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Grüne Agenda Finanzmarktregulierung

Starting: 17 Dec Ending

0 days left (ends 15 Mar)

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Im folgenden Text haben wir unsere Sicht auf die wichtigsten Elemente für eine Grüne Agenda für krisenfeste, verbraucher- und investitionsfreundliche Finanzmärkte zusammengefasst. Sie beruhen auf unseren Erfahrungen in der Finanzmarktpolitik in Bundestag und Europaparlament sowie aus aktiver Tätigkeit im Finanzmarkt. Jetzt hoffen wir auf Ihr und Euer kritisch-konstruktives Feedback und Vorschläge für Änderungen, Streichungen und Ergänzungen. Wir freuen uns auf Kommentare und Bewertung bis zum 15. März 2016 Alle Kommentare werden wir bei der Erstellung der Endfassung berücksichtigen, die dann zu einem gemeinsamen Beschluss der Grünen wirtschafts- und finanzpolitischen Abgeordnetengruppen in Europaparlament und Bundestag führen soll.

Für Textänderungen bitte auf den Stift oben rechts bei jedem Paragraphen klicken!

Gerhard Schick, Sven Giegold, und Udo Philipp

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Status: Closed
Privacy: Public
Member of the European Parliament and the Committees for Economic/Financial and for Constitutional Affairs

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P204

Die USA verfügen ähnlich wie wir in Deutschland über ein weit verzweigtes Netz von tausenden kleinen unabhängigen lokalen Banken. Diese finanzieren die lokale und mittel­ständische Wirtschaft. Kapital­märkte eignen sich nämlich nirgendwo auf der Welt als Finanzie­rungsquelle für kleine und mittlere Unternehmen. Das ist ganz normal, weil Unterneh­menskredite nicht standardisierbar sind und immer ein wesentlich höheres Risiko tragen als beispielsweise eine private Baufi­nanzierung. Eine Bank kann den Unter­nehmer beurteilen und die Aussichten des Unternehmens. Sie kann eine Vertrau­ensbeziehung zu ihren Kund*innen aufbauen und so auch in einer Krise flexibel rea­gieren und den Kredit anpassen. All das können Kapital­märkte nicht. Um die Finanzie­rung von kleinen und mittelständischen Unternehmen zu fördern, brauchen wir keine Kapital­märkte sondern starke lokal oder sektoral verwurzelte Banken.

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P205

Es ist auch alles andere als eindeutig, dass in den Krisenländern eine Kreditklemme auf­grund fehlenden Angebots herrscht. Die Kreditzinsen sind historisch niedrig. Viele Ban­ken klagen über mangelnde Kreditnachfrage.

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P206

Richtig ist, dass kleine und mittlere Unternehmen zu wenig Zugang zu Eigenkapital ha­ben. Dies trifft besonders auf junge und schnell wachsende Unternehmen zu. Aber auch dafür ist der Kapitalmarkt nicht die richtige Lösung. Die Finanzierung junger Unter­neh­men läuft auch in den USA nicht über den Markt sondern über Venture Capital Firmen, die eine persönliche und langfristige Vertrauensbeziehung zu den Unternehmen auf­bauen.

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P207

Auch wir wollen Gründer*innen und deren Zugang zu Venture Capital fördern. In den USA gibt es zum Beispiel achtmal so viel Venture Capital Finanzie­rung wie in Deutsch­land. Das liegt wesentlich an dem oben geschilderten Problem der deutschen Altersvor­sorge, die fast ausschließlich in Kredite und fest verzinsliche Wertpapiere investiert.

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P208

Dies ist einer der Gründe für unseren Vorschlag eines Bürgerfonds für die private Altersvorsorge. Dieser soll das Mandat bekommen, wesentlich in Eigenkapital von Unternehmen zu investieren, sprich auch in Venture Capital.

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P209

Insgesamt begrüßen wir daher alle Vorschläge der Kommission, die wirklich den Zugang der Unternehmen zu langfristiger Finanzierung und insbesondere zu Eigenkapital erleich­tern, wie zum Beispiel den Vorschlag, die steuerliche Subventionierung von Fremd­kapi­tal im Vergleich zu Eigenkapital abzuschaffen. Leider gibt es davon nicht so viele.

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P210

Der Aktionsplan enthält eine Reihe weiterer positiver Elemente, wie die europaweite Zulassung kleiner Kreditgenossenschaften. Es wird unsere Wirtschaft sozialer machen, wenn die Solidarische Ökonomie gestärkt wird. Auch ist es im Sinne der Verbraucher, wenn Europa einfache, transparente und kostengünstige Finanzprodukte sowie Standards für sozial und ökologisch sinnvolle Anlagen (ESG Standards) entwickelt. Wir werden uns dafür einsetzen, dass diese Elemente im weiteren Gesetzgebungsprozess noch gestärkt werden.

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P211

Eines der Hauptelemente der Kapitalmarktunion ist jedoch die Förderung von Verbrie­fungen, die wir, wie oben geschildert, für fragwürdig halten.

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P212

Das Versprechen einer echten Kapitalmarktunion wird durch den Aktionsplan der EU nicht gehalten. Um einen großen Schritt nach vorne zu machen, wären gemeinsame Re­geln bei Kapitalmarktaufsicht, Steuern, Vertrags- und Bilanzierungsrecht nötig. Davor schreckt der britische Kommissar Hill leider zurück, obwohl ironischerweise insbeson­dere die City of London davon profitieren würde.

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P213

Ein wichtiges Problem für grenzüberschreitende Investitionen ist das so unterschiedliche Insolvenzrecht in Europa. Die Kommission fordert daher zu Recht eine Vereinheitli­chung. Seltsamerweise sperrt sich die Bundesregierung gegen dieses so wichtige Projekt.

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ANLEGERORIENTIERUNG

P214

Wir wollen, dass Kundinnen und Kunden eine hochwertige Beratung erhalten. Kund*in­nen sollen sich weni­ger Sorgen machen müssen, Produkte nur wegen Vertriebsprovisio­nen aufgeschwatzt zu bekommen. Wir wollen Finanzdienstleister jedoch nicht in einer Bürokratie von Bera­tungs­­pro­to­kollen ersticken. Wir wollen daher ver­suchen, den Interes­senskonflikt zwischen Finanzinstitut und Kunden stark zu redu­zieren.

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Honorarberatung

P215

Wir wollen sicherstellen, dass für alle Finanzprodukte sämtliche Vertriebsprovisionen offen gelegt werden. Wenn sich eine Kundin beraten lässt und der Berater eine einmalige oder auch eine laufende Vergütung für den Vertrag erhält, muss diese Vergütung kom­plett transparent gemacht werden. Für alle Produkte muss es zwei Tarife geben, einen inklusive Provisionen und einen provisionsfreien, sogenannten Netto-Tarif. Alle Produkte müssen provisions­frei über Honorarberater zu beziehen sein. Die Kundin bekommt so die Freiheit, entweder einen Honorarberater zu bezahlen oder sich von einem über Provi­sio­nen vergüteten Vertriebs­mitarbeiter beraten zu lassen.

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P216

Damit sich auch wirklich alle Menschen nicht provisionsfinanzierte Finanzberatung leisten können, wollen wir öffentlich finanzierte Finanzberatung stärken, zum Beispiel über die Verbraucherzentralen.

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Verbot von Abschlussgebühren auf zukünftige Zahlungen

P217

Für viele Produkte werden heute exorbitante Abschlussgebühren verlangt. Das eklatan­teste Beispiel ist die Lebensversicherung, für die eine Kundin sofort bei Vertragsab­schluss 5% Gebühr auf Beiträge zahlen muss, die erst Jahrzehnte später fällig werden und die sie vielleicht nie entrichten wird, weil sie schon lange vorher gekündigt haben wird. Ähnliche überhöhte Vorabgebühren gibt es bei den Bausparverträgen und anderen langlaufenden Finanzprodukten. Diese Vergütungsstrukturen sind besonders anfällig für rein provisions­orientierte Beratung. Wir wollen daher Provisio­nen und Abschluss­ge­büh­ren auf zukünftige Zahlungen verbieten. Stattdessen müssen Abschlussgebühren pro rata auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden.

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Strikter Ausweis von Nettorenditen

P218

In vielen Bereichen der Finanzwirtschaft wird mit Renditen vor Kosten geworben. Das eklatanteste Beispiel ist die Lebensversicherung. Die Industrie gaukelt ihren Kund*innen eine völlig übertriebene Verzinsung vor. Sie zeigt nicht die Rendite auf die gezahlten Bei­träge, sondern auf das, was die Versicherung nach Vertriebsprovisionen und anderen Kosten noch von den Beiträgen übrig lässt. Das überzeichnet die Rendite massiv. Völlig perfide darf die Versicherungswirtschaft hierfür den Begriff Sparbeitrag nutzen. Die Kund*innen werden so systematisch in die Irre geführt, weil man als normaler Mensch mit dem Begriff Sparbeitrag die komplette persönliche Sparleistung assoziiert und nicht nur den Teil, den die Versicherer davon übrig lassen. Die Garantierendite von derzeit 1,25% beträgt bei vielen Versicherern in Wirklichkeit nur 0,25%, so hoch sind die Kosten.

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P219

In Zukunft sollen daher Lebensversicherer, so wie alle anderen Finanzdienstleister auch, nur noch ehrliche Netto­renditen nach Abzug aller Kosten ausweisen. Dies gilt ganz besonders auch für die Garantieverzinsung. Wir begrüßen daher die europäische PRIIPS Verordnung, die für alle Anlageprodukte ein einheitliches Produktinformationsblatt vorsieht, auf dem immerhin die Kosten des Produktes ausgewiesen werden müssen. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Richtlinie konsequent in Deutschland umgesetzt wird und fordern, dass Unternehmen, die Produkte mit in einer festen Verzinsung anbieten, in sämtlichen Marketingmaterialien nur mit Nettorenditen (nach allen Kosten) werben dürfen. Dies gilt insbesondere auch für Lebensversicherungsprodukte.

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