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Discuto


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Informationen zum Start
Vielen Dank für Ihre Bereitschaft, Ihre Expertise zur Überarbeitung der Richtlinie „UZ 72 Reiseangebote“ einzubringen.
Die Vorschläge in dieser Diskussion und im Diskussionsentwurf (siehe Dokument) ergaben sich aus folgenden Punkten:
- Rückmeldungen der Lizenznehmer:innen in den letzten vier Jahren
- Rückmeldungen der Berater:innen/Prüfer:innen in den letzten vier Jahren
- Umfrage unter den Lizenznehmer:innen im September 2023
- Änderungen der zu Grunde liegenden Daten, z.B. bei den Emissionsberechnungen
Diese Diskussionspunkte sind Vorschläge.
Sie können diesen kommentarlos zustimmen oder sie ablehnen (Daumen hoch/runter Symbol) , oder in den Kommentaren Ihre Sichtweise, Änderungsvorschläge, weitere Daten etc. einbringen, oder die Vorschläge anderer kommentieren, ihnen zustimmen oder diese ablehnen.
Im Gegensatz zu einer Umfrage können Sie mehrfach hier einsteigen und über einen längeren Zeitraum aktiv diskutieren! Diese Diskussion ist bis 10. Mai geöffnet.
Danach werden die Ergebnisse in einen Richtlinienentwurf eingearbeitet, der am Dienstag den 21. Mai ab 13:00 in einem Fachausschuss (als Präsenzveranstaltung) noch einmal diskutiert und eine fertige Fassung zur Vorlage an den Umweltzeichen Beirat beschlossen wird. Wenn Sie Interesse an der Teilnahme am Fachausschuss haben, melden Sie sich bitte bei barbara.dusek@vki.at, sie erhalten dann zeitgerecht weitere Informationen.
Hier finden Sie auch das Richtliniendokument mit den entsprechenen Markierungen/Änderungsvorschlägen:
LATEST ACTIVITY
LEVEL OF AGREEMENT
MOST DISCUSSED PARAGRAPHS
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P2 Ergänzung der eintägigen Reisen:
(Gruppen-)T
7 3
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P6 Punkt 2 (RV09) Mitarbeiterinnenschulung:Zumi
5 0
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P21 Allgemeine Frage:Soll in diesem Bereich auch
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P28 Haben Sie weitere Änderungswünsche oder Vors
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P26 Wie könnte Kund:innen/Reisenden leichter/nie
4 0
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P22 „Nachhaltige Regionalentwicklung“ ergänzt um
4 3
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P18 Folgender Absatz wird neu formuliert und dam
4 0
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P8 3.1.5Sollen die Punkte für mehrtägige Reisen
4 0
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P20 Ergänzung bei „Aktivitäten/Maßnahmen“:Divers
3 0
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P4 Punkt 1 (RV01) Leitbild:Das Unternehmen legt
3 6
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P5 Punkt 6 (RV06) Allgemeine Informationen an K
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P23 „Information“ ergänzt um:
- Informationen z
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P7 3.1.1Der VKI schlägt vor hier die Formulieru
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P9 Die Emissionswerte werden an die im Juli 202
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P19 3.4.2: Derzeit müssen mehrtägige Reisen mit
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P25 Die Tabelle der Gastronomieangebote wurde ak
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LATEST COMMENTS
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Wir von ECPAT Österreich wünschen uns die Kommunikation und Verankerung des Thema Kinderschutzes im Tourismus als MUSS und nicht mehr nur SOLL. Vorsorge und Rüstung für den Ernstfall, Schutz der Mitarbeiter:innen und Qualitätsmerkmal sind hier die Stichworte die für die explizite Integration von Kinderschutz sprechen. Dazu ist er vergleichsweise niederschwellig.
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Ich begrüße absolut die Erweiterung der Kriterien um soziale Aspekte. Grundsätzlich finde ich das eine sehr gute Idee. Zu bedenken ist, dass das Thema Sicherheit gerade von Menschen in vulnerablen Situationen komplex ist. In Ländern in denen die Todesstrafe auf Homosexualität steht, ist die Kommunikation klar. Aber woran wird der Sicherheitsfaktor für vulnerable Gruppen gemessen? LGBTIQ* are welcome habe ich auch punktuell in Ländern gesehen, die grundsätzlich nicht offen für sexuelle und Gender-Diversität sind.
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Es gibt Angebote zur Schulung der Mitarbeiter:innen, wobei natürlich auf die Qualität zu achten ist. Das "wo bzw. bei wem" ist offenbar ein anderes Thema, aber dass es so sein soll, finde ich unerlässlich und den einzigen Weg die Anzahl an kompetenten und geschulten Mitarbeiter:innen langfristig zu erhöhen und gute Beratung für Kund:innen zu verankern.
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Bezüglich "Soziokulturelle Aspekte" machen aus unserer Sicht folgende zwei Punkte Sinn: - anstatt "Besuch von Kulturveranstaltungen" besser „Besuch von / Teilnahme an Kunst- und Kulturveranstaltungen“ - Ergänzung um den neuen Punkt "Besuch von Kulturstätten" (damit wäre z.B. der Besuch eines Museums abgedeckt, der nicht als "Kulturveranstaltung" gezählt werden kann).
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Woher stammt die Definition "Kleinstunterkunft"? bzw wie ist diese zustande gekommen? Das Wort „Kleinstunterkünfte“ ist weder in der Statistik Austria noch bei im Betriebsartenkatalog der WKO zu finden. Wir halten die Definition für sehr holprig. Hinterfragt werden muss in dem Zusammenhang die Formulierung und die Definition von 1) minimaler Dienstleistung 2) geringen Umweltauswirkungen 3) geringem Ressourcenverbrauch. Aus Sicht des Fachverbandes für Hotellerie wäre es wichtig, auch größere Hotels und Pensionen die Möglichkeit zu geben, unter die „Buchungsfähigkeit im Rahmen einer Rundreise“ zu fallen. Denn es gibt auch größere energieautarke Hotels und Pensionen mit geringem Ressourcenverbrauch.
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Seitens unserer Funktionäre wurde noch der Wunsch eingemeldet, dass Anbieter dem Kunden ein optisch ansprechendes Zertifikat über die Reise ausstellen dürfen – vor allem bei Firmen ist dies ein Thema. Da sollte auch (denke aber das geht eh eine Reise im Nachhinein zertifizierbar sein (ähnlich wie bei green events)
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Mit "Erstellung und Abwicklung" der Reiseangebote hätte ich die internen Abläufe gemeint, wenn ein Angebot entsprechend konzipiert wird. Vielleicht ist "Konzeption und Erstellung" besser? Natürlich wäre es auch sinnvoll, die Kolleg:innen im Verkauf zu schulen, damit sie wissen, was sie hier anbieten - aber gibt es nicht zu allen möglichen Themen Verkaufsschulungen?
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Liebe Frau Brunner, derzeit sind unsere Berater/Prüfer:innen eigentlich damit beauftragt, die Schulungen zum Umweltzeichen vorzunehmen, da sollten natürlich auch Aspekte des nachhaltigen Reisens angesprochen werden. Individuell nach Bedarf des:der Antragsteller:in. Für eine grundlegende oder umfassende Aus- bzw. Weiterbildung können wir nicht sorgen, dafür gibt es andere Stellen. Aber es wäre einmal interessant, zu erheben, was es gibt und ob das auch ausreichend ist. das ist aber leider nicht Aufgabe des Umweltzeichens sondern müssten evtl. Branchenvertreter, verbände, die WKO oder so forcieren?
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Liebe Frau Brunner, was meinen sie mit dem zweiten Punkt? Eine eigene Richtlinie /Zertifizierung nur für Mobiltätsdienstleistung? Wäre die Richtlinie UZ 27 für multimodale Mobilität hier eine Lösung? https://www.umweltzeichen.at/file/Richtlinie/UZ%2027/Long/UZ%2027%20Multimodale%20Mobilit%C3%A4t.pdf
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Angeblich kann man diese Informationen von den Fluglinien bekommen. Wie gut diese bereist in den Buchungssystemen hinterlegt sind, kann ich nicht sagen. Können Sie das beurteilen? Bei manchen angeblich schon. Ansonsten ist die Maßnahme eine freiwillige und vielleicht tut sich in den nächsten Jahren hier etwas, dass man diese Infos auch wirklich aktuell bekommt.
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Liebe Frau Brunner, das werden wir uns gerne noch ansehen, ob es dazu Zahlen gibt, die auch die Scope 3 Emissionen (also Herstellung, Lieferung etc. und nicht nur die Emissionen des Betriebs) berücksichtigen, sowie bei den anderen Treibstoffen. Ich werde mich beim UBA erkundigen, ob sie Zahlen dazu haben. Haben Sie einen Vorschlag, wie Sie nachweisen könnten, dass bei einer Reise ausschließlich HVO zum Einsatz kommt (z.B. betanken auch unterwegs im Ausland?)
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Dieses Kriterium ist bereits lange eine Anforderung. bei den allgemeinen Information geht es darum, kurz zu erklären, was klimaschonendes Reisen ist. Der neue Änderungsvorschlag ist: hier zu ergänzen, dass nicht mehr allgemein zum Thema Treibhausgaskompensation informiert wird, sondern je nach Angebot des RV. z.B. Ein Busunternehmen bräuchte zum Beispiel dann nicht über Kompensation von Flügen informieren.
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Meiner Meinung nach ist es sehr wichtig, dass die Mitarbeitenden umfangreiches Wissen über nachhaltiges Reisen verfügen und auch die Kriterien der Richtlinie kennen. Eventuell wäre hier auch eine MitarbeiterInnen Schulung seitens Umweltzeichen/Bundesministerium möglich? Eventuell auch in Zusammenarbeit mit dem Klimabündnis?
MOST ACTIVE USERS



P15
Bei „Für Flugreisen“ zwei neue Maßnahmen:
- Flugbuchung bei Fluglinien, die Maßnahmen zum Klimaschutz umsetzen (z.B. Investitionen in den Ausbau von SAF (siehe Fußnote), effiziente Flotte, 1Punkt
- Flüge mit nachhaltigen Maßnahmen. z.B. SAF, keine First Class im Flugzeug, 1 Punkt
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Punkt 3.3 Unterkünfte
P16
3.3.1 Stationärer Aufenthalt:
Ergänzung für Reisen von Schulklassen:
[…] Bei privater Unterbringung in Familien muss keine Selbstdeklaration ausgefüllt werden (10 Punkte)[…].
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P17
3.3.2 Unterkünfte bei Rundreisen:
Überschrift ergänzen:
Rundreisen (oder andere Reisen mit mehreren aufeinander folgenden Unterkünften)
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P18
Folgender Absatz wird neu formuliert und damit ergeben sich auch neue Bestimmungen:
[…] Für Rundreisen können auch Unterkünfte ohne Zertifizierung zu folgenden Bedingungen gebucht werden:
Zumindest eine Unterkunft hat eine der unter 3.3.1 genannten umweltrelevanten Auszeichnungen. Jede weitere Unterkunft ohne eine der unter 3.3.1 genannten Auszeichnungen muss entweder eine Kleinstunterkunft sein, oder ihre Umweltleistungen anhand der Produktdatenbanksoftware (oder der entsprechenden Checkliste) ausreichend nachweisen und muss mindestens 12 Punkte erreichen. Der Punktedurchschnitt aller Unterkünfte muss 15 Punkte betragen (siehe Anhang „Infos zum Bereich Unterkunft“ und Tabelle 8). Ist in begründeten Ausnahmefällen keine Unterkunft mit umweltrelevanter Auszeichnung vorhanden oder verfügbar (z.B. Reiseziel sehr nachhaltig, aber abgelegen, mögliche Unterkünfte für die Art der Reise nicht passend, weil z.B. nur hochpreisige Hotels), muss mindestens eine Unterkunft nachweislich mindestens 20 Punkte der Checkliste erfüllen.
Oder:
Es handelt sich ausschließlich um Kleinstunterkünfte (15 Punkte)][…]
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Punkt 3.4 Aktivitäten – Mobilität vor Ort:
P19
3.4.2: Derzeit müssen mehrtägige Reisen mit inkludierter An- und Abreise hier keine Mindestpunkte erzielen. Zu diskutierten wäre, ob nicht auch diese Reisen irgendeine nachhaltige Aktivität (zumindest ein Angebot – 3 Punkte) im Angebot haben sollten, oder zumindest kommunizieren sollten, was der Unterkunftsbetrieb an nachhaltigen Aktivitäten anbietet?
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P20
Ergänzung bei „Aktivitäten/Maßnahmen“:
Diversität/Inklusion: Es handelt sich um eine barrierefreie Reise
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P21
Allgemeine Frage:
Soll in diesem Bereich auch für mehrtägige Angebote eine Zusatzmaßnahme (mit Punkten) für nachhaltige Kulinarik angeboten werden? (Derzeit gibt es das nur als verpflichtendes Angebote bei eintägigen Reisen)
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3.5 Destination/Information
P22
„Nachhaltige Regionalentwicklung“ ergänzt um:
- Destination ist mit einem ISO Typ 1 Label oder einem von GSTC anerkannten Label zertifiziert (Z.B.: Österreichisches Umweltzeichen, Green Destination, TourCert Status „Zertifiziert“. Siehe auch: TRAVEL GREEN ...MAPS | Tourism2030 (destinet.eu) -> Filter auf „Destinationen“ setzen oder Certified Sustainable Destinations | GSTC (gstcouncil.org))
- "Region mit EDEN Award" ergänzt um: „[…] aktueller als 2010“
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P23
„Information“ ergänzt um:
- Informationen zur Barrierefreiheit am Reiseziel
- Informationen zur Situation/Sicherheit von LGBTIQ* Personen am Reiseziel
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Punkt 3.6 Gastronomisches Angebot bei eintägigen Reisen
P24
Titel ergänzt um:
Gastronomisches Angebot (bei Tagesausflügen sowie ein- und mehrtägigen Incentives)“
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P25
Die Tabelle der Gastronomieangebote wurde aktualisiert, da es einige Angebote nicht mehr gibt.
Kennen Sie weitere für Sie relevante Auszeichnungen in diesem Bereich?
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Feedback:
P26
Wie könnte Kund:innen/Reisenden leichter/niederschwelliger die Möglichkeit für ein Feedback gegeben werden?
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Weitere Fragen:
P27
Wie könnten die Themen Inklusion (Reisende mit Behinderungen) und Diversität in der Richtlinie noch ergänzt werden?
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P28
Haben Sie weitere Änderungswünsche oder Vorschläge?
Bitte hier in die Kommentare!
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