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Discuto
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Im folgenden Text haben wir unsere Sicht auf die wichtigsten Elemente für eine Grüne Agenda für krisenfeste, verbraucher- und investitionsfreundliche Finanzmärkte zusammengefasst. Sie beruhen auf unseren Erfahrungen in der Finanzmarktpolitik in Bundestag und Europaparlament sowie aus aktiver Tätigkeit im Finanzmarkt. Jetzt hoffen wir auf Ihr und Euer kritisch-konstruktives Feedback und Vorschläge für Änderungen, Streichungen und Ergänzungen. Wir freuen uns auf Kommentare und Bewertung bis zum 15. März 2016 Alle Kommentare werden wir bei der Erstellung der Endfassung berücksichtigen, die dann zu einem gemeinsamen Beschluss der Grünen wirtschafts- und finanzpolitischen Abgeordnetengruppen in Europaparlament und Bundestag führen soll.
Für Textänderungen bitte auf den Stift oben rechts bei jedem Paragraphen klicken!
Gerhard Schick, Sven Giegold, und Udo Philipp
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P86
Marktwirtschaft setzt Freiheit, aber eben auch Haftung der handelnden Personen und Unternehmen voraus. Unternehmen und ihre leitenden Manager müssen für Schäden, die sie verursachen, zur Verantwortung gezogen werden. Leider gilt diese Grundbedingung für eine funktionierende wettbewerbliche Marktordnung in Deutschland nach wie vor an vielen Stellen nicht. Wer sein Geschäftsmodell ausreichend komplex gestaltet, wird nur selten zur Rechenschaft gezogen. Die Beispiele aus der Finanzwirtschaft sind Legion: systematischer Steuerbetrug, Preismanipulationen bei Zinsen, Gold und Devisen, Geldwäsche. Solches Fehlverhalten muss auch in Deutschland klare zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
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P87
Deutschland indessen hat im Gegensatz zu den meisten anderen Industrieländern kein Unternehmensstrafrecht. Auch massives Fehlverhalten von Firmen kann nur als Ordnungswidrigkeit mit einer Maximalbuße von 10 Millionen Euro geahndet werden. Dies ist eine Rundungsdifferenz bei den Milliardengewinnen großer Unternehmen und ein großes Defizit unserer Rechtsordnung. Typischerweise geht von einem Delikt, das ein Unternehmen begeht, ein viel höheres Risiko für das Gemeinwesen aus als von dem Fehlverhalten eines Einzelnen. In der komplexen und anonymen Struktur eines Unternehmens lässt sich individuelle Verantwortlichkeit zudem verschleiern. Deshalb brauchen wir ein echtes Strafrecht für Unternehmen. Sie müssen auf der Anklagebank landen, wenn sie Straftaten begehen, und sich in einem öffentlichen Gerichtsverfahren der Verantwortung für ihr Tun stellen.
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P88
Gleichzeitig müssen wir die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit des Führungspersonals verbessern. Auch bei noch so gravierenden Skandalen kommt es kaum jemals zur strafrechtlichen Verurteilung leitender Manager in Deutschland. Die Führungskräfte verstehen es gut, ihr Unternehmen so zu organisieren, dass ihnen eine individuelle Verantwortlichkeit für die aus dem Unternehmen begangenen Straftaten nicht nachweisbar ist. Größe und Komplexität eines Unternehmens sind der Garant für erfolgreiche Haftungsvermeidung. Großbritannien hat auf dieses Problem mit dem Senior Managers Regime eine überzeugende Antwort gefunden, die wir uns als Vorbild nehmen wollen. Führenden Bank-Managern wird ein persönlicher Verantwortungsbereich zugeordnet. Für Abläufe und Geschehnisse in diesem Bereich wird die Verantwortlichkeit des einzelnen Managers künftig vermutet. Kommt es zur Gesetzesverletzung, obliegt es dem jeweiligen Manager darzulegen, dass er alles getan hat, um Gesetzesverstöße in seinem Verantwortungsbereich zu verhindern. Andernfalls droht ihr oder ihm eine Haftstrafe von bis zu sieben Jahren.
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P89
Der zentrale Straftatbestand für pflichtwidriges Verhalten von Führungspersonen in Unternehmen ist in Deutschland die Untreue. Die Anforderungen an den Nachweis des Untreuetatbestands sind in den letzten Jahren von der Rechtsprechung derart hochgeschraubt worden, dass es kaum noch zu Verurteilungen kommt. Die Manager kaufen sich gerade bei komplexen Wirtschaftsdelikten mit „Deals“ aus dem Strafverfahren frei. Zu einer öffentlichen Aufarbeitung der Verfehlungen vor Gericht kommt es dann nicht. Die individuelle Strafandrohung für das Führungspersonal eines Unternehmens muss so gefasst werden, dass sie künftig wieder durchsetzbar wird. Damit die Strafverfolgungsbehörden auch komplexen Wirtschaftsverfahren gewachsen sind, müssen Staatsanwaltschaften personell besser ausgestattet werden. Zugleich muss aber auch eine sinnvolle Priorisierung beim Einsatz der vorhandenen Ressourcen erfolgen, die auch einen Sinneswandel bei manch einem Ermittler erfordert. Die Verfolgung des Bankmanagers, der einen enormen gesellschaftlichen Schaden verursacht hat, muss gegenüber der Ahndung von Bagatelldelikten klaren Vorrang haben.
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P90
Auch die zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Führungspersonals muss dringend verbessert werden. Verursacht ein Manager schuldhaft einen Schaden, muss er dies auch im eigenen Portemonnaie spüren. Die in Deutschland übliche Ausgestaltung der Manager-Versicherung als Gruppenversicherung zum Pauschaltarif konterkariert jedoch notwendige individuelle Sorgfaltsanreize. Der 2009 eingeführte obligatorische Selbstbehalt läuft leer, weil er vom Vorstandsmitglied seinerseits wieder versichert wird. Wir brauchen daher eine Reform der Vorstandshaftung, um die dringend notwendigen Sorgfaltsanreize für leitende Manager*innen zu verstärken. Dazu gehört auch, dass die Möglichkeit von Aktionären, Ansprüche gegen pflichtwidrig handelnde Vorstände geltend zu machen, praxistauglich ausgestaltet wird. Die Vorstands- oder Aufsichtsratskolleg*innen sind nämlich regelmäßig nicht bereit, Ansprüche gegen ihre Kolleg*innen gerichtlich einzuklagen. Die Aktionärsklage gegen Vorstandsmitglieder, die sich schadensersatzpflichtig gemacht haben, muss deshalb so ausgestaltet werden, dass sie sich für den klagenden Aktionär im Erfolgsfall auch finanziell lohnt.
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P91
Überdies fordern wir die Einführung einer Sammelklage für geprellte Anleger*innen. Betrügerische Finanzprodukte lohnen sich für die Banken und Hintermänner heute selbst dann, wenn Anleger*innen vor Gericht beweisen können, dass das Produkt von vornherein zu ihrem Nachteil konstruiert wurde. Denn es zieht zu meist nur ein kleiner Teil der Anleger*innen vor Gericht. Deshalb müssen Rechts- und Tatsachenfragen, die gleichermaßen für eine Vielzahl von Fällen relevant sind, in einem Verfahren einheitlich geklärt werden können. Den Betroffenen muss dabei ermöglicht werden, die Verjährung ihrer Ansprüche durch einen Sammelantrag zu stoppen. Für langlaufende Kapitalanlagen muss außerdem die absolute Verjährungsfrist von zehn Jahren verlängert werden, die auch ohne Kenntnis der Anspruchsvoraussetzungen beginnt. Betroffene können die Falschberatung häufig erst erkennen, wenn die langjährige Anlage ausgelaufen ist. Eine vorher einsetzende Verjährung ihrer Ansprüche ist nicht zu rechtfertigen.
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P92
Neben Strafrecht muss sich auch die Kultur in den Unternehmen ändern. Dazu würde übrigens auch der von uns geforderte deutlich höhere Frauenanteil im Management beitragen. Wir wollen auch eine Kultur der Offenheit und Angstfreiheit fördern. Dazu gehört der Schutz sogenannter Whistleblower. Missstände und rechtswidrige Praktiken in Unternehmen und Behörden werden oft erst durch Hinweise mutiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bekannt. Die Grüne Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf zum Schutz von Hinweisgebern vorgelegt, der endlich umgesetzt werden muss. Auf EU-Ebene fordern wir eine Richtlinie, die in allen EU-Ländern den Schutz von Whistleblowern sicherstellt.
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EINFACHE ABER HARTE REGELN – FINANZGESETZBUCH
P93
Anstatt die Finanzwelt durch harte Regeln wirklich sicherer zu machen, wurde sie in den letzten Jahren in einer Gesetzesflut ertränkt. Kein normaler Bankenvorstand kann mit Zehntausenden von Seiten detailliertesten Vorschriften zurecht kommen. Die bürokratischen Kosten für die Einhaltung der Regeln sind exorbitant. Es bleibt immer das Risiko, dass man selbst bei sorgfältigem Arbeiten eine Regel übersieht. Bildlich gesprochen ist man als Bankvorstand mit einem Bein immer im Gefängnis. Kein Wunder, dass die Finanzunternehmen inzwischen auf die Barrikaden gehen. Der Sparkassenpräsident spricht öffentlich von „Regulierungstsunami“ und fordert eine Regulierungspause. Der Chefredakteur des Handelsblatts bezeichnet den Regulierer als Strangulierer und selbst der BaFin Präsident gibt sich verständnisvoll.[16]
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P94
Nicht eine Regulierungspause brauchen wir und schon gar keine Deregulierung. Ja, die Regulierung muss ausgemistet werden. Die vielen Gesetze gehören auf den Prüfstand und müssen insbesondere in ihrer Wechselwirkung evaluiert werden. Wir wollen nach der Vereinfachung der vielen Gesetze ein einheitliches europäisches Finanzgesetzbuch durchsetzen. Das Dickicht aus Duzenden von Verordnungen und Richtlinien sowie rund 400 delegierten Rechtsakten und technischen Standards sowie zahlreichen Leitlinien kann und muss gelichtet werden. Das Ziel ist weniger Bürokratie, mehr Klarheit und eine Regulierung, mit der auch kleine Banken ohne große Expertenteams wieder zurecht kommen. Aber das Resultat müssen härtere Regeln sein, also Regeln, die endlich den Kern der Probleme ohne Ausnahmen angehen
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BUCHHALTUNGSSTANDARDS UND WIRTSCHAFTSPRÜFER
P95
Die Bücher eines Unternehmens müssen die wahren Vermögensverhältnisse (true and fair view) wiedergeben. Dies ist wichtig für alle Beteiligten: Kund*innen, Lieferant*innen, Eigentümer*innen, Investoren, Mitarbeiter*innen, Finanzamt, Regulierungsbehörden. Niemand bis auf die Mitarbeiter*innen im Rechnungswesen des Unternehmens kann sonst eine Aussage über Finanzverhältnisse des Unternehmens treffen. Deswegen sind objektive und faire Regeln für die Bilanzierung so wichtig und deshalb ist es so wichtig, dass es unabhängige und vertrauenswürdige Wirtschaftsprüfer gibt, die das Zahlenwerk prüfen und bestätigen. Dies nicht leicht sicherzustellen, da die Wirtschaftsprüfungsbranche privat organisiert ist und von vier großen Anbietern weltweit beherrscht wird. Die Prüfer erhalten ihre Aufträge von den Unternehmen und werden von diesen bezahlt. Leider gilt auch hier, wie so oft: wer bezahlt, schafft an. Das heißt, den Prüfern liegt ihr lukratives Mandat sehr am Herzen.
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P96
Nicht alle der Beteiligten haben dieselben Interessen. Manche möchten besonders vorsichtig bilanzieren und gar Gewinne verstecken. Normalerweise sind das die Eigentümer*innen, die keine Steuern zahlen möchten oder die nicht wollen, dass ihre Kund*innen und Lieferant*innen sehen, wie profitabel sie sind, sonst müssten sie ja vielleicht die Preise großzügiger gestalten. Ebenso haben Mitarbeiter*innen ein Interesse an einer klaren Sicht auf die Profitabilität eines Unternehmens. Auch die Finanzaufsicht hat ein großes Interesse an vorsichtiger Bilanzierung. Umso weniger Gewinne ausgewiesen werden, umso mehr Vermögen bleibt im Unternehmen und steht bei einer Verschlechterung der Ertragslage des Unternehmens als Reserve zur Verfügung. Dadurch ist das Risiko eines staatlichen bail-outs geringer.
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P97
Neben den Kund*innen, Lieferant*innen und dem Finanzamt freuen sich auch die Manager*innen, wenn sie hohe Gewinne ausweisen. Seitdem die angelsächsische Bonuskultur mit ihrer oft exorbitanten Belohnung kurzfristiger Gewinne auch in deutschen Finanzinstituten heimisch geworden ist, haben Manager einen Anreiz zu hohe Gewinne auszuweisen. In Unternehmen, in denen sehr hohe Boni gezahlt werden und in denen es nur ein hauchdünnes Eigenkapital gibt, wie in Banken, ist dies besonders gefährlich. Die hohe Verschuldung wirkt wie ein gewaltiger Hebel und verstärkt die Wirkung der Boni massiv. Außerdem wirken bei geringer Eigenkapitalquote volatile Gewinne hochgradig prozyklisch.
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P98
Banken hatten meist einen Hebel von 50. Das heißt, wenn sie einen Gewinn von 2 Millionen Euro machten, konnten sie 100 Millionen Euro mehr Kredite vergeben oder spekulative Wertpapiere zum Eigenhandel kaufen. Umgekehrt führte ein Verlust zu einer genauso großen Reduzierung ihrer Geschäftstätigkeit. Die enorme Prozyklizität der Banken ist einer der wichtigen Ursachen für heißlaufende Konjunktur und für Rezessionen in der Realwirtschaft. Dies ist auch ein Grund, weshalb wir uns so sehr für deutlich mehr Eigenkapital in den Bankbilanzen aussprechen.
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P99
Die Buchhaltungsstandards IFRS fördern die Prozyklizität der Banken, weil sie auf einer Marktbewertung aufsetzen. Wenn der Markt nach oben geht, können Banken großzügig Buchgewinne ausweisen, obwohl diese nur auf dem Papier stehen und nicht realisiert wurden. Gewinne können also nach IFRS ausgewiesen und auch ausgeschüttet werden, obwohl sie sich in Luft auflösen, wenn zu viele Marktteilnehmer versuchen, ihre Gewinne zu realisieren.
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P100
Wir wollen daher die IRFS Standards ändern. Nicht realisierte Gewinne sollen lediglich als stille Reserven transparent gemacht werden. Durch den Ausweis von stillen Reserven ist die Vermögenslage klar erkenntlich, ohne dass der Bilanzgewinn und das bilanzierte Eigenkapital erhöht werden. So können aus nicht realisierten Gewinnen auch keine Dividenden mehr ausgeschüttet werden. Wir wollen ferner dafür sorgen, dass auch die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen nicht durch stille Reserven gelockert werden.
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P101
Das sogenannte Niederstwertprinzip ist uns jedoch wichtig. Wir wollen, dass Banken in der Zukunft ihre Risiken noch konsequenter bilanzieren. Es darf nicht sein, dass Risiken zum Beispiel in Zweckgesellschaften ausgelagert werden können, die nicht bilanziert werden, und diese Zweckgesellschaften dann die Banken ruinieren. Auch müssen Rückstellungen für erkennbare Risiken, wie zum Beispiel für faule Kredite bereits bilanzierbar sein, sobald gravierende wirtschaftliche Probleme beim Kreditnehmer erkennbar sind. Dies macht die Bilanzierung zwar weniger objektiv. Aber kein vorsichtiger Kaufmann würde Kredite erst wertberichtigen, wenn der Kreditnehmer seine Zahlungen eingestellt hat.
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P102
Außerdem müssen wir die Buchhaltungsstandards wieder vereinfachen. Mit Standards, die Tausende von Seiten dick sind, werden kleine Unternehmen und Wirtschaftsprüfer überfordert. Große hingegen haben einen unlauteren Wettbewerbsvorteil, weil sie mit ihren teuren Beratern im Dickicht der Vorschriften immer Schlupflöcher finden. Die extrem detaillierten Vorschriften lullen uns in Scheingenauigkeit ein und führen dazu, dass nur noch Regeln blind abgehakt werden. Der Blick für die wirklich großen Risiken geht so verloren. Um Willkür zu vermeiden, brauchen wir starke prinzipienbasierte Regeln. Anstatt Hunderter von technischen Vorschriften, wann zum Beispiel eine Zweckgesellschaft bilanziert werden muss, reicht das Prinzip, dass Risiken realistisch in der Bilanz abgebildet werden müssen.
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P103
Vereinfachte Regeln, bei denen auch nachgedacht und eigene Urteile gebildet werden müssen, machen die Bilanzierung vielleicht weniger vergleichbar. Es ist uns aber wichtiger, dass die Beteiligten dazu gezwungen werden, das große Ganze im Blick zu behalten, als dass nur Häkchen gemacht werden.
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