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4. Verträge der Daseinsvorsorge und sonstige Verträge von allgemeinem öffentlichen Interesse mit einem Auftragswert von mehr als 20 000,00 EUR, soweit es sich nicht um Beschaffungsverträge oder Verträge über Kredite und Finanztermingeschäfte handelt,
5. Verträge zwischen Hochschulen des Landes und Dritten geschlossene Verträge, insbesondere Kooperations- und Drittmittelverträge, hinsichtlich der Vertragspartner, der Vertragslaufzeit, des Finanzvolumens sowie ggf. vorhandener Zweckbestimmungen der Mittel,
6. Vereinbarungen (wie z.B. Rahmenvereinbarungen) und Verträge u.a. über Leistungsangebote, Entgelte oder die Qualitätsentwicklung im Bereich der Jugendhilfe und in allen sonstigen sozialrechtlichen Bereichen der transparenzpflichtigen Stelle,
7. eine Aufstellung aller Leistungserbringer derer sich die transparenzpflichtige Stelle zur Erbringungen öffentlicher Aufgaben bedient, einschließlich der Bezeichnung und des Datums des Vertrages, der Firma des Leistungserbringers, der erbrachten Leistung, der öffentlichen Aufgabe sowie des Entgelts oder der sonstigen Gegenleistung,
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