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Discuto
0 days left (ends 15 Mar)
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Im folgenden Text haben wir unsere Sicht auf die wichtigsten Elemente für eine Grüne Agenda für krisenfeste, verbraucher- und investitionsfreundliche Finanzmärkte zusammengefasst. Sie beruhen auf unseren Erfahrungen in der Finanzmarktpolitik in Bundestag und Europaparlament sowie aus aktiver Tätigkeit im Finanzmarkt. Jetzt hoffen wir auf Ihr und Euer kritisch-konstruktives Feedback und Vorschläge für Änderungen, Streichungen und Ergänzungen. Wir freuen uns auf Kommentare und Bewertung bis zum 15. März 2016 Alle Kommentare werden wir bei der Erstellung der Endfassung berücksichtigen, die dann zu einem gemeinsamen Beschluss der Grünen wirtschafts- und finanzpolitischen Abgeordnetengruppen in Europaparlament und Bundestag führen soll.
Für Textänderungen bitte auf den Stift oben rechts bei jedem Paragraphen klicken!
Gerhard Schick, Sven Giegold, und Udo Philipp
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P155
Bei konsequenten bail-in Maßnahmen wird es unwahrscheinlich, dass noch Steuermittel zur Rekapitalisierung erforderlich werden. Für den Fall, dass der europäische Bankenrestrukturierungsfonds für weitergehende Kosten nicht ausreichend Mittel zur Verfügung haben sollte, soll sich der Fonds beim ESM verschulden dürfen. Diese Schulden sollen durch nachträgliche Bankenabgaben wieder abgetragen werden.
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P156
Um die fatale Wechselwirkung zwischen schwachen Staaten und schwachen Banken aufzuheben, sollen für Kredite an Staaten die normalen Großkreditgrenzen gelten. Mit einer vernünftigen Schuldenbremse (leverage ratio) können Banken Staatsanleihen auch nicht mehr ohne Eigenkapital refinanzieren.
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P157
Außerdem wollen wir mit der Schaffung eines europäischen Einlagensicherungssystems die Bankenunion vollenden. In einem einzelnen Land kann eine Bankenkrise leicht die nationale Einlagensicherung sprengen. In Deutschland konnte der Einlagensicherungsfonds der Privatbanken nach der Pleite der IKB und der Düsseldorfer Hypothekenbank die Schieflage der deutschen Tochtergesellschaft von Lehman Brothers nicht mehr verkraften und brauchte einen Notkredit vom Staat. Auch die Einlagensicherungssysteme der heute so starken Sparkassen und Genossenschaftsbanken können bei einer systemischen Krise bei der mehrere kleine Banken gleichzeitig in Schieflage kommen, leicht überfordert sein. Zudem haften diese Systeme auch für die Landesbanken und die genossenschaftlichen Zentralinstitute wie die DZ Bank. Derartige Großkrisen rein national abzusichern wäre prohibitiv teuer. Außerdem ist ein europäisches Einlagensicherungssystem wichtig, damit bei einer Krise keine Kapitalflucht einsetzt. Diese verstärkt die Krise massiv und führt leicht zu einer Negativspirale.
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P158
Um gut funktionierende nationale Systeme wie die Institutssicherung der Sparkassen und Genossenschaftsbanken zu bewahren, wollen wir das europäische System lediglich als Rückversicherung konstruieren. Zudem würden wir begrüßen, wenn beide Institutsgruppen sich selbst europäische Partner suchen, um ihre Modelle der Absicherung in einem größeren Teil der Eurozone zur Wirkung zu bringen, was sich positiv auf die Krisenstabilität der Eurozone auswirken würde.
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P159
Bei der Finanzierung der Bankenunion, also dem Abwicklungsfonds und der Einlagensicherung wollen wir sicherstellen, dass die Beiträge ausreichend das höhere Risiko großer und komplexer Banken , sowie die Kapitalausstattung und das Geschäftsmodell der jeweiligen Banken reflektieren. Das sieht das europäische Recht durch Grünes Engagement schon heute vor, wurde aber unvollkommen umgesetzt. Die Beiträge zum Bankenabwicklungsfonds müssen mit der nächsten turnusmäßigen Überarbeitung des Gesetzes tatsächlich risikoproportional werden. Wir wollen, wie oben geschildert, die Neugestaltung der Beiträge nutzen, um Banken einen starken Anreiz zu geben, sich weniger kurzfristig zu verschulden.
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Banken leichter abwickelbar machen – Trennbankensystem einführen
P160
Großbanken können so schwer abgewickelt werden, weil sie so komplex und so international sind. Sie bestehen aus tausenden von gesellschaftsrechtlichen Einheiten, deren Existenz meist nur zur Steuervermeidung dient und nichts mit der Geschäftslogik zu tun hat. Daher können in der Krise unmöglich schnell die gesunden von den kranken Geschäftsteilen getrennt werden. Die Internationalität führt dazu, dass jedes Land Sorge hat, auf den kostspieligen Problemen alleine sitzen zu bleiben.
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P161
Um die Komplexität in den Griff zu bekommen, müssen die Banken sogenannte Testamente, living wills, schreiben, in denen sie aufzeigen, wie sie in der Krise schnell aufgespalten und abgewickelt werden können. Noch ist in der Öffentlichkeit wenig zu den Testamenten bekannt geworden. Aus Schutz vor angeblichen Geschäftsgeheimnissen, gibt es keinen Zugang zu diesen Dokumenten. Lediglich von der Aufsicht in den USA hat man gehört, dass die bislang eingereichten Entwürfe auch der europäischen Banken noch völlig unzureichend seien. Es ist auch schwer vorstellbar, was diese Testamente bringen sollen, wenn nicht gleichzeitig gesellschaftsrechtliche Vorbereitungen getroffen werden. Banken können nur dann schnell in gesunde und kranke Teile aufgespalten werden, wenn ihre Geschäftsfelder auch in separaten rechtlichen Einheiten organisiert sind.
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P162
Die offizielle europäische Expertengruppe um den finnischen Zentralbankchef Liikanen hatte sich eindeutig dafür ausgesprochen, dass Banken ihre Handelsaktivitäten und ihr klassisches Bankgeschäft in zwei juristisch eigenständigen Schwestergesellschaften unter einem Dach führen. Nur so ist es in einer Krise schnell möglich, die Bank aufzuspalten und dafür zu sorgen, dass eine Abwicklung ohne Steuergelder realistisch wird. Auch hier hat die EU Kommission dem Druck der deutschen Regierung nachgegeben und die Trennbankenreform der Willkür nationaler Aufseher überlassen. Wenn Herr Schäuble nicht will, muss also keine deutsche Großbank ihre Geschäfte aufspalten.
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P163
Und dass er nicht will, hat er mit dem deutschen Trennbankengesetz[23] schon bewiesen. Das Gesetz ist der Höhepunkt der Scheinheiligkeit. Placeboregulierung pur. Nichts als Sand, der in die Augen der Wähler gestreut werden soll. In ein separates Tochterunternehmen soll in Deutschland ausschließlich der Eigenhandel überführt werden. Nur kann niemand Eigenhandel vernünftig definieren. Die Banken jedenfalls behaupten, alle ihre Handelsaktivitäten hätten Kundenbezug[24]. Und Handel mit Kundenbezug fällt selbstverständlich nicht unter das Gesetz. Das deutsche Trennbankengesetz verbietet also gar nichts. So kann man sich großspurig in Fernsehtalkshows setzen und sagen: „Trennbanken – haben wir doch schon alles geregelt, was wollt Ihr denn“.
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P164
Das einzige, was das Gesetz also gebracht hat, ist interne Bürokratie, weil die Banken sich zu jedem Handelsgeschäft nun einen Kundenbezug ausdenken und dokumentieren müssen. Die Risiken in der Bank sind dieselben wie vor dem Gesetz geblieben und abspalten kann man das Geschäft in der Krise immer noch nicht, weil es nicht in einer eigenen rechtlichen Einheit organisiert ist.
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P165
Wir wollen daher ein klares und einfaches Trennbankensystem einführen. Jede größere Bank hat heute schon mehrere klar definierte Geschäftsbereiche, zum Beispiel das Handelsgeschäft und das Kreditgeschäft. Die Managementstruktur erfolgt normalerweise so, dass Manager für einen Geschäftsbereich voll verantwortlich sind, das heißt für die Kundenbeziehungen sowie für die Finanzierung ihres Geschäftes. Diese klaren Managementstrukturen wollen wir verpflichtend machen. Zusätzlich müssen Banken in der Zukunft aber auch ihre rechtliche Struktur so reformieren, dass jedes Geschäftsfeld auch gesellschaftsrechtlich eigenständig ist. Die Banken sollen nicht zerschlagen werden, sondern nur sauber organisiert. Auf Steuervermeidung, der in der Regel die jetzigen verschachtelten gesellschaftsrechtlichen Strukturen dienen, müssen die Banken in Zukunft verzichten. Auch müssen sich die einzelnen Geschäftseinheiten in ihren Verrechnungspreisen untereinander wie fremde Dritte behandeln. So werden wir die Subventionierung riskanter Handelsaktivitäten durch staatlich geschützte Kundeneinlagen beenden.
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P166
Das Trennbankengesetz ist ein gutes Beispiel, wie ein langes Gesetz mit komplizierten Regeln vereinfacht werden könnte. Mann muss nicht ausführlich definieren, was Eigenhandel ist, welche Handelsaktivitäten und welche Sicherungsgeschäfte im Kundeninteresse stattfinden. So schafft man nur Komplexität, Bürokratie und eine Vielzahl von Ausnahmen. Wir wollen stattdessen alle Handelsaktivitäten in die Handelsbank geben. Ohne Ausnahmen.
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WETTBEWERB
P167
Von fairem Wettbewerb kann in der Finanzindustrie derzeit keine Rede sein. Alle Banken, egal ob groß oder klein, müssen jedoch die gleichen Chancen haben, sich am Markt erfolgreich zu betätigen. Staatliches Handeln darf nicht dazu führen, dass sich die großen Banken Monopolgewinne sichern können. Daher müssen unbedingt die too big to fail Subventionen eingestellt werden. Sollten wir mit unseren Reformen diese Subventionen nicht in den Griff bekommen, muss auch über härtere Maßnahmen nachgedacht werden. Wir begrüßen daher die Abspaltung der Postbank von der Deutschen Bank. Dies ist ein guter erster Schritt in die richtige Richtung. Die Fusion von Großbanken wie der Deutschen Bank und der Postbank hätte nie genehmigt werden dürfen. Das zeigt eine Lücke auf: Es fehlt, wie die Monopolkommission zu recht anmerkt, ein eigenständiges Bankenfusionsrecht, das für die Zukunft ausschließt, dass bereits systemrelevante Banken durch Aufkäufe noch weiter wachsen können.
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P168
Auch im Versicherungsbereich gibt es ein Problem mit Marktmacht. Die Allianz dominiert den Markt. Jede dritte neue Lebensversicherung in Deutschland geht zur Allianz. Die Kunden wissen, dass der Staat die Allianz niemals pleite gehen lassen wird. Jahr für Jahr erzielt die Allianz so eine Rendite auf das in der Lebensversicherung eingesetzte Eigenkapital von über 30%, während ihre Kunden nur noch 1,25% garantiert bekommen. Wir müssen daher die Versicherungsindustrie wie weiter unten geschildert so reformieren, dass ein Marktführer wie die Allianz nicht nur deswegen so viel Neugeschäft an sich zieht, weil die Kunden sich nicht trauen ihre Altersvorsorge einem kleinen und daher nicht mit einer impliziten staatlichen Garantie versehenen Unternehmen anzuvertrauen.
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P169
Bei allem unserem Engagement für die kleinen lokalen Akteure, für Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, ist jedoch auch hier nicht alles im grünen Bereich. Es gibt über Tausend kleine Genossenschaftsbanken und über 400 kleine Sparkassen. Diese sind zwar formal unabhängig. In Wirklichkeit aber haben sie den Markt untereinander aufgeteilt. Jede dieser kleinen Banken ist nur in einer festgelegten Region tätig und macht sich gegenseitig keine Konkurrenz. Sowohl die Sparkassen wie die Volks- und Raiffeisenbanken haben sich zu Verbünden zusammengeschlossen und wichtige Funktionen zentralisiert. So gibt es zwar auf dem Papier viele Banken, aus Wettbewerbssicht aber nur vier große Bankengruppen. In vielen ländlichen Gegenden Deutschlands gibt es nur zwei oder sogar nur eine einzige Bank.
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P170
Dieses Gebietsmonopol ist ein zentrales Grundprinzip sowohl der Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Zwar schränkt es den Wettbewerb ein. Doch nur so sind diese kleinen Banken überhaupt kooperationsfähig und damit überlebensfähig. Das dezentrale Bankensystem der deutschen Sparkassen und Genossenschaftsbanken ist eine der großen Stärken in unserem Land. Das Gebietsmonopol dient eindeutig der Finanzstabilität. Wir wollen es daher unter keinen Umständen abschaffen.
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P171
Wir wollen aber auch nicht zulassen, dass kleine Banken ihre lokale Monopolstellung dazu nutzen, um ihre Kund*innen unfair auszunehmen. Wir wollen Indizien zu unerlaubten Preisabsprachen bei kleinen Banken auf dem Land, wie von der Monopolkommission jüngst berichtet, genauso hart verfolgen, wie jede Form von illegalem Verhalten bei Großbanken. Wir wollen nicht länger tolerieren, dass Banken oder auch Versicherungen ihre Preise, wie z.B. für Dispokredite verschleiern. Transparenz und Vergleichbarkeit sind enorm wichtige Faktoren für funktionierenden Wettbewerb in der Finanzindustrie.
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P172
Derzeit sind in kaum einem Land der OECD die Gebühren für die Geldanlage so hoch wie in Deutschland. Auch die Zinsen für mittelständische Unternehmen waren in Deutschland in den letzten Jahren fast immer höher als in den meisten anderen Ländern Europas. Oft werden Menschen mangels anderer Alternative für ihre Dispokredite abgezockt. All dies wollen wir nicht tolerieren. Dispozinsen wollen wir gesetzlich deckeln. Die große Koalition setzt hier leider im wesentlich auf Transparenz und eine Verpflichtung der Institute, Kunden mit Dispokredite Beratung anzubieten. Das reicht nicht aus. Wir müssen bei der Deckelung allerdings darauf achten, dass wir damit nicht Menschen mit schlechterer Kreditwürdigkeit in die Arme von Kredithaien treiben.
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