allgemein zum Thema Treibhausgaskompensation informiert wird, sondern je nach Angebot des RV. z.B. Ein Busunternehmen bräuchte zum Beispiel dann nicht über Kompensation von Flügen informieren.
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Meiner Meinung nach ist es sehr wichtig, dass die Mitarbeitenden umfangreiches Wissen über nachhaltiges Reisen verfügen und auch die Kriterien der Richtlinie kennen. Eventuell wäre hier auch eine MitarbeiterInnen Schulung seitens Umweltzeichen/Bundesministerium möglich? Eventuell auch in Zusammenarbeit mit dem Klimabündnis?
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Vielen Dank für Ihre Bereitschaft, Ihre Expertise zur Überarbeitung der Richtlinie „UZ 72 Reiseangebote“ einzubringen.
Die Vorschläge in dieser Diskussion und im Diskussionsentwurf (siehe Dokument) ergaben sich aus folgenden Punkten:
- Rückmeldungen der Lizenznehmer:innen in den letzten vier Jahren
- Rückmeldungen der Berater:innen/Prüfer:innen in den letzten vier Jahren
- Umfrage unter den Lizenznehmer:innen im September 2023
- Änderungen der zu Grunde liegenden Daten, z.B. bei den Emissionsberechnungen
Diese Diskussionspunkte sind Vorschläge. Sie können diesen kommentarlos zustimmen oder sie ablehnen, oder in den Kommentaren Ihre Sichtweise, Änderungsvorschläge, weitere Daten etc. einbringen, oder die Vorschläge anderer kommentieren, ihnen zustimmen oder diese ablehnen.
Im Gegensatz zu einer Umfrage können Sie mehrfach hier einsteigen und über einen längeren Zeitraum aktiv diskutieren.
Hier finden Sie zur Übersicht die Richtlinien UZ 72 mit den gekennzeichneten Änderungsvorschlägen
P1
Diese Diskussion ist bis 10. Mai geöffnet.
Danach werden die Ergebnisse in einen Richtlinienentwurf eingearbeitet, der am Dienstag den 21. Mai ab 13:00 in einem Fachausschuss (als Präsenzveranstaltung) noch einmal diskutiert und eine fertige Fassung zur Vorlage an den Umweltzeichen Beirat beschlossen wird.
Wenn Sie Interesse an der Teilnahme am Fachausschuss haben, melden Sie sich bitte bei barbara.dusek@vki.at, sie erhalten dann zeitgerecht weitere Informationen.
Änderungen und Ergänzungen zur derzeit gültigen Version sind unten gelb markiert, neue Vorschläge in Normalformatierung. Alle Änderungen finden Sie auch im Überarbeitungsentwurf des Richtliniendokuments mit den entsprechenen Markierungen/Änderungsvorschlägen
Produktgruppendefinition - Erweiterung der Angebotsgruppen:
P2
Ergänzung der eintägigen Reisen:
(Gruppen-)Tagesausflüge oder eintägige Incentivereisen (Inland und Outgoing)
beinhalten als Paket zu einem Preis mindestens
*An- und Abreise,
*Aktivitäten/Mobilität vor Ort und
*Gastronomie.
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P3
Einführung einer neuen Produktgruppe:
Mehrtägige Incentivereisen (Inland und Outgoing)
beinhalten als Paket zu einem Preis mindestens
*An- und Abreise,
*Unterkunft,
*Aktivitäten/Mobilität vor Ort und
*Gastronomie.
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Punkt 2.1 Grundsätzliche Anforderungen an Antragsteller:innen
P4
Punkt 1 (RV01) Leitbild:
Das Unternehmen legt ein schriftliches und von der Geschäftsführung beschlossenes und unterzeichnetes Leitbild vor, in dem Aspekte der nachhaltigen Entwicklung insbesondere in Bezug auf die Erstellung von Reiseangeboten berücksichtigt werden. Dieses Leitbild ist öffentlich kommuniziert.
Nachweis: Vorlage des Leitbildes und Dokumentation der öffentlichen Kommunikation.
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P5
Punkt 6 (RV06) Allgemeine Informationen an Kund:innen:
Alle Kund:innen erhalten allgemeine Informationen zu klimaschonendem Reisen und zum Thema Treibhausgaskompensation abgestimmt auf die Angebote des:der Reiseveranstalters:in. (z.B. Vergleich der Klimawirkung verschiedener Verkehrsmittel, Nonstopflüge, Fluglinien mit Klimaschutzaktivitäten, Kompensationsanbieter)
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Punkt 2.2 Spezielle Anforderungen an Antragsteller:innen
P6
Punkt 2 (RV09) Mitarbeiterinnenschulung:
Zumindest jene Mitarbeiter:innen des Reiseveranstalters, welche mit der Erstellung und Abwicklung der Reiseangebote gemäß Umweltzeichen betraut sind, müssen eine Schulung zu den Anforderungen und Zielen des Umweltzeichens sowie den Kriterien dieser Umweltzeichen-Richtlinie und den administrativen Abläufen absolvieren.
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Punkt 3.1 Übersicht und Punktesystem
P7
3.1.1
Der VKI schlägt vor hier die Formulierung dementsprechend zu ändern, dass nicht mindesten eines, sondern mindestens zwei aktuelle , beispielhafte Reiseangebote geprüft werden müssen.
Begründung: Es entspricht anscheinend der sowieso gelebten Praxis und erhöht auch das Feedback an den:die Lizenznehmer:in.
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P8
3.1.5
Sollen die Punkte für mehrtägige Reisen mit Emissionen erhöht werden? z.B. auf 55 statt 50 Punkte
Begründung: es hebt das Niveau des Umweltzeichen, von den derzeit in dieser Kategorie ausgezeichneten Reisen erreichen meiner Meinung nach alle leicht mehr als 50 Punkte.
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Punkt 3.2 An- und Abreise /Mobilität bei Rundreisen
P9
Die Emissionswerte werden an die im Juli 2023 herausgegebenen Werte des Umweltbundesamtes angepasst.
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P10
Änderungen gibt es bei den Flügen, hier unterscheidet das UBA nun drei Kategorien wie folgt:
Kurz-/Mittelstrecke (700 bis 1.500 km): 384,0 gCO2Äquivalente/Pkm
Kurze Langstrecke (bis 4.000km): 501,6 gCO2Äquivalente/Pkm
Langstrecke (über 4000 km): 325,9 gCO2Äquivalente/Pkm
Wir schlagen vor, diese Änderungen in die Richtlinie zu übernehmen.
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P11
Für Fähren gibt es keine neueren Durchschnittsdaten als jene von 2016. Wir schlagen vor, bei dieser Zahl zu bleiben.
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P13
Bei „Allgemeine Maßnahmen“:
Neue Maßnahme:
Die An- und Abreise ist barrierefrei möglich oder Hindernisse/Barrieren werden aktiv kommuniziert (1 Punkt)
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P14
Bei „Incoming ohne inkludierte An- und Abreise“ wird bei „Flugreisen“ ergänzt:
[…] „Flug mit nachhaltigen Treibstoffen (SAF)“ […]
Als Fachverband ist uns wichtig - wie von Frau Brunner angemerkt - dass auch HVO100 entsprechend abgebildet wird (Emissionswerte oder als Zusatzpunkte etc.)
Ich wäre für eine eigene Bewertung der Emissionen wenn das Verkehrsmittel für An-und Abreise, in unserem Fall der Bus - mit HVO100 betrieben wird. Mit diesem Treibstoff kann gegenüber herkömmlichem Diesel bis zu 90% Co2 eingespart werden.
Liebe Frau Brunner, das werden wir uns gerne noch ansehen, ob es dazu Zahlen gibt, die auch die Scope 3 Emissionen (also Herstellung, Lieferung etc. und nicht nur die Emissionen des Betriebs) berücksichtigen, sowie bei den anderen Treibstoffen. Ich werde mich beim UBA erkundigen, ob sie Zahlen dazu haben. Haben Sie einen Vorschlag, wie Sie nachweisen könnten, dass bei einer Reise ausschließlich HVO zum Einsatz kommt (z.B. betanken auch unterwegs im Ausland?)