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Discuto
0 days left (ends 15 Mar)
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Im folgenden Text haben wir unsere Sicht auf die wichtigsten Elemente für eine Grüne Agenda für krisenfeste, verbraucher- und investitionsfreundliche Finanzmärkte zusammengefasst. Sie beruhen auf unseren Erfahrungen in der Finanzmarktpolitik in Bundestag und Europaparlament sowie aus aktiver Tätigkeit im Finanzmarkt. Jetzt hoffen wir auf Ihr und Euer kritisch-konstruktives Feedback und Vorschläge für Änderungen, Streichungen und Ergänzungen. Wir freuen uns auf Kommentare und Bewertung bis zum 15. März 2016 Alle Kommentare werden wir bei der Erstellung der Endfassung berücksichtigen, die dann zu einem gemeinsamen Beschluss der Grünen wirtschafts- und finanzpolitischen Abgeordnetengruppen in Europaparlament und Bundestag führen soll.
Für Textänderungen bitte auf den Stift oben rechts bei jedem Paragraphen klicken!
Gerhard Schick, Sven Giegold, und Udo Philipp
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Koppelprodukte
P220
Zu häufig werden dem Kunden gekoppelte Produkte ohne Kundennutzen verkauft. In Zukunft muss jede miteinander verkoppelte Finanzdienstleistung einzeln bepreist werden und einzeln abschließbar sein. Der Kunde muss auf die verschiedenen Alternativen hingewiesen werden und ein geeigneter Preisvergleich muss möglich sein.
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Basisprodukte
P221
Für besonders komplexe Finanzdienstleistungen wie zum Beispiel die private Altersvorsorge werden wir wie oben geschildert nach dem schwedischen Beispiel ein Basisprodukt entwerfen und im Gegenzug die Regulierung für alternative Produkte einschränken. Verbraucher*innen haben dann die Wahl entweder das staatlich angebotene einfache Basisprodukt zu erwerben oder, wenn sie sich per Opt-out explizit gegen das Basisprodukt entscheiden, mit weniger regulierten Produkten für ihr Alter vorzusorgen.
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Produkte ohne Kundennutzen vom Markt nehmen
P222
Viele Produkte, wie komplexe Zertifikate spiegeln den Kund*innen Sicherheit und Rendite vor. In Wirklichkeit dienen sie jedoch nur zur Gewinnmaximierung der Finanzwirtschaft. Wir haben uns daher auf europäischer Ebene erfolgreich dafür eingesetzt, dass die neue Mifid Richtlinie erlaubt, komplexe Produkte ohne erkennbaren Kundennutzen aus dem Markt zu nehmen. Wir wollen die deutsche Finanzaufsicht nun dazu bewegen, diese Möglichkeit auch konsequent anzuwenden.
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P223
In der Vergangenheit haben Banken immer wieder Produkte an Kommunen, Unternehmen und Privatkunden verkauft, bei denen die Kund*innen deutlich mehr als ihren Kapitaleinsatz verlieren konnten, wie zum Beispiel Fremdwährungskredite oder Zinsderivate. In Zukunft sollen Banken unmissverständlich auf die ungedeckelten Risiken dieser Produkte hinweisen. Wir wollen auch eine Finanzordnung für Kommunen, damit Kommunen in Zukunft nicht mehr im Finanzkasino die Zukunft ihrer kommunalen Haushalte verwetten dürfen.
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Verbraucherschutz in der Aufsicht stärken
P224
Die BaFin ist heute sowohl für die Stabilität der Finanzinstitute wie für den Verbraucherschutz zuständig. Diese beiden Aufgaben sind jedoch immer wieder im Zielkonflikt. Bei den Lebensversicherungen zum Beispiel genehmigt die BaFin immer wieder Maßnahmen zu Lasten der Verbraucher, um die Gewinne der Versicherungswirtschaft zu erhöhen und damit ihre Kapitalausstattung zu verbessern. Heute ist der Verbraucherschutz eine von 23 Abteilungen in der BaFin berichtet an Exekutivdirektoren, deren Hauptaufgabe die Finanzstabilität ist und diese wiederum berichten an das Bundesfinanzministerium, dessen Selbstverständnis auch nicht der Verbraucherschutz ist. Verbraucherschutz kommt deshalb in der BaFin so gut wie nicht vor.
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P225
In Zukunft wollen wir den Verbraucherschutz im Finanzmarkt deutlich aufwerten. Wir kämpfen seit langem dafür, dass der Verbraucherschutz auch im Handeln der Aufsicht eine deutlich stärkere Rolle spielt. Manche Skandale hätte die BaFin verhindern oder zumindest zu einem früheren Zeitpunkt eingreifen können, als der Schaden für die Kund*innen noch nicht so groß war. Auf europäischer Ebene haben wir dafür gesorgt, dass Verbraucherschutz Teil des Mandats der Aufsichtsbehörden geworden ist. Nun ist, wie von uns seit Jahren gefordert, der kollektive Verbraucherschutz auch explizit als Aufsichtsziel der BaFin gesetzlich festgelegt worden. Doch in der Organisation der deutschen Finanzaufsicht bildet sich das noch nicht ausreichend ab, so dass wir befürchten müssen, dass sich in der Aufsichtspraxis zunächst nicht viel ändern wird. Auch bei den drei europäischen Aufsichtsbehörden sind Personal und Kompetenzen im Bereich des Finanzmarktverbraucherschutzes nicht ausreichend, um dem Mandat gerecht zu werden.
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P226
Mindestens sollte es für den Bereich Verbraucherschutz bei der BaFin einen eigenen, den anderen Exekutivdirektoren gleichrangigen Exekutivdirektor geben. Wenn sich zeigen sollte, dass die BaFin auch mit ihrem neuen klaren Verbraucherschutzauftrag den Verbraucherschutz immer noch stiefmütterlich behandelt, auch weil das Ministerium über seine Fachaufsicht das nicht will, bleibt nur die Alternative einer eigenständige Verbraucherschutzbehörde wie in den USA.
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P227
Auch in Europa wollen wir, dass der Verbraucherschutz bei den Finanzaufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA ausgebaut wird, nachdem wir erreicht haben, dass der Verbraucherschutz bei ihnen in ihr Mandat aufgenommen wurde.
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REFORM DER RATINGAGENTUREN – NACHHALTIGKEITSRATING EINFÜHREN
P228
Ratingagenturen helfen idealerweise den Anlegern die Risiken von Unternehmen und Staaten zu bewerten. Es ist unmöglich, dass Tausende von Anlegern individuell die Bücher der Unternehmen detailliert prüfen. Ratingagenturen führen diese Prüfung zentral durch und stellen sie den Anlegern zur Verfügung. Obwohl die Agenturen für die Anleger*innen arbeiten, werden sie jedoch von den Emittenten beauftragt und bezahlt. Angesichts des Prinzips „wer zahlt, schafft an“, ist verständlich, dass so viele Giftpapiere vor der Krise eine AAA Bewertung erhalten hatten.
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P229
Die Benotung der Ratingagenturen lässt sich nicht geheim halten. Es handelt sich hier also um ein klassisches öffentliches Gut, das vom Markt nicht optimal bereitgestellt wird.
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Wer zahlt schafft an
P230
Wir werden daher die Bezahlung der Ratingagenturen so organisieren, wie dies für alle öffentliche Güter üblich ist. Wir finden es grundsätzlich richtig, die Agenturen über eine erfolgsabhängige Prämie zu finanzieren. Wir stellen deshalb zur Diskussion, ob es nicht sinnvoll ist, einen kleinen Teil des Aufkommens der geplanten Finanztransaktionsteuer, für die Bezahlung der Ratingagenturen zu verwenden. Ratingagenturen erhielten dann einen minimalen jährlichen Fixbetrag. Die Prognosen der Agenturen würden regelmäßig mit der Realität verglichen. Die besten Agenturen erhielten eine hohe Erfolgsprämie. So könnten wir sicherstellen, dass sich wirklich die seriösesten Agenturen durchsetzen und der Markt nicht von den großen drei amerikanischen Platzhirschen dominiert wird, die vor der Finanzkrise vollkommen versagt hatten.
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Nachhaltigkeitsrating
P231
Nach dem gleichen Prinzip werden wir ein Nachhaltigkeitsrating (ESG Rating) einführen. Alle größeren Emittenten von Wertpapieren werden verpflichtet, sich einem solchen Rating zu unterziehen. Investoren sollen nicht nur Finanzinformationen zur Verfügung gestellt bekommen sondern auch umfassende Transparenz über die ökologische und soziale Nachhaltigkeit ihres Investments. Wir werden die Wertpapier- und Pensionsfonds verpflichten zu veröffentlichen, welchen Prozentsatz ihrer Anlagen sie in besonders gut bewertete Unternehmen investieren. So bekommt endlich auch die Kleinanlegerin eine Chance, ihr Geld in besonders nachhaltige Investments anzulegen. Transparenz über Nachhaltigkeit in Unternehmen ist eines der wichtigsten Instrumente, um den ökologischen Umbau der Wirtschaft voranzutreiben. Viele Menschen würden ihr Geld gern in nachhaltigere Geldanlagen anlegen, sie wissen aber nicht, welche Unternehmen wirklich nachhaltig wirtschaften. Mit dieser Transparenz können wir der Divestment Bewegung wirklichen Schwung verleihen und öffentlichen Geldgebern wie Sparkassen oder Pensionsfonds Vorgaben machen, einen zunehmenden Anteil ihrer Anlagen in gut bewertete nachhaltige Unternehmen zu investieren.
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P232
Auf Initiative der Europäischen Grünen soll es in Zukunft eine vergleichbare Anlegerinformation für alle komplexen Finanzprodukte geben (PRIIPS). Darin sollen sozial-ökologische Anlageprodukte zukünftig standardisiert gekennzeichnet werden, um dem verbreiteten Missbrauch mit blumigen aber unbestimmten Worten wie „ethisch verantwortlich“, „nachhaltig“, usw. einen Riegel vorzuschieben. Mit dem Rating wollen wir aber noch weiter gehen. Anleger*innen sollen Transparenz auch darüber erhalten, ob und wie sehr sich die ESG Standards bei einem Unternehmen verbessern.
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