It can take a while depending on the size of the document..please wait
Discuto
Dialogforum Bau Österreich – gemeinsam für klare und einfache Bauregeln | Austrian Standards Institute und Bundesinnung Bau, WKO
0 days left (ends 09 May)
description
Diese Online-Konsultation ist abgeschlossen. Das Dialogforum Bau Österreich geht weiter.
Zwischen 19. Januar und 8. Mai 2016 wurden hier Vorschläge für Änderungen bei den Bauregeln gesammelt. Diese Ideensuche ist abgeschlossen. Weitere Ideen, Kommentare und Bewertungen können derzeit nicht online eingebracht werden. Ihre weiteren Vorschläge können Sie in den Arbeitsgruppen einbringen, die im Sommer starten werden.
Lesen Sie hier alle Beiträge und Kommentare.
Seit 9. Mai arbeiten wir an der Auswertung der Ideen. Die Zusammenfassung wird Ende Mai veröffentlicht. Anfang Juni erhalten Sie Einladungen zu Arbeitsgruppen. In diesen Arbeitsgruppen können Sie die hier eingebrachten Vorschläge diskutieren und ergänzen.
Bleiben Sie auf dem Laufenden.
Registrieren Sie sich weiterhin als Teilnehmerin oder Teilnehmer, wir informieren Sie über den Fortgang des Dialogforum Bau Österreich.
Projektziel
Standards und Normen haben große Bedeutung für den Baubereich. Dem unbestrittenen Nutzen von Standards sowie diverser rechtlicher Rahmenbedingungen steht jedoch – so in den letzten Jahren vielfach geäußert – ein steigender Aufwand bei der Anwendung gegenüber.
Das Dialogforum Bau Österreich – gemeinsam für klare und einfache Bauregeln bietet allen betroffenen Anwenderinnen und Anwendern, Fachkundigen und Entscheidungsträgern eine Plattform, um Baunormen und -regeln (ÖNORMEN und andere Regelwerke) einem transparenten und strukturierten Review zu unterziehen. weiter lesen
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: office@dialogforumbau.at
Ihr Projektteam
Die Norm für WDVS-Arbeiten ist ebenso auf ihre wissenschaftliche Erkenntnis zu überprüfen.
Warum war in der alten Norm die sogenannte L-Ausbildung eine Regel der Technik und in der aktuellen Norm nicht mehr?
Die Qualitätsgruppe WDVS in einem ihrer Beiblätter aber empfiehlt, diese L-Ausbildung als Schutz vor etwaigen Rechtsstreitigkeiten doch auszubilden??
Was ist jetzt richtig?
Add/View comment (1)
Zum Nachweis der Schadensfreiheit eines Bauteils hinsichtlich seines Feuchtegehaltes ist der Anwendungsbereich des Glaserverfahrens deutlich zu beschreiben.
unter anderem ist es nicht geeignet:
- Flachdächer mit Kies- oder Gründachaufbau zu beurteilen
- den Feuchtegehalt einzelner Bauteilschichten zu beurteilen
- Prognosen (bei noch zu bestimmenden Bauteilen) über das Langzeitverhalten unter tatsächlichen Klimabedingungen abzugeben
Die Klimarandbedingungen für das Glaserverfahren sind so zu ändern, dass die der Rechtssprechung entsprechen. Die Klimarandbedingungen der ÖN B 8110-2 entspricht nicht der Rechtslage (siehe unten)
Add comment
Sämtliche Anforderungen die dem Schutz der Bevölkerung dienen, sind ausschließlich vom Gesetzgeber zu gestalten.
Damit würde ein Zuviel und ein Zuwenig an technischen Anforderungen demokratisch, nachvollziehbar und öffentlich einsehbar reguliert.
Fehlende grundsätzliche Anforderungen im Bereich z. B. der Bauphysik (Schimmelfreiheit entsprechend der Rechtslage, Lärmschutz entsprechend wissenschaftlicher Erkenntnisse, etc.) wären in die Verantwortung des Gesetzgebers zu legen.
Die sich daraus entwickelnden technischen Paramater (U-Werte, Schalldämmwerte, etc.) wäre dann Aufgabe der Normung.
Es kann doch nicht sein, dass einige wenige Techniker über physikalisch nicht nachvollziehbar Anforderungen entscheiden, die direkten Einfluß auf die Lebensweise der Bevölkerung haben.
Add comment
4 Jahre eigen Erfahrung in diversen Komitees haben eindeutig gezeigt, dass unser Normenwesen hauptsächlich von Lobbyisten betrieben wird.
Fachleute aller Bereiche (Industrie, Länder, etc.) sollten ihr FACHWISSEN einbringen.
Um eine Norm technisch richtig zu gestalten (wir bewegen uns in der Physik und die kann man nicht ändern) sollten allen Normenentwürfe auf ihre Wissenschaftlichkeit und Rechtsgültigkeit hin überprüft werden.
Regeln, die dieser Überprüfung nicht standhalten, sind zu entfernen.
Dann würden Normen endlich den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, welche ja sowieso nur den Mindeststandard im technischen Bereich darstellen.
Add comment
Werkvertragsnormen dienen kaufmännischen Belangen (Abrechnung, Angebot, etc.).
Daher sind in diesen Normen Regeln zur Ausführung mehr als entbehrlich.
Klare Regelung:
- kaufmännsiche Belangen in Werkvertragsnormen
- technische Belange: sauber nach Fachgebiet gegliedert, wissenschafltich begrünbar, in die technischen Normen
Add/View comment (1)
Die Anforderungen an Fenster sind so zu gestalten, dass es der Rechtslage entsprechenden Raumklimata ((40 R 65/07s LG Wien, 40 R 104/08b LG Wien, 6 Ob 272/08f u.a.), welche durch das Bauphysikkomitee zu definieren ist, funktionstauglich bleibt.
Dazu gehören:
-
Keine Kondenswasser- oder Eisbildung im Funktionsfalz
-
Keine Kondenswasserbildung im Bereich des Glasrandverbundes der zur Beeinträchtigung der Lebensweise (tägliches Abwischen der Fenster) führt.
Add comment
Vollständige Überarbeitung auf technisch sinnvolle Regelungen, welche z. B. sind:
-
Bauanschlussfugen sind innenseitig abzudichten und außenseitig diffusionsoffen abzudichten
-
Die breite der Bauanschlussfuge ist so zu gestalten, dass Bewegungen aus dem Baukörper aufgenommen werden bzw. zu keiner Beeinträchtigung der Funktion führen. Sie muss so breit sein, dass die Fuge vollständig mit Dämmstoff ausgefüllt werden kann.
3 Sätze die Norm ist fertig und alle wichtigen Bereiche entsprechen der Wissenschaft, etc.
Wenn man es genauer haben möchte, dann bitte eine Ö-Norm-Richtlinie.
Add comment
Rigole
Die Regelungen über Rigole sind zu streichen.
Es gibt keinen einzigen Grund warum vor jeder Terrassentür, etc. ein Rigol anzubringen ist:
-
Fenstertüren müssen schlagregendicht sein
-
Bodenanschlüsse müssen dicht sein
-
Wozu braucht man dann noch ein Rigol:
-
Schnee taut nicht ab, an der Ostseite eines Gebäudes gibt es im Flachland „keinen“ Schnee
-
Wasser muss vom Gebäude weggeleitet werden (ist logisch und Baupraxis)
-
Jede Normenregel ist dem Gesetz bzw. der Definiton „allg. anerkannte Regel der Technik“ gemäß zu überarbeiten. D. h. dass eine Regel die keinen wissenschaftlichen Hintergrund hat, keine Norm darstellen kann.
Anstatt dessen sind Richtlinien (ONR) zu erstellen.
Add/View comments (3)
Regeln in den Normen müssen dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Wenn eine Norm den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechen soll, so muss diese Regel wissenschaftlich bewiesen sein (siehe Mark Seibel „Baumängel u. anerkannte Regeln der Technik“ – Handbuch für Juristen;).
Gebäude sind lt. österreichischen Bauordnungen nach dem Stand der Technik zu errichten. Dieser ist in den Bauordnungen definiert: NÖ BTV -auf den einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Entwicklungsstand fortschrittlicher technologischer Verfahren deren Funktionstüchtigkeit erprobt und erwiesen ist.
Wenn es keine wissenschaftliche Erkenntnis gibt, dann es kann es aus rechtlicher Definition keine Norm sein, denn bei einer Norm wird angenommen, dass sie die allg. anerkannte Regel der Technik darstellt.
Alle anderen Regelungen sind als Richtlinien zu publizieren.
Eine konsequente Umsetzung dieser rechtlichen Tatsäche würde den Normenwald extrem lichten!!!
(Leider) gibt es keine Handhabe das AS wegen Missachtung der eigenen Geschäftsordnung und der Rechtslage zur Verantwortung zu ziehen.
Vielleicht wacht jemand von den Entscheidungsträgern auf und kann entsprechenden Druck aufbauen....
Add/View comments (3)
Die Normen sind so zu gestalten, dass es keine Übergriffe der Fachbereiche gibt (wie in der Geschäftsordnung vorgesehen).
D.h. z. B.: Fragen der Bauphysik sind von diesem Komitee zu lösen und nicht von Dachdecker, Zimmerer, Maurer, etc. (Warum Regeln Dachdecker die Hinterlüftungsebene (physikalisch nicht nachvollziehbar), obwohl dies eindeutig ein bauphysikalische Aufgabe ist).
Add comment
Die Anforderungen an den Dntw sind insofern zu überarbeiten, dass auch (vor allem) untere Frequenzbereiche mitberücksichtigt werden und auch in diesen Freuquenzbereichen der Schallschutz gegeben ist.
Die Einhaltung des Dntw führt in der Praxis immer wieder zu Lärmbelästigungen durch alltägliche Tätigkeiten (Sprechen, leise Musik, Gehen), da in den unteren Freuquenzbereichen der Schallschutz nicht gegeben ist.
Dieses Wissen ist seit den 1990er Jahren bekannt und wird in einzelnen Staaten bereits berücksichtigt.
Add comment
Die Norm ist so zu gestalten, dass sie der Rechtssprechung entspricht (40 R 65/07s LG Wien, 40 R 104/08b LG Wien, 6 Ob 272/08f u.a.).
z. B.
-
Das Nutzerverhalten lt. OGH Entscheid berücksichtig wird ( täglich 1 x lüften, etc.)
-
Schimmel auch hinter Einrichtunggegenstände bei erhöhter Raumluftfeuchte (ca. 65% rH) vermieden wird
-
Anforderungen bei geometrischen Brücken auch bei Fenster anschlüssen gelten
Die Wärmeübergangswiderstände den physikalischen Gegebenheiten angepasst werden (untere, obere Raumhälfte, etc.)
Der Grenzwert für Schimmelbildung ist auf 75%rH zu senken, da Schimmel bereits ab diesem Wert beginnen kann (siehe Fachliteratur).
Die Norm wäre, da sie nicht der gültigen Rechtssprechung entspricht, sofort zurück zu ziehen.
Add comment
Nicht nur als Leser dieser Kommentare, sondern auch als Gewerbetreibender ist klar erkennbar, dass ein großer Teil der Probleme mit überschießenden, oft widersprüchlichen Regelwerken durch die Vielzahl von TRVBs verursacht wird - siehe u.a. auch Kommentar 104.
Auch aus persönlicher Erfahrung mit einzelnen Proponenten des TRVB-Arbeitskreises mussten wir feststellen, dass bei der Erstellung von Richtlinien, die Einbindung betroffener Kreise oder die Abstimmung mit bestehenden Normen, völlig ignoriert werden. In Hinblick auf die praktische Handhabung und Bedeutung der TRVBs in Bescheiden und bei gerichtlichen Entscheidungen kann es nicht mehr hingenommen werden, dass ein Verein (auch wenn ehrenhafte Absichten unterstellt werden können) ohne jeglichen gesetzlichen Auftrag, eine derartige Normsetzungsgewalt ausübt.
Während ÖNormen auf einem - jetzt ziemlich rigiden - Gesetzesauftrag beruhen, fehlt - zumindest meiner Kenntnis nach - jede Legitimation des TRVB-Arbeitskreises. Auch das Prozedere der Erstellung der Richtlinien ist - gelinde gesagt - nicht gerade transparent.
Aus Sicht der Betroffenen (Betriebsanlagenbetreiber, Hersteller, Bauherrn.....) ist dieser Zustand der selbst ernannten Parallel-Normung nicht länger aufrecht zu erhalten!
Es sollte daher als strategischen Ziel definiert werden, die TRVB in das geregelte Normenwesen einzugliedern!
Add/View comment (1)
Wissensdatenbank
Es wird vorgeschlagen, zunächst ein zentrales Ordnungssystem zu Planung, Errichtung und Betrieb im Bauwesen festzulegen. Auf Grundlage dieses Ordnungssystems können praxisrelevante und vereinfachte Zusammenfassungen und Anwendungsleitfäden erarbeitet und strukturiert zur Verfügung gestellt werden.
Die Leitfäden sind als Informationsfilter zu spezifischen, häufigen Fragestellungen zu sehen und stellen widerspruchsfreie Dokumente zu den Normen und Richtlinien dar. Sie enthalten die relevanten Regel- und Normenverweise, zusätzliche Erörterungen und Anwendungsbeispiele.
FAQ
Bei Fragestellungen zu den aktuellen Regelwerken soll eine Servicestelle zur Verfügung stehen. Im Hintergrund ist es wünschenswert, dass zeitnah Experten die Fragestellungen beantworten und Ergebnisse auf Serviceplattform veröffentlicht werden.
Weiterbildungsmaßnahmen
Gerade von den Interessensvertretungen soll der Bedarf an Fortbildungsmaßnahmen der Mitglieder identifiziert und in Kooperation mit den Bildungsinstitutionen ein Weiterbildungskonzept erarbeitet werden. Die entsprechenden Kurse, Seminare und Onlineaktivitäten können so maßgeschneidert die Wirtschaft unterstützen und einen breiteren Kreis von Fachleuten ansprechen.
(Zusammenfassung der Ergebnisse „Steirischer Dialog - gemeinsam für klare und einfache Bauregeln“ Workshop der Landesinnung Bau in Kooperation mit der FH JOANNEUM BAUAkademie Steiermark am 7.4.2016)
https://www.discuto.io/sites/default/files/wko-fhj-dialog-normen.pdf
Add comment
Der Überarbeitungszyklus von Regelwerken auf nationaler Ebene soll in größeren Abständen stattfinden und somit die derzeit zu häufigen Aktualisierungen verhindern (z.B. 5-jähriger Rhythmus).
(Zusammenfassung der Ergebnisse „Steirischer Dialog - gemeinsam für klare und einfache Bauregeln“ Workshop der Landesinnung Bau in Kooperation mit der FH JOANNEUM BAUAkademie Steiermark am 7.4.2016)
https://www.discuto.io/sites/default/files/wko-fhj-dialog-normen.pdf
Add comment
Entsprechend dem Konzept mit definierten Schutzzielen wird vorgeschlagen, die Normen dahingehend zu überarbeiten, dass wesentliche Festlegungen als Richtlinien (normativ) definiert werden, während z.B. Nachweisverfahren als Empfehlungen (informativ) einen breiteren Lösungsansatz zulassen.
(Zusammenfassung der Ergebnisse „Steirischer Dialog - gemeinsam für klare und einfache Bauregeln“ Workshop der Landesinnung Bau in Kooperation mit der FH JOANNEUM BAUAkademie Steiermark am 7.4.2016)
https://www.discuto.io/sites/default/files/wko-fhj-dialog-normen.pdf
Add comment
Zu unterschiedlichen Bereichen wird empfohlen, allgemein gültige Schutzziele zu definieren. Die Nachweise zur Erreichung der jeweiligen Ziele werden in Normen und Regelwerken vorgegeben, aber es kann in begründeten Fällen von Experten davon abgewichen werden, wenn nachgewiesen wird, dass das Schutzziel erfüllt wird (Beispiel: Schutzziele in OIB2). Die Erfüllung der Schutzziele wird von Prüfinstanzen kontrolliert. Dieses Vorgehen ermöglicht mehr Spielraum und fallbezogene Lösungen.
(Zusammenfassung der Ergebnisse „Steirischer Dialog - gemeinsam für klare und einfache Bauregeln“ Workshop der Landesinnung Bau in Kooperation mit der FH JOANNEUM BAUAkademie Steiermark am 7.4.2016)
https://www.discuto.io/sites/default/files/wko-fhj-dialog-normen.pdf
Add/View comment (1)
Problem: In der Planung werden in einigen Fällen Normvorgaben nur deshalb real ausgeführt, weil sie eben Normvorgaben sind, wenngleich es die tatsächliche bauliche Situation nicht erfordert und entbehrlich macht. Die normative Regel wird als Vorschrift angesehen, von der aus Haftungsgründen nicht abgewichen wird. Planung und Ausführung werden aufwändiger als notwendig und führen oftmals zu unnötigen Kosten.
Ursache: Detaillierungsgrad der Vorschriften zu hoch
(Zusammenfassung der Ergebnisse „Steirischer Dialog - gemeinsam für klare und einfache Bauregeln“ Workshop der Landesinnung Bau in Kooperation mit der FH JOANNEUM BAUAkademie Steiermark am 7.4.2016)
https://www.discuto.io/sites/default/files/wko-fhj-dialog-normen.pdf
Add comment
Problem: Der Zusammenhang der Normendokumente spiegelt sich nicht in jenem der Normenkomitees wider, d.h. es fehlen Schnittstellen. Dies führt zu Widersprüchen oder aufwändigeren Nachweisverfahren. Als Beispiel ist der Nachweis von Einzelbauteilen laut Schneelastnorm zu nennen, der sich auf alle Bemessungsnormen auswirkt.
Ursache: Fehlende Koordination der Normenkomitees, fehlende gesamtheitliche Sichtweise des Bauprozesses
(Zusammenfassung der Ergebnisse „Steirischer Dialog - gemeinsam für klare und einfache Bauregeln“ Workshop der Landesinnung Bau in Kooperation mit der FH JOANNEUM BAUAkademie Steiermark am 7.4.2016)
https://www.discuto.io/sites/default/files/wko-fhj-dialog-normen.pdf
Add comment
Problem: Zunehmend lässt sich beobachten, dass mit den Normen und Richtlinien Vorgaben aufgestellt werden, die nur theoretisch erfüllbar sind, und sich nicht mehr mit der baulichen Realität decken. (Beispiel: Energieausweis).
Ursache: Auf der Grundlage von Theorie entwickelte Nachweiskonzepte und Vorgaben
(Zusammenfassung der Ergebnisse „Steirischer Dialog - gemeinsam für klare und einfache Bauregeln“ Workshop der Landesinnung Bau in Kooperation mit der FH JOANNEUM BAUAkademie Steiermark am 7.4.2016)
https://www.discuto.io/sites/default/files/wko-fhj-dialog-normen.pdf
Did you know you can vote on comments? You can also reply directly to people's comments.