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Dialogforum Bau Österreich – gemeinsam für klare und einfache Bauregeln | Austrian Standards Institute und Bundesinnung Bau, WKO

Starting: 05 Jan Ending

0 days left (ends 09 May)

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Diese Online-Konsultation ist abgeschlossen. Das Dialogforum Bau Österreich geht weiter.

Zwischen 19. Januar und 8. Mai 2016 wurden hier Vorschläge für Änderungen bei den Bauregeln gesammelt. Diese Ideensuche ist abgeschlossen. Weitere Ideen, Kommentare und Bewertungen können derzeit nicht online eingebracht werden. Ihre weiteren Vorschläge können Sie in den Arbeitsgruppen einbringen, die im Sommer starten werden. 

Lesen Sie hier alle Beiträge und Kommentare.

Seit 9. Mai arbeiten wir an der Auswertung der Ideen. Die Zusammenfassung wird Ende Mai veröffentlicht. Anfang Juni erhalten Sie Einladungen zu Arbeitsgruppen. In diesen Arbeitsgruppen können Sie die hier eingebrachten Vorschläge diskutieren und ergänzen. 

Bleiben Sie auf dem Laufenden.

Registrieren Sie sich weiterhin als Teilnehmerin oder Teilnehmer, wir informieren Sie über den Fortgang des Dialogforum Bau Österreich.

Projektziel

Standards und Normen haben große Bedeutung für den Baubereich. Dem unbestrittenen Nutzen von Standards sowie diverser rechtlicher Rahmenbedingungen steht jedoch – so in den letzten Jahren vielfach geäußert – ein steigender Aufwand bei der Anwendung gegenüber.

Das Dialogforum Bau Österreich – gemeinsam für klare und einfache Bauregeln bietet allen betroffenen Anwenderinnen und Anwendern, Fachkundigen und Entscheidungsträgern eine Plattform, um Baunormen und -regeln (ÖNORMEN und andere Regelwerke) einem transparenten und strukturierten Review zu unterziehen. weiter lesen

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: office@dialogforumbau.at
Ihr Projektteam

STATISTICS

253

ideas

This Week
  • Proposed ideas: 0
  • Under review: 0
  • Under evaluation: 0
  • Implemented: 0
Status: Closed
Privacy: Public
Manager at Kovar & Partners, supervisory board member of SOS-Kinderdorf

CONTRIBUTORS (119)

+91
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Author: Andreas Kovar Date: 20 April 2016

Problem: Der Umfang der Regelungen und Normen im Bauwesen ist zu groß, viel zu komplex und durch die laufenden Überarbeitungen ist es schwer am aktuellen Stand zu sein. Nur ein Teil der Planer und ausführenden Firmen befassen sich in vollem Umfang mit den Regelwerken. Häufig wird nach traditionellen Festlegungen gearbeitet. Vor allem ist es oft schwierig den Zusammenhang zwischen europäischen, nationalen und landesabhängigen Regelungen herzustellen, noch dazu da es hin und wieder auch widersprüchliche Festlegungen gibt. 

Ursache: zu großer Umfang der Regeln, zu häufige Aktualisierungen, Komplexität des Systems aus Gesetzen, Baurecht, Richtlinien, Normen, und sonstigen Regelwerken (europäisch, national, landesabhängig).

(Zusammenfassung der Ergebnisse „Steirischer Dialog - gemeinsam für klare und einfache Bauregeln“ Workshop der Landesinnung Bau in Kooperation mit der FH JOANNEUM BAUAkademie Steiermark am 7.4.2016)

https://www.discuto.io/sites/default/files/wko-fhj-dialog-normen.pdf

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Author: Andreas Kovar Date: 19 April 2016

Normen werden von manchen als Verbindlichkeit „verkauft“, um zu verkaufen.

(Dieser Beitrag ist in der Diskussion bei einer Arbeitssitzung am 18.4. entstanden)

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Author: Andreas Kovar Date: 19 April 2016

Kommunikation zwischen den Komitees muss verbessert werden.

(Dieser Beitrag ist in der Diskussion bei einer Arbeitssitzung am 18.4. entstanden)

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Author: Andreas Kovar Date: 19 April 2016

38 Werkvertragsnormen kann man auf etwa 2, 3 reduzieren.

(Dieser Beitrag ist in der Diskussion bei einer Arbeitssitzung am 18.4. entstanden)

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Author: werner linhart Date: 19 April 2016

Vielen Normenexperten ist es klar, aber in der Praxis - vor allem bei Anwälten und auch bei Sachverständigen - sträflich übersehen:

Ein Abweichen von "irgendwelchen" (gemeint: technischen Bau-) Normen an sich ist kein Mangel (siehe 2 Ob 221/8a, https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20090416_OGH0002_0020OB00221_08A0000_000  Seite 5 von 6 in der word-Ansicht) 

Da in Werkverträgen praktisch überall die Normen per AGB mitvereinbart werden, sollten wir in Zukunft in diesen auch klarstellen, dass bei (genereller) Überbindung der Norm auch abweichende Lösungen zulässig sind. Die Erreichung des Funktoinszieles ist dann allenfalls nachzuweisen. Dazu sollte ein entsprechender Standardtext in das Vorwort aufgenommen werden.

Dies würde viele Probleme mit überschießenden Bescheiden, Mängelrügen etc. lösen und die Anwender bei (sinnvollen) Abweichungen auch vetragsrechtlich schützen. 
Normen die Gesetzeskraft erlangt haben oder die vertragliche Vereinbarung konkreter Normbestimmungen sind davon natürlich auszunehmen.    

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Author: Andreas Kovar Date: 19 April 2016

In vielen Ausbildungen spielen Normen, OIB-Richtlinien, etc. keine Rolle, sollten sie aber. Es fehlt daher oft über Wissen und Bildung.

(Dieser Beitrag ist in der Diskussion bei einer Arbeitssitzung am 18.4. entstanden)

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Author: Andreas Kovar Date: 19 April 2016

Für die Baubewilligung gilt der Stand der geltenden Normen. Sollte die Normen anschließend weiterentwickelt werden, wird bei der Inbetriebnahme trotz gültiger Baubewilligung keine gewerbsrechtliche Bewilligung erteilt. Die Wirkung ist, dass ein neues Gebäude umgebaut werden muss.

(Dieser Beitrag ist in der Diskussion bei einer Arbeitssitzung am 18.4. entstanden)

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Author: Andreas Kovar Date: 19 April 2016

Normen sollten klarer Regeln formulieren was verbindlich sein muss und was sein kann (Empfehlung). Es braucht Spielraum für den Sachverstand. Damit würden schlanken Normen entstehen.

(Dieser Beitrag ist in der Diskussion bei einer Arbeitssitzung am 18.4. entstanden)

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Author: Andreas Kovar Date: 19 April 2016

Für die Anwender ist problematisch, wenn Produktstandards – u.a. mit dem Verweis auf schon bestehende Normen – gesetzlich vorgeschrieben werden, aber noch keine diesen Standards entsprechend zertifizierten Produkte am Markt sind.

Hersteller reagieren oft nicht auf gesetzliche Regelungen. Übergangsfristen werden nicht genutzt.

Als Anwender kann man ein Bauvorhaben nicht gesetzeskonform realisieren.

(Dieser Beitrag ist in der Diskussion bei einer Arbeitssitzung am 18.4. entstanden)

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Author: Andreas Kovar Date: 19 April 2016

Österreichische Unternehmen und Institutionen engagieren sich zu wenig in der europäischen Normung und auf ISO-Ebene. Hürden sind der hohe Aufwand, den ein regelmäßiges Engagement darstellt. Eine punktuelle Teilnahme, erst recht in der Schlussphase, ist nicht effektiv.

An der Normung beteiligen sich damit insbesondere die Unternehmen und Organisationen, die ein hohes wirtschaftliches Interesse haben. Das ist in der Interessensvertretung zwar allgemein üblich. Bei der Entwicklung von Normen sind die Rollen Interessenvertretung und Entscheidungsträger aber nicht getrennt. Mit der Wirkung, dass Interessenvertreter auch die Entscheidungen treffen. 

(Dieser Beitrag ist in der Diskussion bei einer Arbeitssitzung am 18.4. entstanden)

 

 

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Author: jgersthofer Date: 19 April 2016

ASI-Geschäftsordnung 2014

Welche Auswirkungen hat das Normengesetz 2016 auf die ASI-Geschäftsordnung 2014?

Das Austrian Standard Institut (ASI) sollte z.B. mit Hilfe eines Leitfadens (Alt/Neu à Auswirkungen) für den Normungsschaffungsprozess einen hilfreichen Beitrag leisten.

 

 

 

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Author: stefan.reininger@klimafonds.gv.at Date: 18 April 2016

Aus Nutzersicht sind Lebenszykluskosten entscheidend, nicht die Errichtungskosten. Auch wenn die Kritik an hohen Baukosten und komplexen Anforderungen hinsichtlich Wärmeschutz/Energieausweis etc. verständlich ist. Dieser Aspekt sollte bei allen Überlegen mitgedacht werden.

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Author: Franz Stefan Huemer Date: 13 April 2016
Der Antrag auf Er- oder Überarbeitung einer rein österreichischen Norm ist schriftlich bei der Normungsorganisation einzubringen. Der Antragsteller muss die Anforderungen an den Inhalt der geplanten rein österreichischen Norm definieren. Die Normungsorganisation hat den Antrag zu prüfen und die für dieses Normungsvorhaben unmittelbar oder mittelbar betroffenen interessierten Kreise zu befragen, ob das Normungsvorhaben in diesem konkreten Bereich unterstützt wird. Daraus erhebt sich die Frage, ob der Antragsteller einen finanziellen Beitrag für diesen Projektantrag leisten muss?
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Author: Darius Kerschbaumer Date: 13 April 2016

Um die Ausgewogenheit in der Zusammensetzung eines Normengremiums sicherzustellen, ist der Teilnehmerliste eine besondere Bedeutung beizumessen.

Die Teilnehmerlisten eines Komitees bzw. einer Arbeitsgruppe müssen unter anderem die nominierende Organisation darstellen.

Die Ausgewogenheit hat Einfluss auf das Abstimmungsergebnis einer ÖNORM aber auch Einfluss auf

die Zusammensetzung insbesondere bei rein österreichischer Normung, welche die Rechte und Pflichten zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) regeln.

 

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Author: Andreas Kovar Date: 12 April 2016

(Dieses Beispiel stammt aus der Studie Bürokratieabbau des IWS OÖ, die uns von BR Prof. Kneifel, GF des IWS OÖ, zur Verfügung gestellt worden ist. Die Studie enthält 15 konkrete Fälle und Vorschläge für den Bürokratieabbau. Der nachfolgende Fall ist exemplarisch für Bescheide, die auf Baunormen, als Referenz für den Stand der Technik, verweisen. Die gesamte Studie ist unter https://www.discuto.io/sites/default/files/studie_iws_buerokratieabbau_v2.pdf verfügbar.)

 

Es gibt nur wenige Objekte, die ständig an den jeweiligen Stand der Technik angepasst werden müssen. Dazu gehören vor allem IPPC – Betriebsanlagen und solche, die dem Seveso II – Regime unterworfen sind. Dieses sind vereinfacht gesagt Betriebe, von denen durchaus ein gewisses Gefahrenpotential ausgeht. Dort ist die ständige Anpassung an den Stand der Technik vernünftig.

 

§ 3 OÖ. Bautechnikgesetz lautet:

 

Allgemeine Anforderungen

(1) Bauwerke und alle ihre Teile müssen so geplant und ausgeführt sein, dass sie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit gebrauchstauglich sind und die in Folge angeführten bautechnischen Anforderungen erfüllen. Diese Anforderungen müssen entsprechend dem Stand der Technik bei vorhersehbaren Einwirkungen und bei normaler Instandhaltung über einen wirtschaftlich angemessenen Zeitraum erfüllt werden. Dabei sind Unterschiede hinsichtlich der Lage, Größe und Verwendung der Bauwerke zu berücksichtigen.

 

Problem:

Schwierig wird es dort, wo solche Anpassungen an den Stand der Technik konkret nicht vorgesehen sind und von den Amtssachverständigen schlicht und einfach verlangt werden.

Beispiel:

Ein Gasthaus mit einem Festsaal besteht seit 50 Jahren. Anlässlich eines kleineren Umbaus bei den Toiletten und der Küche wird dem Gastwirt aufgetragen, sämtliche Türen vom Festsaal ins Freie und in die Gänge mit Panikbeschlägen auszustatten. Nachdem die alten Türen dafür baulich nicht geeignet sind und eine Gesamt – CE-Zertifizierung der Fluchttüren notwendig ist, sind praktisch alle Türen des Gastbetriebes auszutauschen!

 

Lösungsansatz:

Der § 3 OÖ. Bautechnikgesetz lässt offen, ob der Stand der Technik nur bei Neubauten oder auch bei Zu –u. Umbauten vorzuschreiben ist. Damit ist der Willkür Tür und Tor geöffnet.

Es wäre diese Bestimmung zu ändern und die Anpassung an den Stand der Technik nur bei Neubauten oder gegebenenfalls auch bei Umbauten vorzuschreiben, die ein Ausmaß von mind. 50% der Bausubstanz betreffen.

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Author: Andreas Kovar Date: 12 April 2016

Wer bei internationalen Normen mitreden will muss sich die Reisen selbst bezahlen. Das können sich nur noch die Großen leisten. Arbeitsweise müssen neu gestaltet werden.

(Mitschrift aus einer Diskussionsveranstaltung des Dialogforum Bau vom 7.4.)

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Author: Andreas Kovar Date: 12 April 2016

Per Bescheid wird von Behörden willkürlich die Einhaltung einer Reihe von ÖNORMEN verlangt. Diese Auflagen müssen gesetzlich geregelt werden und sollten nicht im Ermessen der Behördenvertreter liegen.

(Mitschrift aus einer Diskussionsveranstaltung des Dialogforum Bau vom 7.4.)

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Author: Andreas Kovar Date: 12 April 2016

Herstellerbescheinigungen sind zu akzeptieren und sollen nicht im Ermessensspielraum der Behörden liegen, wiederum neue zu verlangen.

(Mitschrift aus einer Diskussionsveranstaltung des Dialogforum Bau vom 7.4.)

 

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Author: Andreas Kovar Date: 12 April 2016

Gibt eine Norm den Stand der Technik, den Stand der Wissenschaft wieder oder hat sich sogar den Anspruch steuernd zu wirken. Letzteres darf nicht sein.

(Mitschrift aus einer Diskussionsveranstaltung des Dialogforum Bau vom 7.4.)

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Author: Andreas Kovar Date: 12 April 2016

Energieverbrauch bei Neubauten reduzieren ist an sich gut. Die Komplexität führt jedoch leider dazu, dass diese kaum noch zu berechnen sind. Am besten wäre eine Norm die eine Berechnungsmethode festlegt - am besten europaweit überall gleich, aber nicht die Details. OIB-Richtlinien sind viel zu nah an der Norm, das gehört stärker entflochten. Normen sollten aber auch keine Gesetze werden. Es darf in Gesetzen keine dynamischen Verweise auf Normen geben.

(Mitschrift aus einer Diskussionsveranstaltung des Dialogforum Bau vom 7.4.)

 

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