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Grüne Agenda Finanzmarktregulierung

Starting: 17 Dec Ending

0 days left (ends 15 Mar)

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Im folgenden Text haben wir unsere Sicht auf die wichtigsten Elemente für eine Grüne Agenda für krisenfeste, verbraucher- und investitionsfreundliche Finanzmärkte zusammengefasst. Sie beruhen auf unseren Erfahrungen in der Finanzmarktpolitik in Bundestag und Europaparlament sowie aus aktiver Tätigkeit im Finanzmarkt. Jetzt hoffen wir auf Ihr und Euer kritisch-konstruktives Feedback und Vorschläge für Änderungen, Streichungen und Ergänzungen. Wir freuen uns auf Kommentare und Bewertung bis zum 15. März 2016 Alle Kommentare werden wir bei der Erstellung der Endfassung berücksichtigen, die dann zu einem gemeinsamen Beschluss der Grünen wirtschafts- und finanzpolitischen Abgeordnetengruppen in Europaparlament und Bundestag führen soll.

Für Textänderungen bitte auf den Stift oben rechts bei jedem Paragraphen klicken!

Gerhard Schick, Sven Giegold, und Udo Philipp

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Status: Closed
Privacy: Public
Member of the European Parliament and the Committees for Economic/Financial and for Constitutional Affairs

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P70

Momentan arbeiten die Regulierungsbehörden noch an einer weiteren Kennziffer zur Liquidität, der net stable funding ratio. Diese soll die Banken dazu bringen, auch über die Monatsfrist der LCR stärker auf Fristenkongruenz zu achten. Die Problematik bleibt jedoch dieselbe.

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P71

Wir halten die neu eingeführten Liquiditätsquoten aufgrund ihrer schwierigen Modellan­nahmen und aufgrund ihrer regulatorischen Inflexibilität für das falsche Instrument. Wir wollen stattdessen am Grundübel, sprich der zu preiswerten kurzfristigen Interbanken­finanzie­rung ansetzen. Deren Preise reflektieren nicht die hohen gesellschaftlichen Risi­ken. Besonders problematisch ist die besicherte kurzfristige Refinanzierung (sogenannte Repo-Kredite), weil hier die Kreditgeber im Grunde vollständig auf eine Risikoprüfung der Bank verzichten und weil diese besicherten Kredite dazu führen, dass das Risiko für die unbesicherten Kreditgeber deutlich steigt. In der Finanzkrise waren die Repo-Kredite besonders volatil und damit eine der Hauptursachen für die Liquiditätskrise.

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P72

Wir wollen diese negativen externen Effekte internalisieren. Wir sehen die kurzfristige Refinanzierung wie eine Form von Umweltverschmutzung. So wie CO2 eine wesentliche Ursache für den Klimawandel darstellt, sind die kurzfristigen Inter­banken­kredite eine wesentliche Ursache für die Instabilität auf den Finanzmärkten. Wenn der Preis für CO2 nicht die gesellschaftlichen Kosten beinhaltet, wird zu viel davon genutzt. Das gleiche gilt für kurzfristige Interbankenkredite.

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P73

Banken müssen nicht den größten Teil ihrer Bilanz mit täglich fälligen Interbanken­kredi­ten finanzieren. Sie können Eigen­ka­pi­tal, langfristige Darlehen oder stabile Kunden­ein­lagen zur Finanzierung nutzen. Typische kleine Banken, finanzieren sich genau so. Das ist auch einer der Gründe, weshalb sie so gut durch die Krise gekommen sind. Banken nutzen die kurzfristige Refinanzierung, weil sie zu billig ist.

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P74

Damit die Preise die gesellschaftlichen Risiken widerspiegeln, wollen wir zunächst die Banken­abgabe für den Restrukturierungsfonds besser ausgestalten. Derzeit gibt es zwar einen Risikoaufschlag bei der Berechnung der Abgabe. Dieser ist jedoch zu komplex und in seiner Wirkung schwer nachvollziehbar. Wir wollen statt dessen kurzfristige und insbeson­dere besicherte Refinanzierung im Interbanken- und Kapitalmarkt so hoch gewichten, dass Banken einen klaren finanziellen Anreiz haben, sich längerfristig zu refinanzieren.

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KEINE AUSNAHMEN FÜR SCHATTENBANKEN

P75

Schattenbank ist ein wunderbarer Begriff für Pseudoregulierer wie die derzeitige Bundes­regierung. Niemand weiß so recht, wer mit diesen Instituten gemeint ist. Man vermutet zwielichtige Finanzinstitute auf den Cayman Islands oder anderen dubiosen Steueroasen. So kann man sonntags wunderbar über Schattenbanken lästern. Man tritt schließlich niemandem auf die Füße damit.

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P76

Leider führt der Begriff völlig in die Irre. Viele dieser Finanzinstitute operieren im vollen Ta­geslicht. Sie sind in Deutschland oder anderen Ländern der EU beheimatet. Sie betrei­ben völlig legale Geschäfte, die im Grunde Bankgeschäfte sind, nur anders benannt und deshalb anders reguliert werden. Es handelt sich zum Beispiel um hoch angesehene Finanzinstitute wie die Allianz und andere Versicherungsgesellschaften oder die DWS und andere Fondsgesellschaften. Niemand traut sich, sie als Schattenbanken zu bezeich­nen, weil der Begriff so negativ belegt ist.

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P77

Auch wir wollen nicht die Allianz als Schattenbank verunglimpfen. Wir wollen aber die Regu­lierung nicht mehr nach der offiziellen Bezeichnung eines Finanzinstitutes ausrich­ten, sondern nach dessen Tätigkeit. Wenn ein Finanzinstitut kurzfristig kündbare Gelder von Anlegern einsammelt, einen festen Wert garantiert, und diese Gelder langfristig anlegt, muss diese Geschäfts­tätigkeit nach den gleichen Regeln wie eine Bank operieren.

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P78

Lebensversicherer betreiben Bankgeschäft, wenn sie ihren Kunden ermöglichen, ihre Einlagen jederzeit abzuziehen und ihnen dafür einen festen Rückkaufswert garantieren. Sie betreiben auch Bankgeschäft, wenn sie immer mehr Kredite ausreichen. Manche Geldmarktfonds garantieren feste Rückkaufs­werte und extrem kurzfristige Ver­fügbarkeit der Gelder. Diese Geschäfte sind keines­wegs zwielichtig und deshalb führt der Begriff Schattenbank so in die Irre. Geldmarkt­fonds und Lebensversicherer sollen ihre Geschäfte weiter betreiben. Aber solange sie kurzfristige Kündbarkeit und feste Rück­kaufswerte garantieren, müssen sie sich denselben Regeln wie Banken unter­werfen. Sonst gibt es keinen fairen Wettbewerb zwischen reguliertem und nicht reguliertem Bankge­schäft. Die Risiken der Finanzindustrie wandern dann von den regulierten Insti­tuten in die nicht regulierten. Der nächste staatliche bail-out wird dann möglicherweise nicht bei Banken, sondern bei den Lebensversicherern oder Fondsgesellschaften stattfinden.

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P79

Die Regulierung von Geldmarktfonds ist ein gutes Beispiel, wie derzeit völlig unnötig Bürokratie und Komplexität produziert wird. Es besteht Konsens in der Wirtschafts­wis­senschaft und bei den großen internationalen Regulierungsbehörden, dass Geldmarkt­fonds keine festen Rückkaufswerte garantieren sollten. Wir sind ebenfalls dieser Mei­nung. Wer einen festen Rückkaufswert benötigt, muss sein Geld mit etwas geringeren Zinsen auf die Bank legen und nicht in einen Fonds. Die Regulierung von Geldmarkt­fonds ist also sehr einfach: Fonds mit festen Rückkaufswerten sind untersagt. Die jetzige Regulierung hat aber lieber auf die Fondslobby anstatt auf ihre eigenen Thinktanks wie ESRB oder Financial Stability Board gehört. Herausgekommen sind wieder Dutzende von Seiten komplizierteste Gesetzestexte. Sie erlauben den Fonds weiterhin den festen Rückkaufswert aber machen ihnen unzählige andere bürokratische Auflagen, die nur Bürokratie erzeugen aber das eigentliche Problem nicht lösen.

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P80

Auch Wertpapierfonds können Schattenbankcharakter haben. Dies ist insbesondere bei Fonds der Fall, die wenig liquide Vermögensgegenstände investieren und ihren Anle­ger*innen kurzfristige Kündigungsrechte versprechen. Die Einführung einer einjährigen Kündigungsfrist für offene Immobi­lienfonds in Deutschland war richtig und sollte konse­quent auf alle Anlageformen mit wenig liquiden Vermögensgegenständen ange­wandt werden. In den letzten Jahren haben große Fonds enorme Marktanteile gewonnen. Der größte Fonds Blackrock mit seinen über 4 Billionen Euro verwaltetem Vermögen ist inzwischen etwa doppelt so groß wie die größte Bank der Welt. Ein Fonds kann zwar nicht wie eine Bank pleite gehen. Dennoch können auch Fonds zum Beispiel aufgrund dem Verlust von Schlüsselpersonen[11] oder anderen Reputationsproblemen plötzlich hohe Mittelabflüsse verzeichnen, die aufgrund der Größe des Fonds oder aufgrund der Investi­tionsstrategie in wenig liquide Aktiva, ganze Märkte erschüttern können. Es ist höchst plausibel, dass von diesen großen Fonds inzwischen systemi­sches Gefahren ausgehen. Wir begrüßen daher die Initiative des Financial Stability Boards, Wertpapier­fonds genauer unter die Lupe zu nehmen und sprechen uns dafür aus, auch für Fonds restriktive Kriterien für die Beurteilung marktbeherrschender Stellung anzuwenden und zu große Fonds notfalls zu entflechten.

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P81

Pensionsgeschäfte (Repos) sind die wichtigsten Instrumente, mit denen sich Finanz­in­sti­tute liquide halten. Sie nutzen so eine extrem kurzfristige Refinanzierung, um damit langfristig zu investieren. Dabei werden zur Sicherheit hinterlegte Wertpapiere mitunter um ein vielfaches weiterverpfändet, es entstehen sog. Repo-Ketten. Ein plötzlicher Run auf diesen Repo-Markt und damit ein abruptes Ende der Liquidität war einer der Haupt­auslöser der Finanzkrise. Durch die Weiterverleihung der Sicherheiten war der Verbleib der Papiere oft unklar. Es kam zu Panikverkäufen und dramatischem Preisverfall von Vermögenswerten. Die mangelnde Transparenz des Marktes war ausschlaggebend für diese Herdenreaktionen – bis heute fehlen der Aufsicht der Überblick und ein angemes­senes Frühwarnsystem. Wir wollen daher, dass Wertpapiere grundsätzlich nur einmal verpfändet werden dürfen, um die problematischen Repo-Ketten zu durchbrechen. Außerdem soll bei einem Repo-Geschäft beziehungsweise bei einer Verpfändung eines Wertpapiers immer ein angemessener Sicherheitsabschlag (haircut) angewandt werden.

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P82

Und bei aller ehrlichen Liebe für junge kreative neue Finanzdienstleister: auch crowd-funding muss gewisse Regeln beachten. Solange diese Finanzierungen keine Fristentrans­formation betreiben, wollen wir sie nicht als Bank regulieren. Aber wie bei allen Vermitt­ler*innen von Finanz­an­lagen darf es auch hier in der Anreizstruktur keine strukturellen Inter­essenskonflikte geben. Heute finanzieren sich die Plattformen über eine Erfolgs­ge­bühr für das Vermitteln der Kredite. Genau so wurden auch die Kreditvermittler*innen der amerika­nischen Schrottanleihen bezahlt, die die Finanzkrise ausgelöst hatten. Der Anreiz, schlechte Kredite zu vermitteln, ist dann einfach zu hoch. Daher wollen wir die Gebüh­ren­struktur der crowd-funding Plattformen wieder vom Kopf auf die Füße stellen. Die Plattformen müssen von den Anleger*innen dafür bezahlt werden, dass sie eine gute Kredit­selektion betreiben. Mit der letzten Tilgungsrate eines Kredites sollen die Plattfor­men ein Erfolgshonorar bekommen. Sobald die Plattfor­men eine kritische Größe erreicht haben, müssen sie auch eigenes Kapital einsetzen. Sie sollen mit ins Risiko gehen und von jedem vermittelten Kredit einen kleinen Teil in ihren Büchern behalten.

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ANREIZSYSTEM WEITER REFORMIEREN

Vergütungssysteme

P83

Seit der Deregulierungswelle in den 1980er Jahren haben sich nicht nur die Bilanzen der Banken aufgebläht, sondern auch die Gehälter ihrer Mitarbeiter*innen. Im Vergleich zu anderen Industrien sind die Gehälter in Banken etwa doppelt so schnell gestiegen.[12] Die Höhe der Gehälter führt dazu, dass besonders viele talentierte Absolvent*innen[13] prestige­­reicher Univer­sitäten bei Investmentbanken mit komplexen Finanzinnovationen handeln anstatt in ande­ren Wirtschaftssektoren Pro­duk­te oder Dienstleistungen mit klarem Kun­dennutzen zu entwickeln. Die Struktur der Gehäl­ter mit unge­deckelten Boni führt zu einem besonders risikoaffinen und oft sogar krimi­nellen Verhalten. Eine kürzlich in Nature veröffentlichte Studie[14] konnte nachweisen, dass die Kultur in Banken unehr­li­ches Verhalten fördert. Verständlich, wenn man als einzelner Händler einen Jahresbo­nus von über 80 Millionen Euro verdienen kann.[15]

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P84

Einer der größten Erfolge der Grünen im Europaparlament war es daher, die Vergü­tungs­systeme in Banken zu reformieren und die Boni auf das zweifache des jährlichen Festge­haltes zu begrenzen. Damit wird zwar noch nicht das Problem gelöst, dass Banken auf­grund ihrer übertriebenen Gehälter weiterhin die besten Absolvent*innen anziehen kön­nen. Aber wenigstens wird man durch übertriebenes Risiko oder gar kriminelles Verhal­ten nicht mehr ganz so leicht zum Multimillionär.

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P85

Wir wollen die Haftung der Manager aller komplexer Finanzinstitute, sprich nicht nur von Banken, noch weiter erhö­hen. Wir wollen die Manager wieder dazu zu bringen, den langfristigen Erfolg im Auge zu haben und nicht den kurzfristigen Aktienkurs und den Wert ihrer Aktienop­tionen. Daher soll die Ent­lohnung über 500.000 Euro pro Jahr pro Manager nicht mehr steuerlich absetzbar sein und grundsätzlich für zehn Jahre auf­ge­schoben werden. Wenn das Finanzinstitut in diesem Zeitraum in eine Krise kommen sollte, und das Eigenkapital unter die regulatorischen Mindestanforderungen fallen sollte, verfallen diese aufgeschobenen Vergütungsansprüche.

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Sanktionen