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P48

  • Gesamtprozess durch Transparenz und gegenseitige kritische Begleitung dieser Partner gegen Fehlentwicklungen sichern;

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P49

  • ganzheitliches „zusammenfügen“ komplexer Problemlösungen unterstützen;

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P50

  • Alle Argumentationen und Willenskomponenten so konsequent strukturieren, dass sie tatsächlich in zielführenden Prozessen zusammengeführt und zusammengefügt werden können.

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P51

  • Die grundsätzlichen Problemlösungsprozesse in klar abgegrenzten „Diskursen“ organisieren, die einerseits das jeweilige Blickfeld überschaubar und bearbeitbar darbieten – und andererseits prinzipiell grenzenlos zu komplexen Ergebnissen verbunden werden können.

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P52

Dies mag bei oberflächlichem Lesen als Sammlung von Gemeinplätzen erscheinen. Am Ergebnis sollte jedoch sichtbar werden, dass diese Aussagen nur solange „Gemeinplätze“ sind, wie sie ohne methodische Umsetzung bzw. ohne instrumentelle Unterstützung auskommen müssen. Dort müssen die Zukunftskräfte ansetzen!

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Bedenklichkeiten

P53

  • Aktives Handeln sollte von gemeinsamem Willen getragen sein. Es ist zwar viel leichter, gemeinsam GEGEN etwas zu sein, als gemeinsam FÜR etwas einzutreten – aber gerade darauf kommt es an.

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P54

  • Vollständige Übereinstimmung aller Teilnehmer in allen Punkten ist nicht zu erwarten.

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P55

  • „Gemeinsamer Wille“ sollte auf Übereinstimmung in den wesentlichen Einzelpunkten beruhen. Wobei das Merkmal „wesentlich“ zunächst subjektiv zu vergeben ist und wiederum erst durch Abstimmung Anspruch auf Objektivität erhält.

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P56

  • Klarheit über Dissenspunkte (Anteil Gegenstimmen) ist besser als Zustimmung zu mehr oder weniger faulen Kompromissformeln.

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Werkzeuge machen!

P57

Wenn die „richtigen Werkzeuge“ offenbar (noch) nicht zu finden sind, dann sind sie zu „machen“. Wie könnte gelingen, was in unzähligen gutgemeinten Versuchen bisher nicht geschafft wurde?

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P58

Verständlich, dass die im Auftrag des Establishments arbeitenden „Werkzeugmacher“ einen großen Vorsprung haben. Deshalb fällt es schwer, die Muster der gängigen sozialen Netze zu verlassen.

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P59

Um so wichtiger ist es, die Möglichkeiten eines evolutionären Konsens (kurz: eKonsens) genau zu definieren – und ein dafür geeignetes Instrumentarium zu realisieren. Wobei ein solches Instrumentarium mindestens drei unverzichtbare Komponenten hat:

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P60

  • den eDiskurs als Prozess und Funktionalität,

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P61

  • den eContainer (vorläufiger Arbeitsbegriff, bisher „Konsenskiste“) als Behälter für inhaltlich zusammengehörige Kernaussagen nebst Klärtexten, Background-Kommentaren, Diskussionen, History und Bewertungen,

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P62

  • Spielregeln, Geschäftsordnung o.ä. als sozialer Rahmen für konkrete Anwendungsfälle.

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Gegenstand

P63

Gegenstand jedes „eDiskurses“ ist ein nach Inhalt, Abstraktionsgrad und Zeithorizont abgegrenzter Bereich der Realität – meist materieller, oder aber auch gedanklicher Natur.

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P64

Dieser Diskurs-Gegenstand wird durch eine Menge von „Kernaussagen“ repräsentiert. Diese Kernaussagen sollen klar und eindeutig formuliert sein. Die Eindeutigkeit ist dann erreicht, wenn jeder Teilnehmer die Kernaussage als solche durch Zustimmung oder Ablehnung „bewerten“ kann.

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