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Discuto
Dialogforum Bau Österreich – gemeinsam für klare und einfache Bauregeln | Austrian Standards Institute und Bundesinnung Bau, WKO
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Diese Online-Konsultation ist abgeschlossen. Das Dialogforum Bau Österreich geht weiter.
Zwischen 19. Januar und 8. Mai 2016 wurden hier Vorschläge für Änderungen bei den Bauregeln gesammelt. Diese Ideensuche ist abgeschlossen. Weitere Ideen, Kommentare und Bewertungen können derzeit nicht online eingebracht werden. Ihre weiteren Vorschläge können Sie in den Arbeitsgruppen einbringen, die im Sommer starten werden.
Lesen Sie hier alle Beiträge und Kommentare.
Seit 9. Mai arbeiten wir an der Auswertung der Ideen. Die Zusammenfassung wird Ende Mai veröffentlicht. Anfang Juni erhalten Sie Einladungen zu Arbeitsgruppen. In diesen Arbeitsgruppen können Sie die hier eingebrachten Vorschläge diskutieren und ergänzen.
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Registrieren Sie sich weiterhin als Teilnehmerin oder Teilnehmer, wir informieren Sie über den Fortgang des Dialogforum Bau Österreich.
Projektziel
Standards und Normen haben große Bedeutung für den Baubereich. Dem unbestrittenen Nutzen von Standards sowie diverser rechtlicher Rahmenbedingungen steht jedoch – so in den letzten Jahren vielfach geäußert – ein steigender Aufwand bei der Anwendung gegenüber.
Das Dialogforum Bau Österreich – gemeinsam für klare und einfache Bauregeln bietet allen betroffenen Anwenderinnen und Anwendern, Fachkundigen und Entscheidungsträgern eine Plattform, um Baunormen und -regeln (ÖNORMEN und andere Regelwerke) einem transparenten und strukturierten Review zu unterziehen. weiter lesen
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: office@dialogforumbau.at
Ihr Projektteam
Immer wieder stehen wir vor dem Problem, dass ein as Build DM (digitales Modell) geliefert werden soll(dem Bauherrn), jedoch nicht geklährt ist wer für die Rückführungen der Abweichungen von Plan und gebautem Gebäude zuständig ist bzw wer diese macht uns für dessen qualität einsteht.
Im Rohbau ist dies ja noch "einfach" (fraglich hier ist es ja auch wie mit Bautolleranzen umgenagen wird) .
Jedoch wer die um 2m anders verlaufenden Rohr und Lüftungsleitungen nachführt ist ein wesentlich komplexeres Thema.
Und wer trägt die AKS-Nummer an den Buateilen ein??
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Haben Sie sich noch niemals gefragt, warum gewisse Grenzwerte in die Norm kommen-Oder warum gerade eine bestimmte Formel angewendet wird?
Sie wollen wissen, in welche Klasse sie das jeweilige Bauproblem einstufen müssen, Ihrem Auftraggeber Ihre Entscheidung erklären wollen oder Sie wollen ganz einfach als mündiger Normenbenützer die Hintergründe der Normenvorschrift kennen.
Bei neueren Normen können Sie noch den Vorsitzenden des Komitees anrufen, irgendwann treten auch diese von der Bühne ab. Die Vorschrift bleibt aber bestehen, sie ist nach wie vor aktuell-ganz einfach, weil sie sich bewährt hat.
Ich schlage vor, nach dem Muster der erläuternden Bemerkungen in den OIB Richtlinien oder entsprechend der background documents zu den Eurocodes verpflichtend zu jeder Norm auch ein sogenanntes Background Dokument anzufertigen.
Es hilft bei der Erklärung und sorgt -ganz nebenbei- für eine zusätzliche Transparenz der Entscheidungen im Rahmen der Normenschaffung.
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Der folgende Vorschlag lässt sich natürlich nicht alleine im inneren Bereich der Normungsorganisation umsetzen. Es bedarf die Mithilfe des Gesetzgebers bzw. der Verwaltung. Nachdem in Österreich die Wege zu den einzelnen Ufern relativ kurz sind, erlaube ich mir diesen Vorschlag als Initiative dennoch hier anzubringen:
Die Kompetenz zwischen dem Rahmen der Gesetzgebung und den Richtlinien für die Umsetzung-also die Normen-müsste viel durchgehender geklärt werden. Es gibt viele (erfolgreiche) Bemühungen, sind aber noch einige Dinge offen.
Ein Beispiel: Die Anforderungen an den Brandschutz findet man detailliert in den gesetzlichen Bestimmungen (OIB Richtlinien) während die Lastannahmen auf Baukonstruktionen ausschließlich in der Norm enthalten sind.
Nicht uninteressant dabei ist, dass die Anforderungen an das Brandverhalten zunächst in der TRVB (109) festgelegt war, dann im Zuge der neuen europäischen Klassifizierung in die ÖNorm (B3806) aufgenommen wurde und schlussendlich im Zuge der Erstellung der OIB Richtlinie2 dann dort „landete“.
Ich würde mich sehr dafür einsetzen, dass die gesetzlichen Bestimmungen wirklich nur den Rahmen festlegen und die Details in der Norm enthalten sind.
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Aus Anlass der unbefriedigenden Situation bei der Erdbebenbemessung von Bestandsbauten (Gründerzeithäusern) haben wir rund um das Jahr 2010 eine innovative Idee umgesetzt: Bestimmungen für die Bewertung der Tragfähigkeit von Bestandsbauten. Darin enthalten war nicht nur die Vorgangsweise für die Erdbebenberechnung sondern auch die Methodenwahl für die Durchführung von Untersuchungen an Bestandsbauten, Zulässigkeit von historischen Bemessungsansätzen und vieles mehr.
Ganz zum Schluss wurde beschlossen, das Dokument-eine ONR Regel (ONR 24009)-aufzutrennen und Teile davon in ein neu zu schaffendes nationales Anwendungsdokument zur EN 1998-3 zu verschieben.
Vor allem wurden die Untersuchungsmethoden (bzw. der Umfang der Untersuchungen), die für die Bewertung der Tragfähigkeit insgesamt gelten, in die nationale Erdbebennorm genommen. Ich hatte ernsthafte Bedenken gegen diese Auftrennung.
Tatsächlich habe ich im Rahmen meiner Sachverständigentätigkeit immer wieder zu erklären, warum die Untersuchung von Bestandsbauten (Kenntnisstand) aus einer Erdbebennorm zu entnehmen wäre.
Dringende Empfehlung: Zusammenfassung der Bestandsbauten Norm. Als nationales Anwendungsdokument für die europäische Erdbebennorm EN 1998-3 müsste ein schlichter Hinweis auf das Gesamtdokument auch genügen. Oder es gibt eben kein nationales Anwendungsdokument.
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Auf vielen Gebieten gibt es zusätzlich zu europäischen Norm nationale Anwendungsdokumente. Signifikantes (aber nicht einziges) Beispiel sind die Eurocodes. Es ist sehr zeitaufwendig, zu jeder europäischen Bestimmung die nationale in der „B-Norm“ herauszusuchen und ebenfalls zu berücksichtigen.
Ein Zusammendruck, wo die nationalen Bestimmungen zusätzlich und mit anderem Schriftbild gleich in die europäische Norm eingefügt werden, würde die Arbeit sehr erleichtern. Dass dies funktioniert, sieht man an der ÖNORM B 4710-1,2 (als nationale Ergänzungsnorm zur EN 206)
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Unbedingt erforderlich wäre eine Harmonisierung der Terminologie zwischen Gesetzestext und Normung. Ein Beispiel: "Kanal"
Im Gesetzestext -konkret Bauordnung für Wien- ist an mehreren Stellen die Rede von einem „Kanal". Unter anderem auch das positive Gutachten für die Herstellung des "Kanals".
Um welchen Teil der Entwässerungsanlage der ÖNORM B 2501 handelt es sich bei diesem Bauteil? Beschränkt sich der "Kanal" nur auf die Grundleitung, schließt er auch die Sammelleitungen ein.
Grundsätzlich ist mir bewusst, dass verschiedene Begriffe in der europäischen Terminologie (auf Deutsch übersetzt) anders lauten als die gesetzlichen Begriffe. Man muss entweder den Gesetzgeber dazu bringen, dass er die Begrifflichkeiten an die europäische Normung anpasst oder-der einfachere Weg-in der Normung bei den Begriffsbestimmungen einen Synonymkatalog anfertigen.
Wir haben das in der ÖNorm B 4007 gemacht und haben sowohl die internationalen als auch die österreichischen Begriffe nebeneinander in Bild 1 gestellt.
Das sollte beispielsweise auch bei der nächsten Überarbeitung der ÖNORM B 2501 erfolgen. Es wird nicht das einzige Beispiel sein.
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Vor Erlassung von wesentlichen (Sicherheits)Normen sollten Kosten und erwünschte Wirkung, am Besten mit Grenzwerten, formuliert werden. Nach einem vor festgelegten Zeitraum müssten Kosten und Wirkungen evaluiert werden. Bei Über- bzw- Unterschreitung der Grenzwerte (z.B. zu geringe Reduzierung der Unfallzahlen trotz Einhaltung der Kosten / extreme Überschreitung der Kosten ohne Überschreitung der Wirkung) wäre die Maßnahme zurückzunehmen bzw. verpflichtend neu zu diskutieren.
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Ein Beispiel zum Thema klare Bauregeln:
Treppenbreiten in Wohnungen:
Meiner Erinnerung nach wurde am Anfang meiner Berufslaufbahn die Treppenbreite aus einer Bestimmung der Bauordnung über Sommerhäuser entnommen, da sie sonst nirgends definiert war. Die erforderliche Breite betrug somit 1m und fertig.
Heute: für Einreichungen in Wien hat die Baupolizei dankenswerterweise eine Zusammenfassung der Regeln erstellt, gültig für Einreichungen nach dem 2. Oktober 2015, vorher galt ein Merkblatt aus dem Jahre 2013, noch vorher eines aus dem Jahr 2010. Ich erspare mir die detaillierte Chronologie der Ereignisse im Zusammenhang mit dem komplexen "Stammbaum" der einzelnen Bestimmungen von Gesetz über Verordnung, Richlinie, Erläuterung der Richtlinie und Norm. Geschätzte Halbwertszeit der Bestimmungen: 1 Jahr.
Jedenfalls werden im Merkblatt vom 12.10.2015 gezählte 12 (zwölf) verschiedene Fallbeispiele definiert, aus denen die sich folgende Breiten ergeben: 60cm, 90cm, 100cm, 110cm, 120cm. Nicht berücksichtigt, ob und inwieweit die Breite durch bestimmte Einbauten (Handläufe, Stützen, etc.) eingeengt werden dürfen.
Dies nur als kurze Anregung.
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Betrachtung aus Sicht der Türenindustrie bzw. deren Verarbeiter:
Es kommt oft vor das Wände bzw. die Ausführung der Wandlöcher nicht zusammen passt mit den an die Türen gestellten Anforderungen. Zb Einbruchemmung WK 3 gefordert für Türelement, Ausführung des Wondloches nicht geeignet um die Abtragung der Kräfte ins Mauerwerk zu gewährleisten (Standard Metallständerwand mit UA-Profile). Ähnlich verhält es sich mit Feuerschutz, Schallschutz.
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Sg. Damen und Herren,
unabhängig von der Diskussion hier, wäre es aus meiner Sicht gut, die Themen die wir bei der Auftraktveranstaltung besprochen haben, zusammen zu fassen und ebenfalls hier zu posten. Da waren ja schon einige gute Ansätze dabei.
Danke!
JR
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Anregung zum Prozess zu besseren Normformulierungen:
Es wäre anzudenken, im Zuge des Dialogprozesses ein paar repräsentative Normen oder Normteile auszuwählen und den Arbeitsgruppen die Aufgabe stellen, diese gemäß den eigenen Vorschlägen zu überarbeiten.
Damit könnten /müssten die Arbeitsgruppen aufzeigen, wie man sich in der Praxis die Umsetzung vorstellt. Die Ergebnisse wären zur Diskussion zu stellen und letztendlich könnten damit Beispiele und Vorlagen für die Kommitees geschaffen werden.
wlinhart
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Ellmer für Ferk:
Ein nicht unbeachtlicher Teil der Steigerung der Kosten im Wohnungsbau ist auf die Anzahl der Bewohner in den einzelnen Wohnungen zurückzuführen. Waren es früher 4 bis 6 Personen, die als Familie in einer Wohnung gelebt haben, wird die Anzahl der Single-Wohnungen ständig größer. Jede dieser Wohnungen benötigt aber ebenso Küche, Bad, WC, Eingangstüren, Wohnungstrennwände etc. Damit wird pro Person naturgemäß der Aufwand und werden natürlich auch die Kosten entsprechend höher. Ich möchte anregen, diesen Aspekt aus den „Kostensteigerungen“ einmal herauszurechnen…..
Im Wärmeschutz führen die steigenden Forderungen nach Energieeinsparung naturgemäß zu höheren Kosten, es handelt sich hier aber teilweise um eine Kostenverschiebung, nämlich von einer Reduktion der Energiekosten für Raumwärme etc. in Kosten für Planung, Berechnung, Material und Bau von Wärmedämm-Maßnahmen und energiesparender Haustechnik etc. Auch hier liegt eine Kostensteigerung für den Bau auf der Hand.
Im Schallschutz ist in den letzen zwei Jahrzehnten praktisch keine Erhöhung der Anforderungen erfolgt. Eine eigene Untersuchung im Wohnbau vor ein paar Jahren hat darüber hinaus ergeben, dass keine Korrelation zwischen dem erreichten Schallschutz zwischen den Wohnungen und den Baukosten gefunden werden konnte (dabei wurden etwa 20 verschiedene, geförderte Wohnungen der Steiermark in unterschiedlichen Bauweisen untersucht).
Demgegenüber steht, dass in Europa rund 10% der Bevölkerung stark und sehr stark durch Lärm gestört sind und diese Störungen insbesondere in Ballungsgebieten zunehmen. Der Hauptteil dieser Störungen beruht auf Verkehrs- und Nachbarschaftslärm. 10% sagt noch wenig, wenn man aber dem gegenüber stellt, dass Europa rund 500 Millionen Einwohner hat, sind das 50 Millionen Menschen, die hier betroffen sind und teilweise dann an gesundheitlichen Folgen zu leiden haben, welche wiederum zu einer Steigerung der Kosten im Gesundheitswesen führen. Und die Verdichtung der Ballungszentren wird zukünftig weiter zunehmen….
Kostengünstigeres Bauen? Ja, aber man darf das nicht an den Inhalten der Normen, sondern muss es im Wesentlichen an gesellschaftlichen Entwicklungen festmachen, deren Auswirkungen die Normen in der Regel letztlich abbilden…
Einfache und klare Bauregeln hatten wir schon zB. in der Gründerzeit. Mit einer handvoll Baustoffen, immer gleichen Details und gut augebildeten Handwerkern waren umfangreiche Beschreibungen der erforderlichen Leistungen nicht erforderlich. Man konnte sich damit auf die Gestaltung der Fassaden konzentrieren.
Einfache Details und komplizierte Fassaden.
Heute haben wir komplizierte Details, aber optisch sehr einfache Fassaden.
Geht man auch beim Bauen in die so genannte „Industrie 4.0“ - der industrialisierten Individualisierung, so werden erst einmal die Kosten weiter zunehmen. Nicht weil die Normen so kompliziert sind, die das alles Beschreiben (BIM), sondern weil die große Vielfalt an Möglichkeiten sehr viele Schnittstellen eröffnet, die durch entsprechende Regelungen wieder geschlossen werden müssen, wenn es funktionieren soll. Es werden also zunehmend mehr Regelungen und damit Normen notwendig werden, wenn man aus der komplexen Vielfalt wieder einfache Prozesse machen möchte, was dann aber nur mehr durch Automatisierung und Expertensysteme auch einfach umsetzbar sein wird. Daran sollten wir arbeiten. Wie Antoine de Saint-Exupéry so schön sagte: vom Primitiven über das Komplizierte zum Einfachen!
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