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Discuto
Entwurf Nationalstaat vs Territorialstaat
Der erste Pilotdiskurs
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Dahinter steckt doch, dass Kiew die unterschriebene Vereinbarung Minsk II gröbstens gebrochen und später als "Diktatfrieden" diffamiert hat. Wir haben ein großes Problem mit einem Kanzler, der gut mit 14.000 vom ukrainischen Militär getöteten ukrainischen(!) "prorussischen Separatisten" leben kann und dann gegen den Iran poltert ""Was sind Sie für eine Regierung, die auf die eigenen Bürgerinnen und Bürger schießt?", schleuderte er den iranischen Menschenschindern entgegen. "Wer so handelt, muss mit unserem Widerstand rechnen!"
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Mir fehlen die Worte... Das ist eine Spitzenleistung von "Qualitäts-Journalismus". Nach meiner Erinnerung hatte Putin dem Bundeskanzler ebenso wie bei anderen Gelegenheiten (siehe z.B. RND 10.12.21, 11:23 Uhr) vorgehalten, dass die Behandlung der russisch-sprachigen Bevölkerung durch die ukrainische Armee "wirklich wie Völkermord" aussieht. Alle Politiker kennen die Zahl, alle Journalisten wissen es: 14.000 Tote und unzählige Zerstörungen werden dem 8(!) Jahre währenden Einsatz des ukrainischen Militärs (hauptsächlich Artilleriebeschuss) gegen die russische Bevölkerung des Dobass zugerechnet. Die Beschwichtigung, dass das größtenteils Separatisten betroffen habe und nur 3.500 Frauen und Kinder, macht es noch schlimmer. Ebenso die bedrückende Schilderung des Leidens der mitbetroffenen Ukrainer im Roman "Das Internat" des ostentativ russophoben Literaturpreisträgers Zhadan. Das gesamte Mainstream-Narrativ beruht auf der bewussten Lüge, dass Putin am 22.4.22 einen grundlosen Angriffskrieg gestartet habe. 8Jahre Terror einfach ignoriert!! Und dann an die Adresse Iran: "Was sind Sie für eine Regierung, die auf die eigenen Bürgerinnen und Bürger schießt? Wer so handelt, muss mit unserem Widerstand rechnen." Verdammt noch mal: dann hätte doch der Widerstand schon einsetzen müssen, als Poroshenko und Selenskyj das unterschriebene Minsk II mit Beschuss auf die eigenen Bürgerinnen und Bürger skrupellos brachen! Die heftige Intensivierung dieses Beschusses ab 16.2.22 wurde nur versteckt publiziert. Von "Widerstand" keine Spur. Dass Putin dann seine letzte Möglichkeit in einer "Polizeiaktion" sah, finde ich auch höchst fatal. Aber das eigentliche Verbrechen ist doch das alle Vernunft übertönende Geschrei nach "schweren Waffen", welches unstrittig US.amerikanische Interessen bediente und ganz Europa schwerst schädigte - insbesondere die Ukraine.
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Poroshenko hatte 2010 die totale Entrussifizierung des ukrainischen Territoriums propagiert - insbesondere der Krim und des Donbass. Auch wenn im fixierten Völkerrecht eine solche Situation nicht berücksichtigt ist: Das Streben der russischen Mehrheit in diesen Gebieten nach lebensfähigen Regelungen ist unter diesen Umständen zweifellos legitim. Siehe: "Nach dem Sieg muss die Entrussifizierung total sein, – Danilov https://de.newsreadonline.com › 2022/05/26 › nach-de... 26.05.2022 — Danilov über die Entrussifizierung/Channel 24 Collage . Und nach dem Sieg werden wir eine totale Entrussifizierung haben.
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P1
Nationalstaat vs Territorialstaat
Dies ist ein Pilotdiskurs - als Beispiel für etwa 200 "diskursrelevante" Themen.
Bitte beachten: Zunächst erscheint in jedem Absatz eine "Kernaussage", die zu bewerten und ggf. zu diskutieren ist.
Den "Hintergrund" kann man per Klick auf- und zuklappen. Dort stehen dann für die "gründlichen Leser" Informationen, die Missverständnisse bzw. Missdeutungen der Kernaussagen entgegen wirken sollen.
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P2
Nationalstaat bedeutet Krieg.
Hintergrund
Diese plakative Formel (Ursprung strittig) will nicht wörtlich genommen – aber als Denkanstoß sehr ernst genommen werden. Als erwiesen gilt, dass das Mantra „Nationalstaat“ zur Mobilisierung der Massen geeignet ist. Jedoch ist es für die Lösung der gesellschaftlichen Probleme, die unausweichlich immer wieder anfallen, nur sehr wenig hilfreich. So liegt nach aller historischen Erfahrung im Wesen des Nationalstaates, dass als Schuldige für alle ungelösten Probleme „Feinde“ gesucht werden müssen – zuerst bei anderen Nationen, sodann bei inneren ethnischen und religiösen Minderheiten.
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P3
Ein „Staat“ – eine andere Bezeichnung für die Struktur der Gesellschaft würde auch nichts ändern – ist für unsere hochentwickelte Gesellschaft völlig unverzichtbar
Hintergrund
Unsere Gesellschaft beruht auf vielen substanziellen Teilsystemen. Infrastruktur als materielle Grundlage, Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesen als typische Gesellschaftsaspekte, Kultur und Kunst als Bindegewebe – alles selbstverständlich!?!
Wer den „Staat“ als fremde Macht sieht und bekämpft, macht es sich zu einfach. In jedem Falle müssen die grundsätzlichen Strukturen und Prozesse einer menschlichen Gesellschaft verständlich und wirkmächtig gestaltet und betrieben sein.
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P4
Die heutigen Staaten nennen sich größtenteils Nationalstaaten – sind aber in jedem Falle der Funktion nach Territorialstaaten.
Hintergrund
Die Schweiz und Belgien sind Musterbeispiele für Territorialstaaten, die mit mehreren gleichrangigen Nationaltäten funktionieren. Auf dem Territorium der meisten Staaten existieren eine dominierende Nationalität und daneben nationale Minderheiten, die in mehr oder weniger klar abgegrenzten Gebieten ansässig sind.
Grundlage ist in jedem Falle ein für das Staats-Territorium einheitliches Rechtssystem (Verfassung, Gerichtbarkeit…), ein einheitliches Finanzsystem (Steuern, Renten….) und ein einheitliches Versorgungssystem (Verkehr, Energie, Wasser). Einige lebenswichtige Teilsysteme sind mehr oder weniger privatisiert (Ernährung, Transport…) oder auch nach Teilterritorien organisiert (Bildung, Kultur, Amtssprache), die dann von ansässigen Volksgruppen ethnisch geprägt werden.
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P5
Jedes Staatsgebiet mit seinen derzeitigen Grenzen gilt als völkerrechtlich geschützt.
Hintergrund
Es ist zwar klar, dass die gegenwärtigen Grenzen im jeweiligen historischen Umfeld gezogen wurden. Dabei wurden freilich „aus praktischen Gründen“ viele Streitpunkte weggebügelt.
Ein substanzielles Grundproblem ist allerdings, dass das heutige „Völkerrecht“ ausschließlich Beziehungen zwischen „Staaten“ regelt – also zwischen Territorialstaaten.
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P6
Sobald jedoch ein dominierendes (nationalistisches) Regime eine ansässige Minderheit gewaltsam vertreibt oder ausrottet, verwirkt es damit den Anspruch auf völkerrechtlichen Schutz seiner Grenzen.
Hintergrund
Das ist ein sehr heikles Prinzip. Denn es bedeutet ja die Einwirkung in einen Staat hinein – obwohl wie gesagt das „Völkerrecht“ bislang nur Verhältnisse zwischen Staaten betrachtet.
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P7
LVZ 12./13.11.2022
S.1 St.Geyer "Wie kann der Krieg enden, Herr Scholz?"
Zitat "Insgesamt habe Putin aber keine Gründe vorgebracht, die den Angriff rechtfertigen würden."
Kernaussage: Dieses Zitat ist formal korrekt - aber substanziell ist es eine glatte Verfälschung der Situation!
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P8
Jeglicher durch Krieg erlangte oder auch nur beabsichtigte „Sieg“ eines Nationalstaates über einen anderen Nationalstaat ist kategorisch ein Bruch des Völkerrechts.
Hintergrund
Tatsächlich siegt keinesfalls ein Volk, sondern jedenfalls die jeweilige Staaatsmacht.
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P9
Im Ukraine-Russland-Krieg ließe jeder vollständige Sieg einer der beiden Kriegsparteien Folgen erwarten, die sowohl für die beiden Völker – also auch für die Völkergemeinschaft unerträglich sind.
Hintergrund
Poroshenko und Selenskyj haben die vollständige Entrussifizierung des ukrainischen Territoriums angekündigt. Putin hat dagegen die Entnazifizierung und Entmilitarisierung der Ukraine propagiert. Beides liefe letztlich auf Völkermord hinaus.
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P10
LVZ 12./13.11.2022
S.2 K. Kollenberg "Ein ernster Kanzler"
Zitat: "Es wird keinen Diktatfrieden geben. Es wird eine andere Verständigung geben müssen."
Kernaussage: Selenskyj hat die für Ukraine und Europa einzig(!?!) vernünftige Lösung 'Minsk II' durch eine Haltung ersetzt, die nur den Interessen der USA dient und die Ukraine wie Europa insgesamt maximal schädigt.
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P11
Jegliche Hilfe zur Verlängerung des Krieges vergrößert die Zerstörungen und erhöht die Wahrscheinlichkeit eines desaströsen Endes.
Hintergrund
Zur objektiven Kriegslogik gehört, dass propagierte Kriegsziele in keinem Falle vertrauenswürdig im Sinne von einklagbar sind. Die Erwartung, dass der Sieg einer Kriegspartei mit deren Kriegszielen auch eine völkerrechtlich tragfähige Friedenslösung erbringen werde, ist von vornherein illusionär.
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P12
Das Völkerrecht bedarf dringend handhabbarer Richtlinien für das Zusammenleben mehrerer Ethnien innerhalb der Territorialstaaten.
Hintergrund
Es gibt eine Reihe von Beispielstaaten, wo das Zusammenleben zweifelsfrei für die Mehrheit der Beteiligten vorteilhaft ist. Musterbeispiel ist die Konkordanzdemokratie der Schweiz, wo alle gesellschaftlichen Probleme grundsätzlich erst nach gründlicher öffentlicher Information und Beratung entschieden werden. Jeglicher Machtmissbrauch von irgendwie verführten oder korrumpierten Mehrheiten wird damit so weit wie irgend möglich vermieden. Siehe auch Belgien, Kanada, Schweden…. last not least Deutschland mit seinen Dänen und Sorben.
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P13
Die Völker in Vielvölkerstaaten bedürfen des Schutzes gegen Demagogen, die letztlich nur Spießgesellen von Macht- und Profitinteressen sind.
Hintergrund
Vielvölkerstaaten sind immer wieder durch Partikularinteressen gefährdet, die kleinere Unterschiede aufgreifen und zu großen Konflikten hochkochen. „Natürlich“ finden sie immer nationalistische Akteure, denen vorgeblich nationale Interessen vorrangig sind. Beispiele sind die „polnischen Teilungen“, Kosovo, Syrien (wo 10.000 modernst ausgestattete Söldner abzogen, nachdem der letzte der „moderaten syrischen Rebellen“ verschwunden war)…
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