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Dialogforum Bau Österreich – gemeinsam für klare und einfache Bauregeln | Austrian Standards Institute und Bundesinnung Bau, WKO

Starting: 05 Jan Ending

0 days left (ends 09 May)

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Diese Online-Konsultation ist abgeschlossen. Das Dialogforum Bau Österreich geht weiter.

Zwischen 19. Januar und 8. Mai 2016 wurden hier Vorschläge für Änderungen bei den Bauregeln gesammelt. Diese Ideensuche ist abgeschlossen. Weitere Ideen, Kommentare und Bewertungen können derzeit nicht online eingebracht werden. Ihre weiteren Vorschläge können Sie in den Arbeitsgruppen einbringen, die im Sommer starten werden. 

Lesen Sie hier alle Beiträge und Kommentare.

Seit 9. Mai arbeiten wir an der Auswertung der Ideen. Die Zusammenfassung wird Ende Mai veröffentlicht. Anfang Juni erhalten Sie Einladungen zu Arbeitsgruppen. In diesen Arbeitsgruppen können Sie die hier eingebrachten Vorschläge diskutieren und ergänzen. 

Bleiben Sie auf dem Laufenden.

Registrieren Sie sich weiterhin als Teilnehmerin oder Teilnehmer, wir informieren Sie über den Fortgang des Dialogforum Bau Österreich.

Projektziel

Standards und Normen haben große Bedeutung für den Baubereich. Dem unbestrittenen Nutzen von Standards sowie diverser rechtlicher Rahmenbedingungen steht jedoch – so in den letzten Jahren vielfach geäußert – ein steigender Aufwand bei der Anwendung gegenüber.

Das Dialogforum Bau Österreich – gemeinsam für klare und einfache Bauregeln bietet allen betroffenen Anwenderinnen und Anwendern, Fachkundigen und Entscheidungsträgern eine Plattform, um Baunormen und -regeln (ÖNORMEN und andere Regelwerke) einem transparenten und strukturierten Review zu unterziehen. weiter lesen

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: office@dialogforumbau.at
Ihr Projektteam

STATISTICS

253

ideas

This Week
  • Proposed ideas: 0
  • Under review: 0
  • Under evaluation: 0
  • Implemented: 0
Status: Closed
Privacy: Public
Manager at Kovar & Partners, supervisory board member of SOS-Kinderdorf

CONTRIBUTORS (119)

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Author: Andreas Kovar Date: 04 April 2016

Seit einigen Jahren ist zu beobachten, dass immer mehr in Normen die Einführung von „Klassen“ (meist A, B, C….) Platz greift. Eine Entwicklung, welche sich aus der europäischen Normung ergeben hat. Es führt dies zur Gefahr, dass in Vertragsvereinbarungen die jeweils „beste“ Klasse bedungen wird, ohne dass dem Auslober die Folgen einer solchen Anforderung und dem Anbieter der dazu notwendige Aufwand zur Erfüllung der bedungenen „Klasse“ bewusst wird. Genauigkeit (im weitesten Sinne zu verstehen) kostet Geld. Häufig völlig unsinnigerweise.

Anregung: Überprüfung aller Normen auf solche Klassifizierungen und übersichtliche, erfassbare Reduktion der Anzahl von schein notwendigen Klassen

Per E-Mail von BM Ing. Peter J. Rosenberger

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Author: Andreas Kovar Date: 04 April 2016

Speziell im Bereich Normen für den Wärme- und für den Schallschutz haben liegen solche vor (z.B. ÖNORM B 8110-3,  ÖNORM B 8110-6)welche nur mehr mit Hilfe von EDV-Programmen anwendbar sind. Bei anderen Normen für diesen Bereich kündigt sich eine derartige Entwicklung bereits an (z.B. ÖNORM B 8110-2,  ÖNORM B 8115-4 bezw. 8115-2)

Es werden zwar Validierungsmöglichkeiten in Beiblättern entwickelt, dem Anwender bleibt aber in der Regel der Hintergrund der von ihm angesetzten Rechenmethode verborgen. Prinzipiell ist eine EDV-Anwendung durchaus üblich, ob dies einer Normung unterliegen soll ist zu diskutieren.

Anregung: Schaffung einer eigenen Normengruppe für EDV-Anwendungen

Per E-Mail von BM Ing. Peter J. Rosenberger

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Author: Andreas Kovar Date: 04 April 2016

Die Mitwirkung an der Normenwerdung oder auch nur die Inanspruchnahme der Möglichkeit der Stellungnahme zu kurz vor Fertigstellung befindlicher Normen ist auf breiter Basis nicht erkennbar. Die durch ASI angebotene Möglichkeit wird von den Mitgliedern der betroffenen Berufsgruppen nicht oder nur marginal in Anspruch genommen. Hier müsste Öffentlichkeitsarbeit verstärkt durch die berufsständischen Vertretungen betrieben werden.

Dazu kommt, dass diesbezüglich einfach zugängliche Informationen defakto nicht vorliegen. Siehe dazu auch „Kritik“. Stellungnahmen der Innungen oder Fachgruppen in der WKÖ sind nicht geeignet, eine generell zu bildende Meinung für alle Mitglieder ihrer Berufsgruppe abzubilden.

Anregung: Möglichst breite Einbindung der Mitgliedsbetriebe, vor allem ihrer Mitarbeiter, von deren Innungen und Fachgruppen. Eine Erwähnung in regelmäßig erscheinenden Homepages und ähnlicher Medien reicht offenbar nicht. Hier muss auf den betroffenen Personenkreis zugegangen werden und eine Rückmeldung abgerufen werden.

Per E-Mail von BM Ing. Peter J. Rosenberger

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Author: Andreas Kovar Date: 04 April 2016

Grundsätzlich ist die Notwendigkeit normativer Regelung(en) immer in Frage zu stellen. Es sollte sich dazu ein Bedürfnis aus der überwiegenden Mehrheit der jeweilig Betroffenen aus der Gruppe von Planern und Ausführenden  statuieren. Ein solches Bedürfnis darf/sollte aber nicht auf Basis eines Wunsches aus der Gruppe der mit Prüfung und Überprüfung Beschäftigten abgeleitet werden.

Anregung: Die Frage „cui bono“ – wem zu Vorteil – (Seneca 80 v.Chr.) müsste nicht nur vom befassten Expertenkomitee beantwortet werden. Eine Norm ist nur dann zu rechtfertigen, wenn sie für die Allgemeinheit gültig werden kann und dann sinnhaft ist. Keinesfalls darf dadurch – unter Umständen noch nicht bekannten - anderen ein Nachteil entstehen.

Per E-Mail von BM Ing. Peter J. Rosenberger

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Author: Andreas Kovar Date: 04 April 2016

Möglicherweise stellt die Lesbarkeit von Normentexten und Normeninhalten ein Hindernis für den Gebrauch dar. Aus Erfahrung, Beispiele nenne ich gern, sind Tabellen vor taxative Aufzählungen und dieser vor Fließtext der Vorzug zu geben.

Neben der Prüfung durch den Lektor wäre auch eine Prüfung der Lesbarkeit, etwa im Sinne von Leicht Lesen (LL) anzuregen. Zumindestens die Stufe C1 sollte dabei erfüllt werden. Beispielgebend ist dazu das Land Oberösterreich.

Anregung: Vor Verabschiedung, möglicherweise auch schon während der Entstehung sollten Normen auf „Lesbarkeit“ und „Erfassbarkeit“ durch den durchschnittlichen Anwender überarbeitet werden.

Per E-Mail von BM Ing. Peter J. Rosenberger

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Author: Andreas Kovar Date: 04 April 2016

Vorwort, Anwendungsbereich, normative Verweisungen, Begriffe und Literaturhinweise als einzuhaltender Standard der Gestaltung einer Norm schrecken aus meiner Erfahrung mögliche Anwender vom Einstieg in eine Norm ab. Die Textflut ist wahrscheinlich für viele abschreckend.  Nach meiner Beobachtung werden, von jenen welche sich Erkenntnisse aus einer Norm erwarten, diese Textteile übersprungen und damit negiert. Die Sinnhaftigkeit ist deshalb in Frage zu stellen. Diese – unvermeidlichen – Normbestandteile können durchaus vermeidbaren Ballast darstellen. Als Hororbeispiel darf dazu die 2015 zurückgezogene ÖNORM B 3806 angeführt werden, welche bei einem Umfang von 11 (elf) Seiten nur einen fachlichen Inhalt von weniger als einer Seite geboten hat.

Anregung: Entmistung der Normen und Befreiungen von Inhalten die Ballast für die Erfassbarkeit darstellen (so notwendig dieser Ballast vordergründig auch erscheinen mag).

Per E-Mail von BM Ing. Peter J. Rosenberger

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Author: Andreas Kovar Date: 04 April 2016

Leider wird häufig in den Besprechungen jener Expertenkomitees an welchen ich teilnehmen darf, der Bedarf einer Regulierung darin begründet, dass dies “vor Gericht“ eine Eindeutigkeit schaffen würde. Auch hier muss wahrscheinlich häufig Handwerkskunst, Erfahrung und Hausverstand vor den festgeschriebenen normativen Regeln zurückstehen, oder es wird dies zumindest unterstellt. Möglicherweise weil dieses Wissen den befassten Sachverständigen nicht, oder nicht ausreichend zur Verfügung steht oder diese sich die Sache einfach machen und vor Gericht Auseinandersetzungen vermeiden wollen. Der Rückgriff auf normative Regelungen ist leichter und wahrscheinlich leichter verständlich zu machen.

Anregung: Klarstellung, dass Normen nicht für den Juristen und Gutachter, sondern für die Vereinfachung der Anwendung in der Planungs- und Ausführungspraxis geschaffen werden.

Per E-Mail von BM Ing. Peter J. Rosenberger

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Author: Andreas Kovar Date: 04 April 2016

Leider habe in meiner Berufspraxis feststellen müssen, dass in Normen festgeschriebene Grenzwerte häufig zur Regelausführung herangezogen werden. Das gerade noch Erlaubte, und nicht das durch Handwerkskunst erkannte Vernünftige wird damit zur Regel. Zu solchen Grenzwerte finden sich eine Vielzahl von Beispielen bei Schichtstärken, Neigungen, Flächenangaben etc. Handwerkskunst, Erfahrung und Hausverstand müssen leider häufig vor den festgeschriebenen – und leider oft missverstandenen - normativen Regeln zurückstehen.

Anregung: Vermeidung von „Mindest“-Werten oder „Maximal“-Werten und Bezug auf Handwerksregel und – erfahrung.

Per E-Mail von BM Ing. Peter J. Rosenberger

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Author: Andreas Kovar Date: 04 April 2016

Für den einzelnen Anwender ist die Kenntnis aller, auch nur auf seine berufsspezifischen Notwendigkeiten eingeschränkten, Normen, deren Inhalte und vor allem deren Bedeutung nicht möglich. Es wird deshalb nur dann auf Normen zurückgegriffen, wenn tatsächlich ein Problem zu lösen ist. Dies meist im Zusammenhang mit Unstimmigkeiten mit Vertragspartnern. Häufig ist jener im Vorteil, welcher punktuelles Spezialwissen – oft nur hinsichtlich eines Wertes oder einer Textstelle – hinsichtlich der Inhalte spezifischer Normen hat.

Per E-Mail von BM Ing. Peter J. Rosenberger

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Author: Andreas Kovar Date: 04 April 2016

In Besprechungen jener Expertenkomitees an welchen ich teilnehmen darf beobachte ich das Bedürfnis des Festschreibens übergenauer Regelungen. Auch dann wenn von den wahrscheinlichen Konsumenten der jeweiligen Normen – Anwender im weitesten Sinne und ihre Auftraggeber – kein diesbezügliches Bedürfnis signalisiert wird. Bei Durchsicht der Inhalte von „neueren“, bezw. überarbeiteten Normen aus dem Bereich des Bauwesens lässt sich dies ebenso ablesen. Der Grundsatz „Genauigkeit kostet Geld“ wird nicht wahrgenommen.  „Mut zur Lücke“ ist vielfach offenbar nicht vorhanden.

Anregung: Werte in Normen sind nur dann aufzunehmen wenn diese sich als vereinfachende Regel darstellen. „Mindest“-Werte oder „Maximal“-Werte“ sind wo anders festzuschreibenden Anforderungen vorzubehalten.

Per E-Mail von BM Ing. Peter J. Rosenberger

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Author: Andreas Kovar Date: 04 April 2016

In den Jahren um die Jahrtausendwende wurde „Deregulierung“ im Sinne Vereinfachung und Ausdünnung von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien zum Thema gemacht  und war vieldiskutiert. Ich habe damals den Eindruck gewonnen, dass Behördenvertreter in den Fachnormenausschüssen dann versucht haben fehlende oder aufgelassene legislative Regulative auf dem Weg über die Normung wieder zu ersetzen. Die Diskussion zum Thema Deregulierung ist zwar weitgehendst eingeschlafen, der Eindruck des Ersatzes legislativer Regelungen durch Festlegungen in Normen ist bei mir aber nach wie vor präsent.

Anregung: Normative Regeln DÜRFEN nicht für in „Amtsstuben“ (natürlich im weitesten Sinne) formulierte und dort gewünschte Regelungen (z.B. öffentlicher Auftraggeber versus Auftragnehmer für Leistungen für die Allgemeinheit) missbraucht werden.

Per E-Mail von BM Ing. Peter J. Rosenberger

 

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Author: Andreas Kovar Date: 04 April 2016

Für Anwender wäre es sehr hilfreich, wenn Gesetze und Normierungen klarer formuliert werden und zueinander im Einklang stehen, der Überregulierung ein Ende gesetzt wird und Vorschriften über ein angemessenes Zeitintervall bestehen. So kommt es immer wieder vor, dass Fachausdrücke im Baurecht, im Raumordnungsrecht, in OIB-RL oder in anderslautend definiert sind. Weiters wäre es im Interesse aller, wenn österreichweit beim gewählten Bauverfahren geforderte Projektunterlagen mit demselben Anforderungsprofil verankert würden, ohne dass dadurch in die Gesetzgebung der Länderkompetenzen eingegriffen wird. Dadurch kann auf Landesebene keine Gefahr erkannt werden, dass die Gesetzgebung anderen übertragen wird. Vielmehr könnte so zu einem Maßstab der Evaluierung gefunden werden, der für alle Beteiligten nur Vorteile bringt.

Information von Franz Schirnhofer,  Baumeister, Bausachverständiger und Fachbuchautor. Veröffentlicht in der  Bauzeitung 06/2016 (1.4.2016)

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Author: Andreas Kovar Date: 04 April 2016

Gilt es eine Treppenanlage zu beurteilen, so stehen dieser Baurecht, Bautechnikverordnung, OIB-RL, Arbeitsstättenverordnung, Treppennormen und Fachliteratur gegenüber. Einzelne dieser Anforderungen differenzieren untereinander. Die normierte Handlaufhöhe beträgt beispielsweise 95 ±5 cm, und es sollte bei allgemeinen Gebäudetreppen ein weiterer Handlauf in lotrechter Höhe von 75-90 cm angeordnet werden. Hingegen wird die Handlaufhöhe nach OIB-Richtlinie mit 85-110 cm Höhe gefordert. Derartige Verunsicherungen führen in der Praxis zwangsläufig dazu, dass eingabegegenständliche Bauvorhaben im Vorfeld zwischen Bauwilligen, Planern, Behörden und Bausachverständigen abgesprochen werden. Interessant ist auch, dass beispielsweise ein Grundbuchauszug laut dem Steiermärkischen Baugesetz nicht älter als sechs Wochen, nach der niederösterreichischen Bauordnung hingegen bis zu sechs Monate alt sein darf.

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Author: Andreas Kovar Date: 04 April 2016

Ohne das kontinuierliche Aneignen von Wissen aus Normen, Vorschriften und Ausschauhalten nach Neuem ist die umfassende SV-Tätigkeit nicht möglich. Häufige Nachbareinwendungen auf dem Rücken der Behörden und Tätigen spiegeln die Komplexität in der Praxis wider und veranlassen Sachverständige, sich immer häufiger in Erkenntnisse - seien diese fachspezifischer oder juristischer Natur - einzulesen. Derartige Einwendungen reichen von subjektiv öffentlich-rechtlich, objektiv öffentlich-rechtlich bis hin zu privatrechtlich. Ziel ist es, auf fachlicher Ebene entgegenzutreten, um dem Konglomerat aus Sachverständigen- und Rechtsfragen beizukommen.

Information von Franz Schirnhofer,  Baumeister, Bausachverständiger und Fachbuchautor. Veröffentlicht in der  Bauzeitung 06/2016 (1.4.2016)

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Author: Andreas Kovar Date: 04 April 2016

 

Bei österreichischen Bauordnungen, Normen und OIB-Richtlinien permanent up to date zu sein ist eine Herausforderung, der sich Bausachverständige täglich stellen müssen.

Das tägliche Wirken von Bausachverständigen fokussiert sich auf Gesetze, Normen, Richtlinien und Leitfäden, wenngleich ein Bauwerk von bewährten Details, ästhetischen Lösungen, ausreichenden Planungs-und Bauzeiten, Baustoffeinsatz, Nachhaltigkeit, Recycling, Nutzerverhalten, Lebenszykluskosten und Klimawandel geleitet wird. Die Erfahrung zeigt, dass sich gut ausgebildete Fachleute (Handwerker, Techniker, Sachverständige) in immer kürzeren Intervallen unentwegt weiterbilden müssen, um die Gesetzes-und Normenflut und automatisierte Abläufe zu beherrschen.

Information von Franz Schirnhofer,  Baumeister, Bausachverständiger und Fachbuchautor. Veröffentlicht in der  Bauzeitung 06/2016 (1.4.2016)

 

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Author: EHRLICH Date: 04 April 2016

Der erfreuliche Zuspruch zum Dialogforum zeigt ein Problem auf: Man beginnt sich langsam nicht mehr auszukennen. Die ursprünglichen Kategorien haben -bitte hier nicht böse zu sein- nie wirklich Relevanz gehabt, auch die Neuordnung wird vielleicht wenig zur Strukturierung beitragen. Man findet sehr oft den Kontrast zu OIB Richtlinien, Gesetzestexten, teilweise auch ganz spezielle technische Probleme wie Fertigkamine

Wie wäre es, anstelle der Kategorien eine Stichwortliste als strukturierende Grundlage zu verwenden? Oder komplett neue Kategorien wie OIB-Richtlinien, Gesetzestexte, Lesbarkeit, etc. zu verwenden?

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Author: EHRLICH Date: 04 April 2016

Ich war Teilnehmer der Auftaktveranstaltung am 19. Januar dieses Jahres. Dann hat sich eine Woche lang nichts in Sachen Dialogforum getan. Ich habe mich gefragt: interessiert das niemand? Man hört Kritik, bekommt aber keine Verbesserungsvorschläge.

Jetzt, in der Phase des  Endsportsscheint das Dialogforum „endlich“ angenommen zu werden. Das führt mich zu folgender Idee:


Warum verlängert man das Dialogforum nicht über den 30. April hinaus zu einer ständigen Einrichtung?

Natürlich kann man auch auf andere Art und Weise zu Normenentwürfen Stellung nehmen, Anfragen an Komitees richten, etc. Der Vorteil ist aber der relativ barrierefreie Zugang. Das betrifft einerseits die rein technische Ebene  (kaum Anmeldungsformalitäten) aber auch die inhaltliche Ebene (man muss sich nicht um Zuständigkeiten von Normenkomitees etc. kümmern).

Das heißt natürlich nicht, dass man den Zeitplan über den Haufen werfen soll. Man sollte nur die Vorschläge blockweise (Vorschlag: halbjährlich) sammeln und abarbeiten. D.h., ab 30. April werden die Vorschläge, die bis dahin eingegangen sind-wie geplant-bearbeitet, ab 1. Mai müssen neue Vorschläge bis 31. Oktober warten.

 

Vielleicht lässt sich auch eine sogenannte "goodlist" einrichten, wo man sich über umgesetzte Verbesserungen bedanken kann. Hoffentlich bedient sich ihrer irgendwer?

 

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Author: Werner Koizar Date: 03 April 2016

In jüngster Zeit mach es sich der Gesetzgeber "leicht" und integriert Normen in den Gesetzestext; Beilspiel: Bauordnung, OIB-RL
Das Gesetz sollte aber eigentlich ÜBER der Norm stehen, dies bringt m.A.n. mehrere Probleme mit sich.

1.) Änderung der Norm:
Hat sich der Gesetzgeber erst mal der Norm "unterworfen", hat er Ändrungen nicht mehr im Griff. Bei der Änderung der Norm, geht diese möglicher Weise in eine Richtung, die der Gesetzgeber gar nicht gewollt hat, trotzdem steht's dann so im Gesetz.

2.) Verfügbarkeit:
Hierzulande gilt der Grundsatz, dass Gesetze für den Bürger frei zugänglich sein müssen. Ist eine Norm Gesetzesbestandteil muss man diese aber trotzdem KAUFEN. Die "Ausrede", dass man Normen ja jederzeit einsehen kann, wenn man sich in's Foyer des AustrianStandardsInstitute begibt und dort eines der aufgestellten Terminals benutzt, kann ich nicht gelten lassen!

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Author: baumi73 Date: 01 April 2016

Es gibt soviele Normen, und es kommen jedes Jahr unzählige dazu!

Nur die Abrechnunsregeln der Werkvertragsnormen werden sträflich vernachlässigt!

Sie bieten sehr viel Interpretationsspielraum und widersprechen auch oft den LBH's!

Warum wird hier nicht mehr unternommen um Streitereien zu minimieren?

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Author: Andreas Kovar Date: 30 March 2016

(Nachfolgend einige Ergebnisse einer Diskussionsrunde auf Einladung der Bundesinnung Bau. Bitte ergänzen Sie Ihre Überlegungen dazu.)

  • Ein wesentliches Problem ist die europäische Ebene. Dort dauern Normenprozesse viel zu lange. Wie können wir da hierzulande Zwischenlösungen machen?
  • Wenn in Europa ein Prozess für eine neue Norm beginnt kann dies bis zu fünf Jahre dauern. In Österreich darf man in dieser Zeit nicht aktiv werden, was ein großes Problem darstellt.
  • Österreich investiert zu wenig in das CEN, daher hat Österreich dort zu wenig mitzureden.
  • Beispiel Bauphysik: Hier wird eine Flut an neuen Normen auf europäische Ebene vorbereitet, da gibt es für die ÖNORM kaum noch Gestaltungsmöglichkeit.
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