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Dialogforum Bau Österreich – gemeinsam für klare und einfache Bauregeln | Austrian Standards Institute und Bundesinnung Bau, WKO
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Diese Online-Konsultation ist abgeschlossen. Das Dialogforum Bau Österreich geht weiter.
Zwischen 19. Januar und 8. Mai 2016 wurden hier Vorschläge für Änderungen bei den Bauregeln gesammelt. Diese Ideensuche ist abgeschlossen. Weitere Ideen, Kommentare und Bewertungen können derzeit nicht online eingebracht werden. Ihre weiteren Vorschläge können Sie in den Arbeitsgruppen einbringen, die im Sommer starten werden.
Lesen Sie hier alle Beiträge und Kommentare.
Seit 9. Mai arbeiten wir an der Auswertung der Ideen. Die Zusammenfassung wird Ende Mai veröffentlicht. Anfang Juni erhalten Sie Einladungen zu Arbeitsgruppen. In diesen Arbeitsgruppen können Sie die hier eingebrachten Vorschläge diskutieren und ergänzen.
Bleiben Sie auf dem Laufenden.
Registrieren Sie sich weiterhin als Teilnehmerin oder Teilnehmer, wir informieren Sie über den Fortgang des Dialogforum Bau Österreich.
Projektziel
Standards und Normen haben große Bedeutung für den Baubereich. Dem unbestrittenen Nutzen von Standards sowie diverser rechtlicher Rahmenbedingungen steht jedoch – so in den letzten Jahren vielfach geäußert – ein steigender Aufwand bei der Anwendung gegenüber.
Das Dialogforum Bau Österreich – gemeinsam für klare und einfache Bauregeln bietet allen betroffenen Anwenderinnen und Anwendern, Fachkundigen und Entscheidungsträgern eine Plattform, um Baunormen und -regeln (ÖNORMEN und andere Regelwerke) einem transparenten und strukturierten Review zu unterziehen. weiter lesen
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: office@dialogforumbau.at
Ihr Projektteam
In jedem Bundesland sind trotz Vereinheitlichung des Baurechts die Auflagen der Behörden für Handläufe unterschiedlich und unterschiedlich kostspielig. Gleichzeitig kann es passieren, dass funktionsfähige Jugendstil- Geländer entfernt und durch neue Geländer ersetzt werden müssen.
(Mitschrift aus einer Diskussionsveranstaltung des Dialogforum Bau vom 7.4.)
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Gefordert wird mehr Anzeigenerfahren statt Bauverhandlungen z.B. bei Renovierungen oder bei Fertiggaragen.
(Mitschrift aus einer Diskussionsveranstaltung des Dialogforum Bau vom 7.4.)
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In einem Schulbau aus dem 18. Jh. wurden zu einem früheren Zeitpunkt die Schlafräume in Klassenräume umgewandelt. Im Zuge der baulichen Sanierung und Trockenlegung des Gebäudes verlangen die Behördenvertreter auf der Basis geltenden Baurechts, u.a. dass um das Gebäude abgegraben werden muss, um ausreichend Tageslicht in das genutzte Kellergeschoß zu bekommen. Durch Auflagen für die Nutzung der früheren Schlafräume als Klassenzimmer und weitere Forderungen der Behörde, die per Bescheid die Berücksichtigung diverser gesetzlich nicht verbindlicher ÖNORMEN verlangt, werden sich die Baukosten verdreifachen. In diesem Fall wird der Umbau trotzdem durchgeführt. In anderen Fällen werden so alte Schulen kaum noch umgebaut, weil es zu teuer wird.
Vorgeschlagen wurde dazu: Vorschriften müssen zwischen Neubauten und Altbauten, allem voran historische Bauten unterscheiden. Die Kosten einer Altbausanierung dürfen nicht teurer sein als ein Neubau auf der grünen Wiese mit derselben Kubatur. Dies betrifft vor allem die Bauordnung, sowie auch die Brandschutznormen und auch die OIB-Richtlinien.
(Mitschrift aus einer Diskussionsveranstaltung des Dialogforum Bau vom 7.4.)
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Eine überzogene Interpretation der internationalen Normen durch die österreichischen Behörden (in einem konkret genannten Fall in Wien) führt zu hohen Folgekosten. Kritisiert wird zudem, dass die diesbezüglichen Eurocodes keine Rücksicht auf regionale Gegebenheiten nehmen.
(Mitschrift aus einer Diskussionsveranstaltung des Dialogforum Bau vom 7.4.)
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Exemplarisch wurde über den folgenden Fall berichtet:
Bei einem Supermarktneubau will der Betreiber als Service für seine KundInnen ein WC mit Wickeltisch einbauen. Dieses WC soll nach Wunsch des Bauherrn behindertengerecht ausgestattet werden.
Der Architekt berichtet, dass die Forderungen der Behörden (begründet mit Gewerberecht, Baurecht, Arbeitsstättenrichtlinie und ÖNORM), nach einem Vorraum, einer besonderen Entlüftung, Brandschutzmaßnahmen und mit Motoren betriebenen Türen dazu führen, dass das WC mit Euro 50.000,- Errichtungskosten veranschlagt werden muss. Die Alternative für den Bauherren ist kein WC einzubauen.
(Mitschrift aus einer Diskussionsveranstaltung des Dialogforum Bau vom 7.4.)
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Die die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland informiert ihre Mitglieder mit folgender Nachricht: News vom 6. April 2016
Gefahr gebannt – Rechtsunsicherheit abgewandt! Normenausschuss: Wir schreiben den Stand der Technik mit
ÖNORMEN sind eine "qualifizierte Empfehlung" und spiegeln im Idealfall den aktuellen Stand der Technik wider. Dass dieser nationale Standard aber nicht der einzige, allgemein gültige Stand der Technik sein muss, zeigt ein Blick über die Landesgrenzen. Bei gleichen Anforderungen und vergleichbaren Sicherheitsniveaus weicht beispielsweise die deutsche oder auch die europäische Norm oft deutlich von den österreichischen Richtlinien ab.
Wie im Fall der ÖNORM B 1600, wo die nationalen Normungsgremien bei der Definition, was der Stand der Technik sei, über das Ziel hinausgeschossen haben. So sind unter Punkt 5.1.5 - Anforderungen an Türkonstruktionen - Bedienkräfte von maximal 25 N auch für Brand- und Rauchschutztüren definiert. In der Praxis erfüllt derzeit kein auf dem Markt befindliches mechanisches Türschließsystem diese Anforderung. Der Einbau von alternativen Freilauftürschließern würde zu einer deutlichen Kostensteigerung im Wohn- und Bürobau führen.
Aus diesem Grund hat die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Wien, Niederösterreich und Burgenland in Anlehnung an die deutsche und europäische Norm eine Alternative erarbeitet. Ein entsprechender Überarbeitungsantrag wurde im Februar beim Austrian Standards Institute eingebracht. Dieser Antrag wurde von der Stadt Wien unterstützt und gleichzeitig im OIB-Sachverständigenbeirat zur Richtlinie 4 diskutiert. Auch dort hat man sich unserer Argumentation angeschlossen und in den FAQs eine entsprechende Stellungnahme publiziert.
Die komplette Überarbeitung aller Normen kann nicht Aufgabe unserer Kammer sein, der Erfolg zeigt allerdings, wie man punktuell bei relevanten Themen den Stand der Technik mitbestimmen kann und ist daher richtungsweisend für unsere zukünftige Arbeit.
Überarbeitungsantrag der Kammer Link
MD BD - 14445/2016/DSTK (Schreiben der Stadt Wien an die Kammer vom 2.3.2016 Link
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„Die Normung soll auf den gesicherten Ergebnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung basieren und auf die Förderung optimaler Vorteile für die Gesellschaft abzielen.“ Definition der Normung lt. Wikipedia!
Aus meiner Sicht kommt im Normenwesen der Punkt „auf Erfahrung basieren“ viel zu kurz, da sehr oft – auch geschuldet durch den Überhang an Industrievertretern – technologischer Fortschritt ohne praktische Erfahrung in Regelwerke miteinfließt. Grund hierfür ist die Tatsache, dass das Normenwesen als Marketinginstrument mißbraucht wird um entweder Verkaufshemmnisse auf- oder abzubauen (wie bereits im Kommentar 030 beschrieben).
An diesem Umstand ist leider auch die Interessensvertretung des Handwerkes nicht ganz unschuldig, da hier in der Vergangenheit zu wenig vorausschauend agiert wurde. Dies erkennt man auch in der Art und Weise wie Normen oftmals verfasst sind. Durch umständliche, fast juristische Formulierungen, ist es für die Anwender von Normen fast nicht mehr möglich diese zu lesen, geschweige diese zu verstehen. Ich wage auch zu behaupten, dass höhere technische Berufe (z. B. Statik, Bauphysik,…) nicht mehr in der Lage sind in deren Bereich immer auf dem neuesten Normenstand zu sein.
Weiters hat es den Anschein, dass es dem Normeninstitut eher ein Anliegen ist mehr Normen zu „produzieren“ als benötigt werden. Sprich Quantität vor Qualität (Mehrfachregelungen, Überschneidungen usw.)!
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1) Norm:
1.6 ÖNORM H 5055 - Energieausweis für Gebäude
2) Problemlage: Energieausweis von Gebäuden – zu komplex
(ENEV, Energieausweis-Vorlage-Gesetz – EAVG, ÖNORM H 5055 - Energieausweis für Gebäude, OIB Richtlinie 6 Energieeinsparung und Wärmeschutz, (OIB): Leitfaden Energietechnisches Verhalten von Gebäuden)
Eine sehr aufwendige Berechnung mit geringem Informationsmehrwert – die theoretisch berechnete Energiekennzahl lässt nur höchst ungenaue Rückschlüsse auf den tastsächlichen Energieverbrauch zu, dies liegt natürlich auch an den starken Einflüssen durch die Benutzung und die Benutzer selbst. Abweichungen, insbesondere im „niedrig“ - Energiebereich von hohen zweistelligen und gar dreistelligen Prozentsätzen sind möglich.
Anstelle der Energiekennzahlverordnung würde es zur Erreichung der Energieeinsparung bei Gebäuden auch ein einfacher „POST IT“ Zettel mit den sinnvollsten U-Werten für Decken, Wände, Böden, Fenster und Türen tun.
Die komplexe Methodik der Energiekennzahlberechnung und deren Ergebnisse bzw. Abweichungen zum realen Verbrauch würden einem aufwendigen Taschenrechner entsprechen, der für die Berechnung 2 x30 = 30, 60 oder 90 als Ergebnis liefern würde.
Damit es nicht zu einfach wird, sind zur Berechnung des Energieausweises noch folgende Normen nötig:
ÖNORM B 8110-1 Wärmeschutz im Hochbau - Teil 1: Anforderungen an den Wärmeschutz und Deklaration des Wärmeschutzes von Gebäuden/Gebäudeteilen - Heizwärmebedarf und Kühlbedarf
B 8110-2 Wärmeschutz im Hochbau - Teil 2: Wasserdampfdiffusion und Kondensationsschutz
B 8110-3 Wärmeschutz im Hochbau - Wärmespeicherung und Sonneneinflüsse
B 8110-5 Wärmeschutz im Hochbau - Teil 5: Klimamodell und Nutzungsprofile
B 8110-6 Grundlagen und Nachweisverfahren Heizwärmebedarf und Kühlbedarf
H 5055 - Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden -Begleitende Dokumente zum Energieausweis
H 5056 - Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Heiztechnik-Energiebedarf
H 5057 - Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Raumlufttechnik-Energiebedarf für Wohn- und Nichtwohngebäude
H 5058 - Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden - Kühltechnik-Energiebedarf
H 5059 - Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – Beleuchtungsenergiebedarf
3) Vorschlag für eine Abänderung:
Vereinfachung der Berechnungsmethodik oder Abschaffung:
Begründung: Die derzeit gültige Anwendung führt, wie oben angeführt und mit Beispielen aus den Medien belegt, offenbar zu unverlässlichen Resultaten und ist hinsichtlich Effizienz unbefriedigend.
4) Konkreter Formulierungsvorschlag:
Ein alternative Formulierung bzw. Erstellung einer Fachnorm ist für die FWAG nicht seriös möglich da die spezielle Fachexpertise für die spezifischen Normen nicht vorhanden sein können (üblicherweise in Zusammenarbeit mit universitären und außer universitären Fachinstituten erstellt)
5) Hinweis
5.1 Sinn der Normen aus unserer Sicht
Normen sollen auf den gesicherten Ergebnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung basieren und letztlich dem Wohl der Gesellschaft dienen. Es werden Festlegungen für die wiederkehrenden Anwendungen aufgestellt und eingeführt. Ein solches allgemein anerkanntes Regelwerk ist Voraussetzung für effiziente Kommunikation, Vertragsfestlegungen und Handel. Ein weiteres Ziel ist auch eine ständige Verbesserung der Qualität von Dingen und Leistungen.
Solange die wissenschaftliche Entwicklung und Förderung von Fortschritt und Qualität in der Technik das Ziel der Normierung darstellt und dieses erreicht wird, ist Normierung in jedem Fall positiv zu sehen. Negativ wäre erst ein bewusstes „hinein Lobbying“ von „Industrie freundlicher“ Überdimensionierung.
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1) Norm:
1.5 EN 62305 Teil 1 bis Teil 4
2) Problemlage: Blitzschutznorm – zu komplex
Das Thema Blitzschutz von Anlagen, direkt (Schutz vor Blitzschlag) und indirekt (Schutz von Elektronik und Anlagen vor indirekten Blitzwirkungen), ist thematisch schwierig. Dies gilt nicht nur für den Neubau von Anlagen, sondern auch für die Beurteilung von Beständen, deren Erweiterung, und Erneuerung.
Beim Thema Blitzschutz sind folgende Regelwerke anzuwenden:
OIB Richtlinie, Gewerbeordnung, Feuerpolizeiordnung, Arbeitnehmerschutzverordnung, sowie Reihe ÖVE/ÖNORM EN 62305 Teil 1 bis Teil 4 als verbindlich erklärt wieder durch ELEKTROTECHNIKGESETZ (ETG 1992) bzw. der ELEKTROTECHNIKVERORDNUNG 2002 - ETV 2002 sowie ETV 2002/A2 aus 2010.
Die Normen EN 62305 Teil 1-4 sind vergleichsweise komplex, schon von der behandelten Thematik, die nahe an der Grundlagenforschung orientiert scheint.
Themen: Auftretenswahrscheinlichkeit, Risikomanagement, Aufteilung des Blitzstroms, Schutz von elektrischen und elektronischen Systemen in baulichen Anlagen gegen den elektromagnetischen Blitzimpuls (lightning electromagnetic impuls, LEMP), etc.
„[…]Bereits für ÖVE/ÖNORM E 8049-1 bestand Konsens, dass eine Anwendung ohne Hilfsmittel, also ohne Softwaretool, praktisch unmöglich ist. Die IEC 62305-2 erscheint in ihrem Aufbau teilweise noch viel komplexer. Somit sind hier Hilfsmittel unerlässlich[…]“ www.elektrojournal.at
3) Vorschlag für eine Abänderung:
3.5 EN 62305 Teil 1 bis Teil 4:
Vereinfachung der Les- und Anwendbarkeit;
Möglichkeit der Anwendung auch ohne Fachsoftware und Experten.
4) Konkreter Formulierungsvorschlag:
Ein alternative Formulierung bzw. Erstellung einer Fachnorm ist im Bereich nicht seriös möglich da die spezielle Fachexpertise für die spezifischen Normen nicht vorhanden sein können (üblicherweise in Zusammenarbeit mit universitären und außer universitären Fachinstituten erstellt)
5) Hinweis
5.1 Sinn der Normen aus unserer Sicht
Normen sollen auf den gesicherten Ergebnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung basieren und letztlich dem Wohl der Gesellschaft dienen. Es werden Festlegungen für die wiederkehrenden Anwendungen aufgestellt und eingeführt. Ein solches allgemein anerkanntes Regelwerk ist Voraussetzung für effiziente Kommunikation, Vertragsfestlegungen und Handel. Ein weiteres Ziel ist auch eine ständige Verbesserung der Qualität von Dingen und Leistungen.
Solange die wissenschaftliche Entwicklung und Förderung von Fortschritt und Qualität in der Technik das Ziel der Normierung darstellt und dieses erreicht wird, ist Normierung in jedem Fall positiv zu sehen. Negativ wäre erst ein bewusstes „hineinreklamieren“ von „industriefreundlicher“ Überdimensionierung.
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Die ÖNORM B 3151 wurde in der neuen Recyclingbaustoff-Verordnung verbindlich erklärt. Damit werden sämtliche Formalismen und Aufzeichnungspflichten für jede Art von Bauwerk und jede Bauwerksgröße vorgeschrieben, was nicht die Intention der Normersteller gewesen sein kann. Vielmehr hätte die Norm eine Handlungsanleitung im Sinne von Best Practice sein sollen, aber nicht verpflichtend für jedes Bauprojekt. Unter dem Gesichtspunkt sollte diese Norm überarbeitet werden und sämtliche Aufzeichnungsvorschläge und Formulare entfernt werden.
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1) Normen:
Wasserlöschanlagen
AschG, AStv, FGV, TRVB N 116, TRVBO 120, TRVB N 139, TRVB F128, TRVB 1285, DIN 14463-1, ÖNORM EN 671-3
Brandschutztüren- tore
AschG, AStv, TRVB B 148, TRVBO 120, TRVBN 116, TRVBN 139, ÖNORM EN 14637, AM-VO
2) Problemlage: Prüftätigkeiten – Komplexität und Widerspruch
Die Prüftätigkeiten sind in unterschiedlichen Regelwerken beschreiben. Auf Grund der Vielzahl der Regelwerke zu ein und demselben Gewerk ist die Übersichtlichkeit für den Anwender nicht gegeben. Auch die Begrifflichkeiten in den Regelwerken sind nicht einheitlich – vgl. Überprüfung, Instandhaltung, Eigenkontrollen, Inspektion …
3) Vorschlag für eine Abänderung:
Behebung der widersprechenden Bestimmungen, Angabe von einheitlichen Bestimmungen und Begriffen
4) Konkreter Formulierungsvorschlag:
Ein alternative Formulierung bzw. Erstellung einer Fachnorm ist im Bereich nicht seriös möglich da die spezielle Fachexpertise für die spezifischen Normen nicht vorhanden sein können (üblicherweise in Zusammenarbeit mit universitären und außer universitären Fachinstituten erstellt)
5) Hinweis
5.1 Sinn der Normen aus unserer Sicht
Normen sollen auf den gesicherten Ergebnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung basieren und letztlich dem Wohl der Gesellschaft dienen. Es werden Festlegungen für die wiederkehrenden Anwendungen aufgestellt und eingeführt. Ein solches allgemein anerkanntes Regelwerk ist Voraussetzung für effiziente Kommunikation, Vertragsfestlegungen und Handel. Ein weiteres Ziel ist auch eine ständige Verbesserung der Qualität von Dingen und Leistungen.
Solange die wissenschaftliche Entwicklung und Förderung von Fortschritt und Qualität in der Technik das Ziel der Normierung darstellt und dieses erreicht wird, ist Normierung in jedem Fall positiv zu sehen. Negativ wäre erst ein bewusstes „hinein Lobbying“ von „Industrie freundlicher“ Überdimensionierung.
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1) Norm:
1.2 ÖNORM EN 671-3 [2009]:
2) Problemlage: Die Prüfung der Anlagen wird in der Norm ungenau beschrieben
Wie oft ist regelmäßig? Auszug aus der ÖNORM EN 671-3 [2009]:
Regelmäßige Prüfungen durch die verantwortliche Person
An allen Schlauchhaspeln und Wandhydranten müssen von der verantwortlichen Person oder von dessen Beauftragtem in Abständen die von den Umgebungsbedingungen und/oder dem Brandrisiko bzw. der Brandgefahr abhängen, regelmäßige Überprüfungen vorgenommen werden, damit sichergestellt ist, dass jede Schlauchhaspel oder jeder Wandhydrant: ….
3) Vorschlag für eine Abänderung:
3.2 ÖNORM EN 671-3 [2009]:
eine einfacher nachvollziehbare Arbeitsanweisung
4) Konkreter Formulierungsvorschlag:
Ein alternative Formulierung bzw. Erstellung einer Fachnorm ist im Bereich nicht seriös möglich da die spezielle Fachexpertise für die spezifischen Normen nicht vorhanden sein können (üblicherweise in Zusammenarbeit mit universitären und außer universitären Fachinstituten erstellt)
5) Hinweis
5.1 Sinn der Normen aus unserer Sicht
Normen sollen auf den gesicherten Ergebnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung basieren und letztlich dem Wohl der Gesellschaft dienen. Es werden Festlegungen für die wiederkehrenden Anwendungen aufgestellt und eingeführt. Ein solches allgemein anerkanntes Regelwerk ist Voraussetzung für effiziente Kommunikation, Vertragsfestlegungen und Handel. Ein weiteres Ziel ist auch eine ständige Verbesserung der Qualität von Dingen und Leistungen.
Solange die wissenschaftliche Entwicklung und Förderung von Fortschritt und Qualität in der Technik das Ziel der Normierung darstellt und dieses erreicht wird, ist Normierung in jedem Fall positiv zu sehen. Negativ wäre erst ein bewusstes „hinein Lobbying“ von „Industrie freundlicher“ Überdimensionierung.
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1) Norm:
1.1 TRVB B 148 (Ausgabe 1984) Pkt. 5.2
2) Problemlage: Prüfintervalle für Feststellanlagen von Brandschutz- und Rauchabschlüssen sind zu kurz
Das monatliche Prüfintervall gem. TRVB B 148 (Ausgabe 1984) Pkt. 5.2 für Feststellanlagen von Brandschutz- und Rauchabschlüssen ist nicht den betrieblichen Umständen entsprechend und mit einem Monat zu kurz gewählt. Ergänzend sei erwähnt, dass bei der FWAG ca. 6.000 Stk. Brandschutztüren monatlich zu prüfen sind.
3) Vorschlag für eine Abänderung:
3.1 TRVB B 148 (Ausgabe 1984)Pkt. 5.2
Realistische Angabe von Prüfintervallen für große Anlagen: Hierzu folgende vereinfachte Berechnung: Zeitaufwand pro Tür und Tor mit 10 min angenommen (inklusive Bericht, Kennzeichnung, Wegzeit), bei 6000 Türen entsprechen dies 60.000 Min = 1000 Std = 25 Mannwochen = halbes Mannjahr.
4) Konkreter Formulierungsvorschlag:
Ein alternative Formulierung bzw. Erstellung einer Fachnorm ist im Bereich nicht seriös möglich da die spezielle Fachexpertise für die spezifischen Normen nicht vorhanden sein können (üblicherweise in Zusammenarbeit mit universitären und außer universitären Fachinstituten erstellt)
5) Hinweis
5.1 Sinn der Normen aus unserer Sicht
Normen sollen auf den gesicherten Ergebnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung basieren und letztlich dem Wohl der Gesellschaft dienen. Es werden Festlegungen für die wiederkehrenden Anwendungen aufgestellt und eingeführt. Ein solches allgemein anerkanntes Regelwerk ist Voraussetzung für effiziente Kommunikation, Vertragsfestlegungen und Handel. Ein weiteres Ziel ist auch eine ständige Verbesserung der Qualität von Dingen und Leistungen.
Solange die wissenschaftliche Entwicklung und Förderung von Fortschritt und Qualität in der Technik das Ziel der Normierung darstellt und dieses erreicht wird, ist Normierung in jedem Fall positiv zu sehen. Negativ wäre erst ein bewusstes „hinein Lobbying“ von „Industrie freundlicher“ Überdimensionierung.
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In den Dämmstoffnormen fehlt die Verpflichtung von Angabe von Eigenschaften welche zur Anwendung der Berechnungsmethoden nach ÖNORM B 8115-4 notwendig wären. Dies betrifft Angaben zum dynamischen E-Modul Edyn, bezw. der dynamischen Steifigkeit s´. Offenbar befürchten Herstellervertreter in den Expertenkomitees Wettbewerbsnachteile und verhindern solche Verpflichtungen.
Anregung: Wenn Berechnungsmethoden in Normen aufgenommen werden, sollten in den voraussetzenden Produktnormen die Grundlagen dafür bereitgestellt werden. Dies auch wenn dies in anderen Normenkomitees erarbeitet werden müsste.
Per E-Mail von BM Ing. Peter J. Rosenberger
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Zu einzelnen Fachgebieten, wie etwa Dächer, Fenster, Wärmedämmverbundsysteme, Leichtwände und vieles andere, liegen eine Vielzahl „verstreuter“ Normen vor. Dies macht eine Recherche nach bestimmten Themen oder das Studium des diesbezüglichen Normenwerkes an sich fast unmöglich und unfinanzierbar.
Anregung: Die Zusammenführung aller fachlich zusammenhängenden Normen unter Einschluss der internationalen Normung, bei sachlicher Gliederung in Einzelgebiete, wäre wünschenswert.
Per E-Mail von BM Ing. Peter J. Rosenberger
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Ähnliches gilt für die vielfältig vorkommenden Formelzeichen mit Buchstaben und Indizes.
Anregung: Die Zusammenführung in den genannten Normenbereichen enthaltenen Kennzeichnungen in EINEM, ständig zu aktualisierenden, Regelwerk wäre wünschenswert. Dabei könnten auch die Bedeutung und Herkunft der Bestandteile, insbesondere der Indizes erläutert werden. Beispiel Rw = bewertetes Schalldämmmaß (R = taxatives Zeichen ohne sachlichen Bezug, Index w von weightet (engl.) = gewichtet)
Per E-Mail von BM Ing. Peter J. Rosenberger
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In jeder Norm findet sich (regelhaft und vorerst unvermeidlich) das Kapitel Begriffe. Dies führt zu einer Unübersichtlichkeit und auch zu Kreation einer Vielzahl neuer, bisher in der Praxis nicht verwendeter, Begriffe. Ein Weg einer Zusammenfassung aller in den Normen im Bereich des Bauwesens (B, H, Z, EVN, TRVB) geführter Begriffe wäre wünschenswert
Anregung: Die Zusammenführung in den genannten Normenbereichen enthaltenen Begriffe in EINEM, ständig zu aktualisierenden, Regelwerk wäre wünschenswert. Dies wird wegen der langen Entstehungszeit und der doch langen Novellierungszeiträume in einer „Norm“ nicht sinnvoll sein. Es sollte dazu ein anderer Weg gefunden werden. Homepage oder ähnliches. Beispiel wäre OIB-RL Begriffsbestimmungen.
Per E-Mail von BM Ing. Peter J. Rosenberger
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Neben der grundlegenden ÖNORM B 2110 werden 48 (achtundvierzig) fachspezifische ÖNORMen in den normativen Verweisungen zu anderen ÖNORMen welche sich mit Vertragsregelungen befassen angeführt. Da die ÖNORM B 2110 grundsätzlich auf die ÖNORM A 2060 aufbauen und für diese wieder die Bestimmungen des seit mehr als 200 Jahren bestehende Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch grundlegend sein sollte, ist damit für den Anwender/Nutzer ein unübersichtliches, sich oftmals kaskadenartiges ergänzendes Regulativ entstanden, welches sich einer allgemeinen normativen Anwendung längst entzogen hat. Angewendet werden meist nur mehr Detailpunkte.
Anregung: Die Zusammenführung aller vertragsspezifischen Regeln in EINER Norm könnte diskutiert werden. Die Zusammenführung aller spezifischen (geometrischen) Aufmass- und Abrechnungsmodalitäten alle Bauhaupt- und Baunebengewerke, sowie der haustechnischen Gewerke in EINER Norm wäre wünschenswert.
Per E-Mail von BM Ing. Peter J. Rosenberger
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In einer Reihe von Normen wird auf Detailinhalte (Abschnitte, Formeln, „Klassen“, etc.) verwiesen, ohne diese Inhalte vollständig zu zitieren. Der Anwender müsste sich korrekterweise in die gesamte zitierte Norm einlesen und sich diese vorher beschaffen. Ein Weg welcher nicht verlangt werden kann.
Anregung: Wenn Inhalte aus der internationalen Normung verwendet werden, sollten diese vollständig aus der zutreffenden Internationalen Norm zitiert werden. Dieses Zitat wäre im Layout besonders zu kennzeichnen.
Per E-Mail von BM Ing. Peter J. Rosenberger
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